1910/2023
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1054/2023) vom 22.05.2023 betreffend des Chancenaufenthaltsrechts
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 11.07.2023 1910/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1054/2023) vom 22.05.2023 betreffend des Chancenaufenthaltsrechts für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Zur schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.05.2023 legt die Verwaltung dem Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Job- center Köln und des Ausländeramtes vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD zum Chancenaufenthaltsrecht 1910_2023
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Stand: 21. Juni 2023 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1054/2023) vom 22.05.2023 betreffend des Chancenaufenthaltsrechts: Wie können das Jobcenter und andere Behörden Geflüchtete unterstützen? für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.08.2023 Anfrage im Wortlaut: 1. Wie viele geflüchtete Menschen erhalten in Köln die Möglichkeit, vom Chancenaufenthaltsrecht zu profitieren? 2. Wie unterstützt die Stadt die betreffenden Personen, damit diese einen Aufenthaltstitel erhalten können? 3. Welche Maßnahmen des Jobcenters sind geplant? 4. Wurden schon Maßnahmen bei den Beschäftigungsträgern aufgelegt (bitte beschreiben), und wenn nein, warum nicht? 5. Welche Angebote zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt sind geplant? Antwort des Ausländeramtes: Zu 1.: Schätzungsweise werden ca. 2.500 Menschen, die sich aktuell im Duldungsstatus befinden, eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancenaufenthaltsrecht erhalten bzw. haben diese schon teilweise erhalten. Da die Chancen -Aufenthaltserlaubnis bis Ende 2025 erteilt werden kann, werden allerdings noch weitere Personen hinzukommen, nämlich solche, die derzeit noch ein Aufenthaltsrecht durch eine andere Rechtsg rundlage erhalten, aber eine Verlängerung dieser perspektivisch nicht möglich ist. Das sind zum Beispiel Studierende, welche die Höchststudiendauer ohne Abschluss erreicht haben oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegatten, wobei die Ehe nun nicht mehr besteht etc. Bis jetzt liegen nur vereinzelte Anträge aus dieser Personengruppe vor, weshalb eine quantitative Schätzung derzeit nicht möglich ist. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Erteilung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis für viele Personen in diesen Konstellationen möglich ist. Seite 2 von 2 Zu 2.: Personen, welche im Bleiberechtsprogramm des Ausländeramtes betreut werden, erhalten Unterstützung durch die dort tätigen Sozialpädagog*innen oder die Träger, mit welchen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde. Die übrigen Personen werden spätestens bei der Aufnahme der biometrischen Daten (werden für die Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels benötigt) zu den Verlängerungsmöglichkeiten einzelfallbezogene beraten. Darüber hinaus er halten sie hierzu auch Informationsblätter. Hierin ist ebenfalls der Hinweis auf die Beratungsmöglichkeiten des kommunalen Integrationsmanagements inkl. Kontaktdaten enthalten. Antwort des Jobcenter Köln: Allgemeine Informationen des Jobcenter Köln: Personen, die einen Aufenthalt nach § 104c Aufenthaltsgesetz erhalten, haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Damit di eser Rechtskreiswechsel (i.d.R.) vom Asylbewerberleistungsgesetz reibungslos funktioniert, steht das Jobcenter Köln im monatlichen A ustausch mit der Ausländerbehörde und dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren (Asylbewerberleistungsgesetz). Wesentlich ist, dass die Menschen einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen. Bereits bei der Erteilung des Chancenaufenthaltes teilt di e Ausländerbehörde den betreffenden Personen mit, wo und wie Bürgergeld beantragt werden kann. Auch im Einstellungsbescheid des Asylbewerberleistungsgesetzes wird auf die Antragstellung im Jobcenter verwiesen. Die Beschäftigten des Jobcenter Köln sind im Vorfeld über diese Neuerung informiert und sensibilisiert worden, vor allem auf die kurze Verweildauer von 18 Monaten. Erste integrative Schritte werden sofort eingeleitet. Zu 3, 4 und 5.: Es wurden keine speziellen Maßnahmen bei Beschäftigungsträgern aufgelegt. Der Personenkreis ist dafür zu heterogen. Der Einsatz aller Förderinstrumente des SGB II ist während der 18 - monatigen Aufenthaltserlaubnis möglich und wird in persönlichen Gesprächen individuell geprüft. Hierbei wird auch der Einsatz längerfristiger Fördermaßnahmen ( z.B. Förderung beruflicher Weiterbildung) berücksichtigt, da diese zu einer nachhaltigen Integration beitragen können. gez. Würker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1910/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.07.2023
- Erstellt
- 06.06.2023 12:49