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Aufnahme einer Grabstätte in die Liste der Gräber für verdienstvolle Bürger*innen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0446/2025 vom 23.04.2025

Stand: Am 05.05.2025 im Hauptausschuss ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 0446/2025 Freigabedatum 23.04.25 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufnahme einer Grabstätte in die Liste der Gräber für verdienstvolle Bürger*innen Beschlussorgan Hauptausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, Frau Carola Williams posthum zur verdienstvollen Bürgerin der Stadt Köln zu ernennen und die Grabstätte der Familie Williams (Flur 12inG, Grabnummer 143-145) auf dem Kölner Melaten-Friedhof als Ehrengrab gemäß § 23 Absatz 4 der Friedhofs- satzung der Stadt Köln zu erhalten. Hauptausschuss 05.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Carola Williams (01.12.1903–12.12.1987) prägte nicht nur die Welt des Zirkus‘, sondern auch nachhaltig das kulturelle und gesellschaftliche Leben Kölns. Als Mitglied der berühmten Zir- kusdynastie Althoff und Gründerin des legendären Circus Williams setzte sie Maßstäbe in der Manege und darüber hinaus. Ihr unermüdlicher Einsatz für die Kultur, die Stadt und die Men- schen um sie herum macht sie zu einer bemerkenswerten Persönlichkeit Kölns im 20. Jahr- hundert. Geboren 1903 in eine Zirkusfamilie, führte Carola Williams mit großer Leidenschaft das Erbe ihrer Vorfahren fort. Nach dem Zweiten Weltkrieg baute sie mit ihrem Mann Harry Williams den Circus Williams auf, der zu einem der bedeutendsten deutschen Zirkusse avancierte. Doch ihr Wirken beschränkte sich nicht nur auf die Manege. 1946 errichtete sie in Köln den Williamsbau, Ecke Aachener Straße/Innere Kanalstraße, der nicht nur Zirkusvorstellungen be- herbergte, sondern auch kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in der vom Krieg ge- zeichneten Stadt ermöglichte. Mit einem Fassungsvermögen von 2.500 Zuschauenden war der Kölner Williamsbau der größte Saal der Stadt in der Nachkriegszeit. Das ursprünglich als 3 Winterquartier des Circus Williams genutzte Gebäude diente als Mehrzweckhalle für Karne- valsveranstaltungen, Operetten, Jazzkonzerte, Märchenspiele, Sport- und Politikveranstaltun- gen. Mit seinen Events wurde der Williamsbau zum Zentrum der kulturellen Wiederbelebung Kölns. 2018 wurde die Umgebung des ehemaligen Standortes des Williamsbaus in Carola- Williams-Park benannt und bewahrt mit einer dortigen Stele das Andenken an die einstige „Grande Dame der Kölner Gesellschaft“. Über ihre künstlerische Bedeutung hinaus war Carola Williams eine Frau mit großem sozialen Engagement. Während des Nationalsozialismus‘ half ihre Familie jüdischen Mitbürger*innen, indem sie ihnen Schutz und Unterstützung gewährte. Nach dem Krieg leistete sie wertvolle Aufbauhilfe, beispielsweise bei St. Aposteln und der Kölner Oper, unterstützte karitative Pro- jekte und setzte sich für den Kölner Karneval ein. 1950 schenkte sie auf einer Karnevalssit- zung im Williamsbau dem 1. FC Köln das erste Maskottchen „Hennes“, das bis heute als Symbol des Vereins bekannt ist. Das Kölnische Stadtmuseum und das NS-Dokumentationszentrum befürworten die Aufnahme der Familiengrabstätte Carola Williams in die Liste der Gräber für verdienstvolle Bürger*innen sowie die Übernahme der Grabpflegekosten und der baulichen Unterhaltung durch die Stadt Köln. Finanzierung Die Übernahme der Grabpflege und der baulichen Unterhaltung durch die Stadt Köln wird gem.§ 23 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Stadt Köln geregelt. Die zur Finanzierung der jährlichen Grabpflege benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. Das Dezernat VIII Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf

  1. 05.05.2025

    Hauptausschuss

    TOP 6.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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