2171/2021
Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Ausschuss
8046 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40/403
Vorlagen-Nummer
2171/2021
Freigabedatum
04.01.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung
einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der
Stadt Köln
Beschlussorgan
Ausschuss Schule und Weiterbildung
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltssatzung 2022, mit der Ausschreibung und Vergabe für einen Musikschulentwick-
lungsplan durch einen externen Dienstleister für das Haushaltsjahr 2022. Hierfür soll ein öffentlicher
Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden.
Die Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) erfolgt in 2022 im Teilergebnisplan 0415
Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000,--€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Stadt Köln beabsichtigt erstmals die Durchführung einer Musikschulentwicklungsplanung (MSEP)
mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt-, sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesam-
te Stadtgebiet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen. Ziel ist die Erschließung, Schaffung, Entwicklung
und Sicherstellung der notwendigen Ressourcen, Strukturen und Räume für die musikalische Bildung
der Stadt sowie die Untersuchung der Zukunftsfähigkeit der Rheinischen Musikschule (RMS) vor dem
Hintergrund der wachsenden Musikstadt Köln. Es wird mit Kosten von bis zu 100.000,00 EUR ge-
rechnet. Vorgesehen ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters in 2022.
Notwendig wird die Studie durch einen erheblichen Anpassungsdruck und die Notwendigkeit weitrei-
chender Entscheidungen. Demografischer Wandel, Veränderungen des Freizeitverhaltens und der
urbanen Lebensumwelten, Inklusion, Migration, Digitalisierung aber auch die aktuelle Schulentwick-
lung erfordern weitreichende Entscheidungen, die einer sachlich und fachlich unanfechtbaren Grund-
lage unter Berücksichtigung der städtischen Rahmenbedingungen bedürfen. Hintergrund ist die her-
ausragende Bedeutung der musikalischen Bildung für die Persönlichkeitsentfaltung wie auch für das
Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Musik und Musizieren fördern den Zu-
sammenhalt sowie das friedliche und tolerante Miteinander der Stadtgesellschaft. Gleichzeitig stehen
die Musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren vor existenziellen Herausforderungen.
Sichtbar wird der Anpassungsdruck in
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der stetig wachsenden Nachfrage nach musikalischer Bildung, die sich in der RMS am seit
Jahrzehnten ungebremsten Wachstum der RMS niederschlägt und damit verbunden einer
stetig zunehmenden V erknappung der Personalressourcen;
der stetig anwachsenden V erknappung geeigneter Räume;
der ungleichen V erteilung der Zugangsbarrieren zur musikalischen Bildung in
- geografischer Hinsicht (unterschiedliche Angebotsdichte in den Stadtteilen)
- sozio-ökonomischer Hinsicht
- inklusiver Hinsicht (UNBRK – Perspektive);
der anhaltenden Diskussion um die und die wachsende Kritik an den
Beschäftigungsverhältnissen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen
Musikschule.
Aufgaben und Ziele:
Von einem externen Dienstleister, der dazu beauftragt werden soll, werden folgende Leistungen er-
wartet, die auf entsprechenden, mit mindestens drei Referenzen in vergleichbaren Bereichen beleg-
ten Erfahrungen in anderen Kommunen beruhen:
Wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse,
einschließlich einer Analyse des bestehenden Angebots, der Nachfrage, der damit
verbundenen Strukturen sowie Zugangsbarrieren mit besonderer Berücksichtigung der
Rheinischen Musikschule;
Erarbeitung eines Zielkataloges für die musikalische Bildung im Allgemeinen und die
Rheinische Musikschule im Besonderen, der die budgetären Rahmenbedingungen im Blick
behält;
Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges bzw. Handlungsempfehlungen einschließlich
einer Priorisierung der erarbeiteten Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen;
Erarbeitung eines Systems von Benchmarks oder einer Matrix zur eigenständigen
Evaluierung und Fortschreibung des Musikschulentwicklungsplans;
Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses des
Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation sowie die Übergabe eines
detaillierten und ausführlichen Musikschulentwicklungsplans, die alle Aspekte des
Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, in Papierform in dreifacher Ausfertigung und in
elektronischer Form in Word- und PDF-Format.
Der Zielkatalog ist auf der Grundlage des KGSt1 Gutachtens von 2012, der Kulturentwicklungsplanung
der Stadt Köln, des Schulentwicklungsplans der Stadt Köln sowie interkommunaler Vergleiche zu er-
arbeiten und mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ abzustimmen. In diesem Zusammen-
hang soll insbesondere aufgezeigt werden, ob und wie Angebot und Struktur der Rheinischen Musik-
schule angepasst werden sollen, um die Ziele zu erreichen.
Die Vergabe des Auftrages an den externen Dienstleister erfolgt nach Durchführung eines öffentli-
chen Teilnahmewettbewerbs. In einem ersten Schritt werden insgesamt maximal vier externe Dienst-
leister ausgewählt. Diese werden dann in einem zweiten Schritt die Möglichkeit haben, ihr Angebot für
und Ihr Konzept zu einen/m Musikschulentwicklungsplan der Stadt Köln noch einmal einer Auswahl-
runde vorzustellen, die dann den externen Dienstleister, der mit dem Musikschulentwicklungsplan
beauftragt werden soll, bestimmt. Für die Teilnahme an dieser Auswahlrunde erhält jeder der maximal
vier Teilnehmer – unabhängig von einer möglichen späteren Auftragserteilung – ein Honorar von
800,-- Euro brutto. Damit sind auch etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten abge-
golten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Ergebnisse des MSEP nicht ausschließlich
auf die Arbeit der Rheinischen Musikschule beziehen, sondern der gesamten musikalischen Bildung
der Stadt und allen ihrer Anbieter zugutekommen sollen. So stehen beispielsweise die zu erschlie-
ßenden Räume durch Schulraumnutzung oder zu vereinbarende Nutzungsentgelte allen musikali-
schen Einrichtungen der Stadt zur Verfügung.
1KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (http://www.kgst.de)
4
Finanzierung
Zur Finanzierung des Teilnehmerwettbewerbs und des Musikschulentwicklungsplans sind im Teiler-
gebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, im Haushaltsplan für 2022 einmalig 100.000,00 EUR vorgesehen. Der Musikschul-
entwicklungsplan ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherung bestehender Strukturen angesichts der
oben beschriebenen Herausforderungen.
Das RPA hat zur Bedarfsprüfung mit beigefügtem Schreiben Stellung genommen
(siehe Anlage 2).
Anlage 2 Stellungnahme RPA
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14 ; 13.08.2021 141/1 40 Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans; voraussichtliche Auftragssumme rd. 84.000 € netto zzgl. MwSt. = 100.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/11/21) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 2171/2021 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die externe Beauftragung zur Erarbeitung eines Musikschulentwicklungsplans. Aufgaben und Ziele des externen Dienstleisters werden von Ihnen wie folgt. vorgegeben: Wissenschaftlich fundierte Bestandaufnahme Erarbeitung eines Zielkataloges Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges Erarbeitung eines Benchmarksystems Leitung, Moderation und Dokumentation des Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation Bezüglich der Details verweise ich auf Ihre Ausführungen und das beigefügte Leistungsver- zeichnis. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist aus meiner Sicht nachvollziehbar dargestellt. Zu der voraussichtlichen Auftragssumme kann ich keine Aussage treffen, da die Kalkulation nicht dezidiert dargelegt wurde. Mit freundlichen Grüßen gez.
Anlage 1 Leistungsverzeichnis
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MUSIKSCHULENTWICKLUNGSPLAN KÖLN
- LEISTUNGSVERZEICHNIS -
1. AUSGANGSPUNKT
Musikalische Bildung hat eine herausragende Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung wie
auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Musik und
Musizieren steigern die Lebensfreude und -qualität der Menschen, fördern den Zusammenhalt
sowie das friedliche, tolerante und integrative Miteinander der Stadtgesellschaft.
Gleichzeitig stehen die musikalische Bildung und das Musizieren in Köln vor signifikanten
Herausforderungen und erheblichem Anpassungsdruck. Sichtbar wird der Anp assungsdruck
in
der stetig wachsenden Nachfrage nach musikalischer Bildung: quantitativ in
steigenden Schülerzahlen; qualitativ im sich immer weiter diversifizierenden Angebot,
u.a. ausgelöst durch Bildungsinitiativen des Landes wie JeKits, EMSA, Talentschulen,
und sonstigen außerschulische Bildungspartnerschaften;
dem stetig wachsenden Bedarf sowie der zwischenzeitlich dramatischen Verknappung
der zum Musizieren geeigneten Räume, die zum einen aus einem Rückgang an
verfügbaren öffentlichen Räumen und zum a nderen aus der steigenden Nachfrage
resultiert;
der ungleichen Verteilung der Zugangsbarrieren zur musikalischen Bildung in
- geografischer Hinsicht:
die Angebotsdichte unterscheidet sich signifikant in den verschiedenen
Stadtgebieten bzw. Stadtbezirken
- sozio-ökonomischer Hinsicht:
Die Forderung nach und das Engagement in Outreachprojekten (z.B. im KEP)
kollidiert mit der Verpflichtung, durch Gebühreneinnahmen eine
Mindestdeckung der Kosten zu erzielen. Hier bedarf es neuer
Lösungsansätze.
- inklusiver Hinsicht (UNBRK – Perspektive):
Bei der Barrierefreiheit der Unterrichtsorte sind teilweise erhebliche Defizite
festzustellen.
der anhaltenden Diskussion und Kritik an den Beschäftigungsverhältnissen der
freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rheinischen Musikschule;
Vor diesem Hintergrund werden weitreichende strategische Planungen und Entscheidungen
notwendig, die einer wissenschaftlich fundierten Grundlage bedürfen. Deshalb beabsichtigt
die Stadt Köln erstmals die Durchführung einer Musikschulentwicklungsplanung mit engen
Bezügen zur Kulturentwicklungs-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für
das gesamte Stadtgebiet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten
städtischen Raums für musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren
(Probenräume).
Dafür steht ein Gesamtbudget von maximal 80.000 Euro netto (inkl. Reise-, Verpflegungs-
und Übernachtungskosten) zur Verfügung.
Vorgesehen ist eine Beauftragung in 2022.
2. LEISTUNGSVERZEICHNIS
Von einem externen Dienstleister, der dazu beauftragt werden soll, werden nachstehende
Leistungen erwartet, die auf entsprechenden, mit mindestens drei Referenzen belegten
Erfahrungen des externen Dienstleisters in anderen Kommunen beruhen. Diese Referenzen
sollen auf maximal 10 DIN A4-Seiten je Projekt mit einem Referenzschreiben der
entsprechenden Kommune dargestellt werden.
Der Musikschulentwicklungsplan für Köln soll im Einzelnen folgende Leistungen beinhalten:
1. Wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-
Analyse
- Quantitative und qualitative, wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und –
analyse des vorhandenen Angebots, des Bedarfs an musikalischer Bildung sowie
eine darauf basierende Stärken- und Schwächenanalyse zur Bedarfsbestimmung
mit besonderem Schwerpunkt auf die städtische Rheinische Musikschule.
- Um eine ausreichende Beteiligung der Musizierenden, Musikinstitutionen und
weiterer Anbieter musikalischer Bildungsangebote sicherzustellen, sollen diese im
Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses eingebunden werden. Folgende
Institutionen kommen hierfür in Betracht:
Rheinische Musikschule der Stadt Köln
Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM)
Landesverband der Musikschulen in NRW e.V. (LVdM NRW)
Schulverwaltungsamt der Stadt Köln
Kulturamt der Stadt Köln
Jugend Musiziert Regionalausschuss Köln
Förderverein der Rheinischen Musikschule e.V.
Landesmusikrat NRW e.V.
Hochschule für Musik und Tanz Köln
Deutscher Tonkünstlerverband NRW e.V. (DTKV)
Bundesverband der Freien Musikschulen e.V. (bdfm)
Education Abteilungen
Kölner Philharmonie
Oper Köln
Gürzenich Orchester Köln
Musikfabrik
Concerto Köln
WDR
Offene Jazz Haus Schule
Singpause e.V.
Stadtmusikverband Köln e.V.
2. Erarbeitung eines Zielkataloges für die musikalische Bildung im
allgemeinen und die Rheinische Musikschule im besonderen
Auf der Basis der Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse sollen Ziele
differenziert definiert werden, um Perspektiven und Entscheidungshilfen für die
Entwicklung der musikalischen Bildung in Köln mit besonderem Schwerpunkt auf die
Rheinische Musikschule Köln und engen Bezügen zur Kulturentwicklungs - Stadt-
sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Kölns und
alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für
musikalische Bildung und gemeinsames Musizieren aufzuzeigen. Dabei soll im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets und realistischen Machbarkeit
zwischen kurzfristigen operativen (unter 5 Jahren) und langfristigen Leitideen (ab 5
Jahren) differenziert werden.
Der Zielkatalog ist auf der Grundlage des KGSt1 Gutachtens von 2012, der
Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln, der Schulentwicklungsplanung der Stadt
Köln sowie interkommunaler Vergleiche zu erarbeiten und mit der Stadtstrategie
„Kölner Perspektiven 2030+“ abzustimmen. In diesem Zusammenhang soll
insbesondere aufgezeigt werden, ob und wie Angebot und Struktur der Rheinischen
Musikschule angepasst werden sollten, um die Ziele zu erreichen.
Dabei soll u. a. berücksichtigt werden:
- Entwicklung der musikalischen Bildungsangebote angesichts sich verändernder
Demographie und Zuzugs von Flüchtlingen und Zuwanderern unter
Berücksichtigung des Gender Mainstreamings;
- Erschließung, Sanierungsbedarf und Entwicklung der städtischen Räume, die für
die musikalische Bildung und das gemeinsame Musizieren zur Verfügung gestellt
werden können;
- Anzahl und Form der in Zukunft benötigten Räumlichkeiten für die musikalische
Bildung und das gemeinsame Musizieren;
- Entwicklung von Angeboten für alle Bevölkerungsgruppen unter Beachtung neuer
Trends in der Musik vor allem auch im Hinblick auf die musikalischen Interessen
der Flüchtlinge und Zuwanderer, Behinderten und Hochaltrigen;
-- Künftige Anforderungen an die musikalische Bildung;
- Ausstattungsbedarf von allgemeinbildenden Schulen;
- Nachhaltige, digitale Ausstattungsbedarf von Musikschulen;
- musikalische Talentförderung und musikalische Nachwuchsförderung;
- Erarbeitung eines festen Kriterienkataloges zur Schaffung und Erweiterung von
Räumen für die musikalische Bildung im Allgemeinen und die Rheinische
Musikschule im Besonderen bei Maßnahmen der Stadtentwicklung (Sanierung
von Bestandsgebäuden/Neubebauung/ Ausweisung neuer
Wohngebiete/Schaffung neuer Ortsteile) im unmittelbaren Wohnumfeld. Es soll
dabei herausgearbeitet werden, für welche Größen der jeweiligen Maßnahme der
Stadtentwicklung (qm/Wohneinheiten) standardmäßig welche Flächen für die
Musikalische Bildung zu schaffen sind.
3. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges
Entsprechend der Ziele sollen Maßnahmen definiert werden, die die
Musikschulentwicklung sicherstellen und umsetzen. Dabei soll eine Priorisierung
vorgeschlagen und Ausführungen zu den Kosten und Vorschläge zur Finanzierung,
u.a. durch Umschichtungen, Optimierungen oder Effizienzsteigerungen gemacht
werden.
1 KGSt: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (http://www.kgst.de)
4. Erarbeitung eines Systems von Benchmarks oder einer Matrix zur
eigenständigen Evaluierung und Fortschreibung des
Musikschulentwicklungsplans
Um die Nachhaltigkeit des Musikschulentwicklungsplans sicherzustellen, soll ein
System an Kennziffern (Indices) entweder in Form eines Systems von Benchmarks
oder einer Matrix erarbeitet werden, anhand der zukünftige Entscheidungsbedarfe
angezeigt und Lösungsansätze zugeordnet werden können (Wenn – Dann Prinzip).
5. Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses des
Musikschulentwicklungsplans bis zur finalen Präsentation sowie die Übergabe
eines detaillierten und ausführlichen Musikschulentwicklungsplans, die alle
Aspekte des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, in Papierform in
dreifacher Ausfertigung und in elektronischer Form in Word- und PDF-Format
Der externe Dienstleister soll die federführende Leitung, Moderation und
Dokumentation des gesamten Prozesses der Musikschulentwicklungsplanung
übernehmen.
Auszugehen ist (ohne eine finale Festlegung) – neben der telefonischen und
schriftlichen Erreichbarkeit für das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln, das
fortwährend über den Fortgang der Arbeiten und über die Ergebnisse der einzelnen
Phasen und Meilensteine zu unterrichten ist – von folgenden festen Terminen, die
eine Anwesenheit in Gremien erforderlich machen:
- Leitung und Moderation Operative Gruppe: bis 1 x/Monat
- Leitung und Moderation Beirat: Auftakttermin plus 2 x
- Berichterstattung Gremien bis zu 3 x-
- Teilnahme an Presseterminen 2x
Über Sitzungs- und Präsentationstermine werden zwischen dem Amt für
Schulentwicklung der Stadt Köln und dem externen Dienstleister im Laufe des
Auftrages entsprechend einem von dem externen Dienstleister zu erarbeitenden
verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplanes Absprachen getroffen. Alle Abstimmungs-
sowie Sitzungen- und Präsentationstermine finden in Köln statt, es sei denn, es wird
ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Aufgrund der engen Verzahnung von Musikschulentwicklungs- und Freiraum- Stadt- sowie
Jugend- und Schulentwicklungsplanung ist es möglich, dass Anbieter aus verschiedenen
Bereichen ein gemeinsames Angebot als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft
abgeben und – im Falle einer Auftragserteilung – gemeinsam durchführen oder Unteraufträge
erteilen.
3. VERGABEVERFAHREN
Die Vergabe des Auftrages an den externen Dienstleister erfolgt in einem öffentlichen
Teilnahmewettbewerb.
Für die Teilnahme am Verfahren reichen Sie bitte bis zur Angebotsfrist den
Bewerbungsbogen inklusive der erforderlichen Eignungsnachweise, drei Beschreibungen von
Referenzobjekten inklusive Referenzschreiben sowie Ihr Angebot (Honorarvorstellung für den
kompletten Musikschulentwicklungsplan nach diesem Leistungsverzeichnis inklusive Reise-,
Verpflegungs- und Übernachtungskosten) und Ihr Konzept für einen
Musikschulentwicklungsplan in Köln gemäß diesem Leistungsverzeichnis ein.
Die Prüfung der Unterlagen erfolgt in zwei Stufen.
In der ersten Stufe werden lediglich die eingegangenen Teilnahmeanträge nach festen
Kriterien überprüft. Dazu werden die eingegangenen Bewerbungsbogen hinsichtlich ihrer
generellen Eignung bewertet und entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix (=
„Bewertungsmatrix Bewerbungsbogen“ – jede Referenz wird einzeln betrachtet) ausgewertet
und bepunktet.
Die drei Teilnehmer mit der höchsten Punktezahl werden zur 2. Stufe zugelassen.
In der 2. Stufe wird das Angebot (Honorarvorstellung für die komplette
Musikschulentwicklungsplanung nach diesem Leistungsverzeichnis inkl. Reise-,
Verpflegungs- und Übernachtungskosten) sowie das Konzept zu einer
Musikschulentwicklungsplanung der Stadt Köln bewertet. In diesem Zusammenhang ist das
Konzept im Rahmen einer Präsentation von maximal 30 Minuten und einer anschließenden
Fragerunde von weiteren maximal 15 Minuten noch einmal einer Jury vorzustellen. Die
eigentliche Auswahl erfolgt dann im Rahmen der Jurysitzung wiederum über ein
Punktesystem nach festen Kriterien (=“Bewertungsmatrix Jurysitzung“).
Für die Teilnahme an dieser Auswahlrunde erhält jeder der maximal drei Teilnehmer –
unabhängig von einer möglichen späteren Auftragserteilung – ein Honorar von 800 Euro
brutto. Damit sind auch etwaige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten abgegolten.
Im Falle einer Auftragserteilung erfolgt die Zahlung des Honorars in 4 Teilschritten:
- 25 % bei Auftragserteilung,
- 25 % nach Erstellung der Stärken- / Schwächenanalyse und Abschluss des
partizipativen Prozesses,
- 25 % nach Erarbeitung der Ziel- und Maßnahmenkataloge,
- 25 % nach finaler Präsentation und Übergabe des
Musikschulentwicklungsplans.
Der externe Dienstleister, der den Auftrag erhält, räumt der Stadt Köln mit Vertragsabschluss
das umfassende, ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, die
vertraglichen Leistungen für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten. Er
versichert, dass er zur uneingeschränkten Rechteübertragung berechtigt ist. Er wird über die
ihm von der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Unterlagen Geheimhaltung bewahren und
die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die Unterlagen sind der Stadt
Köln auf Verlangen herauszugeben. Ebenso hat der externe Dienstleister Geheimhaltung
über die Musikschulentwicklungsplanung im Rahmen seines beruflichen Wirkens, bei
zukünftigen Ausschreibungen anderer Auftraggeber sowie im Rahmen des
wissenschaftlichen Diskurses und Austauschs sowie der wissenschaftlichen Forschung zu
wahren.
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Ausschuss Kunst und Kultur vom 30.08.2022
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE Datum: 01.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 30.08.2022 öffentlich 4.1 Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans - Bedarfsfeststellung für die Beauftragung einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 2171/2021 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen: Bündnis90/Die Grünen; CDU; Volt und FDP AN/1549/2022 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen Workshop-Prozess durchzuführen. Ziel soll einerseits eine klare umrissene Be- schreibung der aktuellen Defizite sein - insbesondere in räumlicher und perso- neller Hinsicht. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Optionen für die Entwick- lung einer Neuaufstellung erarbeitet und als Varianten dargestellt werden. Schließlich sollten hier auch schon erste Entwicklungsziele benannt werden. Dabei sollen folgende Punkte schwerpunktmäßig im Workshop behandelt wer- den: - Erreichung eines breiteren Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Er- wachsenen zu Projekten und Angeboten der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren. - weitere zunächst niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu ent- wickeln und sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszu- bauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen ge- nehmigt und eingerichtet. - die Kooperationen mit z.B. der Hochschule für Musik und Tanz, dem Gür- zenich Orchester, den Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik des WDR, Concerto Köln und weiteren musikalischen „Play- ern“ in Köln insbesondere in Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen. - Kooperationen mit Schulen im SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem Bestand- teil zu. - Die Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona) soll dargestellt und in seiner Entwicklungsdimension beson- ders berücksichtigt werden. 2. Die Ergebnisse aus Punkt 1 sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrens- weisen - wenn notwendig unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vor- gestellt werden. Daraufhin entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorge- hensweise. 3. Um eine etwaige Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 2023 zu ermöglichen, sollen die dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. 4. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Ausschuss Schule und Weiterbildung verständigen sich auf einen Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Köl- ner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen Musikschule) im ersten Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK beauftragt werden soll. Abstimmungsergebnis: Nach Rücksprache mit Dez. II muss Punkt 3 des Änderungsantrages geändert wer- den. Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP AN/1166/2022 Abstimmungsergebnis: Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag endgültig zurück. III. Abstimmung über den Änderungsantrag der Bündnispartner AN/0780/2022 Abstimmungsergebnis: Der Antragsteller zieht den Änderungsantrag endgültig zurück. IV. Abstimmung über die so geänderte Vorlage: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Rheinischen Musikschule (RMS) einen Workshop-Prozess durchzuführen. Ziel soll einerseits eine klare umrissene Be- schreibung der aktuellen Defizite sein - insbesondere in räumlicher und perso- neller Hinsicht. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Optionen für die Entwick- lung einer Neuaufstellung erarbeitet und als Varianten dargestellt werden. Schließlich sollten hier auch schon erste Entwicklungsziele benannt werden. Dabei sollen folgende Punkte schwerpunktmäßig im Workshop behandelt wer- den: - Erreichung eines breiteren Zugangs von Kindern, Jugendlichen und Er- wachsenen zu Projekten und Angeboten der RMS in den unterversorgten Stadtteilen und Sozialräumen der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit den Familiengrundschulzentren. - weitere zunächst niederschwellige Angebote in den Sozialräumen zu ent- wickeln und sukzessive zu einem allgemeinen Musikschulangebot auszu- bauen, dazu wurden mit Ratsbeschluss entsprechende TVöD-Stellen ge- nehmigt und eingerichtet. - die Kooperationen mit z.B. der Hochschule für Musik und Tanz, dem Gür- zenich Orchester, den Education-Abteilungen der Kölner Philharmonie, der Musikfabrik des WDR, Concerto Köln und weiteren musikalischen „Play- ern“ in Köln insbesondere in Bezug auf die musikpädagogischen Angebote der RMS zu vertiefen und auszubauen. - Kooperationen mit Schulen im SEKI/SEK II zu prüfen und insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses trifft insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Humboldtgymnasium als wichtigem Bestand- teil zu. - Die Teilnahme an vom Land geförderten Projekten (z.B. JEKITS, Aufholen nach Corona) soll dargestellt und in seiner Entwicklungsdimension beson- ders berücksichtigt werden. 2. Die Ergebnisse aus Punkt 1 sollen dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Vorschlägen für weitere Verfahrens- weisen - wenn notwendig unter Hinzuziehung von externer Unterstützung - vor- gestellt werden. Daraufhin entscheiden die Ausschüsse über die weitere Vorge- hensweise. 3. Um eine etwaige Finanzierung in Höhe von einmalig rd. 100.000 € (brutto) in 2023 zu ermöglichen, sollen die dafür vorgesehen Mittel aus Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule in Teilergebnisplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. 4. Der Ausschuss Kunst und Kultur und der Ausschuss Schule und Weiterbildung verständigen sich auf einen Musikschulentwicklungsplan für das gesamte Köl- ner Stadtgebiet mit engen Bezügen zur Kultur-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung (und somit auch zur Rheinischen Musikschule) im ersten Halbjahr 2023, der über das Büro KUBIK beauftragt werden soll. Abstimmungsergebnis: Nach Rücksprache mit Dez. II muss Punkt 3 des Änderungsantrages geändert wer- den. Mit Übernahme des Änderungsantrages der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2171/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.02.2022
- Erstellt
- 04.06.2021 11:11