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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 29.01.2024 (AN/0128/2024) "Und jedes Jahr aufs neue - Schneechaos im Stadtbezirk Köln-Mülheim"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3109/2024 vom 04.11.2024

Stand: Am 04.11.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 3109/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 29.01.2024 (AN/0128/22024) " Und jedes Jahr auf`s Neue- Schneechaos auch im Bezirk Köln- Mülheim" Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen: wie in jedem Winter sind die Tage des Schneefalls in ganz Köln und im Bezirk Köln - Mül- heim durchaus überschaubar, aber das kann nicht darüber hinweg trösten, dass manche Einwohner*innen stärker von den Auswirkungen betroffen sind als andere. Besonders be- troffen sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ältere Menschen mit Rollatoren oder gar Rollstühlen, aber auch Fahrradfahrende um nur einige zu nennen. Auch Tiere und Pflanzen werden in Mitleidenschaft gezogen, weil unnötig Streusalz zum Einsatz ge- langt. Im Zusammenhang mit der genannten Thematik bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen werden durch Schnee oder Schneematsch auf den Gehwegen in ihrer Mobilität stark beeinträchtigt. Wie wird ge- währleistet, dass die Anwohner*innen ihrer Pflicht des Gehweg- Schneeräumens in einer Breite von annähernd 1.50 m nachkommen und den Schnee nicht nur handtuch- breit wegräumen Antwort der Verwaltung zu 1: Eine Kontrolle obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Köln Frage 2: Radwege sind häufig auch von Anwohner*innen frei zu räumen, doch stattdessen wird der Schnee teilweise vom Gehweg auf den Fahrradweg geschoben. Andere Fahrrad- wege werden weder durch die Anwohner*innen noch durch die AWB frei geräumt. Wird die Benutzungspflicht des Fahrradweges dann aufgehoben und wer haftet für eventuelle Unfälle auf Radweg oder Fahrbahn? Antwort der Verwaltung zu 2. Ist ein Radweg weder von Schnee geräumt noch gestreut entfällt auch bei ausgeschil- derten Radwegen die Benutzungspflicht und es darf auf die geräumte und gestreute Straße ausgewichen werden. Frage 3: 2 Wie funktioniert die Informationsweitergabe hinsichtlich der Winterdienstpflichten au- ßer durch eigene Recherche auf der Homepage der Stadt Köln oder der AWB? Antwort der Verwaltung zu 3: Über die Winterdienstverpflichtung wird auf der Homepage der AWB sowie der Web Seite der Stadt Köln hingewiesen. Frage 4: Werden durch Mitarbeitende der AWB oder des Ordnungsamtes Kontrollen durchge- führt und welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn den Auflagen des Winterdiens- tes in keiner Weise Genüge getan wurde und Gefährdung anderer besteht? Antwort der Verwaltung zu 4: Die Mitarbeitenden der AWB führen keine diesbezüglichen Kontrollen durch, dies ob- liegt dem Ordnungsamt der Stadt Köln. Frage 5: Verfügt die AWB über ausreichend Personal und Arbeitsmittel, um ihren Aufgaben nachzukommen? Antwort der Verwaltung zu 5: Die AWB hat ausreichend Personal um den hoheitlichen Aufgaben gerecht zu werden.

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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