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2485/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschuss am 10.09.2024 betreffend „Trixi-Spiegel für mehr Sicherheit von Radfahrern und Fußgänger im toten Winkel“ (AN/1042/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.08.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6777 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2024 
 2485/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion zur Sitzung des 
Verkehrsausschuss am 10.09.2024 betreffend „Trixi-Spiegel für mehr Sicherheit von 
Radfahrern und Fußgänger im toten Winkel„ (AN/1042/2024) 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
1. Wie viele „Trixi-Spiegel“ an Kreuzungen mit Rechtsabbiegespur gibt es auf Kölner Stadtge-
biet? 
2. Inwieweit konnte die Verwaltung einen positiven Einfluss durch das Aufstellen solcher 
Spiegel ebenda erkennen? 
3. Inwieweit unterscheiden sich die Anzahl und die Art der Unfälle an Ampeln (mit vergleich-
barer Verkehrssituation) mit und ohne Trixi-Spiegel auf Kölner Stadtgebiet? 
4. Welche weiteren Kreuzungen bieten sich für die Spiegel an? 
5.      2023 beschloss der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden auf 
Ansinnen eines Petenten die Prüfung der Einrichtung von Spiegeleinstellplätzen für LKW 
und Busse auf Parkplätzen und Betriebshöfen (Aktenzeichen 205/23). Das Ergebnis der 
Prüfung sollte dem Verkehrsausschuss mitgeteilt werden. Wie ist hier der Sachstand?“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
1. 
Auf dem Kölner Stadtgebiet sind aktuell keine „Trixi-Spiegel“ verbaut. 
 
2.  
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass bei jeglicher Form von Verkehrsspie-
geln die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens von Verkehrsteilnehmenden 
vielfach falsch gedeutet wurde. Insbesondere wurde häufig die Geschwindigkeit von heranna-
hender Fahrzeuge nicht richtig eingeschätzt, wodurch es zu Verkehrsunfällen kam. Bei un-
günstigen Witterungsbedingungen ergab sich noch eine Verschärfung dieser Situation. Eben-
falls ist durch das mutwillige Verdrehen oder Beschädigen der Spiegel eine erhöhte Verkehrs-
gefährdung durch u. a. Blendeffekte gegeben. 
 
Die Fachverwaltung hat in 2013 nach Test-Installation von speziellen Verkehrsspiegeln 
(Black-Spot-Mirrors, ähnlich Trixi-Spiegeln) am Knoten Richard-Wagner-Straße/Moltkestraße 
eine videogestützte Verkehrsuntersuchung zur Wirksamkeit dieser Spiegel durchgeführt und 
in dem Untersuchungszeitraum keine einzige Gefährdungssituation LKW gegen zu Fuß Ge-
henden/Radfahrenden festgestellt. Das war nahezu erwartet worden, da solche Situationen

2 
 
singuläre und über das gesamte Straßennetz verteilte Vorkommnisse sind. Auch der Versuch 
einer Analyse der Nutzung des Spiegels durch Verfolgung der Blickrichtung der LKW-Fahren-
den zeigt nicht, dass die Installation sinnvoll ist. Somit hat die Untersuchung den Nachweis 
erbracht, dass diese Spiegel keinen nennenswerten Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicher-
heit leisten. In anderen Städten kam es auch nach der Installation von Zusatzspiegeln noch zu 
tödlichen Verkehrsunfällen mit Fahrradfahrenden. Die Spiegel leuchten nur in dem kurzen An-
fahrtsbereich auf die Kreuzung den toten Winkel aus. Während des Abbiegevorgangs sind sie 
nicht nutzbar. Besser und sinnvoller sind die seit 2004 für Neuzulassungen und seit 2010 
auch für Altfahrzeuge vorgeschriebenen Zusatzspiegel an den LKW. Da die LKW-Fahrenden 
jetzt bereits mehrere Spiegel während des Abbiegevorgangs im Auge behalten müssen, stellt 
ein zusätzlicher Trixi-Spiegel eher eine Ablenkung, als eine Hilfe dar. 
 
An den neuralgischen Kreuzungsbereichen ist zudem der am Verkehr Teilnehmende bereits 
heute einer Vielzahl von Eindrücken und Einflüssen ausgesetzt, sodass gezielte Maßnahmen 
effektiver sind als flächendeckende Anbringung von Einbauten, die dem Verkehrsteilnehmen-
den weitere Aufmerksamkeit abfordern. Hierdurch entsteht vielmehr eine Scheinsicherheit, da 
der Radverkehr auf die Sichtbarkeit durch die Spiegel vertraut. 
 
Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau hat in einer großen 
Untersuchung in Freiburg festgestellt, dass „der Trixispiegel nur für einen speziellen Unfalltyp 
relevant ist. Der Trixi-Spiegel kann zwar vor dem Abbiegevorgang helfen, aus der Fahrt her-
aus und beim Abbiegevorgang selbst verschafft er dem Fahrzeugführenden keine zusätzliche 
Sicht“. 
 
Daher hat sich die Verwaltung gegen die Anbringung von Verkehrsspiegeln entschieden. 
 
 
3.  
Siehe Antwort zur Frage 2 
 
4.  
Aus vorgenannten Gründen sind aktuell keine Spiegel an Kreuzungen geplant 
 
5.   
Die Verwaltung hat auf dem Gelände des städtischen Bauhofes – Frankfurter Straße in Hö-
henberg sowie auf dem Hof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen auf der Stol-
berger Straße in Braunsfeld sogenannte Spiegeleinstellplätze für die städtischen Einsatzfahr-
zeuge (ab Kleintransportern) eingerichtet. Bei diesen Spiegeleinstellplätzen handelt es sich 
um Bodenmarkierungen, die in verschiedene Felder aufgeteilt sind. Sie dienen als Orientie-
rungshilfe zur Einstellung von Spiegeln Jedes dieser markierten Felder korrespondiert mit ei-
nem der Spiegel am Fahrzeug. Erst wenn die einzelne Fläche in dem jeweiligen Spiegel voll-
ständig zu sehen ist, ist dieser richtig eingestellt.  
 
Der Tote Winkel ist derjenige Bereich hinter und neben Fahrzeugen, der beim Abbiegen und 
beim Spurwechsel nicht eingesehen werden kann. Durch dieses optische Phänomen, das un-
gefähr ein Drittel des Sichtfeldes betrifft, kommt es jedes Jahr zu folgenschweren Unfällen auf 
den Straßen.  
 
Wie bereits die Abfallwirtschaftsbetriebe ergänzt die Stadt Köln ihren Fuhrpark mit den Spie-
geleinstellplätzen um eine Infrastruktur, die mit geringem Aufwand für jedes der eingesetzten 
Fahrzeuge effektiv ein besseres Sichtfeld einstellen lässt. Durch die örtliche Nähe der Bau-
höfe der Ämter (Amt für Landschaftspflege und Amt für Verkehrsmanagement) können von 
dieser Sicherheitsmaßnahme stadtweit ca. 250 Fahrzeuge (angefangen von Kleintransportern 
wie Sprintern für den Straßenkontrolldienst bzw. Bereitschaftsdienste über Fahrzeuge der Re-
gie – bzw. Beschilderungskolonnen bis hin zur Klasse der 18t Fahrzeuge (Hubwagen des Am-
tes für Landschaftspflege und Grünflächen) partizipieren. Die Stadt Köln erhofft sich von der 
Möglichkeit der besseren Spiegeljustierung, neben der Präventionsmaßnahme der Fahrersen-
sibilisierung, einen Zugewinn an Sicherheit für die städtischen Einsatzfahrzeuge. Ebenso 
wurde der Fuhrpark der städtischen Bauhöfe frühzeitig mit Abbiegeassistenten nachgerüstet. 
Bei Neufahrzeuge sind diese Systeme bereits ab Werk installiert.

3 
 
 
Ein öffentlich befahrbarer Einstellplatz konnte bisher nicht realisiert werden. In Zusammenar-
beit zwischen Stadt Köln, Polizei Köln, Kölner Verkehrsbetriebe und ADAC kann ebenfalls 
eine spezielle Spiegeleinstellfolie abwechselnd genutzt werden. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

10.09.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Frankfurter Straße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Moltkestraße

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Details

Aktenzeichen
2485/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.08.2024
Erstellt
15.08.2024 09:38