AN/0991/2019
Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt, 0198/2019
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.06.2019 AN/0991/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 02.07.2019 Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt, 0198/2019 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zur Be- schlussvorlage 0198/2019 in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 02.07.2019 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird für die Baufelder 9 und 2/4 wie folgt geändert: Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ Für das Bieterverfahren sind folgende Kriterien vorzugeben: Es sind mindestens 30% höchstens 50% Miethäuser im öffentlich geförderten Wohnungsbau – vorrangig als Typ B - vorzusehen. Die im B-Plan maximal festgelegte Grundstücksausnut- zung ist zu erreichen. Der Mindestkaufpreis für den öffentlich geförderten Wohnungsbau wird gemäß der seit dem 01.01.2019 geltenden Ausnahmeregelung für § 90 Gemeindeordnung NRW um 15% (= 2,96 Mio. Euro) abgesenkt. Baufeld 2/4 „Pfauenaugenweg“ Für das Bieterverfahren sind folgende Kriterien vorzugeben: Es sind mindestens 30% höchstens 50% Miethäuser im öffentlich geförderten Wohnungsbau – vorrangig als Typ B - vorzusehen. Die im B-Plan maximal festgelegte Grundstücksausnut- zung ist zu erreichen. Der Mindestkaufpreis für den öffentlich geförderten Wohnungsbau wird gemäß der seit dem 01.01.2019 geltenden Ausnahmeregelung für § 90 Gemeindeordnung NRW um 15% (= 1,354 Mio. Euro) abgesenkt. - 2 - Begründung: Durch die Veränderung der Vergabekriterien im Bieterverfahren für die Baufelder 9 und 2/4 wird für den gesamten Bereich des 3. Bauabschnitts mehr erschwinglicher Wohnraum ge- schaffen, der durch die öffentliche Wohnungsbauförderung – vorrangig als Typ B - gewähr- leistet wird. Dies bezieht auch das Baufeld 5/7 ein, weil die Beschlussvorlage 1200/2019 eine Grundstücksvergabe im Erbbaurecht an Genossenschaften bzw. Bestandshalter mit mindestens 30 Wohneinheiten (50%) im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsieht. Insgesamt wird eine stabile soziale Mischung dieses Quartiers gewährleistet, weil auf dem Baufeld 8 „Sonnentauweg“ 16 frei finanzierte Einfamilienhäuser entstehen, die vom Bauträ- ger als Einfamilienhäuser im Eigentum veräußert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0991/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 28.06.2019
- Erstellt
- 28.06.2019 11:04