Sanierung der nördlichen Nebenanlagen auf der Ostheimer Straße (L284) zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring
Mitteilung Ausschuss 0525/2021 vom 07.04.2021
Stand: Am 22.04.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 07.04.2021 0525/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 Verkehrsausschuss 20.04.2021 Sanierung der nördlichen Nebenanlagen auf der Ostheimer Straße (L284) zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring Der benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radweg auf den nördlichen Nebenanlagen der Ostheimer Straße zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring weist eine Breite von ca. 1,60 m auf, was nicht den aktuellen Regelwerken und Richtlinien entspricht. Durch die unmittelbare Nähe des asphaltierten Weges zu den Bäumen ist es zu zahlreichen Wurzelschäden gekommen. Planung Die Planung sieht die Entsiegelung des bestehenden Geh- und Radweges und Neubau eines 4,00 m breiten und ca. 400 m langen asphaltierten gemeinsamen Geh- und Radweges vor. Dieser wird in ausreichend großen Abstand zu den bestehenden Bäumen errichtet, wodurch weitere Schäden der Bäume und des Weges verhindert werden. Beleuchtung Um eine ausreichende Beleuchtung des Weges zu gewährleisten, wird im Rahmen der Maßnahme die Beleuchtung angepasst. Ausgleichsflächen Im Rahmen der Radwegesanierungsmaßnahme wird mehr Fläche ver- als entsiegelt. Folgende Aus- gleichsflächen werden deswegen im Rahmen der Maßnahme entsiegelt: 300 m² Entsiegelung im Vorgebirgspark, 70 m² Entsiegelung Raderberggürtel und 485 m² Entsiegelungsflächen an der Brühler Straße. KAG: Die Maßnahme löst voraussichtlich keine KAG-Beitragspflicht aus. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rd. 283.000 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 222.000 € und konsumtiven Aufwendungen für die Be- leuchtung in Höhe von rd. 61.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertra- ges seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung ge- stellt werden. 2 Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Ge- neralsanierung Radwege, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1: Lageplan 1 von 2 Anlage 2: Lageplan 2 von 2 gez. Blome -
Anlage 2: Lageplan 2 von 2
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Anlage 1: Lageplan 1 von 2
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Anlage 1
Beratungsverlauf
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22.04.2021 zuletzt
TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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