3964/2022
Fußballplatz EMA, EGS Sürther Straße 201 - zur Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen AN/2132/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2984 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3964/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 Fußballplatz EMA, EGS Sürther Straße 201 - zur Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen AN/2132/2022 Text der Anfrage: 1.) Bei normalen Fußballfeldern bewegt sich das Gefälle zwischen 0,5% bis unter 1%. Warum ist das Gefälle auf dem o.g. Sportplatz deutlich größer? Gibt es besondere Gründe für das größere Gefälle? Wird auch bei zukünftigen Neuanlagen von Bolz- und Sportplätzen, ein größeres Gefälle eingeplant? 2.) Das Oberflächenmaterial des Sportplatzes ist bei Nässe so rutschig, dass es immer wieder zu Stürzen kommt. Daher sollen die Kinder den Bolzplatz bei Nässe nicht benutzen. Welches Oberflächenmaterial wurde verwendet? Gibt es Alternativen die zukünftig verwendet werden können oder sollen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Bei den genannten 0,5 bis unter 1,0 % spricht man von Vorgaben bei Wettkampfstätten, die ganz be- sonderen Regularien und Normen unterliegen. Diese Anforderungen gab es an das Kleinspielfeld im Planungsprozess nicht und anderslautende Ausführungen sind dann grundsätzlich möglich. Die Höhenstaffelung der Kleinspielfeldfläche korrespondiert mit den übrigen und anschließenden Geländeflächen, im Weiteren ausschlaggebend war zudem der Eingriff in das Bestandsgelände und die daraus resultierenden Erdmassen. Die Festlegung auf das vorliegende Gefälle wurde im Rahmen des Planungsprozesses in Abstimmung der Fachplaner mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen getroffen. Verschiedene Aspekte wurden berücksichtigt, unter anderem auch die Reduzierung des Eingriffes in das Bestandsgelände. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Planung bei der Fachplanerinnen*dem Fachplanern. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernimmt hier eine qualitätssichernde Funktion. Das Interesse der Kinder und die Vermeidung von Unfällen stehen grundsätzlich im Vordergrund. Schulsportanlagen mit Kunststoffbelägen weisen nur ein Gefälle von bis zu 1% auf. Dieser Wert wird auch für weitere Kleinspielfelder zukünftig angestrebt. Zu 2.) Der geplante und hergestellte Belag im Kleinspielfeld ist ein gängiges Polyuretan-Produkt eines namhaften Herstellers, welches in Kleinspielfeldern unzählige Male in Deutschland bereits eingebaut wurde. Ein Ausrutschen auf Belagsflächen kann vielerlei Gründe haben. Ursachen, wie zum Beispiel verschmutze oder glatte Schuhsohlen (bedingt durch feuchte Erde, Grasschnitt, wenig Profil oder Ähnli- ches) können hier eine Rolle spielen. Grundsätzlich sind Kunststoffbeläge für Sportflächen an Schulen üblich und verbreitet. 2 Eine weitere Möglichkeit bei Kleinspielfeldern wäre der Einsatz von Kunstrasenprodukten, was aber in Schulhofflächen eher ungeeignet, kostenintensiv und im Hinblick auf Vandalismusschäden und Reini- gung sehr anfällig wäre.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Sürther Straße 201
- Straße 20
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Details
- Aktenzeichen
- 3964/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.12.2022
- Erstellt
- 21.11.2022 12:28