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1910/2023

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1054/2023) vom 22.05.2023 betreffend des Chancenaufenthaltsrechts

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD zum Chancenaufenthaltsrecht 1910_2023

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

682 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  11.07.2023 
 1910/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1054/2023) vom 
22.05.2023 betreffend des Chancenaufenthaltsrechts für die Sitzung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
 
Zur schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.05.2023 legt die Verwaltung dem Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Job-
center Köln und des Ausländeramtes vor.  
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD zum Chancenaufenthaltsrecht 1910_2023

4026 Zeichen

Stand: 21. Juni 2023 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (AN/1054/2023) vom 
22.05.2023 betreffend des Chancenaufenthaltsrechts: Wie können das Jobcenter und 
andere Behörden Geflüchtete unterstützen?  für die Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.08.2023  
 
Anfrage im Wortlaut: 
1. Wie viele geflüchtete Menschen erhalten in Köln die Möglichkeit, vom 
Chancenaufenthaltsrecht zu profitieren?  
2. Wie unterstützt die Stadt die betreffenden Personen, damit diese einen Aufenthaltstitel 
erhalten können?  
3. Welche Maßnahmen des Jobcenters sind geplant?  
4. Wurden schon Maßnahmen bei den Beschäftigungsträgern aufgelegt (bitte beschreiben), 
und wenn nein, warum nicht?  
5. Welche Angebote zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt sind geplant?  
 
 
Antwort des Ausländeramtes:  
Zu 1.: Schätzungsweise werden ca. 2.500 Menschen, die sich aktuell im Duldungsstatus 
befinden, eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancenaufenthaltsrecht erhalten bzw. haben 
diese schon teilweise erhalten. Da die Chancen -Aufenthaltserlaubnis bis Ende 2025 erteilt 
werden kann, werden allerdings noch weitere Personen hinzukommen, nämlich solche, die 
derzeit noch ein Aufenthaltsrecht durch eine andere Rechtsg rundlage erhalten, aber eine 
Verlängerung dieser perspektivisch nicht möglich ist. Das sind zum Beispiel Studierende, 
welche die Höchststudiendauer ohne Abschluss erreicht haben oder Personen mit einer 
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegatten, wobei die Ehe nun nicht mehr besteht etc. Bis jetzt liegen 
nur vereinzelte Anträge aus dieser Personengruppe vor, weshalb eine quantitative Schätzung 
derzeit nicht möglich ist. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Erteilung einer 
Chancen-Aufenthaltserlaubnis für viele Personen in diesen Konstellationen möglich ist.

Seite 2 von 2 
Zu 2.: Personen, welche im Bleiberechtsprogramm des Ausländeramtes betreut werden, 
erhalten Unterstützung durch die dort tätigen Sozialpädagog*innen oder die Träger, mit 
welchen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde. 
Die übrigen Personen werden spätestens bei der Aufnahme der biometrischen Daten (werden 
für die Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels benötigt) zu den 
Verlängerungsmöglichkeiten einzelfallbezogene beraten. Darüber hinaus er halten sie hierzu 
auch Informationsblätter. Hierin ist ebenfalls der Hinweis auf die Beratungsmöglichkeiten des 
kommunalen Integrationsmanagements inkl. Kontaktdaten enthalten. 
 
Antwort des Jobcenter Köln:  
Allgemeine Informationen des Jobcenter Köln: 
Personen, die einen Aufenthalt nach § 104c Aufenthaltsgesetz erhalten, haben grundsätzlich 
Anspruch auf Bürgergeld. Damit di eser Rechtskreiswechsel (i.d.R.) vom 
Asylbewerberleistungsgesetz reibungslos funktioniert, steht das Jobcenter Köln im 
monatlichen A ustausch mit der Ausländerbehörde und dem Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren (Asylbewerberleistungsgesetz). Wesentlich ist, dass die Menschen einen Antrag auf 
Bürgergeld beim Jobcenter stellen.  
Bereits bei der Erteilung des Chancenaufenthaltes teilt di e Ausländerbehörde den 
betreffenden Personen mit, wo und wie Bürgergeld beantragt werden kann. Auch im 
Einstellungsbescheid des Asylbewerberleistungsgesetzes wird auf die Antragstellung im 
Jobcenter verwiesen.  
Die Beschäftigten des Jobcenter Köln sind im Vorfeld über diese Neuerung informiert und 
sensibilisiert worden, vor allem auf die kurze Verweildauer von 18 Monaten. Erste integrative 
Schritte werden sofort eingeleitet. 
 
Zu 3, 4 und 5.: Es wurden keine speziellen Maßnahmen bei Beschäftigungsträgern aufgelegt. 
Der Personenkreis ist dafür zu heterogen.  
Der Einsatz aller Förderinstrumente des SGB II ist während der 18 - monatigen 
Aufenthaltserlaubnis möglich und wird in persönlichen Gesprächen individuell geprüft. Hierbei 
wird auch der Einsatz längerfristiger Fördermaßnahmen ( z.B. Förderung beruflicher 
Weiterbildung) berücksichtigt, da diese zu einer nachhaltigen Integration beitragen können.  
 
gez. Würker

Beratungsverlauf (1)

17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1910/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.07.2023
Erstellt
06.06.2023 12:49