0580/2019
Reichweite des Köln-Pass (AN/0151/2019)
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Anlage 1 Auswertung Köln-Pass Empfänger Stichtag 31.01.2019
2165 Zeichen
SGB XII AsylbLG SGB II Alter männlich weiblich Alter männlich weiblich Alter männ lich weiblich 0-9 138 124 0-9 1.219 1.138 0-9 7.091 6.505 10-19 146 114 10-19 990 827 10-19 7.711 6.847 20-29 573 471 20-29 1.269 681 20-29 5.299 5.322 30-39 928 611 30-39 992 728 30-39 5.666 7.464 40-49 1.135 784 40-49 553 404 40-49 5.508 6.812 50-59 1.823 1.652 50-59 221 189 50-59 5.012 5.245 60-69 3.319 3.861 60-69 90 75 60-69 2.139 2.371 70-79 3.064 4.018 70-79 24 20 70-79 48 12 80-89 1.131 1.834 80-89 1 10 80-89 4 3 90-99 78 240 90-99 0 1 90-99 0 0 100 + 1 1 100 + 0 0 100 + 0 0 Summe 12.336 13.710 Summe 5.359 4.073 Summe 38.478 40.581 Gesamt- anzahl 26.046 Gesamt- anzahl 9.432 Gesamt- anzahl 79.059 Wohngeld Kinder- zuschlag Kinder- und Jugendhilfe Alter männlich weiblich Alter männlich weiblich Alter männ lich weiblich 0-9 1.240 1.080 0-9 175 165 0-9 213 196 10-19 1.199 1.242 10-19 218 206 10-19 771 504 20-29 273 327 20-29 27 42 20-29 155 97 30-39 557 1.056 30-39 77 155 30-39 1 0 40-49 811 905 40-49 133 98 40-49 1 1 50-59 335 299 50-59 45 16 50-59 0 0 60-69 117 219 60-69 5 0 60-69 0 0 70-79 66 139 70-79 0 0 70-79 0 0 80-89 15 50 80-89 0 0 80-89 0 0 90-99 0 6 90-99 0 0 90-99 0 0 100 + 0 0 100 + 0 0 100 + 0 0 Summe 4.613 5.323 Summe 680 682 Summe 1.141 798 Gesamt- anzahl 9.936 Gesamt- anzahl 1.362 Gesamt- anzahl 1.939 Gering- verdiener (130%) Alter männlich weiblich 0-9 1.182 1.088 10-19 1.365 1.317 20-29 1.603 2.093 30-39 1.508 1.891 40-49 1.554 1.887 50-59 1.319 1.755 60-69 829 1.377 70-79 742 856 80-89 163 220 90-99 1 8 100 + 0 0 Summe 10.266 12.492 Gesamt- anzahl 22.758 Anzahl Anzahl Anlage 1 Auswertung der Köln-Pass Inhaber zum Stichtag 31.01.2019 Anzahl Anzahl Anzahl ** Anzahl Anzahl ** ** Anmerkung : In einer Wohn- bzw. Bedarfsgemeinschaft erhalten al le Personen einen Köln-Pass, wenn sie in dem jeweilige n Bescheid mit aufgeführt sind. Dies erklärt, dass über 65-jäh rige im Rahmen des SGB II einen Köln-Pass erhalten. Ebenso verhält es sich mit über 18-jährigen im Bereich des Kinderz uschlags. Hier erhält die gesamte Familie den Köln-Pass auf B asis des Kinderzuschlagsbescheides.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 30.04.2019 0580/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 Reichweite des Köln-Pass (AN/0151/2019) Mit Anfrage vom 30.01.2019 (AN/0151/2019) bittet die Fraktion DIE LINKE die Verwaltung um Be- antwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Leistungsbezieher/innen nach dem SGB XII haben einen Köln-Pass? 2. Wie viele Leistungsbezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach SGB II, nach Wohngeld, nach Kinderzuschlag und in der Kinder- und Jugendhilfe haben einen Köln-Pass und wie viele davon nicht? Zu Frage 1 - 2: Bitte verwenden sie aufgrund der besseren Vergleichbarkeit jeweils denselben Stich- tag. Bitte die Daten nach Art des Leistungsbezugs, des Alters, des Geschlechts und des Wohnortes (nach Stadtteilen) aufschlüsseln; letzteres, wenn die Köln-Pass-Daten inzwischen auch schon nach Stadtteilen aufbereitet erfasst werden. 3. Wie viele Geringverdiener, die Anspruch auf den Köln-Pass haben, gab es in Köln zum letzten zu ermittelnden Stichtag, und wie wird sich diese Zahl voraussichtlich entwickeln? 4. Wie viele Stellen gibt es in der Verwaltungsstelle, die den Köln-Pass und das Bildungs- und Teilhabepaket bearbeitet, und wie viele davon sind momentan nicht besetzt? 5. Wie lange dauern im Moment eine Neubeantragung und eine Verlängerung des Köln-Passes ab Eingang des Schreibens? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1 und 2: Jeder Bürger/jede Bürgerin, der/ die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, SGBVIII und BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) bezieht, ist potenziell berechtigt, einen Köln-Pass zu erhalten. Außerdem ist auch der Kreis der sog. Geringverdienenden (130 %- Regelung) zu betrachten. Perso- nen, deren Einkommen bis zu 30 % über den Bedarfsgrenzen nach dem SGB II liegen, erhalten auf Antrag und nach Überprüfung des Einkommens einen Köln Pass. Allerdings kann hier keine Aussage zu der Anzahl der potenziell Leistungsberechtigten vorgenommen werden. Nachfolgend werden die Leistungsempfänger aufgeführt, die potenziell im Januar 2019 einen An- spruch auf einen Köln-Pass hatten: 2 Rechtskreis Anzahl der Leistungsempfänger SGB II 114.951 AsylbLG 9.618 SGB XII 32.658 BKGG Die jährliche Auswertung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW liegt noch nicht vor Geringverdiener Es kann keine Aussage zu den potenziell Leis- tungsberechtigten getroffen werden Die Auswertung der Köln-Pass-Besitzer zum Stichtag 31.01.2019 nach Art des Leistungsbezuges, Altersgruppen und Geschlecht ist in Anlage 1 beigefügt. Eine wohnortbezogene Auswertung ist der- zeit nicht möglich. Größtenteils erhalten Leistungsempfänger/innen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungs- gesetz (AsylbLG) automatisiert bei Leistungsgewährung mit der Bescheidung ihren Köln-Pass zuge- sandt. Hiervon ausgenommen sind einige Hilfearten nach dem SGB XII. So z.B. einkommensunab- hängige Leistungen nach dem SGB XII (Mobilitätshilfen, Eingliederungshilfe, z.B. Frühförderung, In- klusionsleistungen) sowie Menschen, die aufgrund stationärer Unterbringung in Altenhilfe- oder Pfle- geeinrichtungen zwar Sozialhilfeleistungen erhalten, jedoch aufgrund Erkrankung oder Behinderung nicht mehr mobil sind und den Köln-Pass nicht nutzen können. Daher ergibt sich eine Differenz zwi- schen den potenziell Leistungsberechtigten und den tatsächlichen Köln-Pass Inhabern im Bereich des SGB XII in Höhe von 6.612 Personen. Im Leistungsbereich SGB II erfolgt keine automatisierte Köln-Pass Bewilligung. Ein Köln-Pass wird auf Antrag erstellt. Zwischen den potenziell Köln-Pass berechtigten und den tatsächlichen Köln-Pass- Inhabern im Bereich des SGB II besteht eine Differenz von 35.892 Personen, die Differenz lag bei der letzten Erhebung zum Stichtag 31.12.2014 bei 38.541 Personen (vgl. Vorlage1524/2015). Im Ver- gleich zu der aktuellen Erhebung konnte die Differenz um 2.649 Personen reduziert werden. Alle Menschen, die den Köln-Pass nicht automatisiert einmal im Jahr zugesandt bekommen, haben die Möglichkeit der Antragstellung. Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen übernehmen ggf. die Antrag- stellung für diejenigen Bewohner/innen gesammelt, die den Köln-Pass benötigen. Die Differenz zwischen den potenziell Köln-Pass berechtigten Personen und den tatsächlichen Köln- Pass-Inhabern im Bereich des AsylbLG in Höhe von 186 Personen resultiert daraus, dass Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten aber in naher Zukunft in den Leistungsbezug SGB II übergehen, ebenfalls keinen automatisiert erstellten Köln-Pass erhalten, sondern einen Einzelantrag stellen müssen. Zu 3: Zum Stichtag 31.01.2019 besaßen 22.758 Personen nach der 130%-Regelung (Geringverdiener) einen gültigen Köln-Pass. Zum Stichtag 31.01.2018 lag die Zahl der geringverdienenden Köln-Pass Besitzer bei 22.190 und zum Stichtag 31.01.2017 bei 22.560 Personen. Eine verlässliche Aussage zu der zukünftigen Entwicklung der Zahlen ist aufgrund der Schwankungen der beiden Vorjahre nicht möglich. Insgesamt kann jedoch festgestellt werden, dass die Anzahl der Köln-Pass Inhaber im Be- reich der Geringverdiener tendenziell steigend ist. Zu 4: Die Bearbeitung der Köln-Pass Anträge erfolgt im Bereich der Bearbeitung der Anträge auf Bildung und Teilhabe. Hierfür sind insgesamt 38,5 Stellen eingerichtet worden. Mit Stand vom 13.03.2019 sind hiervon 2,5 Sachbearbeitungsstellen vakant. Es ist geplant, 2 Stellen zum 01.04.2019 mit Erst- einsatzkräften zu besetzen. 3 Zu 5: Die Bearbeitungsdauer der Köln-Pass Anträge (Neuantrag und Verlängerung) beträgt zurzeit maximal 3 Wochen. Zuzüglich des Drucks (extern) und des Postweges erhält der Antragsteller/die Antragstel- lerin den neuen Köln-Pass spätestens nach ca. 4-5 Wochen. Die Gültigkeit des Köln-Passes beträgt: Rechtskreis Gültigkeitsdauer SGB II 2 Jahre Geringverdiener 1 Jahr AsylbLG SGB XII SGB VIII BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) Geringverdiener ab 65 Jahren (Rentner) 50 Jahre Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0580/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 18.02.2019 13:42