V/0505/2009
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage zur Beschlussvorlage
3141 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss.pdf ) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0505/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Den nachstehend genannten Vereinen werden die folgenden Zuschüsse gewährt: Kultur Forum Nienberge 1.700,00 € MusikKultur Albachten e. V. 650,00 € II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 2.350 €, aber keine Folgekosten ent- stehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2009 2.350,00 Insgesamt: 2.350,00 Vorlagen-Nr.: V/0505/2009 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492 33 00 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 30.07.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0505/2009 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti- ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk West gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West in der Sitzung am 02.11.2006 beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 zur Vorlage). Kultur Forum Nienberge Der Antrag des Kultur Forum Nienberge auf Bezuschussung eines Hinweispylon für das Forum für Schule und Kultur im Stadtteil Nienberge war in der Sitzung der Bezirksvertretung am 07.04.2009 (Vorlage V/0276/2009) zurückgestellt worden, da noch entscheidungsrelevante Angaben fehlten. Nach einem jetzt vom Verein eingereichten Angebot belaufen sich die Kosten für den Hinweispylon auf rund 3.400 €. In Anlehnung an den gewährten Zuschuss zur Hinweistafel am Haus der Begegnung in Albachten (50 % der Kosten) schlägt die Verwaltung den genannten Zuschussbetrag vor. Katholische Kirchengemeinde Nienberge Über den in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 07.04.2009 ebenfalls zurück ge- stellten Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Nienberge auf Bezuschussung der Kosten zur Einrichtung einer Internetseite für den Stadtteil Nienberge (Projekt „Vielfalt tut gut“) kann weiterhin nicht entschieden werden. Die Kirchengemeinde hat ihren Antrag trotz Schreiben der Bezirksver- waltung West vom 03.05.2009 und einer Mail vom 30.06.2009 nicht vervollständigt. Musikkultur Albachten e.V. Der Verein Musikkultur Albachten e.V. bittet mit Antrag vom 12.07.2009 um einen Zuschuss in Höhe von 650 € zu den Kosten der Installation einer Beleuchtung an der vorhandenen Informati- onstafel an der Kreuzung Dülmener Straße/Osthofstraße im Stadtteil Albachten. Die Gesamtkos- ten betragen 1.365 €. Die Maßnahme ist mit den städtischen Dienststellen sowie der Stadtwerke Münster GmbH abgestimmt. Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss in der beantragten Höhe zu gewähren. Des Weiteren hat der Verein mit Schreiben vom 16.06.2009 einen Zuschuss zu einer Kulturveran- staltung am 15.08.2009 im Haus der Begegnung beantragt. Der Verein ist gebeten worden, kurz- fristig nach der Veranstaltung mitzuteilen, ob die Einnahmen die Ausgaben decken bzw. ob ein Fehlbetrag entstanden ist. Hierzu wird in der Sitzung mündlich berichtet. gez. Weihermann Anlage Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dülmener Straße
- Osthofstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0505/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37