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Hundetoilette Kriegerplatz

Antrag nach § 3 BV5 (CDU) AN/0325/2018 vom 01.03.2018

Stand: Am 15.03.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 28.02.2018 AN/0325/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Hundetoilette Kriegerplatz - Antrag der CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Nippes am 15.03.2018 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung mittels geeigneter Hinweise, z. B. Schilder mit der Auf- schrift „Mit Hunden betreten verboten!“, auf dem Kriegerplatz in Longerich das Betreten mit Hun- den zu untersagen und bei Zuwiderhandlung zu ahnden. Begründung: Der Kriegerplatz als grünes Kleinod inmitten Alt-Longerichs wird ganz offensichtlich allzu häufig gerne von Hundehaltern als nahe gelegene Hundetoilette missbraucht. Der Pfarrer der Kirchengemeinde von St. Dionysius sah sich vor einigen Jahren sogar dazu ge- zwungen, vor einem Fronleichnamsgottesdienst höchstselbst den Platz von Hundekot zu reinigen. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln Es ist daher sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass das Betreten mit Hunden zwingend untersagt ist. Schmitz Erkelenz

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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