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2079/2019

Generalsanierung der Sportanlage Fühlinger Weg in Köln-Volkhoven/ Weiler

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.11.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3_SpA Fühlinger Weg_Entwurfsbeschreibung_190411

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Anlage 1_SpA Fühlinger Weg_Luftbild M 1-2000

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Anlage 2_SpA Fühlinger Weg_Entwurf-Index C_190409

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Anlage 5_SpA Fühlinger Weg_Prüfbemerkung 14

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Anlage 4_SpA Fühlinger Weg_Kostenberechnung_190516

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Beschlussvorlage Rat

14180 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2079/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung der Sportanlage Fühlinger Weg in Köln-Volkhoven/ Weiler 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der 
Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Fühlinger Weg in Köln-Volkhoven/ Weiler, inkl. 
der Ausstattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der leichtathleti-
schen Anlagen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der Trainingsbeleuch-
tungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 2.010.000,00 € 
brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 
2019 in Höhe von 1.971.325,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-6-5202 (SpA Fühlinger Weg, 
KRP). 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.11.2019 
Sportausschuss 28.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.971.325 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   134.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Planungsbeschluss Nr. 0725/2017 vom 23.03.2017 beauftragte der Sportausschuss die Verwal-
tung mit der Planung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage Fühlinger 
Weg mit Errichtung eines Kunststoffrasengroß- und -kleinspielfeldes und der Sanierung der Leichtath-
letikanlagen sowie der Entwässerung und Wegeflächen. 
 
Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage wurde durch 
die Mitarbeiter des Sportamtes erstellt.  
Die Bauantragsunterlagen werden zurzeit zusammengestellt und nach Erhalt der erforderlichen Gut-
achten und Planungen zeitnah beim Bauaufsichtsamt eingereicht. 
 
Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Volkhoven/ Weiler. Die Sportanlage ist 
im Grundbesitz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SC Köln-Weiler-Volkhoven 1948 e.V. 
vermietet, der diese derzeit mit 2 Seniorenmannschaften und 9 Juniorenmannschaften nutzt. 
 
Die Gesamtgröße der Anlage beträgt rund 2,2 ha und verfügt über ein Fußballgroß- und -
kleinspielfeld (Tenne), 4 und 6 m hohen Ballfangzäunen und einer 8-Mast-
Trainingsbeleuchtungsanlage. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem eine 5- und eine 6-stufige 
Stehstufenanlage, welche beide sehr marode sind. Ferner befinden sich auf der Sportanlage ein Ver-
einsheim mit Umkleiden und drei Material-Container. Die Wegebeläge sind teilweise aus Betonstein-
pflaster, jedoch auch sehr großflächig aus Asphaltbelag, welcher dringend saniert werden muss. 
 
Errichtet wurde die Sportanlage 1971. Beide Tennenspielfelder wurden letztmalig 1991 saniert und 
zeigen sich, genauso wie die Entwässerungseinrichtungen und die Ausstattung (Tore, Barrieren, 
Bänke etc.) als stark überaltert und dringend sanierungsbedürftig. Die vorhandene Einfriedung befin-
det sich in einem guten Zustand. 
 
Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten, liegen vor und

3 
dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung.  
Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes ergab keine Auffälligkeiten.  
 
Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen, beabsichtigt die Verwal-
tung die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforderungen zu mo-
dernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig 
und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. 
 
Die Tennengroß- und Kleinspielfelder werden in Kunststoffrasenplätze mit Sand-/ Korkgranulat-
Verfüllung umgebaut. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Sportflächen, da deutlich höhere 
Nutzungszeiten möglich sind. 
In Abstimmung mit dem angrenzenden Gymnasium werden die vorhandenen, stark sanierungsbe-
dürftigen Leichtathletikanlagen für die Schulnutzung erneuert. Die 100m Laufbahn wird in Kunststoff 
ausgeführt. Des Weiteren wird die Weitsprunganlage neben die 100m-Laufbahn verlegt, wobei die 
Anlaufbahn ebenfalls mit Kunststoffbelag ausgebaut wird. Die Kugelstoßanlage verbleibt am derzeiti-
gen Standort, wird jedoch saniert. Ergänzt werden die leichtathletischen Anlagen durch eine Anlauf-
bahn für Speerwurf im Bereich der nördlichen Rasenfläche. 
 
Die vorhandenen großflächigen Asphaltbeläge werden vollständig entfernt und teilweise durch was-
serdurchlässigere Betonpflasterbeläge und Schotterrasen ersetzt. 
Ein nicht überdachter Fahrradstellplatz für 50 Fahrräder wird neu errichtet. 
 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird erneuert. Die Entwässerung der Sportflächen sowie 
aller befestigten Flächen erfolgt über eine Versickerungsanlage (Drainage DN 80 als Sauger, DN 150 
als Sammler, Spülschächte, Entwässerungsrinnen aus Betonstein). Das Drainagewasser wird über 
eine Sedimentations- und Filteranlage in eine Kastenrigole eingeleitet und versickert vor Ort auf der 
Sportanlage. 
Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis wird kurzfristig beim Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt gestellt. 
 
Die vorhandene 8-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung durch eine 
zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Der Hauptzugangsweg sowie der Bereich der Fahrrad-
stellplätze und des Vereinsheims werden durch Mastleuchten ausgeleuchtet. Ausstattungsgegen-
stände wie Bänke und Abfallbehälter sowie Spielfeldbarrieren und 4 Garagen als Materiallager wer-
den auf der Sportanlage neu installiert. 
 
Kosten und Finanzierung: 
 
Mit Prüfbericht, RPA-Nr. 2019/0944 vom 12.06.2019 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Gesamt-
kosten in Höhe von 2.010.000,00 € brutto für die Baumaßnahme. 
Im Planungsbeschluss waren 38.675,00 € Planungsmittel freigegeben, so dass insgesamt noch Fi-
nanzmittel in Höhe von 1.971.325,00 € brutto benötigt werden. 
 
Im Haushaltsplan 2019, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfi-
nanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ist bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (In-
vestitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 8.544.993,00 € veranschlagt. Für die 
Generalsanierung der Sportanlage Fühlinger Weg können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 
1.971.325,00 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer 
Sollumbuchung zur Finanzstelle 5201-0801-6-5202, Sportanlage Fühlinger Weg – KRP, umgeschich-
tet. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rd. 134.000,00 € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801, Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, berücksichtigt wurden. 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung in Bezug auf die Sportanlage Fühlinger Weg in 
Köln-Volkhoven/Weiler

4 
Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind 
die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in 
Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit der vorhandene Baustoff und Materialien 
(z.B. Ballfangzäune etc.) Beim Umbau wiederverwendet werden können. 
So wurden bereits in der beauftragten Baugrunduntersuchung Aussagen zur Funktionsfähigkeit und 
Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Boden schichten sowie Empfehlungen 
zur wirtschaftlichen Bauweise getroffen, welchen in den Ausschreibung und Bauausführung Rech-
nung getragen wird. 
Im vorliegenden Bauvorhaben können die Dynamischen Schichten sowie die Tragschichten der vor-
handenen Tennenplätze wiederverwendet und somit zusätzliche Kosten und Umweltbelastungen 
durch unnötige Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. vermieden werden. Des Weite-
ren orientiert sich die Planung an kürzlich erneuerte Einbauten (z.B. Ballfangzäune) und passt sich 
auch geographischen Gegebenheiten an. 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: 
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000 – 2.5000h, 
Tenne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Ver-
gleich zu anderen Belägen deutlich geringer. 
Füllstoff Kunstrasen: 
Seit der RAL-Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt 
Köln für ihre Baumaßnahmen für Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltscho-
nende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze nun ausschließ-
lich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Aus-
bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger 
stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
Entsiegelung: 
Die umlaufenden Wege werden auf ein Mindestmaß reduziert und in Betonpflaster ausgebaut. Des 
Weiteren wird ein erforderlicher Wartungsweg in Schotterassen ausgeführt, um den Versiegelungs-
grad so gering wie möglich zu halten. Die vorhandenen sanierungsbedürftigen Asphaltwege werden 
vollständig entfernt. 
 
Grundwasserschutz: 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert. 
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versi-
ckert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positi-
ver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. 
Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen vorzubeu-
gen, baut die Sportverwaltung Köln, in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, vor der Einleitung 
des Niederschlagswasser in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine Filteranlage/ Sedimentationsanlage 
mit Ionentauscher ein. Somit wird die Abscheidung von Feststoffen und gelösten Stoffen im versi-
ckernden Wasser gewährleistet. 
 
Förderung von emissionsfreier Mobilität: 
Um eine umweltgerechte und energieeffiziente Mobilität zu schaffen, ist die Vermeidung von kurzen 
Autofahrten und im Gegenzug die Nutzung von Fahrrädern oder der Gang zu Fuß sinnvoll. Um dies 
zu fördern, wird ein Fahrradstellplatz für 50 Fahrräder neu errichtet sowie der Hauptweg innerhalb der 
Sportanlage vor dem Vereinsheim, im Bereich der Fahrrad-Anlehnbügel und bis hin zu den Material-
garagen mit energiesparenden LED-Mastleuchten ausgeleuchtet. 
Des Weiteren wurden der Bedarf und die Sanierung der leichtathletischen Anlagen mit dem angren-
zenden Gymnasium besprochen, was zu einer ganztägigen Nutzung und intensiven Auslastung der 
Sportanlage führt. Hierdurch müssen die nahegelegenen Schulen nicht auf Kampfbahnen weiter ent-
fernter Sportplätze ausweichen, was zu einem hohen ökonomischen und ökologischen Einsparpoten-
tial führt.

5 
Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: 
Die vorhandene marode 6-stufige Stehstufenanlage im westlichen Bereich der Sportanlage wird zu-
rückgebaut und durch eine begrünte Böschung (Bodendeckerbepflanzung, Sträucher, externe Wiese) 
ersetzt. Hierdurch kommt es zur Ausweitung der vorhandenen Grünflächen und zur Erhöhung der 
Verdunstungsleistung. 
Des Weiteren wird geprüft, ob die geplanten Materialcontainer aus Betonfertigteilgaragen mit Dach-
begrünung ausgeführt werden können. 
Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne 
und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem 
Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zusätzliche Pflanzungen im 
Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. 
 
Beleuchtungsanlagen: 
Die vorhandene sanierungsbedürftige 8-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der 
Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die ein-
gesetzten LED-Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als her-
kömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das Dimmen der Be-
leuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie erzielt werden. Sämtliche Bauteile der Flut-
lichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährden-
den Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert. 
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der 
gebrauchte Kunststoffraden einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit 
enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend 
einem ordnungsgemäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib 
der Soffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot 
dokumentiert.  
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht 
inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Name und 
Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Anlagen

Anlage 3_SpA Fühlinger Weg_Entwurfsbeschreibung_190411

15294 Zeichen

Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7 
50933 Köln 
 
 
 
SANIERUNG DER SPORTANLAGE 
FÜHLINGER WEG 
KÖLN-WEILER/ VOLKHOVEN 
 
ERLÄUTERUNGSBERICHT  
ZUM ENTWURF 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeiter: 
Dipl.-Ing.(FH) Landespflege Annett Viehrig 
 
 
Bearbeitungsstand: 11. April 2019

Sportplatz Fühlinger Weg - Stand: 11.04.2019 
Seite 2 von 8 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1 ALLGEMEINES .................................................................................................................. 3 
2 BESTANDSSITUATION........................................................................................................ 3 
3 BODENUNTERSUCHUNG. BAUGRUND ................................................................................. 4 
4 PLANUNG ......................................................................................................................... 5 
4.1 KUNSTRASEN-SPIELFELDER ..............................................................................................  5 
4.2 KUNSTSTOFF-LAUFBAHN .................................................................................................. 6 
4.3 ENTWÄSSERUNG .............................................................................................................. 6 
4.4 BEWÄSSERUNG ................................................................................................................ 6 
4.5 BEFESTIGTE AUFENTHALTSFLÄCHEN ................................................................................. 6 
4.6 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG ...................................................................... 7 
4.7 TRAININGSBELEUCHTUNG .................................................................................................  7 
4.8 AUSSTATTUNG ................................................................................................................. 7 
4.9 VEGETATIONSFLÄCHEN ..................................................................................................... 7 
5 KOSTENBERECHNUNG ...................................................................................................... 8

Sportplatz Fühlinger Weg - Stand: 11.04.2019 
Seite 3 von 8 
 
1 ALLGEMEINES 
Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Weiler-Volkhoven. Die 
Sportanlage ist im Grundbes itz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SC Köln -
Weiler-Volkhoven 1948 e.V. vermietet, der diese m it 2 Seniorenmannschaften und 11  
Juniorenmannschaften nutzt. 
Die Nutzung der Sportanlage dient hauptsächlich dem Fußballspiel.  Jedoch gibt es 
auch eine Kugelstoßanlage, eine Weitsprunganlage sowie eine Möglichkeit zum 100 
m-Lauf entlang der westlichen Läng sseite des Großspielfeldes. Diese 
leichtathletischen Anlagen werden derzeit ausschließlich von dem , dem Sportplatz  
gegenüberliegenden Gymnasium genutzt und sollen in Abstimmung mit der Schule 
erhalten bzw. ausgebaut werden. Des Weiteren wird derzeit auf dem Nachbargelände 
am Windröschenweg eine Gemeinschaftsgrundschule errichtet, welche dann ebenfalls 
die Sportanlage nutzen kann. 
 
Das Tennengroß-  und kleinspielfeld soll im Zuge der Baumaßnahme in 
Kunststoffrasen umgewandelt werden. Die 100 m Laufbahn sowie der Anlauf der 
Weitsprunganlage und der Speerwurfanlage werden in Kunststoff ausgeführt. 
Aufgrund des überalterten Zustandes des Fußballplatzes -  und hier insbesondere der 
nicht mehr funktionierenden Entwässerung -  wird eine Überarbeitung dringend 
notwendig. 
 
Gemäß den Kartendaten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen sowie gemäß Auszug 
aus dem Bau- und Planungsrecht der Stadt Köln liegt das Planungsgebiet innerhalb 
der Wasserschutzzone III a (Wasserschutzgebiet Weiler). 
Der mittlere Grundwasser-Höchstwert beträgt bezogen auf diesen Grundstücksbereich 
um ca. 37 m ü. NHN +/- 0,5m. 
 
Die Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst ergab keine Auffälligkeiten. 
 
Ein Lärmschutz gutachten mit einer Schallprognose nach der 
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ist bereits beauftragt, Ergebnisse 
liegen jedoch bisher noch nicht vor.  Die Sportanlage wurde bereits vor Inkrafttreten 
der BImSchV (18.07.1991) gebaut. Somit kann bei der Betrachtung der 
Geräuschimmissionen und der Beurteilung der Situation der Altanlagenbonus nach § 
5 Abs. 4 [s] in Anspruch genommen werden. Es wurden keine aktiven 
Lärmschutzmaßnahmen in der Kostenberechnung berücksichtigt. 
 
2 BESTANDSSITUATION       
Die Gesamtgröße der Anlage beträgt rund 2,2 ha und verfügt über ein Fußballgroß - 
und -kleinspielfeld (Tenne), 4 und 6 m hohen Ballfangzäunen und einer 8 -Mast-
Trainingsbeleuchtungsanlage. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem eine 5-
stufige und eine 6-stufige Stehstufenanlage, welche beide sehr marode sind sowie ein 
Vereinsheim mit Umkleiden, drei Material -Containern und ein Imbiss-Gebäude. Die 
Wegebeläge sind teilweise aus Betonsteinpflaster, jedoch auch sehr großflächig aus 
Asphaltbelag, welcher dringend saniert werden muss . Auf der Sportanlage sind keine

Sportplatz Fühlinger Weg - Stand: 11.04.2019 
Seite 4 von 8 
 
Stellplätze vorhanden.  Südlich der Anlage befindet sich ein Parkplatz, welcher zu 
Trainings- und Spielzeiten durch den Verein genutzt wird. 
 
Errichtet wurde die Sportanlage 1971. Beide Tennenspielfelder wurden letztmalig 
1991 saniert.  
 
Der allgemeine Zustand der  Tennenspielfelder zeigt sich stark überaltert. Das 
Großspielfeld weist ein Walmdach auf, wobei die Außenkante auf einer Höhe von ca. 
46,05 NN liegt . Das Kleinspielfeld weist ein Pultdachgefälle auf. Die erforderlichen 
Baugrunderkundungen durch ein Fach. -Ing.-Büro ergaben, dass der Baugrund als 
wasserundurchlässig einzuordnen ist, so dass die Herstellung eines funktionsfähigen 
Entwässerungssystems zwingend Voraussetzung ist. Eventuell müssen 
Bodenstabilisierungen mit hydraulischen Bindemitteln berücksichtigt werden. 
 
Die vorhandene 2 m hohe Einfriedung ( Stabgitter- und Maschendrahtzaun) befindet 
sich in einem guten Zustand. Die Ballfangzäune des Groß - und Kleinspielfeldes  
wurden 2014 erneuert und bleiben erhalten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Stadtkarten, 2007) 
3 BODENUNTERSUCHUNG. BAUGRUND 
Das Büro ‚Labor Lehmacher & Schneider‘ hat die Geotechnische Untersuchung der  
Tennensportanlage am 17.04.2018  durchgeführt. Im Bodengutachten Nr. 8 772 vom 
02.07.2018 werden folgende Aussagen getroffen: 
Großspielfeld: 
 Tennendeckschicht, Haldenmaterial 0/5, Schichtdicke 3,5 bis 11,5 cm ,  
Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, Deponieklasse (DK) 0,  
 für die Kostenberechnung wird über  die gesamte Anlage eine mittlere 
Schichtdicke von 7 cm angenommen. 
 Die Tennendeckschicht kann keine Wiederverwendung finden und wird entsorgt

Sportplatz Fühlinger Weg - Stand: 11.04.2019 
Seite 5 von 8 
 
 Dynamische Schicht, Lava 0/16, Schichtdicke 2,0 bis 7,0 cm,  
Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, DK 0 
 die Dyn. Schicht entspricht den Anforderungen der DIN 18035- 7 und findet 
zusammen mit der vorhandenen ungebundenen Tragschicht aus Lava 
Wiederverwendung 
 
 ungebundene Tragschicht, Lava 0/32, Schichtdicke 7,5 bis 10,0 cm ,  
Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, DK 0, 
 die ungeb. Tragschicht ist gemäß Gutachten für die Verwendung als ungeb. 
Tragschicht nach DIN 18035-7:2014-10 zusammen mit der Dynamischen Schicht 
geeignet und kann weiterverwendet und mit neuem Tragschichtmaterial (ca. 10,0 
bis 14,0 cm) ergänzt werden, da die vorhandene Schichtdicke nicht ausreicht 
 
 Baugrund, ist als wasserundurchlässig einzuordnen, 
 Die Bodenarten des anstehenden Baugrundes sind besonders empfindlich 
gegenüber einer Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes. Das bedeutet, 
dass alternativ im LV eine Bodenstabilisierung mit hydraulischen Bindemitteln 
berücksichtigt werden soll. 
 
4 PLANUNG       
4.1 KUNSTRASEN-SPIELFELDER 
Das Großspielfeld (Brutto: 112 x 72 m) sowie das Kleinspielfeld (Brutto: 66 x 39  m) 
erhalten einen Kunststoffrasen mit Sand- Kork-gefüllter Polschicht in 2 Lagen auf einer 
elastischen Tragschicht (35 mm).  
 
Für das Groß- sowie das Kleinspielfeld ist folgender Aufbau vorgesehen: 
 
1. Vollständiger Abtrag und Entsorgung der Tennendecksicht,  
Großspielfeld: Schichtdicke i.M. ca 7,00 cm , LAGA Z 1.1; Kleinspielfeld: Schichtdicke 
i.M. ca. 8,00 cm, LAGA Z 1.1  
2. Herstellen des profilgerechten Planums 
3. Herstellen eines Entwässerungssystems entsprechend den Anforderungen der DI N 
18035 Teil 3, Abstand der Drai nleitungen im Großspielfeld von ca. 7,00 m  und im 
Kleinspielfeld ca. 4,00 m 
4. Verfüllung der Draingräben  
5. Herstellen einer  neuen ungebundenen Tragschicht aus einem natürlichen 
Mineralgemisch gem. DIN 18035-7, Körnung 0-32, Mindest-Schichtdicke ca. 10,00 bis 
14,00 cm 
6. Durchführung eines ordnungsgemäßen Verdichtungsvorganges, g > 10,0 t 
7. Herstellen der gebundenen elastischen Tragschicht entsprechend der DIN 18035-  
Teil 7, Schichtdicke 3,5 cm 
8. Herstellen des Kunststoffbelages 
9. Verfüllung des Kunstrasens mit mind.  23 kg Sand (rundkörniger Quarzsand) und 1,5 
kg Kork-Infill je Quadratmeter

Sportplatz Fühlinger Weg - Stand: 11.04.2019 
Seite 6 von 8 
 
 
4.2 KUNSTSTOFF-LAUFBAHN 
 
Für die Kunststofflaufbahn ist folgender Aufbau vorgesehen: 
 
1. Vollständiger Abtrag und Entsorgung der Tennendecksicht,  
Schichtdicke i.M. ca 7,00 cm, LAGA Z 1.1  
2. Herstellen des profilgerechten Planums 
3. Herstellen eines Entwässerungssystems entsprechend den Anforderungen der DIN 
18035 Teil 3 
4. Verfüllung der Draingräben  
5. Herstellen einer neuen ungebundenen Tragschicht aus einem natürlichen 
Mineralgemisch gem. DIN 18035- 7, Körnung 0- 32, Mindest-Schichtdicke ca. 10,00 
cm 
6. Durchführung eines ordnungsgemäßen Verdichtungsvorganges, g > 10,0 t 
7. Herstellen der Bitumen gebundenen Tragschicht entsprechend der DIN 18035-  Teil 
6, Mindestschichtdicke 5,0 cm, einlagig, offene Bauweise 
8. Herstellen des Kunststoffbelages entsprechend den Anforderungen des Nutzers 
 
4.3 ENTWÄSSERUNG 
Für die Sportanlage liegt kein Bestandsplan zur vorhandenen Entwässerung vor. Es ist 
davon auszugehen, dass die Spielfelder bisher über Sickerschächte entwässert wurden. Da 
dies nicht mehr zulässig ist, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fach- Ing.-Büro und im 
Rahmen der Entwurfsplanung ein neues Entwässerungskonzept entwickelt. 
 
Für die Sportflächen sind neue Drainageentwässerungen über ein Sauger - Sammlersystem 
(Großspielfeld: Saugerabstand von ca. 7,00 m ; Kleinspielfeld: Saugerabstand von ca. 4,00 
m) gemäß den Angaben des Bodengutachters zu erstellen, die an eine ausreichend 
dimensionierte unterirdische Kastenrigole angeschlossen werden. 
 
Eine Betonmuldenrinne umgibt das S pielfeld (0,8% G efälle) und nimmt das anfallende 
Oberflächenwasser aus den Spielfeld- und den Umgangswegen (2,0-2,5% Gefälle) über die 
gesamte Länge auf. Über Einzelabläufe in der Muldenrinne wird das Regenwasser in die 
beiden Regenwasserbehandlungsanlagen mit Ionenaustauscher  geführt. Hier wird das 
gesamte Oberflächenwasser aus dem  Spielfeld gesammelt und in eine rund 17,00 Meter 
lange, 8,00 Meter breite sowie rund 1,30 Meter tiefe Kastenrigole eingeleitet und versickert. 
 
4.4 BEWÄSSERUNG 
Auf Hydranten für mobile Stativregner  oder selbstfahrende Großflächenreg ner soll 
wegen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung verzichtet werden.  
 
4.5 BEFESTIGTE AUFENTHALTSFLÄCHEN 
Die umlaufenden Wege werden aus Betonsteinpflaster in ca. 1,50-4,00 m Breite hergestellt, 
um ein B efahren mit Fahrzeugen des Pflege - und Unterhaltungsdienstes bzw. zur 
Andienung des Funkmastes zu ermöglichen.  In den Pflasterflächen soll ein einfaches

Sportplatz Fühlinger Weg - Stand: 11.04.2019 
Seite 7 von 8 
 
Betonrechteckpflaster, Abmes sungen 20 x 10 x 8 cm in betongrau bzw. anthrazit im 
Ellebogenverband zur Ausführung kommen. 
Vor dem Vereinsheim entsteht eine großzügige Aufenthaltsfläche. 
 
4.6 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG 
Das Spielfeld erhält eine umlaufende Reling / Barriere aus Stahlrundrohr , feuerverzinkt und 
pulverbeschichtet, mit Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm) und entsprechenden 
Aussparungen für Pflegefahrzeuge , Betreuerkabinen und Fußballtore.  Im Be reich di eser 
Aussparungen ist die umlau fende Muldenrinne ausgespart und durch ein Plattenband 
ersetzt, über das die Jugendtore hindernisfrei in die Aus sparungen geschoben werden 
können. 
Die 6m hohen Ballfangzäune an den Stirnseiten wurden erst 2014 neu errichtet und bleiben 
erhalten. Der 4m hohe Ballfangzaun zwischen den beiden Spielfeldern wird an einer Stelle 
durchbrochen und zur Kugelstoßanlage hin, verl ängert. Die vorhandenen Ballfangzäune  
sind mit Körperschallisolierung versehen und werden an den neu zu verlegenden 
Blitzschutz angeschlossen. 
Die Grundstücksgrenze bleibt mit dem bestehenden Zaun eingefriedet.  
 
4.7 TRAININGSBELEUCHTUNG 
Die vorhandene 8 -Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wurde 1971 errichtet und wird im 
Rahmen der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt.  
Die Trainingsbeleuchtungsanlage (8 -Mast mit 12 Flutern, H 16 m) einschließlich der 
Zuleitungen werden von der RheinE nergie kostenmäßig übernommen, von daher sind die 
Kosten in der Kostenberechnung nicht aufgeführt. 
Die Potentialausgleichsmatten sowie alle weiteren Elektroarbeiten (Zuleitungen Garagen, 
Mastleuchten einschl. Zuleitungen etc.) sowie die Blitzschutzanschlüsse an Flutlicht, 
Barrieren, Mastleuchten, Ballfangzäune etc. werden nicht von der RheinEnergie 
kostenmäßig übernommen und sind somit in der Kostenberechnung enthalten. 
Die Ausführung der Elektro-  und Blitzschutzarbeiten wird von der RheinEnergie ausgeführt 
bzw. koordiniert. 
 
4.8 AUSSTATTUNG 
Der Sportplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit Toren, Bodenhülsen für Eckfahnen 
sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter und Bänke. 
Südlich des Vereinsheimes werden 25 Fahrrad-Anlehnbügel installiert. 
Des Weiteren sind vie r neue Einzelgaragen als Abstell-  und Lagerraum für Verein und 
angrenzende Schulen (Gymnasium und zukünftige Grundschule) vorgesehen. 
Sitzblöcke im Bereich des Vereinsheims sowie entlang der Laufbahn, Speerwurfanlage und 
Kugelstoßanlage runden die Aufenthaltsqualität der Sportanlage ab. 
 
4.9 VEGETATIONSFLÄCHEN 
Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine Artenschutzprüfung sind nicht 
erforderlich, da sich das Bearbeitungsgebiet nicht im Landschaftsschutzgebiet befindet.  
Die in Anspruch genommenen Rasenf lächen werden neu eingesät. Ein paar Birken können 
nicht erhalten bleiben, da sie vom Baumschutzgutachter als demnächst abgängig eingestuft

Sportplatz Fühlinger Weg - Stand: 11.04.2019 
Seite 8 von 8 
 
wurden und sich auf der vorhandenen Stehstufenanlage befinden, welche komplett entfernt 
wird.  
 
5 KOSTENBERECHNUNG 
Die Kostenberechnung ist in der Anlage nach DIN 276 einschl. Darstellung der 
Einzelpositionen und Massen ermittelt . Zur Kostenberechnung gibt es  einen Massenplan 
und eine Massenliste für Abriss/ Bestand sowie einen Massenplan und eine Massenliste für 
die Planung. 
 
 
Aufgestellt: 
Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7  
50933 Köln 
 
11. April 2019

Anlage 1_SpA Fühlinger Weg_Luftbild M 1-2000

467 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [351455,5654129]   1:2000
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, 2016
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 12.06.2019

Anlage 2_SpA Fühlinger Weg_Entwurf-Index C_190409

7979 Zeichen

Bundesbahn
Bolzplatz
Vereinsheim
Feuerwehr
I FD
Funkmast
I FD
I PD
Platten
0,75/9/120,9/12/12
0,45/4/11
0,75/8/110,75/8/12
0,75/6/12
0,75/6/12
Pflaster
0,75/7/120,45/4/110,45/4/110,45/4/100,6/5/110,45/3/10
0,9/10/10
0,75/7/10
0,6/7/110,6/3/110,45/3/9
0,45/8/90,75/9/9
Asphalt
0,9/8/10
Windröschenweg
0,75/12/110,9/10/12
45.4845.43
0,75/9/10
45.53
Sand
0,6/5/111,35/4/11
45.69
45.70
45.42
46.00
45.54
45.82
0,45/6/6
45.74
45.76
0,6/8/8
45.8445.94
0,6/8/80,6/5/111,35/3/120,45/8/8 AWH = 48,700,75/7/120,45/5/71,05/2/12
46.0746.0346.03
0,6/7/9
Platten
Asphalt
Asphalt
0,75/8/12
0,75/8/12
Beton
Wiese
0,9/10/10
Wiese
1,2/14/12
1,05/10/12
1,2/14/12
1,05/8/11
0,45/6/9
0,45/4/100,45/4/8
0,45/4/8
0,45/4/8
2x0,45/10/120,6/7/90,6/0,45/6/90,6/8/10
0,9/8/12
0,6/6/10
0,6/8/8
0,6/6/100,9/10/12
0,45/4/100,6/4/10
0,6/5/10
0,45/3/80,6/6/8
0,6/6/100,6/6/10
0,6/6/120,45/3/90,45/4/10
0,45/4/10
0,75/10/100,45/3/8
0,45/4/10
0,45/5/10
0,45/5/100,6/4/100,6/6/10
0,45/3/90,45/3/10
0,6/6/11
0,45/6/9
0,45/4/100,45/6/100,45/4/100,45/4/10
0,45/8/10
0,6/6/100,45/3/90,45/2/9
0,45/2/90,45/4/8
0,6/0,45/8/9
0,45/4/90,45/4/90,45/3/80,45/3/9
0,6/6/110,45/6/10
0,6/8/11
0,6/10/110,45/4/8
0,45/3/100,6/5/10
0,45/5/90,45/7/9
Asche
0,45/4/120,45/4/80,6/6/110,45/4/100,45/4/11
0,45/3/100,6/7/12
0,6/7/12
0,45/5/120,8/7/11
0,45/3/9
0,45/3/90,45/4/9
0,45/6/11
0,6/8/110,45/4/11
0,6/10/11
0,45/4/100,45/4/100,45/4/90,45/5/90,45/6/10
0,6/8/100,45/4/110,6/4/110,45/3/110,45/6/9
0,75/10/110,6/10/110,6/8/10
0,6/8/9
0,45/5/110,9/10/120,6/6/100,75/7/100,45/4/100,45/4/10
1,2/4/140,45/3/100,45/3/100,9/5/120,45/4/100,6/8/90,6/8/80,45/5/100,75/10/11
0,9/10/12
0,45/6/8
0,75/8/12
0,6/8/120,75/12/10
0,75/10/120,45/8/80,6/5/80,6/5/100,45/5/100,45/5/60,45/6/10
0,75/10/110,6/9/90,45/6/92x0,45/7/8
0,45/5/90,75/0,45/10/10
0,45/5/80,45/6/91,95/7/16
0,6/8/90,45/4/80,6/6/12
0,6/6/10
0,75/10/120,45/4/8
2x0,45/8/100,45/4/10
1,05/10/100,45/6/80,6/8/102,1/8/180,45/3/7abgestorben
2x0,75/10/100,45/8/9
0,75/8/100,9/8/110,45/1/9abgestorben
0,75/4/110,45/2/9abgestorben0,6/6/70,6/6/7
0,45/3/91,05/8/10
0,6/6/100,45/1/4abgestorben0,45/7/9
0,6/7/9
0,75/8/100,45/5/6
0,45/5/80,45/6/70,45/3/70,6/5/9
0,6/3/100,6/3/100,45/4/9
0,45/5/6
1,05/8/11
0,6/6/110,6/6/10
0,75/1/6abgestorben0,45/2/80,6/2/80,6/7/80,45/6/90,6/3/82x0,6/8/8
0,6/6/80,45/5/70,45/5/90,45/2/7
0,45/2/7
0,45/2/7
0,45/3/100,45/1/80,6/4/90,6/4/100,45/3/8
0,6/6/90,45/2/7
2x0,45/4/80,45/5/8
0,6/9/10
0,45/2/90,45/4/80,45/6/80,45/3/70,45/6/70,6/4/110,75/8/11
0,45/4/80,75/8/120,45/3/7
0,45/3/7
0,45/3/7
0,45/4/7
0,45/3/60,45/2/80,6/6/60,45/3/62x0,45/7/6
0,45/5/90,45/4/7
0,6/6/70,45/4/7
0,6/7/70,45/6/70,75/8/12
0,6/2/8abgestorben0,45/2/7
0,9/8/120,45/3/70,45/2/80,75/8/12
0,6/6/12
0,9/8/12
0,45/3/7
0,6/4/10
0,75/6/11
0,6/6/110,45/2/8
0,75/6/90,75/6/90,45/5/7
0,45/5/7
0,45/4/6
0,45/3/72x0,45/2/50,45/3/70,45/2/8
0,45/4/9
0,45/4/60,45/2/7
0,6/6/60,6/6/80,45/2/70,6/7/9
0,75/7/110,45/2/6
0,6/4/8
0,45/3/60,6/6/11
0,45/2/10
0,45/4/60,45/2/6
0,6/6/11
0,6/5/110,45/5/7
0,9/10/12
0,45/5/60,45/5/70,45/5/70,45/4/60,45/2/7
0,6/6/8
0,9/10/101,05/10/120,9/7/8
1,05/10/12
0,45/5/6
1,8/4/160,6/5/6
0,6/4/80,6/5/80,6/6/60,45/3/80,6/4/80,6/4/8
0,6/4/80,45/3/8
0,45/3/8
0,6/8/9
0,9/6/90,45/4/8
0,45/4/80,45/4/8
0,45/3/80,6/5/8
0,45/5/8
0,45/5/70,45/4/70,45/4/60,45/3/5
1,5/6/16
0,6/4/9
0,45/3/7
0,6/6/80,45/5/80,6/5/8
0,45/1/70,45/4/8
1,8/6/160,45/6/80,6/6/70,75/9/10
0,45/1/8abgestorben0,45/4/8
0,9/8/120,45/4/60,9/8/12
0,75/4/120,6/6/100,45/6/7
0,6/2/8abgestorben
0,75/6/100,45/5/80,6/5/80,75/4/100,75/4/10
0,6/5/100,6/4/100,45/2/9abgestorben0,6/5/100,45/7/90,45/2/9
0,4/1/7abgestorben0,4/2/9abgestorben0,6/6/9
0,6/6/9
0,6/4/100,45/2/80,45/4/8
0,45/3/80,45/4/90,6/3/80,45/2/8
0,6/6/90,45/6/60,6/6/9
0,6/6/80,45/4/70,6/6/8
0,45/4/8
0,6/6/100,9/8/10
0,45/4/90,45/5/8
I PD
Wiese
781
45.97 45.91
46.00
AWH = 49,8549.16
49.36EFH = 46,10AWH = 49,36
46.03
46.0746.06
45.41
46.0146.77
46.82
AWH = 51,12
46.67
46.89
47.02
46.34
46.16
46.04
46.02
45.9746.2646.24
48.70
46.2846.30 46.16 46.1146.12 46.10
46.0646.0846.0846.1846.33
46.36 46.19 46.09 46.07
46.0746.0946.2046.33
46.35 46.20 46.1146.09 46.08
46.0346.1446.1846.2046.31
46.2346.22 46.05 45.96
46.22
46.17
46.1646.31
46.2646.66
46.2946.97
46.23
46.20
46.19
46.23
46.05
46.07
46.08
46.13
46.07
46.19
46.10
46.23
46.07
46.20
46.06
46.14
46.06
46.12
46.05
46.05
46.08
46.09
46.12
46.14
46.18
46.15
46.27
46.26
46.31
46.33
46.25
46.24
46.16
46.14
46.09
46.07
46.08
46.06
46.15
46.16
46.26
46.25
46.35
46.35
46.28
46.29
46.15
46.16
46.13
46.12
46.08
46.08
46.04
46.04
46.13
46.11
46.15
46.16
46.27
46.27
46.34
46.32
46.26
46.26
46.15
46.14
46.07
46.06
46.06
45.98
46.12
46.02
46.19
46.02
46.23
46.04
46.21
46.02
46.15
45.98
46.12
46.01
46.03
46.00
46.05 46.02
46.0046.02
46.02
46.02
46.00
45.97
46.01
45.83
45.97
45.70 45.91 46.00
46.01 46.10
46.01 46.01
46.00 46.00 45.99 45.97
45.99 46.05
46.15 46.18
46.10 46.19
45.9845.9846.81
46.0146.0146.86
46.0046.0146.8046.9246.93
46.0246.0246.89
46.0146.0246.8546.92
46.0346.0346.84
46.0246.0446.88
46.0346.0246.86
46.0046.0246.7947.01
46.06
46.05
46.02
46.06
46.01
46.04
46.04
46.00
46.03
46.06
45.99
46.16
46.00
46.0546.05
47.05
46.0446.0447.07
46.0546.0347.04
46.0346.0547.02
46.0446.0547.08
46.0346.0447.09
46.0246.0347.08
46.0246.01
47.06
45.9846.0047.04
46.0046.00
47.01
AWH = 49,16
EFH = 46,08
EFH = 46,16 45.40
45.94
46.29
Fußballtor
Wiese
Platten
Tor
Tor
Stadt KölnGrdb.Bl. 145
787Stadt KölnGrdb.Bl 145
782Stadt KölnGrdb.Bl. 145
783Stadt KölnGrdb.Bl. 145
DB Netz AGGrdb.Bl. 21058
784Stadt KölnGrdb.Bl. 145
29,000°
KunstrasenGroßspielfeld112 x 72 brutto105 x 68 netto
15,000m 50,000m
Speerwerfer-Platz
Kugelstoß-Anlage
Spieler- undTrainer-Bank
Jugendtor
Barriere mitGitterfüllung
100m-Laufbahn
1,50m
20,00
1,50m
2,00m
4,00m
3,00m
17,01m
4,27m
9,00m
2,75m
2,00m
KunstrasenKleinspielfeld66 x 39 brutto62 x 36 netto
46,20
46,2046,20
46,18
46,18
46,1046,13
1,00m
46,20
0,8%0,8%
0,8%0,8%
0,7%
0,7%
Weitsprung-Anlage
46,10
2,7%
45,97
2,5%
2,5%
2,5%
xx%
46,10
45,98
45,98
Rinne
Rinne
46,1346,4546,5146,122,5%2,0%
46,45
3,00mLED-Trainings-beleuchtungsanlage
Weitsprung-Anlage
4,00m 3,50m
2,00m
2,00m
1,50m
4,00m
46,10
Schotter-rasen
vorh.Wiese
3,00m
1,80m
46,122,5%
46,40
46,4246,37
46,12
46,1046,11
~5,1%
2,5%
46,11
46,1346,40
2,5%
2,5% 2,5%
Pflanz-fläche0,8%
46,212,5%
46,11
0,8%
46,122,5%2,5%46,152,5%46,16
2,5%46,06
offeneMuldenrinne2,5%
BallfangzaunH 6m ergänzen
46,49
46,49
46,12
MüllplatzMaterial-lager Verein
Geräte- undMateriallager vorh.Eingangstor
vorh.Eingangstorvorh.Ballfangzaun
Barriere mitGitterfüllung
Sitzblöcke
Rückbau der vorh.Stehstufen-anlage
46,20
2,5%0,8%2,5%46,20OK46,6047,05
Böschungmit Boden-deckerbe-pflanzung
46,1046,130,8%2,5%46,202,5%
vorh. BallfangzaunH 4m 
3,00m
45,54
46,0846,09
vorh.Ballfangzaun
3,00
1,00m
5,50m
13,00
FlutlichtmastH 16m, neu
FlutlichtmastH 16m, neuvorh. BallfangzaunH 4m 
Mastleuchte,neu
Barriere mitGitterfüllung
Fahrrad-Anlehnbügel
46,20
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
0,7%
46,2046,102,5%0,8%46,17
xx%
4,00m 46,07
2,5%46,20 46,102,5%
46,16 46,14 46,14
2%
46,10
46,10
46,1046,11
2%
2,4%
2,5%2%Vorplatz
vorh. Kiosk
vorh. Vereinsheim
LED-Trainings-beleuchtungsanlage
Hockerbank
Abfallbehälter
Jugendtor-Aufstellfläche
3,00m
M
1,00m
4,50
1,80m
1,80m
1,50m
46,13
Entwurfsplan
Die OberbürgermeisterinSportamt 
52-6008-1709.04.2019Vi
1 : 250
Olympiaweg 750933 Köln 
PROJEKTNUMMER:DATUM:BEARBEITER:
PLANINHALT: MASSSTAB:
PLANUNG:
BAUHERR:
Die OberbürgermeisterinSportamt Olympiaweg 750933 Köln 
Sportanlage Fühlinger WegKöln-Weiler/ VolkhovenGeneralsanierung
BAUVORHABEN:
PLANNUMMER:52-6008-1702-E_C
Schotterrasen
Rasen
Pflasterbelag, anthrazit
Entwässerungsrinne
Muldenrinne mit Punkteinläufen
Kunststoffbelag
Kantenstein
Sandfangrinne
vorh. Ballfangzaun H 4,00 m
Sitzblöcke
Plattenbelag
Sand-Rasen-Gemisch (Kugelstoßanlage)
Sandfüllung (Weitsprunganlage)
Stehstufenanlage, 2-stufig
Kunststoffrasenbelag
Bodendeckerpflanzung
Pflasterbelag, grau
Platten-Streifen 50/ 50
Barriere mit Gitterfüllung
Heckenpflanzung
Basamentsteinrinne
Platten-Streifen 30/ 30
LEGENDE

Anlage 5_SpA Fühlinger Weg_Prüfbemerkung 14

745 Zeichen

14 : 12.06.2019

143 n
Fingang ER
u 17, Jun 2819
RS Porta

7

272 9.6.
V 28. €

Kostenberechnung für die Sanierung der Sportanlage Fühlinger Weg in Köln Volk-

hoven/ Weiler

hier: Stellungnahme zu Ihrer Kostenberechnung
vorgelegte Kosten: 2.010.000,00 € [gerundet, brutto]

geprüfte Kosten: 2.010.000,00 € [gerundet, brutto]
RPA-Nr.: 2019/0944

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Sportamt reicht die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung für die Generalsanierung
der Sportanlage Fühlinger Weg in Köln Volkhoven/ Weiler ein, um im zuständigen Gremium
einen Baubeschluss zu erwirken. .

Im Ergebnis ist die eingereichte Planung nachvollziehbar.
Die zur Prüfung vorgelegten Unterlagen sind diesem Schreiben beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen

had

Anlage 4_SpA Fühlinger Weg_Kostenberechnung_190516

5697 Zeichen

Kostenberechnung  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto
510 Geländeflächen 121.200,00 € 23.028,00 € 144.228,00 €
520 Befestigte Flächen 785.900,00 € 149.321,00 € 935.221,00 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 47.300,00 € 8.987,00 € 56.287,00 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 331.300,00 € 62.947,00 € 394.247,00 €
550 Einbauten in Außenanlagen 111.800,00 € 21.242,00 € 133.042,00 €
560 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 40.600,00 € 7.714,00 € 48.314,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 120.500,00 € 22.895,00 € 143.395,00 €
700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 34.000,00 € 6.460,00 € 40.460,00 €
Zwischensumme Bau- und Planungskosten 1.592.600,00 € 302.594,00 € 1.895.194,00 €
Kostenberechnung (brutto gerundet) 1.900.000,00 €
Indexierung* Netto 19% MwSt Brutto
Kostensteigerung 2020 6,0% 95.556,00 € 18.155,64 € 113.711,64 €
Summe Bau- und Planungskosten 1.688.156,00 € 320.749,64 € 2.008.905,64 €
indexierte Kostenberechnung (brutto gerundet) 2.010.000,00 €
Stand: 16.05.2019
zum Entwurf vom 09.04.2019
Generalsanierung SpA Fühlinger Weg, Köln-Weiler/ Volkhoven
Landschaftsgärtnerische Arbeiten/ Sportplatzarbeiten
* Die Indexierung basiert auf Erfahrungswerten aus vorangegangenen Projekten und wurde auf Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln in die 
Kostenberechnung aufgenommen

KG gerundete Kosten Summe
510 Geländeflächen 121.200,00 €
511 Oberbodenarbeiten 9.600,00 €
512 Bodenarbeiten 111.600,00 €
519 Geländeflächen, sonstiges 0,00 €
520 Befestigte Flächen 785.900,00 €
521 Wege 182.000,00 €
522 Straßen 0,00 €
523 Plätze, Höfe 0,00 €
524 Stellplätze 0,00 €
525 Sportplatzflächen 603.900,00 €
526 Spielplatzflächen 0,00 €
527 Gleisanlagen 0,00 €
529 Befestigte Flächen, sonstiges 0,00 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 47.300,00 €
531 Einfriedungen 20.400,00 €
532 Schutzkonstruktionen 0,00 €
533 Mauern, Wände 5.500,00 €
534 Rampen, Treppen, Tribünen 21.400,00 €
535 Überdachungen 0,00 €
536 Brücken, Stege 0,00 €
537 Kanal- und Schachtbauanlagen 0,00 €
538 Wasserbauliche Anlagen 0,00 €
539 Baukonstruktionen in Außenanlagen, sonstiges 0,00 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 331.300,00 €
541 Abwasseranlage 297.400,00 €
542 Wasseranlagen 0,00 €
543 Gasanlagen 0,00 €
544 Wärmeversorgungsanlagen 0,00 €
545 Lufttechnische Anlagen 0,00 €
546 Starkstromanlagen 33.900,00 €
547 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 0,00 €
548 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00 €
549 Technische Anlagen in Außenanlagen, sonstiges 0,00 €
550 Einbauten in Außenanlagen 111.800,00 €
551 Allgemeine Einbauten 82.800,00 €
552 Besondere Einbauten 29.000,00 €
559 Einbauten in Außenanlagen, sonstiges 0,00 €
560 Wasserflächen 0,00 €
561 Abdichtungen 0,00 €
562 Bepflanzungen 0,00 €
569 Wasserflächen, sonstiges 0,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 40.600,00 €
571 Oberbodenarbeiten 8.700,00 €
572 Vegetationstechnische Arbeiten 1.400,00 €
573 Sicherungsbauweisen 0,00 €
574 Pflanzen 27.000,00 €
575 Rasen und Ansaaten 3.500,00 €
576 Begrünung unterbauter Flächen 0,00 €
579 Pflanz- und Saatflächen, sonstiges 0,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 120.500,00 €
591 Baustelleneinrichtung 10.000,00 €
592 Gerüste 0,00 €
593 Sicherungsmaßnahmen 1.800,00 €
594 Abbruchmaßnahmen 100.700,00 €
595 Instandsetzungen 0,00 €
596 Materialentsorgung 0,00 €
597 Zusätzliche Maßnahmen 0,00 €
598 Provisorische Außenanlagen 0,00 €
599 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen, sonstiges 8.000,00 €
Summe Herstellungskosten KG 500 (netto) 1.558.600,00 €
Generalsanierung SpA Fühlinger Weg, Köln-Weiler/ Volkhoven
Landschaftsgärtnerische Arbeiten/ Sportplatzarbeiten
Stand: 16.05.2019
zum Entwurf vom 09.04.2019

KG gerundete Kosten Summe
710 Bauherrenaufgaben 0,00 €
711 Projektleitung 0,00 €
712 Bedarfsplanung 0,00 €
713 Projektsteuerung 0,00 €
719 Bauherrenaufgaben, sonstiges 0,00 €
720 Vorbereitung der Objektplanung 14.000,00 €
721 Untersuchungen 14.000,00 €
722 Wertermittlungen 0,00 €
723 Städtebauliche Leistungen 0,00 €
724 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 €
725 Wettbewerbe 0,00 €
729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00 €
730 Architekten- und Ingenieurleistungen 1.500,00 €
731 Gebäudeplanung 0,00 €
732 Freianlagenplanung 0,00 €
733 Planung der raumbildenden Ausbauten 0,00 €
734 Planung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen 0,00 €
735 Tragwerksplanung 1.500,00 €
736 Planung der technischen Ausrüstung 0,00 €
739 Architekten- und Ingenieurleistungen, sonstiges 0,00 €
740 Gutachten und Beratung 16.000,00 €
741 Thermische Bauphysik 0,00 €
742 Schallschutz und Raumakustik 6.000,00 €
743 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 0,00 €
744 Vermessung 5.000,00 €
745 Lichttechnik, Tageslichttechnik 5.000,00 €
746 Brandschutz 0,00 €
747 Sicherheits- und Gesundheitsschutz 0,00 €
748 Umweltschutz, Altlasten 0,00 €
749 Gutachten und Beratung, sonstiges 0,00 €
750 Künstlerische Leistungen 0,00 €
751 Kunstwettbewerbe 0,00 €
752 Honorare 0,00 €
759 Künstlerische Leistungen, sonstiges 0,00 €
760 Finanzierungskosten 0,00 €
761 Finanzierungsbeschaffung 0,00 €
762 Fremdkapitalzinsen 0,00 €
763 Eigenkapitalzinsen 0,00 €
769 Finanzierungskosten, sonstiges 0,00 €
770 Allgemeine Baunebenkosten 2.500,00 €
771 Prüfung, Genehmigungen, Abnahmen 2.500,00 €
772 Bewirtschaftungskosten 0,00 €
773 Bemusterungskosten 0,00 €
774 Betriebskosten nach der Abnahme 0,00 €
775 Versicherungen 0,00 €
779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges 0,00 €
790 Sonstige Baunebenkosten 0,00 €
791 Sonstige Baunebenkosten 0,00 €
Summe Baunebenkosten KG 700 (netto) 34.000,00 €
Generalsanierung SpA Fühlinger Weg, Köln-Weiler/ Volkhoven
Landschaftsgärtnerische Arbeiten/ Sportplatzarbeiten
Stand: 16.05.2019
zum Entwurf vom 09.04.2019

Beratungsverlauf (4)

21.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2079/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.11.2019
Erstellt
12.06.2019 12:07