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Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 2171/2021 vom 04.02.2022

Stand: Am 26.09.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung geändert beschlossen.

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  • Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Ausschuss Kunst und Kultur vom 30.08.2022

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    Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE Datum: 01.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 30.08.2022 öffentlich 4.1 Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 2171/2021 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen: Bündnis90/Die Grünen; CDU; Volt und FDP AN/1549/2022 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen Workshop-Prozess durchzuführen. Ziel soll einerseits eine klare umrissene Be- schreibung der aktuellen Defizite sein - insbesondere in räumlicher und perso- neller Hinsicht. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Optionen für die Entwick- lung einer Neuaufstellung erarbeitet und als Varianten dargestellt werden. Schließlich sollten hier auch schon erste Entwicklungsziele benannt werden. Dabei sollen folgende Punkte schwerpunktmäßig im Workshop behandelt wer- den: - Erreichung eines breiteren Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Er- wachsenen zu Projekten und Angeboten der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren. - weitere zunächst niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu ent- wickeln und sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszu- bauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen ge- nehmigt und eingerichtet. - die Kooperationen mit z.B. der Hochschule für Musik und Tanz, dem Gür- zenich Orchester, den Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik des WDR, Concerto Köln und weiteren musikalischen „Play- ern“ in Köln insbesondere in Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen. - Kooperationen mit Schulen im SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem Bestand- teil zu. - Die Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona) soll dargestellt und in seiner Entwicklungsdimension beson- ders berücksichtigt werden. 2. Die Ergebnisse aus Punkt 1 sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrens- weisen - wenn notwendig unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vor- gestellt werden. Daraufhin entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorge- hensweise. 3. Um eine etwaige Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 2023 zu ermöglichen, sollen die dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. 4. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Ausschuss Schule und Weiterbildung verständigen sich auf einen Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Köl- ner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen Musikschule) im ersten Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK beauftragt werden soll. Abstimmungsergebnis: Nach Rücksprache mit Dez. II muss Punkt 3 des Änderungsantrages geändert wer- den. Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP AN/1166/2022 Abstimmungsergebnis: Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag endgültig zurück. III. Abstimmung über den Änderungsantrag der Bündnispartner AN/0780/2022 Abstimmungsergebnis: Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag endgültig zurück. IV. Abstimmung über die so geänderte Vorlage: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen Workshop-Prozess durchzuführen. Ziel soll einerseits eine klare umrissene Be- schreibung der aktuellen Defizite sein - insbesondere in räumlicher und perso- neller Hinsicht. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Optionen für die Entwick- lung einer Neuaufstellung erarbeitet und als Varianten dargestellt werden. Schließlich sollten hier auch schon erste Entwicklungsziele benannt werden. Dabei sollen folgende Punkte schwerpunktmäßig im Workshop behandelt wer- den: - Erreichung eines breiteren Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Er- wachsenen zu Projekten und Angeboten der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren. - weitere zunächst niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu ent- wickeln und sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszu- bauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen ge- nehmigt und eingerichtet. - die Kooperationen mit z.B. der Hochschule für Musik und Tanz, dem Gür- zenich Orchester, den Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik des WDR, Concerto Köln und weiteren musikalischen „Play- ern“ in Köln insbesondere in Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen. - Kooperationen mit Schulen im SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem Bestand- teil zu. - Die Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona) soll dargestellt und in seiner Entwicklungsdimension beson- ders berücksichtigt werden. 2. Die Ergebnisse aus Punkt 1 sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrens- weisen - wenn notwendig unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vor- gestellt werden. Daraufhin entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorge- hensweise. 3. Um eine etwaige Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 2023 zu ermöglichen, sollen die dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. 4. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Ausschuss Schule und Weiterbildung verständigen sich auf einen Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Köl- ner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen Musikschule) im ersten Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK beauftragt werden soll. Abstimmungsergebnis: Nach Rücksprache mit Dez. II muss Punkt 3 des Änderungsantrages geändert wer- den. Mit Übernahme des Änderungsantrages der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/403 Vorlagen-Nummer 2171/2021 Freigabedatum 04.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttre- tens der Haushaltssatzung 2022, mit der Ausschreibung und Vergabe für einen Musikschulentwick- lungsplan durch einen externen Dienstleister für das Haushaltsjahr 2022. Hierfür soll ein öffentlicher Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden. Die Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) erfolgt in 2022 im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000,--€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln beabsichtigt erstmals die Durchführung einer Musikschulentwicklungsplanung (MSEP) mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt-, sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesam- te Stadtgebiet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen. Ziel ist die Erschließung, Schaffung, Entwicklung und Sicherstellung der notwendigen Ressourcen, Strukturen und Räume für die musikalische Bildung der Stadt sowie die Untersuchung der Zukunftsfähigkeit der Rheinischen Musikschule (RMS) vor dem Hintergrund der wachsenden Musikstadt Köln. Es wird mit Kosten von bis zu 100.000,00 EUR ge- rechnet. Vorgesehen ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters in 2022. Notwendig wird die Studie durch einen erheblichen Anpassungsdruck und die Notwendigkeit weitrei- chender Entscheidungen. Demografischer Wandel, Veränderungen des Freizeitverhaltens und der urbanen Lebensumwelten, Inklusion, Migration, Digitalisierung aber auch die aktuelle Schulentwick- lung erfordern weitreichende Entscheidungen, die einer sachlich und fachlich unanfechtbaren Grund- lage unter Berücksichtigung der städtischen Rahmenbedingungen bedürfen. Hintergrund ist die her- ausragende Bedeutung der musikalischen Bildung für die Persönlichkeitsentfaltung wie auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Musik und Musizieren fördern den Zu- sammenhalt sowie das friedliche und tolerante Miteinander der Stadtgesellschaft. Gleichzeitig stehen die Musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren vor existenziellen Herausforderungen. Sichtbar wird der Anpassungsdruck in 3  der stetig wachsenden Nachfrage nach musikalischer Bildung, die sich in der RMS am seit Jahrzehnten ungebremsten Wachstum der RMS niederschlägt und damit verbunden einer stetig zunehmenden V erknappung der Personalressourcen;  der stetig anwachsenden V erknappung geeigneter Räume;  der ungleichen V erteilung der Zugangsbarrieren zur musikalischen Bildung in - geografischer Hinsicht (unterschiedliche Angebotsdichte in den Stadtteilen) - sozio-ökonomischer Hinsicht - inklusiver Hinsicht (UNBRK – Perspektive);  der anhaltenden Diskussion um die und die wachsende Kritik an den Beschäftigungsverhältnissen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Musikschule. Aufgaben und Ziele: Von einem externen Dienstleister, der dazu beauftragt werden soll, werden folgende Leistungen er- wartet, die auf entsprechenden, mit mindestens drei Referenzen in vergleichbaren Bereichen beleg- ten Erfahrungen in anderen Kommunen beruhen:  Wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse, einschließlich einer Analyse des bestehenden Angebots, der Nachfrage, der damit verbundenen Strukturen sowie Zugangsbarrieren mit besonderer Berücksichtigung der Rheinischen Musikschule;  Erarbeitung eines Zielkataloges für die musikalische Bildung im Allgemeinen und die Rheinische Musikschule im Besonderen, der die budgetären Rahmenbedingungen im Blick behält;  Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges bzw. Handlungsempfehlungen einschließlich einer Priorisierung der erarbeiteten Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen;  Erarbeitung eines Systems von Benchmarks oder einer Matrix zur eigenständigen Evaluierung und Fortschreibung des Musikschulentwicklungsplans;  Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses des Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation sowie die Übergabe eines detaillierten und ausführlichen Musikschulentwicklungsplans, die alle Aspekte des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, in Papierform in dreifacher Ausfertigung und in elektronischer Form in Word- und PDF-Format. Der Zielkatalog ist auf der Grundlage des KGSt1 Gutachtens von 2012, der Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln, des Schulentwicklungsplans der Stadt Köln sowie interkommunaler Vergleiche zu er- arbeiten und mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ abzustimmen. In diesem Zusammen- hang soll insbesondere aufgezeigt werden, ob und wie Angebot und Struktur der Rheinischen Musik- schule angepasst werden sollen, um die Ziele zu erreichen. Die Vergabe des Auftrages an den externen Dienstleister erfolgt nach Durchführung eines öffentli- chen Teilnahmewettbewerbs. In einem ersten Schritt werden insgesamt maximal vier externe Dienst- leister ausgewählt. Diese werden dann in einem zweiten Schritt die Möglichkeit haben, ihr Angebot für und Ihr Konzept zu einen/m Musikschulentwicklungsplan der Stadt Köln noch einmal einer Auswahl- runde vorzustellen, die dann den externen Dienstleister, der mit dem Musikschulentwicklungsplan beauftragt werden soll, bestimmt. Für die Teilnahme an dieser Auswahlrunde erhält jeder der maximal vier Teilnehmer – unabhängig von einer möglichen späteren Auftragserteilung – ein Honorar von 800,-- Euro brutto. Damit sind auch etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten abge- golten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Ergebnisse des MSEP nicht ausschließlich auf die Arbeit der Rheinischen Musikschule beziehen, sondern der gesamten musikalischen Bildung der Stadt und allen ihrer Anbieter zugutekommen sollen. So stehen beispielsweise die zu erschlie- ßenden Räume durch Schulraumnutzung oder zu vereinbarende Nutzungsentgelte allen musikali- schen Einrichtungen der Stadt zur Verfügung. 1KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (http://www.kgst.de) 4 Finanzierung Zur Finanzierung des Teilnehmerwettbewerbs und des Musikschulentwicklungsplans sind im Teiler- gebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsplan für 2022 einmalig 100.000,00 EUR vorgesehen. Der Musikschul- entwicklungsplan ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung bestehender Strukturen angesichts der oben beschriebenen Herausforderungen. Das RPA hat zur Bedarfsprüfung mit beigefügtem Schreiben Stellung genommen (siehe Anlage 2).
  • Anlage 1 Leistungsverzeichnis

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    MUSIKSCHULENTWICKLUNGSPLAN KÖLN - LEISTUNGSVERZEICHNIS - 1. AUSGANGSPUNKT Musikalische Bildung hat eine herausragende Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung wie auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Musik und Musizieren steigern die Lebensfreude und -qualität der Menschen, fördern den Zusammenhalt sowie das friedliche, tolerante und integrative Miteinander der Stadtgesellschaft. Gleichzeitig stehen die musikalische Bildung und das Musizieren in Köln vor signifikanten Herausforderungen und erheblichem Anpassungsdruck. Sichtbar wird der Anp assungsdruck in  der stetig wachsenden Nachfrage nach musikalischer Bildung: quantitativ in steigenden Schülerzahlen; qualitativ im sich immer weiter diversifizierenden Angebot, u.a. ausgelöst durch Bildungsinitiativen des Landes wie JeKits, EMSA, Talentschulen, und sonstigen außerschulische Bildungspartnerschaften;  dem stetig wachsenden Bedarf sowie der zwischenzeitlich dramatischen Verknappung der zum Musizieren geeigneten Räume, die zum einen aus einem Rückgang an verfügbaren öffentlichen Räumen und zum a nderen aus der steigenden Nachfrage resultiert;  der ungleichen Verteilung der Zugangsbarrieren zur musikalischen Bildung in - geografischer Hinsicht: die Angebotsdichte unterscheidet sich signifikant in den verschiedenen Stadtgebieten bzw. Stadtbezirken - sozio-ökonomischer Hinsicht: Die Forderung nach und das Engagement in Outreachprojekten (z.B. im KEP) kollidiert mit der Verpflichtung, durch Gebühreneinnahmen eine Mindestdeckung der Kosten zu erzielen. Hier bedarf es neuer Lösungsansätze. - inklusiver Hinsicht (UNBRK – Perspektive): Bei der Barrierefreiheit der Unterrichtsorte sind teilweise erhebliche Defizite festzustellen.  der anhaltenden Diskussion und Kritik an den Beschäftigungsverhältnissen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Musikschule; Vor diesem Hintergrund werden weitreichende strategische Planungen und Entscheidungen notwendig, die einer wissenschaftlich fundierten Grundlage bedürfen. Deshalb beabsichtigt die Stadt Köln erstmals die Durchführung einer Musikschulentwicklungsplanung mit engen Bezügen zur Kulturentwicklungs-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren (Probenräume). Dafür steht ein Gesamtbudget von maximal 80.000 Euro netto (inkl. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) zur Verfügung. Vorgesehen ist eine Beauftragung in 2022. 2. LEISTUNGSVERZEICHNIS Von einem externen Dienstleister, der dazu beauftragt werden soll, werden nachstehende Leistungen erwartet, die auf entsprechenden, mit mindestens drei Referenzen belegten Erfahrungen des externen Dienstleisters in anderen Kommunen beruhen. Diese Referenzen sollen auf maximal 10 DIN A4-Seiten je Projekt mit einem Referenzschreiben der entsprechenden Kommune dargestellt werden. Der Musikschulentwicklungsplan für Köln soll im Einzelnen folgende Leistungen beinhalten: 1. Wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen- Analyse - Quantitative und qualitative, wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und – analyse des vorhandenen Angebots, des Bedarfs an musikalischer Bildung sowie eine darauf basierende Stärken- und Schwächenanalyse zur Bedarfsbestimmung mit besonderem Schwerpunkt auf die städtische Rheinische Musikschule. - Um eine ausreichende Beteiligung der Musizierenden, Musikinstitutionen und weiterer Anbieter musikalischer Bildungsangebote sicherzustellen, sollen diese im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses eingebunden werden. Folgende Institutionen kommen hierfür in Betracht:  Rheinische Musikschule der Stadt Köln  Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM)  Landesverband der Musikschulen in NRW e.V. (LVdM NRW)  Schulverwaltungsamt der Stadt Köln  Kulturamt der Stadt Köln  Jugend Musiziert Regionalausschuss Köln  Förderverein der Rheinischen Musikschule e.V.  Landesmusikrat NRW e.V.  Hochschule für Musik und Tanz Köln  Deutscher Tonkünstlerverband NRW e.V. (DTKV)  Bundesverband der Freien Musikschulen e.V. (bdfm)  Education Abteilungen  Kölner Philharmonie  Oper Köln  Gürzenich Orchester Köln  Musikfabrik  Concerto Köln  WDR  Offene Jazz Haus Schule  Singpause e.V.  Stadtmusikverband Köln e.V. 2. Erarbeitung eines Zielkataloges für die musikalische Bildung im allgemeinen und die Rheinische Musikschule im besonderen Auf der Basis der Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse sollen Ziele differenziert definiert werden, um Perspektiven und Entscheidungshilfen für die Entwicklung der musikalischen Bildung in Köln mit besonderem Schwerpunkt auf die Rheinische Musikschule Köln und engen Bezügen zur Kulturentwicklungs - Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für musikalische Bildung und gemeinsames Musizieren aufzuzeigen. Dabei soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets und realistischen Machbarkeit zwischen kurzfristigen operativen (unter 5 Jahren) und langfristigen Leitideen (ab 5 Jahren) differenziert werden. Der Zielkatalog ist auf der Grundlage des KGSt1 Gutachtens von 2012, der Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln, der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln sowie interkommunaler Vergleiche zu erarbeiten und mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ abzustimmen. In diesem Zusammenhang soll insbesondere aufgezeigt werden, ob und wie Angebot und Struktur der Rheinischen Musikschule angepasst werden sollten, um die Ziele zu erreichen. Dabei soll u. a. berücksichtigt werden: - Entwicklung der musikalischen Bildungsangebote angesichts sich verändernder Demographie und Zuzugs von Flüchtlingen und Zuwanderern unter Berücksichtigung des Gender Mainstreamings; - Erschließung, Sanierungsbedarf und Entwicklung der städtischen Räume, die für die musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren zur Verfügung gestellt werden können; - Anzahl und Form der in Zukunft benötigten Räumlichkeiten für die musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren; - Entwicklung von Angeboten für alle Bevölkerungsgruppen unter Beachtung neuer Trends in der Musik vor allem auch im Hinblick auf die musikalischen Interessen der Flüchtlinge und Zuwanderer, Behinderten und Hochaltrigen; -- Künftige Anforderungen an die musikalische Bildung; - Ausstattungsbedarf von allgemeinbildenden Schulen; - Nachhaltige, digitale Ausstattungsbedarf von Musikschulen; - musikalische Talentförderung und musikalische Nachwuchsförderung; - Erarbeitung eines festen Kriterienkataloges zur Schaffung und Erweiterung von Räumen für die musikalische Bildung im Allgemeinen und die Rheinische Musikschule im Besonderen bei Maßnahmen der Stadtentwicklung (Sanierung von Bestandsgebäuden/Neubebauung/ Ausweisung neuer Wohngebiete/Schaffung neuer Ortsteile) im unmittelbaren Wohnumfeld. Es soll dabei herausgearbeitet werden, für welche Größen der jeweiligen Maßnahme der Stadtentwicklung (qm/Wohneinheiten) standardmäßig welche Flächen für die Musikalische Bildung zu schaffen sind. 3. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges Entsprechend der Ziele sollen Maßnahmen definiert werden, die die Musikschulentwicklung sicherstellen und umsetzen. Dabei soll eine Priorisierung vorgeschlagen und Ausführungen zu den Kosten und Vorschläge zur Finanzierung, u.a. durch Umschichtungen, Optimierungen oder Effizienzsteigerungen gemacht werden. 1 KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (http://www.kgst.de) 4. Erarbeitung eines Systems von Benchmarks oder einer Matrix zur eigenständigen Evaluierung und Fortschreibung des Musikschulentwicklungsplans Um die Nachhaltigkeit des Musikschulentwicklungsplans sicherzustellen, soll ein System an Kennziffern (Indices) entweder in Form eines Systems von Benchmarks oder einer Matrix erarbeitet werden, anhand der zukünftige Entscheidungsbedarfe angezeigt und Lösungsansätze zugeordnet werden können (Wenn – Dann Prinzip). 5. Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses des Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation sowie die Übergabe eines detaillierten und ausführlichen Musikschulentwicklungsplans, die alle Aspekte des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, in Papierform in dreifacher Ausfertigung und in elektronischer Form in Word- und PDF-Format Der externe Dienstleister soll die federführende Leitung, Moderation und Dokumentation des gesamten Prozesses der Musikschulentwicklungsplanung übernehmen. Auszugehen ist (ohne eine finale Festlegung) – neben der telefonischen und schriftlichen Erreichbarkeit für das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln, das fortwährend über den Fortgang der Arbeiten und über die Ergebnisse der einzelnen Phasen und Meilensteine zu unterrichten ist – von folgenden festen Terminen, die eine Anwesenheit in Gremien erforderlich machen: - Leitung und Moderation Operative Gruppe: bis 1 x/Monat - Leitung und Moderation Beirat: Auftakttermin plus 2 x - Berichterstattung Gremien bis zu 3 x- - Teilnahme an Presseterminen 2x Über Sitzungs- und Präsentationstermine werden zwischen dem Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln und dem externen Dienstleister im Laufe des Auftrages entsprechend einem von dem externen Dienstleister zu erarbeitenden verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplanes Absprachen getroffen. Alle Abstimmungs- sowie Sitzungen- und Präsentationstermine finden in Köln statt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Aufgrund der engen Verzahnung von Musikschulentwicklungs- und Freiraum- Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung ist es möglich, dass Anbieter aus verschiedenen Bereichen ein gemeinsames Angebot als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft abgeben und – im Falle einer Auftragserteilung – gemeinsam durchführen oder Unteraufträge erteilen. 3. VERGABEVERFAHREN Die Vergabe des Auftrages an den externen Dienstleister erfolgt in einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Für die Teilnahme am Verfahren reichen Sie bitte bis zur Angebotsfrist den Bewerbungsbogen inklusive der erforderlichen Eignungsnachweise, drei Beschreibungen von Referenzobjekten inklusive Referenzschreiben sowie Ihr Angebot (Honorarvorstellung für den kompletten Musikschulentwicklungsplan nach diesem Leistungsverzeichnis inklusive Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) und Ihr Konzept für einen Musikschulentwicklungsplan in Köln gemäß diesem Leistungsverzeichnis ein. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden lediglich die eingegangenen Teilnahmeanträge nach festen Kriterien überprüft. Dazu werden die eingegangenen Bewerbungsbogen hinsichtlich ihrer generellen Eignung bewertet und entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix (= „Bewertungsmatrix Bewerbungsbogen“ – jede Referenz wird einzeln betrachtet) ausgewertet und bepunktet. Die drei Teilnehmer mit der höchsten Punktezahl werden zur 2. Stufe zugelassen. In der 2. Stufe wird das Angebot (Honorarvorstellung für die komplette Musikschulentwicklungsplanung nach diesem Leistungsverzeichnis inkl. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) sowie das Konzept zu einer Musikschulentwicklungsplanung der Stadt Köln bewertet. In diesem Zusammenhang ist das Konzept im Rahmen einer Präsentation von maximal 30 Minuten und einer anschließenden Fragerunde von weiteren maximal 15 Minuten noch einmal einer Jury vorzustellen. Die eigentliche Auswahl erfolgt dann im Rahmen der Jurysitzung wiederum über ein Punktesystem nach festen Kriterien (=“Bewertungsmatrix Jurysitzung“). Für die Teilnahme an dieser Auswahlrunde erhält jeder der maximal drei Teilnehmer – unabhängig von einer möglichen späteren Auftragserteilung – ein Honorar von 800 Euro brutto. Damit sind auch etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten abgegolten. Im Falle einer Auftragserteilung erfolgt die Zahlung des Honorars in 4 Teilschritten: - 25 % bei Auftragserteilung, - 25 % nach Erstellung der Stärken- / Schwächenanalyse und Abschluss des partizipativen Prozesses, - 25 % nach Erarbeitung der Ziel- und Maßnahmenkataloge, - 25 % nach finaler Präsentation und Übergabe des Musikschulentwicklungsplans. Der externe Dienstleister, der den Auftrag erhält, räumt der Stadt Köln mit Vertragsabschluss das umfassende, ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, die vertraglichen Leistungen für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten. Er versichert, dass er zur uneingeschränkten Rechteübertragung berechtigt ist. Er wird über die ihm von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Unterlagen Geheimhaltung bewahren und die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die Unterlagen sind der Stadt Köln auf Verlangen herauszugeben. Ebenso hat der externe Dienstleister Geheimhaltung über die Musikschulentwicklungsplanung im Rahmen seines beruflichen Wirkens, bei zukünftigen Ausschreibungen anderer Auftraggeber sowie im Rahmen des wissenschaftlichen Diskurses und Austauschs sowie der wissenschaftlichen Forschung zu wahren.
  • Anlage 2 Stellungnahme RPA

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    14 ; 13.08.2021 141/1 40 Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans; voraussichtliche Auftragssumme rd. 84.000 € netto zzgl. MwSt. = 100.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/11/21) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 2171/2021 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die externe Beauftragung zur Erarbeitung eines Musikschulentwicklungsplans. Aufgaben und Ziele des externen Dienstleisters werden von Ihnen wie folgt. vorgegeben: Wissenschaftlich fundierte Bestandaufnahme Erarbeitung eines Zielkataloges Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges Erarbeitung eines Benchmarksystems Leitung, Moderation und Dokumentation des Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation Bezüglich der Details verweise ich auf Ihre Ausführungen und das beigefügte Leistungsver- zeichnis. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt. Zu der voraussichtlichen Auftragssumme kann ich keine Aussage treffen, da die Kalkulation nicht dezidiert dargelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen gez.

Beratungsverlauf

  1. 30.08.2022

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 26.09.2022 zuletzt

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 7.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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