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3964/2022

Fußballplatz EMA, EGS Sürther Straße 201 - zur Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen AN/2132/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 05.12.2022, TOP 7.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2984 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3964/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 
 
Fußballplatz EMA, EGS Sürther Straße 201 - zur Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen 
AN/2132/2022 
Text der Anfrage: 
 
1.) Bei normalen Fußballfeldern bewegt sich das Gefälle zwischen 0,5% bis unter 1%.  
Warum ist das Gefälle auf dem o.g. Sportplatz deutlich größer?   
Gibt es besondere Gründe für das größere Gefälle?  
Wird auch bei zukünftigen Neuanlagen von Bolz- und Sportplätzen, ein größeres Gefälle eingeplant? 
 
2.) Das Oberflächenmaterial des Sportplatzes ist bei Nässe so rutschig, dass es immer wieder zu  
Stürzen kommt. Daher sollen die Kinder den Bolzplatz bei Nässe nicht benutzen.  
Welches Oberflächenmaterial wurde verwendet?  
Gibt es Alternativen die zukünftig verwendet werden können oder sollen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Bei den genannten 0,5 bis unter 1,0 % spricht man von Vorgaben bei Wettkampfstätten, die ganz be-
sonderen Regularien und Normen unterliegen. Diese Anforderungen gab es an das Kleinspielfeld im 
Planungsprozess nicht und anderslautende Ausführungen sind dann grundsätzlich möglich.  
Die Höhenstaffelung der Kleinspielfeldfläche korrespondiert mit den übrigen und anschließenden  
Geländeflächen, im Weiteren ausschlaggebend war zudem der Eingriff in das Bestandsgelände und die 
daraus resultierenden Erdmassen. 
Die Festlegung auf das vorliegende Gefälle wurde im Rahmen des Planungsprozesses in Abstimmung 
der Fachplaner mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen getroffen. Verschiedene Aspekte 
wurden berücksichtigt, unter anderem auch die Reduzierung des Eingriffes in das Bestandsgelände.  
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Planung bei der Fachplanerinnen*dem Fachplanern.  
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt hier eine qualitätssichernde Funktion. Das 
Interesse der Kinder und die Vermeidung von Unfällen stehen grundsätzlich im Vordergrund.  
Schulsportanlagen mit Kunststoffbelägen weisen nur ein Gefälle von bis zu 1% auf. Dieser Wert wird 
auch für weitere Kleinspielfelder zukünftig angestrebt. 
 
Zu 2.) 
Der geplante und hergestellte Belag im Kleinspielfeld ist ein gängiges Polyuretan-Produkt eines  
namhaften Herstellers, welches in Kleinspielfeldern unzählige Male in Deutschland bereits eingebaut 
wurde. Ein Ausrutschen auf Belagsflächen kann vielerlei Gründe haben. Ursachen, wie zum Beispiel 
verschmutze oder glatte Schuhsohlen (bedingt durch feuchte Erde, Grasschnitt, wenig Profil oder Ähnli-
ches) können hier eine Rolle spielen. 
Grundsätzlich sind Kunststoffbeläge für Sportflächen an Schulen üblich und verbreitet.

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Eine weitere Möglichkeit bei Kleinspielfeldern wäre der Einsatz von Kunstrasenprodukten, was aber in 
Schulhofflächen eher ungeeignet, kostenintensiv und im Hinblick auf Vandalismusschäden und Reini-
gung sehr anfällig wäre.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sürther Straße 201
  • Straße 20

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Details

Aktenzeichen
3964/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.12.2022
Erstellt
21.11.2022 12:28