Mandari Insight

0580/2019

Reichweite des Köln-Pass (AN/0151/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.05.2019, TOP 11.2.1.1

Anlage 1 Auswertung Köln-Pass Empfänger Stichtag 31.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Auswertung Köln-Pass Empfänger Stichtag 31.01.2019

2165 Zeichen

SGB XII AsylbLG SGB II 
Alter männlich weiblich Alter männlich weiblich Alter männ lich weiblich 
0-9 138 124 0-9 1.219 1.138 0-9 7.091 6.505 
10-19 146 114 10-19 990 827 10-19 7.711 6.847 
20-29 573 471 20-29 1.269 681 20-29 5.299 5.322 
30-39 928 611 30-39 992 728 30-39 5.666 7.464 
40-49 1.135 784 40-49 553 404 40-49 5.508 6.812 
50-59 1.823 1.652 50-59 221 189 50-59 5.012 5.245 
60-69 3.319 3.861 60-69 90 75 60-69 2.139 2.371 
70-79 3.064 4.018 70-79 24 20 70-79 48 12 
80-89 1.131 1.834 80-89 1 10 80-89 4 3
90-99 78 240 90-99 0 1 90-99 0 0
100 + 1 1 100 + 0 0 100 + 0 0
Summe 12.336 13.710 Summe 5.359 4.073 Summe 38.478 40.581 
Gesamt- 
anzahl 26.046 
Gesamt- 
anzahl 9.432 
Gesamt- 
anzahl 79.059 
Wohngeld Kinder- 
zuschlag 
Kinder- und 
Jugendhilfe 
Alter männlich weiblich Alter männlich weiblich Alter männ lich weiblich 
0-9 1.240 1.080 0-9 175 165 0-9 213 196 
10-19 1.199 1.242 10-19 218 206 10-19 771 504 
20-29 273 327 20-29 27 42 20-29 155 97 
30-39 557 1.056 30-39 77 155 30-39 1 0
40-49 811 905 40-49 133 98 40-49 1 1
50-59 335 299 50-59 45 16 50-59 0 0
60-69 117 219 60-69 5 0 60-69 0 0
70-79 66 139 70-79 0 0 70-79 0 0
80-89 15 50 80-89 0 0 80-89 0 0
90-99 0 6 90-99 0 0 90-99 0 0
100 + 0 0 100 + 0 0 100 + 0 0
Summe 4.613 5.323 Summe 680 682 Summe 1.141 798 
Gesamt- 
anzahl 9.936 
Gesamt- 
anzahl 1.362 
Gesamt- 
anzahl 1.939 
Gering- 
verdiener 
(130%) 
Alter männlich weiblich 
0-9 1.182 1.088 
10-19 1.365 1.317 
20-29 1.603 2.093 
30-39 1.508 1.891 
40-49 1.554 1.887 
50-59 1.319 1.755 
60-69 829 1.377 
70-79 742 856 
80-89 163 220 
90-99 1 8
100 + 0 0
Summe 10.266 12.492 
Gesamt- 
anzahl 22.758 
Anzahl 
Anzahl 
Anlage 1 Auswertung der Köln-Pass Inhaber zum Stichtag 31.01.2019 
Anzahl Anzahl Anzahl ** 
Anzahl Anzahl ** 
** Anmerkung :
In einer Wohn- bzw. Bedarfsgemeinschaft erhalten al le 
Personen einen Köln-Pass, wenn sie in dem jeweilige n Bescheid 
mit aufgeführt sind. Dies erklärt, dass über 65-jäh rige im 
Rahmen des SGB II einen Köln-Pass erhalten. Ebenso verhält 
es sich mit über 18-jährigen im Bereich des Kinderz uschlags. 
Hier erhält die gesamte Familie den Köln-Pass auf B asis des 
Kinderzuschlagsbescheides.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6195 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer  30.04.2019 
 0580/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 
 
Reichweite des Köln-Pass (AN/0151/2019) 
Mit Anfrage vom 30.01.2019 (AN/0151/2019) bittet die Fraktion DIE LINKE die Verwaltung um Be-
antwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie viele Leistungsbezieher/innen nach dem SGB XII haben einen Köln-Pass? 
 
2. Wie viele Leistungsbezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach SGB II, nach 
Wohngeld, nach Kinderzuschlag und in der Kinder- und Jugendhilfe haben einen Köln-Pass 
und wie viele davon nicht? 
 
Zu Frage 1 - 2: Bitte verwenden sie aufgrund der besseren Vergleichbarkeit jeweils denselben Stich-
tag. Bitte die Daten nach Art des Leistungsbezugs, des Alters, des Geschlechts und des Wohnortes 
(nach Stadtteilen) aufschlüsseln; letzteres, wenn die Köln-Pass-Daten inzwischen auch schon nach 
Stadtteilen aufbereitet erfasst werden.  
 
3. Wie viele Geringverdiener, die Anspruch auf den Köln-Pass haben, gab es in Köln zum letzten 
zu ermittelnden Stichtag, und wie wird sich diese Zahl voraussichtlich entwickeln? 
 
4. Wie viele Stellen gibt es in der Verwaltungsstelle, die den Köln-Pass und das Bildungs- und 
Teilhabepaket bearbeitet, und wie viele davon sind momentan nicht besetzt? 
 
5. Wie lange dauern im Moment eine Neubeantragung und eine Verlängerung des Köln-Passes 
ab Eingang des Schreibens? 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu 1 und 2: 
 
Jeder Bürger/jede Bürgerin, der/ die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, SGBVIII und 
BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) bezieht, ist potenziell berechtigt, einen Köln-Pass zu erhalten. 
 
Außerdem ist auch der Kreis der sog. Geringverdienenden (130 %- Regelung) zu betrachten. Perso-
nen, deren Einkommen bis zu 30 % über den Bedarfsgrenzen nach dem SGB II liegen, erhalten auf 
Antrag und nach Überprüfung des Einkommens einen Köln Pass. Allerdings kann hier keine Aussage 
zu der Anzahl der potenziell Leistungsberechtigten vorgenommen werden. 
 
Nachfolgend werden die Leistungsempfänger aufgeführt, die potenziell im Januar 2019 einen An-
spruch auf einen Köln-Pass hatten:

2 
 
 
Rechtskreis Anzahl der Leistungsempfänger 
SGB II 114.951 
AsylbLG 9.618 
SGB XII 32.658 
BKGG Die jährliche Auswertung des Ministeriums für 
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW 
liegt noch nicht vor 
Geringverdiener Es kann keine Aussage zu den potenziell Leis-
tungsberechtigten getroffen werden 
 
Die Auswertung der Köln-Pass-Besitzer zum Stichtag 31.01.2019 nach Art des Leistungsbezuges, 
Altersgruppen und Geschlecht ist in Anlage 1 beigefügt. Eine wohnortbezogene Auswertung ist der-
zeit nicht möglich.  
 
Größtenteils erhalten Leistungsempfänger/innen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungs-
gesetz (AsylbLG) automatisiert bei Leistungsgewährung mit der Bescheidung ihren Köln-Pass zuge-
sandt. Hiervon ausgenommen sind einige Hilfearten nach dem SGB XII. So z.B. einkommensunab-
hängige Leistungen nach dem SGB XII (Mobilitätshilfen, Eingliederungshilfe, z.B. Frühförderung, In-
klusionsleistungen) sowie Menschen, die aufgrund stationärer Unterbringung in Altenhilfe- oder Pfle-
geeinrichtungen zwar Sozialhilfeleistungen erhalten, jedoch aufgrund Erkrankung oder Behinderung 
nicht mehr mobil sind und den Köln-Pass nicht nutzen können. Daher ergibt sich eine Differenz zwi-
schen den potenziell Leistungsberechtigten und den tatsächlichen Köln-Pass Inhabern im Bereich 
des SGB XII in Höhe von 6.612 Personen. 
 
Im Leistungsbereich SGB II erfolgt keine automatisierte Köln-Pass Bewilligung. Ein Köln-Pass wird 
auf Antrag erstellt. Zwischen den potenziell Köln-Pass berechtigten und den tatsächlichen Köln-Pass-
Inhabern im Bereich des SGB II besteht eine Differenz von 35.892 Personen, die Differenz lag bei der 
letzten Erhebung zum Stichtag 31.12.2014 bei 38.541 Personen (vgl. Vorlage1524/2015). Im Ver-
gleich zu der aktuellen Erhebung konnte die Differenz um 2.649 Personen reduziert werden.  
 
Alle Menschen, die den Köln-Pass nicht automatisiert einmal im Jahr zugesandt bekommen, haben 
die Möglichkeit der Antragstellung. Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen übernehmen ggf. die Antrag-
stellung für diejenigen Bewohner/innen gesammelt, die den Köln-Pass benötigen. 
 
Die Differenz zwischen den potenziell Köln-Pass berechtigten Personen und den tatsächlichen Köln-
Pass-Inhabern im Bereich des AsylbLG in Höhe von 186 Personen resultiert daraus, dass Personen, 
die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten aber in naher Zukunft in den Leistungsbezug SGB II 
übergehen, ebenfalls keinen automatisiert erstellten Köln-Pass erhalten, sondern einen Einzelantrag 
stellen müssen. 
 
Zu 3: 
 
Zum Stichtag 31.01.2019 besaßen 22.758 Personen nach der 130%-Regelung (Geringverdiener) 
einen gültigen Köln-Pass. Zum Stichtag 31.01.2018 lag die Zahl der geringverdienenden Köln-Pass 
Besitzer bei 22.190 und zum Stichtag 31.01.2017 bei 22.560 Personen. Eine verlässliche Aussage zu 
der zukünftigen Entwicklung der Zahlen ist aufgrund der Schwankungen der beiden Vorjahre nicht 
möglich. Insgesamt kann jedoch festgestellt werden, dass die Anzahl der Köln-Pass Inhaber im Be-
reich der Geringverdiener tendenziell steigend ist. 
 
Zu 4: 
 
Die Bearbeitung der Köln-Pass Anträge erfolgt im Bereich der Bearbeitung der Anträge auf Bildung 
und Teilhabe. Hierfür sind insgesamt 38,5 Stellen eingerichtet worden. Mit Stand vom  13.03.2019 
sind hiervon 2,5 Sachbearbeitungsstellen vakant. Es ist geplant, 2 Stellen zum 01.04.2019 mit Erst-
einsatzkräften zu besetzen.

3 
 
Zu 5: 
 
Die Bearbeitungsdauer der Köln-Pass Anträge (Neuantrag und Verlängerung) beträgt zurzeit maximal 
3 Wochen. Zuzüglich des Drucks (extern) und des Postweges erhält der Antragsteller/die Antragstel-
lerin den neuen Köln-Pass spätestens nach ca. 4-5 Wochen.  
 
Die Gültigkeit des Köln-Passes beträgt:  
 
Rechtskreis Gültigkeitsdauer 
SGB II 2 Jahre 
Geringverdiener 1 Jahr 
AsylbLG 
SGB XII 
SGB VIII 
BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) 
Geringverdiener ab 65 Jahren (Rentner) 50 Jahre 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

02.05.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0580/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.04.2019
Erstellt
18.02.2019 13:42