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0525/2021

Sanierung der nördlichen Nebenanlagen auf der Ostheimer Straße (L284) zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring

Mitteilung Ausschuss 07.04.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2: Lageplan 2 von 2

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Anlage 1: Lageplan 1 von 2

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Mitteilung Ausschuss

2862 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 07.04.2021 
 0525/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 
Verkehrsausschuss 20.04.2021 
 
Sanierung der nördlichen Nebenanlagen auf der Ostheimer Straße (L284) zwischen Frankfurter 
Straße und Vingster Ring 
Der benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radweg auf den nördlichen Nebenanlagen der 
Ostheimer Straße zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring weist eine Breite von ca. 1,60 m 
auf, was nicht den aktuellen Regelwerken und Richtlinien entspricht. Durch die unmittelbare Nähe des 
asphaltierten Weges zu den Bäumen ist es zu zahlreichen Wurzelschäden gekommen. 
 
 
Planung 
Die Planung sieht die Entsiegelung des bestehenden Geh- und Radweges und Neubau eines 4,00 m 
breiten und ca. 400 m langen asphaltierten gemeinsamen Geh- und Radweges vor. Dieser wird in 
ausreichend großen Abstand zu den bestehenden Bäumen errichtet, wodurch weitere Schäden der 
Bäume und des Weges verhindert werden. 
 
 
Beleuchtung 
Um eine ausreichende Beleuchtung des Weges zu gewährleisten, wird im Rahmen der Maßnahme 
die Beleuchtung angepasst. 
 
 
Ausgleichsflächen 
Im Rahmen der Radwegesanierungsmaßnahme wird mehr Fläche ver- als entsiegelt. Folgende Aus-
gleichsflächen werden deswegen im Rahmen der Maßnahme entsiegelt: 
 
300 m² Entsiegelung im Vorgebirgspark, 
70 m² Entsiegelung Raderberggürtel und  
485 m² Entsiegelungsflächen an der Brühler Straße. 
 
 
KAG: 
Die Maßnahme löst voraussichtlich keine KAG-Beitragspflicht aus. 
 
 
Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rd. 283.000 €. Diese setzen sich zusammen 
aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 222.000 € und konsumtiven Aufwendungen für die Be-
leuchtung in Höhe von rd. 61.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertra-
ges seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung ge-
stellt werden.

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Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 
2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Ge-
neralsanierung Radwege, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
 
Klimabewertung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Lageplan 1 von 2 
Anlage 2: Lageplan 2 von 2 
 
gez. Blome

Anlage 2: Lageplan 2 von 2

1177 Zeichen

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Anlage 2

Anlage 1: Lageplan 1 von 2

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Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ostheimer Straße
  • Frankfurter Straße
  • Brühler Straße
  • Raderberggürtel
  • Vingster Ring

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Details

Aktenzeichen
0525/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.04.2021
Erstellt
12.02.2021 11:26