AN/1357/2023
Mehr Sicherheit auf der Kapellenstraße
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Sachstandsbericht BV
2915 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1357/2023
Stand: 11.03.2024
Sachstandsbericht
Mehr Sicherheit auf der Kapellenstraße
Beschluss:
Auf der Kapellenstraße zwischen Dillenburger Straße und Heinrich-Bützler-Straße
wird in beiden Fahrtrichtungen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festgesetzt. Zu
prüfen ist darüber hinaus, ob die gesamte Kapellenstraße nicht auch zu einer Tempo-
30-Zone umgewandelt werden kann. Auf der parallel verlaufenden Spielstraße sind
darüber hinaus weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen (z.B. fahrrad-
freundliche Schwellen).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Anordnung von Geschwindigkeiten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der
Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft
der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag
an. Die Prüfung hat Folgendes ergeben:
Eine weitere Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf dem
Streckenabschnitt der Kapellenstraße zwischen Heinrich-Bützler Straße und Dillenbur-
ger Straße ist auf Grundlage der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzu-
lässig.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich
von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbil-
denden Schulen, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, Al-
ten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu be-
schränken, soweit die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Die
streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und
insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.
Der Verwaltung liegen derzeit keine Erkenntnisse (wie zum Beispiel Gefahrenlagen,
Unfallhäufungen oder unmittelbare Eingänge schützenswerter Einrichtungen) vor, die
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eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im o. g Abschnitt der Kapellenstraße
erforderlich machen würden.
Der Eingang zum Kindergarten befindet sich auf der Parallelfahrbahn der Kapellen-
straße. Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Verkehrsrege-
lung ist eindeutig und ausreichend. Dem Wunsch nach Fahrbahnschwellen zur weite-
ren Geschwindigkeitsreduzierung kann nicht entsprochen werden, da diese aufgrund
der Probleme für die Rettungsdienste beim Überfahren (bei gleichzeitiger Behandlung
von Notfallpatienten) und der möglichen Lärmbelästigung für die unmittelbaren An-
wohner durch abruptes Bremsen und Anfahren im öffentlicher Straßenland der Stadt
Köln grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz kommen.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs, dazu gehören auch Geschwindigkeits-
überschreitungen, liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Die Hinweise werden grund-
sätzlich an die Polizei mit der Bitte um Ahndung weitergeleitet.
Antrag nach § 3 (Grüne BV8)
3200 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.08.2023 AN/1357/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 TOP 7.2 Mehr Sicherheit auf der Kapellenstraße Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie um die Aufnahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 24.08.2023. Beschluss: Auf der Kapellenstraße zwischen Dillenburger Straße und Heinrich-Bützler-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festgesetzt. Zu prüfen ist darüber hinaus, ob die gesamte Kapellenstraße nicht auch zu einer Tempo-30-Zone umgewandelt werden kann. Auf der parallel verlaufenden Spiel- straße sind darüber hinaus weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen (z.B. fahrradfreundliche Schwellen). Begründung: Seit ca. zwei Jahren befindet sich an der Ecke Dillenburger Straße und Kapellen- straße eine Kindertagesstätte. Viele Eltern bringen ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Mobil: 0179 310 27 67 manuela.grube@stadt -koeln.de Stephanie Gallerach stellv. Fraktionsvorsitzende stephanie.gallerach@stadt -koeln.de Fahrrad zur Kita. Darum sind Tempo 30 auf der Hauptstraße sowie eine weitere Ver- kehrsberuhigung auf der parallelen Spielstraße geboten. Perspektivisch sind im ge- samten Bereich aufgrund des Neubaus des Schulzentrums Kalk zudem zahlreiche Schüler*innen auf dem Schulweg zu erwarten. Auch für Radfahrende und Fußgänger*innen ist die Situation schwierig: Der Fahrrad- weg von Kalk-Kapelle kommend endet auf dem Gehweg an der Kapellenstraße in Richtung Dillenburger Straße genau dort, wo aktuell der Tempo 50 Bereich beginnt. Die Fahrräder sollen dann auf dem Gehweg zwischen Fußgänger*innen weiterfahren oder sich auf die Fahrbahn ohne Radwegkennzeichnung begeben. Diese Situation ist sowohl für die Radfahrenden als auch für Fußgänger*innen unbefriedigend. Bei Tempo 30 könnten die Radfahrenden sicherer auf der Straße fahren und die Fuß- gänger*innen hätten den Gehweg weitgehend für sich. Dies würde auf der Kapellenstraße zu einer Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 führen. Da sich dort auch Wohnungen befinden, soll geprüft werden, ob daher gene- rell eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. Zur parallelen Spielstraße: Auch diese nutzen Eltern und Kinder, um zur Kita zu ge- langen. Die meisten Autofahrer*innen halten sich aber auf der gesamten Länge der Straße nicht an die Schrittgeschwindigkeit. Die versetzten Parkbuchten verlangsa- men den Verkehr bereits, aber insbesondere für kleine Kinder ist die Geschwindigkeit oft immer noch zu hoch und birgt so ein hohes Unfallrisiko. Schwellen, die für Rad- fahrende gut passierbar sind, könnten hier Abhilfe schaffen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Grube Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kapellenstraße
- Kalker Hauptstraße 247
- Heinrich-Bützler-Straße
- Dillenburger Straße
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1357/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (Grüne)
- Datum
- 10.08.2023
- Erstellt
- 09.08.2023 18:44