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AN/0991/2019

Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt, 0198/2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 28.06.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 1.1.2

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2794 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.06.2019 
 
AN/0991/2019 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 02.07.2019 
 
Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt, 
0198/2019 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zur Be-
schlussvorlage 0198/2019 in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 
02.07.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird für die Baufelder 9 und 2/4 wie folgt geändert: 
 
Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ 
Für das Bieterverfahren sind folgende Kriterien vorzugeben: 
Es sind mindestens 30% höchstens 50% Miethäuser im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
– vorrangig als Typ B - vorzusehen. Die im B-Plan maximal festgelegte Grundstücksausnut-
zung ist zu erreichen. Der Mindestkaufpreis für den öffentlich geförderten Wohnungsbau wird 
gemäß der seit dem 01.01.2019 geltenden Ausnahmeregelung für § 90 Gemeindeordnung 
NRW um 15% (= 2,96 Mio. Euro) abgesenkt. 
 
Baufeld 2/4 „Pfauenaugenweg“ 
Für das Bieterverfahren sind folgende Kriterien vorzugeben: 
Es sind mindestens 30% höchstens 50% Miethäuser im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
– vorrangig als Typ B - vorzusehen. Die im B-Plan maximal festgelegte Grundstücksausnut-
zung ist zu erreichen. Der Mindestkaufpreis für den öffentlich geförderten Wohnungsbau wird 
gemäß der seit dem 01.01.2019 geltenden Ausnahmeregelung für § 90 Gemeindeordnung 
NRW um 15% (= 1,354 Mio. Euro) abgesenkt.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Durch die Veränderung der Vergabekriterien im Bieterverfahren für die Baufelder 9 und 2/4 
wird für den gesamten Bereich des 3. Bauabschnitts mehr erschwinglicher Wohnraum ge-
schaffen, der durch die öffentliche Wohnungsbauförderung – vorrangig als Typ B - gewähr-
leistet wird. Dies bezieht auch das Baufeld 5/7 ein, weil die Beschlussvorlage 1200/2019 
eine Grundstücksvergabe im Erbbaurecht an Genossenschaften bzw. Bestandshalter mit 
mindestens 30 Wohneinheiten (50%) im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsieht. 
 
Insgesamt wird eine stabile soziale Mischung dieses Quartiers gewährleistet, weil auf dem 
Baufeld 8 „Sonnentauweg“ 16 frei finanzierte Einfamilienhäuser entstehen, die vom Bauträ-
ger als Einfamilienhäuser im Eigentum veräußert werden.   
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0991/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
28.06.2019
Erstellt
28.06.2019 11:04