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2171/2021

Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 04.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.09.2022, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Stellungnahme RPA

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Anlage 1 Leistungsverzeichnis

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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Ausschuss Kunst und Kultur vom 30.08.2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

8046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/403 
 
Vorlagen-Nummer 
 2171/2021 
Freigabedatum 
 04.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung 
einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung 2022, mit der Ausschreibung und Vergabe für einen Musikschulentwick-
lungsplan durch einen externen Dienstleister für das Haushaltsjahr 2022. Hierfür soll ein öffentlicher 
Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden. 
 
Die Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) erfolgt in 2022 im Teilergebnisplan 0415 
Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000,--€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln beabsichtigt erstmals die Durchführung einer Musikschulentwicklungsplanung (MSEP) 
mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt-, sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesam-
te Stadtgebiet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen. Ziel ist die Erschließung, Schaffung, Entwicklung 
und Sicherstellung der notwendigen Ressourcen, Strukturen und Räume für die musikalische Bildung 
der Stadt sowie die Untersuchung der Zukunftsfähigkeit der Rheinischen Musikschule (RMS) vor dem 
Hintergrund der wachsenden Musikstadt Köln. Es wird mit Kosten von bis zu 100.000,00 EUR ge-
rechnet. Vorgesehen ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters in 2022. 
Notwendig wird die Studie durch einen erheblichen Anpassungsdruck und die Notwendigkeit weitrei-
chender Entscheidungen. Demografischer Wandel, Veränderungen des Freizeitverhaltens und der 
urbanen Lebensumwelten, Inklusion, Migration, Digitalisierung aber auch die aktuelle Schulentwick-
lung erfordern weitreichende Entscheidungen, die einer sachlich und fachlich unanfechtbaren Grund-
lage unter Berücksichtigung der städtischen Rahmenbedingungen bedürfen. Hintergrund ist die her-
ausragende Bedeutung der musikalischen Bildung für die Persönlichkeitsentfaltung wie auch für das 
Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Musik und Musizieren fördern den Zu-
sammenhalt sowie das friedliche und tolerante Miteinander der Stadtgesellschaft. Gleichzeitig stehen 
die Musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren vor existenziellen Herausforderungen. 
Sichtbar wird der Anpassungsdruck in

3 
 der stetig wachsenden Nachfrage nach musikalischer Bildung, die sich in der RMS am seit 
Jahrzehnten ungebremsten Wachstum der RMS niederschlägt und damit verbunden einer 
stetig zunehmenden V erknappung der Personalressourcen; 
 der stetig anwachsenden V erknappung geeigneter Räume; 
 der ungleichen V erteilung der Zugangsbarrieren zur musikalischen Bildung in 
- geografischer Hinsicht (unterschiedliche Angebotsdichte in den Stadtteilen) 
- sozio-ökonomischer Hinsicht 
- inklusiver Hinsicht (UNBRK – Perspektive); 
 der anhaltenden Diskussion um die und die wachsende Kritik an den 
Beschäftigungsverhältnissen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen 
Musikschule. 
Aufgaben und Ziele: 
Von einem externen Dienstleister, der dazu beauftragt werden soll, werden folgende Leistungen er-
wartet, die auf entsprechenden, mit mindestens drei Referenzen in vergleichbaren Bereichen beleg-
ten Erfahrungen in anderen Kommunen beruhen: 
 Wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse, 
einschließlich einer Analyse des bestehenden Angebots, der Nachfrage, der damit 
verbundenen Strukturen sowie Zugangsbarrieren mit besonderer Berücksichtigung der 
Rheinischen Musikschule; 
 Erarbeitung eines Zielkataloges für die musikalische Bildung im Allgemeinen und die 
Rheinische Musikschule im Besonderen, der die budgetären Rahmenbedingungen im Blick 
behält; 
 Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges bzw. Handlungsempfehlungen einschließlich 
einer Priorisierung der erarbeiteten Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen; 
 Erarbeitung eines Systems von Benchmarks oder einer Matrix zur eigenständigen 
Evaluierung und Fortschreibung des Musikschulentwicklungsplans; 
 Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses des 
Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation sowie die Übergabe eines 
detaillierten und ausführlichen Musikschulentwicklungsplans, die alle Aspekte des 
Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, in Papierform in dreifacher Ausfertigung und in 
elektronischer Form in Word- und PDF-Format. 
Der Zielkatalog ist auf der Grundlage des KGSt1 Gutachtens von 2012, der Kulturentwicklungsplanung 
der Stadt Köln, des Schulentwicklungsplans der Stadt Köln sowie interkommunaler Vergleiche zu er-
arbeiten und mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ abzustimmen. In diesem Zusammen-
hang soll insbesondere aufgezeigt werden, ob und wie Angebot und Struktur der Rheinischen Musik-
schule angepasst werden sollen, um die Ziele zu erreichen. 
Die Vergabe des Auftrages an den externen Dienstleister erfolgt nach Durchführung eines öffentli-
chen Teilnahmewettbewerbs. In einem ersten Schritt werden insgesamt maximal vier externe Dienst-
leister ausgewählt. Diese werden dann in einem zweiten Schritt die Möglichkeit haben, ihr Angebot für 
und Ihr Konzept zu einen/m Musikschulentwicklungsplan der Stadt Köln noch einmal einer Auswahl-
runde vorzustellen, die dann den externen Dienstleister, der mit dem Musikschulentwicklungsplan 
beauftragt werden soll, bestimmt. Für die Teilnahme an dieser Auswahlrunde erhält jeder der maximal 
vier Teilnehmer – unabhängig von einer möglichen späteren Auftragserteilung – ein Honorar von 
800,-- Euro brutto. Damit sind auch etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten abge-
golten. 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Ergebnisse des MSEP nicht ausschließlich 
auf die Arbeit der Rheinischen Musikschule beziehen, sondern der gesamten musikalischen Bildung 
der Stadt und allen ihrer Anbieter zugutekommen sollen. So stehen beispielsweise die zu erschlie-
ßenden Räume durch Schulraumnutzung oder zu vereinbarende Nutzungsentgelte allen musikali-
schen Einrichtungen der Stadt zur Verfügung. 
                                                 
1KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (http://www.kgst.de)

4 
Finanzierung 
Zur Finanzierung des Teilnehmerwettbewerbs und des Musikschulentwicklungsplans sind im Teiler-
gebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, im Haushaltsplan für 2022 einmalig 100.000,00 EUR vorgesehen. Der Musikschul-
entwicklungsplan ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung bestehender Strukturen angesichts der 
oben beschriebenen Herausforderungen.  
Das RPA hat zur Bedarfsprüfung mit beigefügtem Schreiben Stellung genommen  
(siehe Anlage 2).

Anlage 2 Stellungnahme RPA

1102 Zeichen

14 ; 13.08.2021
141/1

40

Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans; voraussichtliche Auftragssumme
rd. 84.000 € netto zzgl. MwSt. = 100.000 € brutto

hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/11/21)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschlussvorlage 2171/2021 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für
die externe Beauftragung zur Erarbeitung eines Musikschulentwicklungsplans.

Aufgaben und Ziele des externen Dienstleisters werden von Ihnen wie folgt. vorgegeben:

Wissenschaftlich fundierte Bestandaufnahme

Erarbeitung eines Zielkataloges

Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges

Erarbeitung eines Benchmarksystems

Leitung, Moderation und Dokumentation des Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen
Präsentation

Bezüglich der Details verweise ich auf Ihre Ausführungen und das beigefügte Leistungsver-
zeichnis.

Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt.

Zu der voraussichtlichen Auftragssumme kann ich keine Aussage treffen, da die Kalkulation
nicht dezidiert dargelegt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Anlage 1 Leistungsverzeichnis

13407 Zeichen

MUSIKSCHULENTWICKLUNGSPLAN KÖLN 
- LEISTUNGSVERZEICHNIS - 
 
1. AUSGANGSPUNKT 
 
Musikalische Bildung hat eine herausragende Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung wie 
auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Musik und 
Musizieren steigern die Lebensfreude und -qualität der Menschen, fördern den Zusammenhalt 
sowie das friedliche, tolerante und integrative Miteinander der Stadtgesellschaft.  
 
Gleichzeitig stehen die musikalische Bildung und das Musizieren in Köln vor signifikanten 
Herausforderungen und erheblichem Anpassungsdruck. Sichtbar wird der Anp assungsdruck 
in 
 der stetig wachsenden Nachfrage nach musikalischer Bildung: quantitativ in 
steigenden Schülerzahlen; qualitativ im sich immer weiter diversifizierenden Angebot, 
u.a. ausgelöst durch Bildungsinitiativen des Landes wie JeKits, EMSA, Talentschulen, 
und sonstigen außerschulische Bildungspartnerschaften; 
 dem stetig wachsenden Bedarf sowie der zwischenzeitlich dramatischen Verknappung 
der zum Musizieren geeigneten Räume, die zum einen aus einem Rückgang an 
verfügbaren öffentlichen Räumen und zum a nderen aus der steigenden Nachfrage 
resultiert; 
 der ungleichen Verteilung der Zugangsbarrieren zur musikalischen Bildung in 
- geografischer Hinsicht:  
die Angebotsdichte unterscheidet sich signifikant in den verschiedenen 
Stadtgebieten bzw. Stadtbezirken 
- sozio-ökonomischer Hinsicht: 
Die Forderung nach und das Engagement in Outreachprojekten (z.B. im KEP) 
kollidiert mit der Verpflichtung, durch Gebühreneinnahmen eine 
Mindestdeckung der Kosten zu erzielen. Hier bedarf es neuer 
Lösungsansätze.  
- inklusiver Hinsicht (UNBRK – Perspektive): 
Bei der Barrierefreiheit der Unterrichtsorte sind teilweise erhebliche Defizite 
festzustellen. 
 der anhaltenden Diskussion und Kritik an den Beschäftigungsverhältnissen der 
freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Musikschule; 
 
Vor diesem Hintergrund werden weitreichende strategische Planungen und Entscheidungen 
notwendig, die einer wissenschaftlich fundierten Grundlage bedürfen. Deshalb beabsichtigt 
die Stadt Köln erstmals die Durchführung einer Musikschulentwicklungsplanung mit engen 
Bezügen zur Kulturentwicklungs-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für 
das gesamte Stadtgebiet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten 
städtischen Raums für musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren 
(Probenräume). 
Dafür steht ein Gesamtbudget von maximal 80.000 Euro netto (inkl. Reise-, Verpflegungs- 
und Übernachtungskosten) zur Verfügung. 
Vorgesehen ist eine Beauftragung in 2022.

2. LEISTUNGSVERZEICHNIS 
 
Von einem externen Dienstleister, der dazu beauftragt werden soll, werden nachstehende 
Leistungen erwartet, die auf entsprechenden, mit mindestens drei Referenzen belegten 
Erfahrungen des externen Dienstleisters in anderen Kommunen beruhen. Diese Referenzen 
sollen auf maximal 10 DIN A4-Seiten je Projekt mit einem Referenzschreiben der 
entsprechenden Kommune dargestellt werden. 
Der Musikschulentwicklungsplan für Köln soll im Einzelnen folgende Leistungen beinhalten: 
1. Wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-
Analyse 
- Quantitative und qualitative, wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und –
analyse des vorhandenen Angebots, des Bedarfs an musikalischer Bildung sowie 
eine darauf basierende Stärken- und Schwächenanalyse zur Bedarfsbestimmung 
mit besonderem Schwerpunkt auf die städtische Rheinische Musikschule.  
- Um eine ausreichende Beteiligung der Musizierenden, Musikinstitutionen und 
weiterer Anbieter musikalischer Bildungsangebote sicherzustellen, sollen diese im 
Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses eingebunden werden. Folgende 
Institutionen kommen hierfür in Betracht:  
 Rheinische Musikschule der Stadt Köln 
 Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) 
 Landesverband der Musikschulen in NRW e.V. (LVdM NRW) 
 Schulverwaltungsamt der Stadt Köln 
 Kulturamt der Stadt Köln 
 Jugend Musiziert Regionalausschuss Köln 
 Förderverein der Rheinischen Musikschule e.V. 
 Landesmusikrat NRW e.V. 
 Hochschule für Musik und Tanz Köln  
 Deutscher Tonkünstlerverband NRW e.V. (DTKV) 
 Bundesverband der Freien Musikschulen e.V. (bdfm) 
 Education Abteilungen  
 Kölner Philharmonie 
 Oper Köln 
 Gürzenich Orchester Köln 
 Musikfabrik 
 Concerto Köln 
 WDR 
 Offene Jazz Haus Schule 
 Singpause e.V. 
 Stadtmusikverband Köln e.V. 
2. Erarbeitung eines Zielkataloges für die musikalische Bildung im 
allgemeinen und die Rheinische Musikschule im besonderen 
Auf der Basis der Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse sollen Ziele 
differenziert definiert werden, um Perspektiven und Entscheidungshilfen für die 
Entwicklung der musikalischen Bildung in Köln mit besonderem Schwerpunkt auf die 
Rheinische Musikschule Köln und engen Bezügen zur Kulturentwicklungs - Stadt- 
sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Kölns und 
alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für

musikalische Bildung und gemeinsames Musizieren aufzuzeigen. Dabei soll im 
Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets und realistischen Machbarkeit 
zwischen kurzfristigen operativen (unter 5 Jahren) und langfristigen Leitideen (ab 5 
Jahren) differenziert werden. 
Der Zielkatalog ist auf der Grundlage des KGSt1 Gutachtens von 2012, der 
Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln, der Schulentwicklungsplanung der Stadt 
Köln sowie interkommunaler Vergleiche zu erarbeiten und mit der Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“ abzustimmen. In diesem Zusammenhang soll 
insbesondere aufgezeigt werden, ob und wie Angebot und Struktur der Rheinischen 
Musikschule angepasst werden sollten, um die Ziele zu erreichen. 
Dabei soll u. a. berücksichtigt werden: 
- Entwicklung der musikalischen Bildungsangebote angesichts sich verändernder 
Demographie und Zuzugs von Flüchtlingen und Zuwanderern unter 
Berücksichtigung des Gender Mainstreamings; 
- Erschließung, Sanierungsbedarf und Entwicklung der städtischen Räume, die für 
die musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren zur Verfügung gestellt 
werden können; 
- Anzahl und Form der in Zukunft benötigten Räumlichkeiten für die musikalische 
Bildung und das gemeinsame Musizieren;  
- Entwicklung von Angeboten für alle Bevölkerungsgruppen unter Beachtung neuer 
Trends in der Musik vor allem auch im Hinblick auf die musikalischen Interessen 
der Flüchtlinge und Zuwanderer, Behinderten und Hochaltrigen; 
-- Künftige Anforderungen an die musikalische Bildung; 
- Ausstattungsbedarf von allgemeinbildenden Schulen; 
- Nachhaltige, digitale Ausstattungsbedarf von Musikschulen; 
- musikalische Talentförderung und musikalische Nachwuchsförderung; 
- Erarbeitung eines festen Kriterienkataloges zur Schaffung und Erweiterung von 
Räumen für die musikalische Bildung im Allgemeinen und die Rheinische 
Musikschule im Besonderen bei Maßnahmen der Stadtentwicklung (Sanierung 
von Bestandsgebäuden/Neubebauung/ Ausweisung neuer 
Wohngebiete/Schaffung neuer Ortsteile) im unmittelbaren Wohnumfeld. Es soll 
dabei herausgearbeitet werden, für welche Größen der jeweiligen Maßnahme der 
Stadtentwicklung (qm/Wohneinheiten) standardmäßig welche Flächen für die 
Musikalische Bildung zu schaffen sind.  
 
3. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges 
Entsprechend der Ziele sollen Maßnahmen definiert werden, die die 
Musikschulentwicklung sicherstellen und umsetzen. Dabei soll eine Priorisierung 
vorgeschlagen und Ausführungen zu den Kosten und Vorschläge zur Finanzierung, 
u.a. durch Umschichtungen, Optimierungen oder Effizienzsteigerungen gemacht 
werden. 
 
                                                
1 KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (http://www.kgst.de)

4. Erarbeitung eines Systems von Benchmarks oder einer Matrix zur 
eigenständigen Evaluierung und Fortschreibung des 
Musikschulentwicklungsplans 
Um die Nachhaltigkeit des Musikschulentwicklungsplans sicherzustellen, soll ein 
System an Kennziffern (Indices) entweder in Form eines Systems von Benchmarks 
oder einer Matrix erarbeitet werden, anhand der zukünftige Entscheidungsbedarfe 
angezeigt und Lösungsansätze zugeordnet werden können (Wenn – Dann Prinzip). 
 
5. Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses des 
Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation sowie die Übergabe 
eines detaillierten und ausführlichen Musikschulentwicklungsplans, die alle 
Aspekte des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, in Papierform in 
dreifacher Ausfertigung und in elektronischer Form in Word- und PDF-Format 
Der externe Dienstleister soll die federführende Leitung, Moderation und 
Dokumentation des gesamten Prozesses der Musikschulentwicklungsplanung 
übernehmen. 
Auszugehen ist (ohne eine finale Festlegung) – neben der telefonischen und 
schriftlichen Erreichbarkeit für das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln, das 
fortwährend über den Fortgang der Arbeiten und über die Ergebnisse der einzelnen 
Phasen und Meilensteine zu unterrichten ist – von folgenden festen Terminen, die 
eine Anwesenheit in Gremien erforderlich machen: 
- Leitung und Moderation Operative Gruppe: bis 1 x/Monat 
- Leitung und Moderation Beirat: Auftakttermin plus 2 x 
- Berichterstattung Gremien bis zu 3 x-  
- Teilnahme an Presseterminen 2x  
Über Sitzungs- und Präsentationstermine werden zwischen dem Amt für 
Schulentwicklung der Stadt Köln und dem externen Dienstleister im Laufe des 
Auftrages entsprechend einem von dem externen Dienstleister zu erarbeitenden 
verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplanes Absprachen getroffen. Alle Abstimmungs- 
sowie Sitzungen- und Präsentationstermine finden in Köln statt, es sei denn, es wird 
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 
Aufgrund der engen Verzahnung von Musikschulentwicklungs- und Freiraum- Stadt- sowie 
Jugend- und Schulentwicklungsplanung ist es möglich, dass Anbieter aus verschiedenen 
Bereichen ein gemeinsames Angebot als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft 
abgeben und – im Falle einer Auftragserteilung – gemeinsam durchführen oder Unteraufträge 
erteilen.

3. VERGABEVERFAHREN 
 
Die Vergabe des Auftrages an den externen Dienstleister erfolgt in einem öffentlichen 
Teilnahmewettbewerb. 
Für die Teilnahme am Verfahren reichen Sie bitte bis zur Angebotsfrist den 
Bewerbungsbogen inklusive der erforderlichen Eignungsnachweise, drei Beschreibungen von 
Referenzobjekten inklusive Referenzschreiben sowie Ihr Angebot (Honorarvorstellung für den 
kompletten Musikschulentwicklungsplan nach diesem Leistungsverzeichnis inklusive Reise-, 
Verpflegungs- und Übernachtungskosten) und Ihr Konzept für einen 
Musikschulentwicklungsplan in Köln gemäß diesem Leistungsverzeichnis ein. 
Die Prüfung der Unterlagen erfolgt in zwei Stufen. 
In der ersten Stufe werden lediglich die eingegangenen Teilnahmeanträge nach festen 
Kriterien überprüft. Dazu werden die eingegangenen Bewerbungsbogen hinsichtlich ihrer 
generellen Eignung bewertet und entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix (= 
„Bewertungsmatrix Bewerbungsbogen“ – jede Referenz wird einzeln betrachtet) ausgewertet 
und bepunktet. 
Die drei Teilnehmer mit der höchsten Punktezahl werden zur 2. Stufe zugelassen. 
In der 2. Stufe wird das Angebot (Honorarvorstellung für die komplette 
Musikschulentwicklungsplanung nach diesem Leistungsverzeichnis inkl. Reise-, 
Verpflegungs- und Übernachtungskosten) sowie das Konzept zu einer 
Musikschulentwicklungsplanung der Stadt Köln bewertet. In diesem Zusammenhang ist das 
Konzept im Rahmen einer Präsentation von maximal 30 Minuten und einer anschließenden 
Fragerunde von weiteren maximal 15 Minuten noch einmal einer Jury vorzustellen. Die 
eigentliche Auswahl erfolgt dann im Rahmen der Jurysitzung wiederum über ein 
Punktesystem nach festen Kriterien (=“Bewertungsmatrix Jurysitzung“). 
Für die Teilnahme an dieser Auswahlrunde erhält jeder der maximal drei Teilnehmer – 
unabhängig von einer möglichen späteren Auftragserteilung – ein Honorar von 800 Euro 
brutto. Damit sind auch etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten abgegolten. 
Im Falle einer Auftragserteilung erfolgt die Zahlung des Honorars in 4 Teilschritten: 
- 25 % bei Auftragserteilung, 
- 25 % nach Erstellung der Stärken- / Schwächenanalyse und Abschluss des 
partizipativen Prozesses, 
- 25 % nach Erarbeitung der Ziel- und Maßnahmenkataloge, 
- 25 % nach finaler Präsentation und Übergabe des 
Musikschulentwicklungsplans. 
Der externe Dienstleister, der den Auftrag erhält, räumt der Stadt Köln mit Vertragsabschluss 
das umfassende, ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, die 
vertraglichen Leistungen für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten. Er 
versichert, dass er zur uneingeschränkten Rechteübertragung berechtigt ist. Er wird über die 
ihm von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Unterlagen Geheimhaltung bewahren und 
die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die Unterlagen sind der Stadt 
Köln auf Verlangen herauszugeben. Ebenso hat der externe Dienstleister Geheimhaltung 
über die Musikschulentwicklungsplanung im Rahmen seines beruflichen Wirkens, bei 
zukünftigen Ausschreibungen anderer Auftraggeber sowie im Rahmen des

wissenschaftlichen Diskurses und Austauschs sowie der wissenschaftlichen Forschung zu 
wahren.

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Ausschuss Kunst und Kultur vom 30.08.2022

7006 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE 
Datum: 01.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur  vom 30.08.2022  
öffentlich 
4.1 Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung 
für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 
Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
2171/2021 
I.  Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen: Bündnis90/Die 
Grünen; CDU; Volt und FDP 
AN/1549/2022 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen 
Workshop-Prozess durchzuführen. Ziel soll einerseits eine klare umrissene Be-
schreibung der aktuellen Defizite sein - insbesondere in räumlicher und perso-
neller Hinsicht. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Optionen für die Entwick-
lung einer Neuaufstellung erarbeitet und als Varianten dargestellt werden. 
Schließlich sollten hier auch schon erste Entwicklungsziele benannt werden. 
Dabei sollen folgende Punkte schwerpunktmäßig im Workshop behandelt wer-
den: 
- Erreichung eines breiteren Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Er-
wachsenen zu Projekten und Angeboten der RMS in den unterversorgten 
Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den 
Familiengrundschulzentren. 
- weitere zunächst niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu ent-
wickeln und sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszu-
bauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen ge-
nehmigt und eingerichtet.  
- die Kooperationen mit z.B. der Hochschule für Musik und Tanz, dem Gür-
zenich Orchester, den Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der 
Musikfabrik des WDR, Concerto Köln und weiteren musikalischen „Play-
ern“ in Köln insbesondere in Bezug auf die musikpädagogischen Angebote 
der RMS zu vertiefen und auszubauen.

- Kooperationen mit Schulen im SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im 
rechtsrheinischen Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf 
die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem Bestand-
teil zu.  
- Die Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen 
nach Corona) soll dargestellt und in seiner Entwicklungsdimension beson-
ders berücksichtigt werden. 
2. Die Ergebnisse aus Punkt 1 sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem 
Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrens-
weisen - wenn notwendig unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vor-
gestellt werden. Daraufhin entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorge-
hensweise. 
3. Um eine etwaige Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 
2023 zu ermöglichen, sollen die dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 
0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 
2023 übertragen werden.  
4. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Ausschuss Schule und Weiterbildung 
verständigen sich auf einen Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Köl-
ner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und 
Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen Musikschule) im 
ersten Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK beauftragt werden soll. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Nach Rücksprache mit Dez. II muss Punkt 3 des Änderungsantrages geändert wer-
den. Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt.  
II.  Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP 
AN/1166/2022 
Abstimmungsergebnis: 
 
Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag endgültig zurück. 
III.  Abstimmung über den Änderungsantrag der Bündnispartner 
AN/0780/2022 
Abstimmungsergebnis: 
 
Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag endgültig zurück. 
 
IV. Abstimmung über die so geänderte Vorlage: 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen 
Workshop-Prozess durchzuführen. Ziel soll einerseits eine klare umrissene Be-
schreibung der aktuellen Defizite sein - insbesondere in räumlicher und perso-
neller Hinsicht. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Optionen für die Entwick-
lung einer Neuaufstellung erarbeitet und als Varianten dargestellt werden. 
Schließlich sollten hier auch schon erste Entwicklungsziele benannt werden.

Dabei sollen folgende Punkte schwerpunktmäßig im Workshop behandelt wer-
den: 
- Erreichung eines breiteren Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Er-
wachsenen zu Projekten und Angeboten der RMS in den unterversorgten 
Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den 
Familiengrundschulzentren. 
- weitere zunächst niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu ent-
wickeln und sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszu-
bauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen ge-
nehmigt und eingerichtet.  
- die Kooperationen mit z.B. der Hochschule für Musik und Tanz, dem Gür-
zenich Orchester, den Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der 
Musikfabrik des WDR, Concerto Köln und weiteren musikalischen „Play-
ern“ in Köln insbesondere in Bezug auf die musikpädagogischen Angebote 
der RMS zu vertiefen und auszubauen. 
- Kooperationen mit Schulen im SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im 
rechtsrheinischen Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf 
die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem Bestand-
teil zu.  
- Die Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen 
nach Corona) soll dargestellt und in seiner Entwicklungsdimension beson-
ders berücksichtigt werden. 
2. Die Ergebnisse aus Punkt 1 sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem 
Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrens-
weisen - wenn notwendig unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vor-
gestellt werden. Daraufhin entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorge-
hensweise. 
3. Um eine etwaige Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 
2023 zu ermöglichen, sollen die dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 
0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 
2023 übertragen werden.  
4. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Ausschuss Schule und Weiterbildung 
verständigen sich auf einen Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Köl-
ner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und 
Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen Musikschule) im 
ersten Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK beauftragt werden soll. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Nach Rücksprache mit Dez. II muss Punkt 3 des Änderungsantrages geändert wer-
den. Mit Übernahme des Änderungsantrages der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, 
CDU, Volt und FDP einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

30.08.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2171/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.02.2022
Erstellt
04.06.2021 11:11