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Sportentwicklungsplanung - Sponsoringvertrag mit der Firma SNIPES SE - Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grüngürtel zwishen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1619/2020 vom 11.10.2021

Stand: Am 09.11.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Anlage 8, Auszug 21.01.2021 AKUG Vor Eintritt in die TO zu Zurückstellung TOP 4.1.1 Sportentwicklungsplanung Sponsoring SNIPES

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    Herunterladen: Anlage 8, Auszug 21.01.2021 AKUG Vor Eintritt in die TO zu Zurückstellung TOP 4.1.1 Sportentwicklungsplanung Sponsoring SNIPES

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    Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 01.02.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 21.01.2021 öffentlich Vor Eintritt in die Tagesordnung: Die neue Ausschussvorsitzende, RM Frau Denise Abé, begrüßt alle Anwesenden aus Politik und Verwaltung sowie alle Gäste zur ersten, konstituierenden Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün. …. Die Beschlussvorlage zum Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grüngürtels werde zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit der Beteiligung aller Fachaus- schüsse stattgefunden habe. ….  Anschließend stellt sie die so geänderte Tagesordnung zur Abstimmung: Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ist mit der so geänderten Tagesordnung einverstanden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion. 4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 4.1.1 Sportentwicklungsplanung - Sponsoringvertrag mit der Firma SNIPES SE - Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grün- gürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße 1619/2020 Vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit der Be- teiligung aller Fachausschüsse stattgefunden hat.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 1619/2020 Freigabedatum 20.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportentwicklungsplanung - Sponsoringvertrag mit der Firma SNIPES SE - Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Abschluss eines Sponsoringvertrages zum Neubau einer Basket- ball- bzw. Streetballanlage zwischen der Stadt Köln (Sportamt) und der Fa. SNIPES SE in Höhe von 415.607,50 € inklusive Mehrwertsteuer in der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Fassung zu. Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 27.08.2020 Sportausschuss 27.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 42.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen 0 € b) Sachaufwendungen etc. 90.181,13€ c) bilanzielle Abschreibungen 20.781 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge 83.121,50€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangssituation Im Herzen des Kölner Grüngürtels, zwischen Vogelsanger Str. und Venloer Str., befindet sich seit 1995 auf dem asphaltierten ehemaligen Hubschrauberlandeplatz eine Streetball- bzw. Basketball- Anlage, die im gleichen Jahr durch Schenkung der Fa. NIKE vom Rat der Stadt Köln angenommen wurde. Der Wert der Schenkung betrug damals 60.000,-- DM. Diese Streetball-Basketball-Anlage besitzt aufgrund der Nutzungsfrequenz überbezirklichen Charak- ter und ist ein wichtiger Bestandteil des Nutzungskonzeptes Innerer Grüngürtel im Bereich zwischen Venloer Str. und Vogelsanger Str., der als „Freiraum für Jugendliche mit Kleinspielfeldern“ ausgewie- sen ist. Heute werden Teile der Grünfläche intensiv als Spiel- und Sportmöglichkeit genutzt. Neben der ge- nannten Streetball-Anlage dienen eine Outdoor-Tennisanlage, ein Wasserspielplatz, ein Slackline- Bereich, ein Mehrgenerationenparcours sowie ein Kleinkinderspielbereich als herausragendes Bewe- gungs- und Freizeitangebot für Jung und Alt. Im Laufe der Jahre erfuhr die Streetball-, Basketball- Anlage, der sogenannte NIKE-Platz, eine sehr große Beliebtheit und Anziehungskraft für sportbegeis- terte junge und junggebliebene Menschen. Der ständig wachsende Bedarf für Streetball und Basket- 3 ball kann auf dieser eingeschränkten Fläche (ehemaliger Hubschrauberlandeplatz), die mit vier Korb- anlagen ausgestattet ist, nicht mehr entsprechend bedient werden, so dass immer wieder die Überle- gung im Raum stand und steht, durch bauliche Veränderungen das Basketballangebot dort zu opti- mieren. Hinzu kommt, dass der harte Asphalt- und Betonbelag durch die Witterungseinflüsse wellig und spröde geworden ist, die Korbanlagen sind beschädigt, die Linierungen sind nicht mehr vorhan- den und die aktuelle, quadratische Form mit vier Körben lässt keine Nutzung aller vier Körbe zu. Entsprechend dem Nutzungskonzept der Fläche zwischen Venloer Str. und Vogelsanger Str. (Innerer Grüngürtel) soll dieser Sport- und Bewegungsbereich durch Abriss der bisherigen NIKE-Anlage und durch Neubau einer neuen Streetball- und Basketball-Anlage weiterentwickelt und gesichert werden. Für die Umsetzung des Streetball- und Basketball-Projektes beabsichtigt die Firma SNIPES, als Ein- zelhandelsunternehmen mit einem Sortiment vorwiegend aus dem Bereich Streetwear, als Sponsor zu fungieren. Dabei ist beabsichtigt, dass SNIPES auf Grund und Boden der Stadt Köln den soge- nannten SNIPES-Court baut und diesen der Stadt Köln zur weiteren Benutzung und Bewirtschaftung überträgt und überlässt. Im Gegenzug gestattet die Stadt Köln der Fa. SNIPES auf Basis einer Ver- einbarung in Form eines Sponsoringvertrages (sh. Anlage 3) die gelegentliche Durchführung von öf- fentlich organisierten Sportangeboten. Im Sponsoringvertrag wird hierzu unter Paragraph 9 „Umsatzsteuer“ darauf eingegangen, dass mit der Bereitstellung des SNIPES-Courts durch SNIPES, Werbeleistungen seitens SNIPES erlaubt wer- den. Hierbei handelt es sich um einen haushaltsneutralen Leistungsaustausch zwischen der Stadt Köln und SNIPES. Dagegen sind jedoch Körperschaftssteuer sowie Kapitalertragssteuer Aufwendungen der Stadt Köln, die sich haushaltswirksam auswirken und als Sachaufwendungen berücksichtigt werden. Hierfür wur- den auf Basis der in dieser Vorlage verwandten Werte 90.181,13 € ermittelt, welche einmalig mit der Übertragung des SNIPES-Courts an die Stadt Köln in 2021 anfallen. Diese werden über den Teiler- gebnisplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16-sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsjahr 2021 finanziert. Die Finanzierung ist über das Teilplanbudget si- chergestellt. Körperschaftsteuerberechnung Ertrag 415.607,50 EUR Aufwandpauschale 103.901,88 EUR 311.705,63 EUR abgerundet 311.705,00 EUR Freibetrag § 24 KStG - 5.000,00 EUR zu versteuernder Gewinn 306.705,00 EUR ============ x 15,0% (§ 23 Abs.2 KStG) 46.005,00 EUR Körperschaftsteuer Berechnung Solidaritätszuschlag: 46.005,00 EUR x 5,5 % 2.530,00 EUR Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuerberechnung Ertrag 311.705,63 EUR abzgl. Körperschaftsteuer 46.005,00 EUR abzgl. Solidaritätszuschlag 2.530,00 EUR Berechnungsbasis Kapitalertragsteuer 263.170,63 EUR ============ x 15,0% (§ 23 Abs.2 KStG) 39.475,00 EUR Kapitalertragsteuer Solidaritätszuschlag: 39.475,00 EUR x 5,5 % 2.171,13 EUR Solidaritätszuschlag 4 Der SNIPES-Court wird mit Übertragung an die Stadt Köln in Höhe der Gesamtbaukosten (415.607,50 €) als Anlagevermögen bei der Stadt Köln aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Als Folgeaufwendungen fallen ab Übertragung der Anlage bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 20.781,00 € p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 20 Jahren berechnet wurden und ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. im Teilergebnisplan 0801- Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten aus der Teilplanzeile 14-bilanzielle Abschreibungen gedeckt werden. Über den Wert des SNIPES-Courts in Höhe von 415.607,50 € wird ein passiver Rechnungsabgren- zungsposten (PRAP) gebildet, welcher gemäß des Sponsoringvertrages, über 5 Jahre ertragswirk- sam aufgelöst wird. Dies führt ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. zu bislang im Teilergebnisplan 0801- Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07-sonstige ordentliche Erträge, nicht berücksichtigten Erträgen in Höhe von 83.121,50 €/p.a. Die Errichtung einer neuen normgerechten Streetball-Anlage durch die Firma SNIPES entspricht den Zielvorstellungen des Sportentwicklungsplans der Stadt Köln und unterstützt die Entwicklung der Ge- samtfläche des Inneren Grüngürtels zwischen dem Bahnkreuz im Kölner Norden und dem Aachener Weiher im Süden als innerstädtische Freianlage mit unterschiedlichen Sport- und Bewegungsräumen für die Bevölkerung, Schulen und Vereine. Dieser neue SNIPES-Court wird dabei eine wichtige und beliebte Aktionsfläche sein. Die Alternative, die bestehende Streetballfläche (den sogenannten Nike-Platz) weiterhin zu erhalten, erfordert in absehbarer Zeit eine vollständige kostenintensive Sanierung der vorhandenen, nicht mehr dem Standard entsprechenden kleinen Asphaltfläche oder führt aber möglicher Weise auch zur Sper- rung und vielleicht zur endgültigen Entsorgung der beliebten Freifläche. Ohne Berücksichtigung der aktuellen Ausrichtung im Streetball und des 3 gegen 3-Spiels (Olympische Sportdisziplin) im Rahmen einer Sanierung, verliert der beliebte Basketball- und Streetball-Treffpunkt in Köln an Attraktivität und somit auch die Möglichkeit viele junge Menschen in der Freizeit sportlich und bewegungsaktiv zu mo- tivieren. Durch Abschluss eines Sponsoringvertrages mit SNIPES SE wird daraus folgend eine herausragende Freifläche in Köln erhalten und weiterentwickelt. Dies entspricht dem Auftrag der Sportentwicklungs- planung mit Ratsbeschluss vom 4.4.2020, worin acht strategische Ziele und entsprechende prakti- sche und sportbezogene Empfehlungen zur Umsetzung beschrieben werden. Die neue Streetball- und Basketballfläche erfüllt somit beispielsweise das strategische Sportentwick- lungsziel, die Vielfalt der Bewegungs-, Sport- und Organisationsformen zu unterstützen sowie den Zugang für alle Menschen zu Bewegung, Spiel und Sport unter Berücksichtigung neuer Entwicklun- gen zu ermöglichen. Ebenso wird mit dem Engagement von SNIPES SE auf einer anerkannten, be- sonderen Freizeitfläche in Köln ein beliebtes Sport- und Bewegungsangebot gesichert und gemäß dem heutigen Standard nachhaltig neu gestaltet. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen Bereitschaft von SNIPES SE, den Neubau einer Streetball- fläche zu finanzieren, ist unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.3.2020 eine Umsetzung dieses Projekts begründbar. Planung/Ausbau/Instandhaltung: Der Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde hat in seiner Sitzung am 9.7.2018 dem Neu- bau eines Streetball-/Basketball-Platzes mit folgendem Wortlaut zugestimmt (sh. Anlage 1): „Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung eines Neubaus eines „SNIPES- Court“ Basketball-Platzes zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG unter der Auflage zu, dass das Material mit dem geringsten Schwermetallgehalt für den Belag gewählt wird. Er empfiehlt eine möglichst helle und abstrahlende Farbe der Oberfläche zu wählen, um die Oberflächentemperatur der Fläche weitgehend zu minimieren.“ 5 Zur Erfüllung der vom Naturschutzbeirat der Unteren Landschaftsbehörde geforderten Auflage liegt folgende Erklärung des von SNIPES beauftragten Architekturbüros freiraumplus Landschaftsarchitek- ten Stüve + Hähnel PartGmbH vor: „Die Planung und der Bau von Sportfreianlagen sind in Deutschland über die DIN 18035 als aner- kannte Norm geregelt. Für die verschiedenen Themen, angefangen von der grundsätzlichen Planung, über die Bewässerung, Entwässerung, den Bau von Rasenflächen, den Bau von Tennenflächen bis hin zu den Kunststoffflächen gibt es jeweils eigenständige Normteile. Im Fall von Kunststoffflächen und Kunststoffmehrzweckspielfeldern ist der Teil 6 der DIN 18035 zu- ständig. Hier werden verschiedene technische Regelungen und Prüfverfahren für den Bau von eben- diesen Kunststoffflächen beschrieben. Zudem enthält die gültige DIN-Norm 18035-6, 2014 – 12 Prüf- verfahren zu den Auswirkungen des Kunststoffbelages auf den Boden und das Grundwasser. Im An- hang A sind darüber hinaus Umweltempfehlungen und Prüfungen für Kunststoffbeläge aufgeführt. Diese Empfehlungen und Grenzwerte stellen die aktuellen Prüfkriterien dar, nach denen die Planung und der Bau mit den geringstmöglichen, zulässigen Schwermetallgehalten bemessen werden. Die o.g. Norm findet auch für das geplante Vorhaben, dem SNIPES-Court, Anwendung.“ Entsprechend der Empfehlung des Naturschutzbeirates werden für den Belag des Spielfeldes über- wiegend helle und neutrale, abstrahlende Farben mit einigen Schattierungen verwendet, um den er- wünschten Effekt zur Verringerung der Oberflächentemperatur zu erzielen. Hierzu der Hinweis auf die in Anlage 2 (Landespflegerischer Fachbeitrag) und Anlage 3 (Sponsoring- vertrag) bildlich dargestellten Design-Vorschläge des neuen SNIPES-Courts. Die Farbgestaltung des vorgesehenen Spielfeldbelages richtet sich nach den Empfehlungen des Naturschutzbeirates. Zu den Auswirkungen des Gesamtprojekts auf den Klimaschutz wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom Architekturbüro freiraumplus erstellt (sh. Anlage 2) Der Altplatz (NIKE-Platz) wird rückgebaut und das anfallende Material wird abgefahren und fachge- recht entsorgt. Die Kosten hierfür in Höhe von rd. 42.500,- € trägt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Kosten sind in den dort veranschlagten Haushaltsansätzen im Teilergebnisplan 1301-Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten. Auf der gegenüberliegenden Seite des Er- schließungsweges in Höhe des alten Standortes befindet sich die Fläche für ein neues Streetball- /Basketball-Feld. Vorgesehen sind dort zwei unterschiedlich große Flächen mit Fallschutzbelag als Spielflächen. Ein vier Meter breiter Pflasterweg, der auch die Anbindung an den Haupt-Parkweg her- stellt, trennt die beiden Spielflächen voneinander. Die nördliche Fläche erhält ein nahezu quadratisches Maß von 17 x 16 m (Half-Court). Der Zuschnitt der südlichen Fläche beträgt 17 x 30 m (Full-Court). Durch die zwei Platzgrößen wird sowohl das Spielen zweier Mannschaften auf dem Full-Court als auch das Üben zu Trainingszwecken oder dem Spiel 3 gegen 3 (bei den Olympischen Spielen in Tokio anerkannte Sportart) auf dem Half-Court er- möglicht. Um den Platz herum ist ein 2 m breiter Pflegeweg aus Pflaster geplant, um den Basketball- Platz und die Rasenfläche voneinander zu trennen. Durch den Weg wird verhindert, dass z.B. das Mähgut des Rasens unmittelbar auf die Sportfläche gewirbelt oder getragen wird. Während die Pflasterflächen aus Betonpflaster angedacht sind, ist für den Oberbau der Streetball- und Basketball-Fläche ein wasserdurchlässiger, schuttbeschichteter Sportbelag (Normtyp B/C) vor- gesehen. Die Entwässerung von überschüssigem Niederschlagswasser soll ergänzend über die Schulter in die Rasennebenflächen erfolgen. SNIPES ist berechtigt, das eigene Branding (Werbelogo) auf Boden, Korbanlagen und Tribüne zu platzieren. Das finale Design des SNIPES-Courts ist dem Sponsoringvertrag (Anlage 3) beigelegt. Die Firma SNIPES übernimmt sämtliche Baukosten. Sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen, wie bei- spielsweise die Pflege, der Unterhalt und die Verkehrssicherung des Platzes obliegen ab dem Zeit- punkt der offiziellen Eröffnung des SNIPES-Courts dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 6 der Stadt Köln. Bei Bedarf und nach Absprache wird die Instandhaltung vom Sportamt der Stadt Köln unterstützt. Die für die Pflege und Unterhaltung erforderlichen Mittel sind im Budget des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen im Teilergebnisplan 1301-Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen so- wie des Sportamtes im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 13 veranschlagt. Zusätzliche Aufwandsermächtigungen werden hierfür nicht veran- schlagt. Die entsprechende Kostenaufstellung für die Herrichtung des SNIPES-Courts durch SNIPES ist dem Sponsoringvertrag (Anlage 3) beigefügt. Erläuterung zur Entscheidungszuständigkeit: Der Innere Grüngürtel ist eine bezirksübergreifende Grünanlage. Dies beinhaltet grundsätzlich auch die dort eingerichteten Sport- und Spielbereiche. Der Streetball- und Basketballplatz im Inneren Grüngürtel ist aufgrund der festgestellten Nutzerfrequenz als bezirksübergreifende Freizeit- und Spiel- fläche anzusehen und entspricht auch den Zielsetzungen der Sportentwicklungsplanung. Der Stand- ort liegt im Bezirk Innenstadt. Anlagen Anlage 1: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Land- schaftsbehörde vom 9.7.2018 Anlage 2: Landespflegerischer Fachbeitrag Anlage 3: Sponsoringvertrag
  • Anlage 1 Vorabauszug Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 09.07.2020

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    Anlage 1 Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Bültge-Oswald (Stellvertretung) Telefon: (0221) 23702 E-Mail: Barbara.Bueltge-Oswald@STADT-KOELN.DE Datum: 27.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.07.2018 öffentlich 3.2 Neubau eines Snipes-Courts im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße, LSG L 16, EZ 2, Bezirk 1 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Land- schaftsplan gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2075/2018 Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung eines Neubaus eines „Snipes-Court“ Basketball-Platzes zwischen Venloer Straße und Vogelsanger- straße unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einver- standen. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG unter der Auflage zu, dass das Material mit dem geringsten Schwermetallgehalt für den Belag gewählt wird. Er empfiehlt eine möglichst helle und abstrahlende Farbe der Oberflä- che zu wählen, um die Oberflächentemperatur der Fläche weitgehend zu minimieren. Abstimmungsergebnis: Mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt.
  • Anlage 12, Auszug BV 1, 28.10.2021

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 03.11.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung der Bezirksvertretu ng Innenstadt vom 28.10.2021 öffentlich 3.1 Sportentwicklungsplanung - Sponsoringvertrag mit der Firma SNIPES SE - Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grün- gürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße 1619/2020 mit 3.1.1 Gem. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 1619/2020, Gem. Ände- rungsantrag Die Linke und Grüne AN/2293/2021 Herr Uerlich, CDU, weist auf die Ausführungen zum Ortstermin hin und die Aussage des Beigeordneten Voigtsberger, dass bei Ablehnung der Verwaltungsvorlage von der Verwaltung eine neue Vorlage erarbeitet würde. Herr Scheffer, Die Linke, bedankt sich bei der Fachverwaltung für den durchgeführ- ten Ortstermin und die Zusammenfassung in Mitteilung 2576/2021. Die Beschluss- vorlage nur abzulehnen, helfe nicht weiter, daher wurde der Ersetzungsantrag AN/2293/2021 eingebracht. Herr Hupke, Bezirksbürgermeistre, lässt über den Ersetzungsantrag abstimmen. Ersetzt durch den Antrag AN/2293/2021, s. Abstimmung zu TOP 3.1.1 Die Beschlussvorlage 1619/2020 wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat der Stadt Köln schließt sich dem Votum des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün an, dem sich die Bezirksvertretung Innenstadt anschließt und stimmt dem Abschluss eines Sponsoringvertrages zum Neubau einer Basketball- bzw. Streetballanlage zwischen der Stadt Köln (Sportamt) und der Fa. SNIPES SE in der vorliegenden Fassung nicht zu. Stattdessen sollen die Ergebnisse des Ortstermins am 21.9.2021 berücksichtigt werden und in ge- eigneter Form in eine neue Beschlussvorlage einfließen. 2. Die bestehende Basketball- bzw. Streetballanlage wird saniert und maßvoll vergrößert um dem gestiegenen Andrang gerecht zu werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht wesentlich mehr Grünfläche versiegelt wird als bislang. Es sind entsprechende ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. 3. Statt den benachbarten asphaltierten Tennisplatz als Abstellfläche für Food- und Merchandise-Trucks zu missbrauchen, wird dieser ertüchtigt und in einen zeitgemäßen Zustand saniert. Dafür sind Mittel aus der Sportentwicklungspla- nung, dem Stadtverschönerungsprogramm und/oder bezirkliche Mittel für Straßen und Plätze zu akquirieren. 4. Die im Sponsoringvertrag vorgesehenen kommerziellen Veranstaltungen und Events können im Grüngürtel nicht gestattet werden, da dieser unter einem besonderen Schutz steht. Auch ist auf Tribünen und andere feste Aufbauten im Naherholungsgebiet zu verzichten. 5. Sollte eine Kooperation mit der Fa. SNIPES SE nicht in verantwortbarer Form möglich sein, wird des Basketballplatz an seinem jetzigen Standort zeitnah in städtischer Regie saniert oder neugebaut. Dabei ist der Dialog mit den Nut- zer*innen zu suchen. 6. Die Sponsoringrichtlinie der Stadt Köln ist dahingehend zu überarbeiten, dass sie transparente Kriterien und klare Orientierungshilfen für die politischen Ent- scheidungsgremien formuliert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, Die Linke, Klimafreunde und Die Partei gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung SPD zugestimmt.
  • Anlage 10, Auszug Beschlussprotokoll 07.10.2021 AKUG TOP 4.1.4 SNIPES_

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    Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 08.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschu sses Klima, Umwelt und Grün vom 07.10.2021 öffentlich 4.1.4 Sportentwicklungsplanung - Sponsoringvertrag mit der Firma SNIPES SE - Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grün- gürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße 1619/2020 4.1.4.1 Snipes-Court 2576/2021 4.1.4.2 Änderungsantrag zu 1619/2020 AN/2128/2021  Zunächst lässt der stellvertretende Ausschussvorsitzende über den Änderungs- antrag der Fraktion Die FRAKTION abstimmen: Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün bedankt sich bei der Fa. SNIPES SE für das Interesse eines Sponsorings zum Neubau einer Basketball- und Streetballanlage im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße. Der Aus- schuss lehnt ein solches Sponsoring am angedachten Standort jedoch ab. Stattdes- sen saniert die Stadt Köln den bestehenden Basketballplatz unter Einbeziehung der örtlichen Basketball-Community. In diesem Zusammenhang wird auch die luftfahrt- historische Bedeutung des Standorts sichtbar gemacht. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion, SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke  Anschließend stellt er die Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Abschluss eines Sponsoringvertrages zum Neu- bau einer Basketball- bzw. Streetballanlage zwischen der Stadt Köln (Sportamt) und der Fa. SNIPES SE in Höhe von 415.607,50 € inklusive Mehrwertsteuer in der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion und Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der SPD- Fraktion und der FDP-Fraktion.
  • Anlage 9 Eingabe nach § 24 GO – „Sanierung Basketballplatz Innerer Grüngürtel"

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    ANLAGE 9 Die in dieser Angelegenheit bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden eingegangene Anregung wird in anonymisierter Form zur Kenntnis gegeben: Eingabe nach § 24 GO – „Sanierung Basketballplatz Innerer Grüngürtel“ Wie ich aus der Presse und auch aus dem Portal der Stadt Köln ( ratsinformation.stadt- koeln.de) erfahren habe, unterstützt die Stadt Köln den Bau eines neuen Basketballplatzes, direkt gegenüber der jetzigen Anlage und strebt das Entsorgen der vorhanden Spielstätte an. Die Entsorgungskosten, die von der Stadt Köln getragen werden (also auch von uns Spielern), sollten meiner Meinung nach nochmals geprüft werden. Nicht alle Aspekte wurden hier berücksichtigt, wie zB: die Entsorgung der alten Unterflurtankanlage und der dazugehörigen Leitungen sowie die Tiefe der Betonplattform wurde als zu niedrig eingeschätzt. „… Gemäß § 35 BauGB im Außenbereich - resultiert die Verpflichtung, dass für geplante Veränderungen und Neubaumaßnahmen eine Bewertung des Eingriffs nach gesetzlicher Vorgabe (BNatSchG, LNatschG NRW) vorzunehmen ist. Im städtischen Landschaftsplan befindet sich der Planungsbereich innerhalb des LSG L 16 „Innerer Grüngürtel“. Für diesen Bereich weist der Landschaftsplan das Entwicklungsziel EZ 2 „ Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen“ aus ...“ So wurde die Sanierung der jetzigen Anlage im Sinne der Erhaltung und Weiterentwicklung aus meiner Sicht nicht ausführlich im Stadtrat der Bezirks Verwaltung besprochen und es wurde auch nicht die Meinu ng der Hauptnutzer (Spieler) eingeholt, was ich als aktiver Spieler hiermit einbringen möchte. Auszug aus dem Sponsoring Vertrag (Anlage 1 - Projektbeschreibung, Planungsanlass […]) „… Trotz zahlreicher Berichte, Petitionen und Versuche, den Platz zumindest wieder vernünftig bespielbar zu machen, ist bis dato nichts passiert…“ Ich kann leider auch nicht nachvollziehen, welche Versuche hier gemeint sind und warum diese bis zum heutigen Tag erfolglos geblieben sind. Die Feldmarkierungen/ Linien werden seit Jahren von Spielern mit privaten Mitteln selbst erneuert, genauso wie die Netze der Körbe. Seit Jahren wurde von der Stadt Köln hier nicht wirklich etwas unternommen. Auszug aus Vorlage - Ratsvorlage 1619/2020 - Sponsoringvertrag mit Sponsor, Neubau eines Basketball-bzw. Streetballplatzes im Inneren Grüngürtel Nachfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur Vorlage: „… Ob die Stadt Köln den Court in eigener Regieebenfalls zu dem Preis von 415.607 Euro bauen könnte, kann nicht abschließend bewertet werden, weil die Verwaltung keine entsprechende Planung durchgeführt hat. Die Verwaltung ist dankbar für das Angebot des Sponsors, den Bau zu übernehmen und damit den städtischen Haushalt zu entlasten. Bei einer Projektübernahmedurch die Verwaltung würde aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten und notwendiger Ausschreibungen mit einer deutlich längeren Umsetzungszeit zu rechnen sein. Dies gilt ungeachtet der Frage, ob die Verwaltung die Planungsunterlagen in dieser Form von dem vom Sponsor beauftragten Landschaftsarchitekten 1:1 übernehmen könnte. […] „ „… In diesem Abschnitt des Inneren Grüngürtels liegen neben dem Basketball Platz eine ebenfalls in die Jahre gekommene Outdoor Tennis Anlage…“ Der Zustand wurde hier richtig mit „... in die Jahre gekommene Anlage… “ umschrieben. Sie wird am Wochenende im Sommer von mehr als 100 Spielern aktiv und regelmäßig genutzt. Der Zustand der Anlage ist das Resultat einer mangelnden Pflege und Instandsetzung. „…der Harte Asphalt- / Betonbelag 1 ist durch die Witterungseinflüsse mittlerweile wellig und spröde geworden, die Korbanlagen sind rostig und beschädigt, die Linierung ist nicht mehr vorhanden und die aktuelle, quadratische Form mit 4 Körben lässt keine Nutzung aller 4 Körbe zu.2 Zudem fehlen Sitzmöglichkeiten für pausierende Spieler3 und interessierte Zuschauer …“ 1) Der harte Asphalt ist der Untergrund des Platzes und kam 2002 zum Vorschein, als der ursprüngliche Gummibelag (aus alten Turnschuhen, die 1994 -1995 in den Schulen und Sportvereinen in Köln eingesammelt und für den Bodenbelag recycelt wurden) entfernt wurde. Die Erneuerung des Bodenbelags, stellt den größten Kostenpunkt einer Sanierung und wurde bereits zudem als der erste Wunsch von vielen Spielern genannt. Der jetzige Belag begünstigt auch Verletzungen. 2) lässt keine Nutzung aller 4 Körbe zu – an einem warmen Sommertag werden durchgehend alle 4 Körbe genutzt. An den zwei gegenüberliegenden Körben werden Spiele 5x5 über das „ganze Feld“ gespielt und auf den seitlichen Körben wird entweder 3x3 auf einen Korb gespielt oder nur geworfen. Man passt sich als Spieler auf dem Platz den Gegebenheiten an. 3) „... Sitzmöglichkeiten für pausierende Spieler und interessierte Zuschauer…“ es handelt sich bei dem Freiplatz um eine öffentliche Anlage für die Nutzung im Bereich Hobby/ Breitensport und um keine Wettkampfstätte für professionelle Spieler. Hier ist jeder Willkommen und kann mitspielen. Gerade dieser Aspekt ist wichtig, zeichnet die Anlage aus und schafft eine besondere Atmosphäre. Das sportliche Miteinander auf dem Court und auch abseits dessen, dient seit Jahren der Integration und dem Austausch. Sport verbindet und leistet einen positiven gesellschaftlichen Beitrag. Hier haben viele Kölner, frei von Nationalität, Religionszugehörigkeit, Geschlecht und gesellschaftlicher Schicht einen Raum gefunden, sich sportlich und kulturell auszutauschen. Die Wiese um den Freiplatz bietet zudem bereits Sitz - und Verweilmöglichkeit und zeichnet den Charakter des Ortes aus. Durch den Abbau der jetzigen Anlage droht dieser wichtige Aspekt zu Gunsten von wirtschaftlichen Interessen verloren zu gehen. Das Sanierungskonzept sollte auch die bereits vorgelegten Anregungen des Stadthistorikers Werner Müller 4, mit einbeziehen und sollte in die Gestaltung aufgenommen werden. 4 Früherer Standort des Internationalen Hubschrauber Flughafens Köln. Gerne beteiligen sich die Spieler und ich an einer Ausarbeitung eines Sanierungkonzepts zu einer nachhaltigen Erneuerung der Anlage und ich würde mich freuen, bei der Begehung der Anlage durch die Gremien eingeladen zu werden. Mit sportlichen Grüßen, …
  • Anlage 5 zur Beschlussvorlage 1619_2020

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    Anlage 5 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen vom 11.08.2020 (Anlage 4): Am 22.08.1995 wurde per Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung im Rat die Errichtung eines öffentlichen Basketballfreiplatzes der Firma NIKE auf der asphaltierten Fläche des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße beschlossen. Zuvor wurde bereits am 6.06.1995 das Basketballspielfeld als Schenkung von NIKE im Wert von 60.000,-- DM vom Rat angenommen. Ein Bauantrag der Firma NIKE unter Bezeichnung des Vorhabens „Umwandlung des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes in einen öffentlichen Basketball-Freiplatz“ wurde am 23.08.1995 vom Bauaufsichtsamt genehmigt. Im Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht wurde ausschließlich der Innere Grüngürtel als Baudenkmal erwähnt. In der Zwischenzeit bis heute wurden auf dem NIKE-Platz bereits umfangreiche Platzbelagsänderungen durchgeführt (Gummibelag, neuer Asphaltbelag), sodass die ursprüngliche Belagsfläche nicht mehr vorhanden ist. Der Innere Grüngürtel ist heute im Nutzungskonzept des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen ein ausgewiesener „Freiraum für Jugendliche mit Kleinspielfeldern“ und wird auf Grund der angebotenen Sportmöglichkeiten überaus rege von überwiegend jugendlichen aber auch von jung gebliebenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Der Innere Grüngürtel ist auch Landschaftsschutzgebiet. Der Bau des Snipes- Platzes bedurfte deshalb der Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes und der Abarbeitung der Eingriffsregelung. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat der Befreiung nur mit der Maßgabe der Entsiegelung des Nike-Platzes zugestimmt. Für den neuen Snipes-Platz bedurfte es weiter einer Baugenehmigung, bei der auch der Nachweis des Ausgleichs der Eingriffe in Natur und Landschaft nachgewiesen werden musste.
  • Anlage 4 Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW und Anregungen, Betreff: Betreff: Verlust eines Kölner Denkmal

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    ANLAGE 4 Die in dieser Angelegenheit bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden am 11.08.2020 eingegangenen Anregungen werden in anonymisierter Form zur Kenntnis gegeben: 1.Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW - Betreff: Verlust eines Kölner Denkmals: Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, hiermit bitte ich Sie um den Erhalt eines luftfahrthistorischen Platzes, der auf Grund von Planungen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit der historische Wert nicht bedacht wurde, verschwinden soll. Dabei handelt es sich um die Reste des internationalen Hubschrauberlandeplatz der Sabena im Inneren Grüngürtel an der Venloerstraße. Der Hubschrauberflughafen war einer von drei internationalen Flughäfen Kölns. Von 1950 bis 1966 betrieb die Sabena einen Zubringerdienst von Deutschland nach Belgien um Deutschen den Flug nach Amerika zu ermöglichen. Damals durfte Deutschland bzw. die Lufthansa noch keine transatlantischen Flüge durchführen. Der erste Flug der Lufthansa von Köln-Wahn nach New York wurde erst am 30. April 1961 im Beisein von Kardinal Frings gestartet. Vorher mussten die Passagiere u. a. in Köln von der belgischen Sabena am Heliport an der Venloerstraße eingeladen und mit Hubschraubern nach Brüssel geflogen werden. Dort nutzten die Passagiere dann die transatlantischen Flüge von Europa nach Amerika bzw. zurück mit der Sabena. Natürlich wurde der Heliport auch für den regulären Flugdienst zu den belgischen Großstädten genutzt. Weitere Informationen sowie Fotos finden Sie hier: www.luftfahrtarchiv-koeln.de/hubschrauberflughafen.htm Nach der Stilllegung wurde die Landeplattform ab 1995 mit Basketballkörben ausgestattet. Dies ist auch leicht zu erkennen durch die quadratische, für ein Basketballfeld, ungewöhnliche Form. Im Rahmen eines gesponserten Neubaus und kommerzielle Nutzung eines Basketballfelds – als SNIPES-Court bezeichnet - durch die Firma Snipes SE direkt daneben soll nun diese Landeplatte, der Verbindungsweg sowie die Betonplatte des nicht mehr vorhandenen Flughafengebäude als Ausgleichsfläche abgerissen und mit Rasen eingesät werden. Anhand dieser drei verbundenen befestigten Felder kann die Funktion des Flughafens noch sehr gut erkannt werden. Durch den Erhalt dieser Flächen kann die Mobilitätsgeschichte des Innenstadtbezirks von Köln erzählt werden. Dies wäre nach dem Wasserflugzeughafen an St. Kunibert der zweite internationale Flughafen im Innenstadtbereich. Welche andere Stadt weltweit hat schon so etwas? Da es sich um eine für Köln wichtigen Luftfahrtstätte der Nachkriegszeit handelt, möchte ich Sie hiermit anregen, dass die Landeplattform, die Platte des Flughafengebäudes sowie der Verbindungsweg NICHT abgerissen werden. Auch wenn es kein amtliches Denkmal ist, handelt es sich um ein Verkehrsdenkmal der unmittelbaren Nachkriegszeit, das zeigt, dass ein direkter Flug von Deutschland nach Amerika nicht selbstverständlich war. Auch die sehr kleine Ausdehnung dieses wahrscheinlich kleinsten internationalen Flughafen Deutschlands begründet einen Erhalt. Aber auch im Hinblick auf den Einsatz von Helikoptern für den unmittelbaren Zustelldienst sowie ÖPNV machen diese Luftfahrtstätte zu etwas Besonderem 2.Offener Brief - Betreff: Verlust eines Kölner Verkehrsdenkmals: Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke Hiermit bitte ich Sie als oberste Denkmalschützerin Kölns und als Bezirksbürgermeister um den Erhalt eines luftfahrthistorischen Platzes, der auf Grund von Planungen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit der historische Wert nicht bedacht wurde, verschwinden soll. Dabei handelt es sich um die Reste des internationalen Hubschrauberlandeplatz der Sabena im Inneren Grüngürtel an der Venloerstraße. Der Hubschrauberflughafen war einer von drei internationalen Flughäfen Kölns. Von 1950 bis 1966 betrieb die Sabena einen Zubringerdienst von Deutschland nach Belgien um Deutschen den Flug nach Amerika zu ermöglichen. Damals durfte Deutschland bzw. die Lufthansa noch keine transatlantischen Flüge durchführen. Der erste Flug der Lufthansa von Köln-Wahn nach New York wurde erst am 30. April 1961 im Beisein von Kardinal Frings gestartet. Vorher mussten die Passagiere u. a. in Köln von der belgischen Sabena am Heliport an der Venloerstraße eingeladen und mit Hubschraubern nach Brüssel geflogen werden. Dort nutzten die Passagiere dann die transatlantischen Flüge von Europa nach Amerika bzw. zurück mit der Sabena. Natürlich wurde der Heliport auch für den regulären Flugdienst zu den belgischen Großstädten genutzt. Weitere Informationen sowie Fotos finden Sie hier: www.luftfahrtarchiv-koeln.de/hubschrauberflughafen.htm Nach der Stilllegung wurde die Landeplattform ab 1995 mit Basketballkörben ausgestattet. Dies ist auch leicht zu erkennen durch die quadratische, für ein Basketballfeld, ungewöhnliche Form. Im Rahmen eines gesponserten Neubaus und kommerzielle Nutzung eines Basketballfelds – als SNIPES-Court bezeichnet - durch die Firma Snipes SE (Sportbekleidung) direkt daneben soll nun diese Landeplatte, der Verbindungsweg sowie die Betonplatte des nicht mehr vorhandenen Flughafengebäude als Ausgleichsfläche abgerissen und mit Rasen eingesät werden -> §4 „Bau / Instandhaltung / Entsiegelung“. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=774787&type=do& Dazu finden die Sitzungen der BV Innenstadt, des Ausschuss für Umwelt und Grün, des Sportausschuss, des Finanzausschuss, des Jugendhilfeausschuss sowie des Sportausschuss ab dem 25. August 2020 statt. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=95589 Anhand dieser drei verbundenen befestigten Felder kann die Funktion des Flughafens noch sehr gut erkannt werden. Durch den Erhalt dieser Flächen kann die Mobilitätsgeschichte des Innenstadtbezirks von Köln erzählt werden. Dies wäre nach dem Wasserflugzeughafen an St. Kunibert der zweite internationale Flughafen im Innenstadtbereich. Welche andere Stadt weltweit hat schon so etwas? Wie man in anderen Bezirken sehen kann, wächst das Interesse und damit die Bereitschaft der Bezirksvertretungen zum Erhalt historischer Stätten. Obwohl es zu der Geschichte des Heliport diverse Berichte in den Medien gab, taucht dieser wichtige historische Aspekt aber leider nicht in den Vorlagen auf. Jetzt durch den Abriss als Ausgleich für Grünfläche der Neubau unterstützt werden. Stadtgeschichte wird wieder einmal außer Acht gelassen. Da es sich um eine für Köln wichtigen Luftfahrtstätte der Nachkriegszeit handelt, möchte ich Sie hiermit eindringlich bitten dafür zu sorgen, dass die Landeplattform, die Platte des Flughafengebäudes sowie der Verbindungsweg NICHT abgerissen werden. Auch wenn es kein amtliches Denkmal ist, handelt es sich um ein Verkehrsdenkmal der unmittelbaren Nachkriegszeit, das zeigt, dass ein direkter Flug von Deutschland nach Amerika nicht selbstverständlich war. Auch die sehr kleine Ausdehnung dieses wahrscheinlich kleinsten internationalen Flughafen Deutschlands begründet einen Erhalt. Aber auch im Hinblick auf den Einsatz von Helikoptern für den unmittelbaren Zustelldienst sowie ÖPNV machen diese Luftfahrtstätte zu etwas Besonderem. Der Abriss und Ersatz durch eine simple Rasenfläche wäre blamabel für die Stadt Köln. Obwohl Köln die bedeutendste Luftfahrtgeschichte aller deutschen Metropolen hat und am Beispiel der Kölner Luftfahrtgeschichte die deutsche Luftfahrtgeschichte erzählt werden kann, haben wir fast alle Erinnerungsstätten verloren, wobei der Abriss weiter geht. Die in der Beschlussvorlage 1619/2020 benannten Instandhaltungsmaßnahmen können sich nur auf die Erneuerung der vier Basketballkörbe beziehen. Wobei auch deren Zustand durchaus als gut bezeichnet werden kann. Wie ich am 11. August 2020 gesehen habe, ist die Landeplatte bzw. Basketballfeld komplett in Ordnung. Sollte der neue Basketballplatz gebaut werden, reicht es die Basketballkörbe, deren Fundamente außerhalb der eigentliche Landefläche fundamentiert wurden, zu demontieren. Sind diese Körbe demontiert, sind keine weiteren Kosten für den Erhalt dieses Luftfahrtdenkmals notwendig. Selbst wenn der SNIPES-Court nicht gebaut werden sollte, muss auch die Betonplatte nicht, wie in der Vorlage aufgezeichnet, für den Spielbetrieb neu präpariert werden – wenn dies in den letzten Jahrzehnten überhaupt passiert ist. Der Untergrund ist in Ordnung. Diese Instandhaltungsmaßnahmen halte ich deshalb für vorgeschoben. Außerdem sollen, wie in der Vorlage geplant, die Entsorgungskosten in Höhe von 42.500,- € zu Lasten der Stadt Köln gehen. Würde dieser luftfahrthistorische Ort erhalten, entfallen diese Kosten. Ich bin gerne bereit Fotos und Text für eine Infoplatte kostenlos zur Verfügung zu stellen und könnte auch die Gestaltung übernehmen.
  • Anlage 2 Landerspflegerischer Fachbeitrag

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    Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 1 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 1 La ndschaftspflegerischer Fachbeitrag – Entwurf für den Bereich Anlage eines Basketballplatzes im Inneren Kölner Grüngürtel Vo rhabenträger: Snipes SE Schanzenstraße 11 51063 Köln Krefeld im Februar 2018 ENTWURF Stand 12.06.2018 Anlage 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 2 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 2 Im Auftrag der S nipes SE Frau Carolin Janas Schanzenstraße 41 51063 Köln Auftragnehmer: f r e i r a u m p l u s Landschaftsarchitekten S tüve - Hähnel PartGmbB Wiedenhofstraße 60 - 47798 Krefeld Fon +49 (0) 2151 32 62 394 Fax +49 (0) 2151 32 62 395 Mail stueve@freiraumplus.de Web www.freiraumplus.de Projektleitung / -bearbeitung: Frank Stüve, Dipl. – Ing. Landschaftsarchitekt AKNW Harald Schrempfer, Dipl. –Ing. Landschaftsarchitekt AKNW Aufgestellt: Krefeld im Februar 2018 ENTWURF Stand: 12.06.2018 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 3 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 3 Antragsgegenstand: - Rückbau eines bestehenden Basketballfeldes und Umwandlung in Rasenflächen - Neuanlage eines Basketballfeldes auf Rasenflächen im Kölner Grüngürtel - Umpflanzung von 2 Esskastanienbäumen - Temporäre Nutzung von Flächen für die Baustelleneinrichtung, B austellenzufahrt Lage: Auf dem Gelände des Inneren Kölner Grüngürtels zwischen Vogelsanger- und Venloer Straße (Flurstück 1331). Hier: Antrag auf Befreiung von entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans (gem. §67 BNatschG) Antragsteller: Snipes SE Schanzenstraße 41 51063 Köln Vertreten durch: Frau Carolin Janas Ort, Datum: Köln, denGGGGG..GG Unterschrift: GGG..GGGGGGGGGGGG.. Bearbeitung: freiraumplus Landschaftsarchitekten Stüve - Hähnel PartGmbB Wiedenhofstraße 60 47798 Krefeld Vertreten durch: Herrn Frank Stüve Ort, Datum: Krefeld, denGGGG..GGG Unterschrift: G..GGGGGGGGGGGGGG.. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 4 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 4 I nhalt 1 Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 5 2 Planungsrechtliche Vorgaben........................ ....................................................................................... 5 3 Planungsanlass und Projektbeschreibung ............ ............................................................................... 5 3.1. Lage im Raum und Vorhandene Situation .......... ............................................................................. 5 3.2. Planung......................................... .................................................................................................... 7 3.2.1 Basketballplatz ............................... ................................................................................................ 9 3.2.2 Baustelleneinrichtung ......................... ............................................................................................ 9 4 Eingriffs-/Ausgleichsbewertung .................... ...................................................................................... 10 4.1. Bestandssituation .............................. ............................................................................................. 10 4.2. Planungssituation .............................. ............................................................................................. 11 4.3. Eingriffsbewertung ............................. ............................................................................................. 12 4.4. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, für Ausglei ch und Ersatz ............................................ 14 4.4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .......... ...................................................................... 14 4.4.2 Beispielberechnung einer Ausgleichs- bzw. Ersat zfläche ............................................................ 14 4.4.2 Berechnung des Ersatzgeldes (Eingriffsflächen) ......................................................................... 15 5. Schutzgut „Boden“ ................................ ............................................................................................. 16 5.1 Bestandssituation ............................... ............................................................................................. 16 5.2 Vorbelastungen .................................. ............................................................................................. 16 5.3 Planung.......................................... .................................................................................................. 16 6 Aussagen zum Thema Artenschutz .................... ............................................................................... 17 7 Quellenverzeichnis ................................ ............................................................................................. 17 K artenverzeichnis Bezeichnung Stand: Maßstab Format 1628_1.00, Bestandsplan 27.03.2017 1: 500 DIN A3 1628_3.00, Entwurf 14.02.2018 1: 500 DIN A3 1628_4.00, Genehmigung 12.06.2018 1: 250 DIN A2 Tabellenverzeichnis T abelle 1 Bestand: Biotopwerte einzelner Biotoptypen ......................................................................... 10 Tabelle 2 Planung: Biotopwerte einzelner Biotoptypen ......................................................................... 12 Tabelle 3 Bestand-Planung-Veränderung : Eingriffswert e .................................................................... 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 5 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 5 1 Vorbemerkung I m Herzen des Kölner Grüngürtels, zwischen Vogelsanger und Venloer Straße, soll die heruntergekommene Basketball-Freizeitanlage, der sogenannte „Nike Court“ ersetzt werden Der in unmittelbarer Nähe geplante neue Platz soll den vielen Basketballbegeisterten der Domstadt endlich eine gebührende Möglichkeit geben, ihrer Sportart nachzugehen. Seit der Einweihung 1996 durch den NBA-Star Scottie Pippen, verwahrlost der bisherige Freiplatz zunehmend. 20 Jahre lang ist wenig passiert, um den Platz in Stand zu halten. Die Fa. Snipes, mit ihrem Stammsitz in Köln, hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, den in die Jahre gekommenen Platz durch eine Neuanlage zu ersetzen, um ein attraktives und nachhaltiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schaffen. Zur Abstimmung des Vorhabens, haben die Fa. Snipes (Frau Janas und Herr Gudde) und das durch die Fa. Snipes beauftragte Landschaftsarchitekturbüro freiraumplus (Herr Stüve) die Planung dem Sportamt (Herr Zander), dem Grünflächenamt (Herr Dr. Bauer) und dem Amt für Denkmalpflege (Frau Dr. von Wahl) vorgestellt. Der Unteren Naturschutzbehörde (Frau Kröger, Frau Boshalt) ist das Vorhaben durch freiraumplus (Herr Stüve) telefonisch und per Mail vorgestellt worden. Erfreulicherweise war die Resonanz der beteiligten Ämter durchweg positiv. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde gab es zudem den Hinweis, dass zur Erwirkung einer Befreiung oder Ausnahme vom Landschaftsschutz eine Erläuterung und Bilanzierung in Form eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags einzureichen und im Landschaftsbeirat der Stadt Köln vorzustellen ist. 2 Planungsrechtliche Vorgaben Die Flächen des Inneren Grüngürtels der Stadt Köln befinden sich planungsrechtlich gesehen gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Hieraus resultiert die Verpflichtung, dass für geplante Veränderungen und Neubaumaßnahmen eine Bewertung des Eingriffs nach gesetzlicher Vorgabe (BNatSchG, LNatschG NRW) vorzunehmen ist. Im städtischen Landschaftsplan befindet sich der Planungsbereich innerhalb des LSG L 16 „Innerer Grüngürtel“. Für diesen Bereich weist der Landschaftsplan das Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen“ aus. Die Bewertung der durch die geplanten Eingriffe betroffenen Biotoptypen erfolgt auf der Bewertungsgrundlage nach Ludwig/Fröhlich/Sporbeck (1991). Die Biotoptypen werden parallel nach dem Köln-Code bezeichnet. Die beiden auf dem künftigen Standort vorhandenen jungen Bäume sind noch verpflanzungsfähig und sollen versetzt werden. Für den Fall, dass die Verpflanzung trotz Anwuchspflege nicht erfolgreich ist, werden 2 neue Bäume in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde gepflanzt. 3 Planungsanlass und Projektbeschreibung 3.1. Lage im Raum und Vorhandene Situation Der Planungsbereich befindet sich im Herzen des Inneren Kölner Grüngürtels zwischen Vogelsanger- und Venloer Straße. In diesem Abschnitt des inneren Grüngürtels liegen neben dem Basketballplatz eine ebenfalls in die Jahre gekommene Outdoor-Tennisanlage, ein sich in Überplanung befindlicher Wasserspielplatz, ein in Kooperation mit der Sport-Hochschule entstandener Slackline-Bereich, ein neu gestalteter Bewegungsparcour und ein Kleinkinderspielbereich. Ergänzt wird das Arrangement durch das an den Wasserspielplatz angrenzende ‚Parkcafe 3.0‘ mit gelegentlichem Ausschank, Aufenthaltsmöglichkeiten und Gäste-WCs. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 6 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 6 Die befestigte Basketball-Spielfläche befindet sich innerhalb einer großflächigen S cherrasenfläche und ist durch einen befestigten Stichweg an das Wegesystem der Parkanlage angebunden. Der neue Standort ist direkt gegenüber des Parkweges vorgesehen. Lage im Raum; Einbindung des bestehenden Basketballplatzes in die Parkanlage (2017) Lage des bestehenden Basketballplatzes in der Parkanlage, Blick Richtung Norden (2017) Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 7 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 7 B estandssituation, Blick Richtung Süden (2017) 3.2. Planung Trotz zahlreicher Berichte, Petitionen und Versuche den Platz zumindest wieder vernünftig bespielbar zu machen, ist bis dato nichts passiert. Der harte Asphalt-/ Betonbelag ist durch die Witterungseinflüsse mittlerweile wellig und spröde geworden, die Korbanlagen sind rostig und beschädigt, die Linierung ist nicht mehr vorhanden und die aktuelle, quadratische Form mit 4 Körben lässt keine Nutzung aller 4 Körbe zu. Zudem fehlen Sitzmöglichkeiten für pausierende Spieler und interessierte Zuschauer. Eine zunächst vorgesehene Sanierung des Altplatzes (westlich des Parkweges gelegen) wurde nach Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln verworfen. Die Planungen sehen nun die Neuanlage des Basketballfeldes östlich des vorhandenen Parkweges vor. Hier reiht sich das Spielfeld in das Spiel- und Sportkonzept des Grünflächenamtes ein (Trimm-Dich-Parcour (Bestand), Basketballfeld (Neu), Tennisanlage (Bestand)). Durch die Aufteilung in ein kleineres, nahezu quadratisches Halb-Spielfeld (Half-Court) und ein rechteckiges großes Spielfeld (Full-Court) ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Am neuen Standort ist ein umfassender und fachgerechter Neubau mit ansprechender Integration in die vorhandene Grünanlage geplant. Der Altplatz wird rückgebaut, das anfallende Material abgefahren und fachgerecht entsorgt. Der Altstandort wird wieder in eine Rasenfläche umgewandelt. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 8 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 8 N euer Standort, Blick Richtung Nordosten (2017) Neuer Standort Blick Richtung Südwesten (2017) Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 9 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 9 3.2.1 Basketballplatz A uf der gegenüberliegenden Seite des Erschließungsweges, in Höhe alten Standortes, befindet sich eine geeignete Rasenfläche, die im Osten von einer lockeren Baumreihe begrenzt wird. Zwei noch verpflanzungsfähige Esskastaniebäume können versetzt werden, um den geplanten Flächenzuschnitt des neuen Basketballfeldes mittig zwischen die im Norden und Süden begrenzenden Baumcluster unterzubringen. Es sind zwei unterschiedlich große Flächen mit Fallschutzbelag als Spielflächen vorgesehen. Ein 4 m breiter Pflasterweg, der auch die Anbindung an den Haupt-Parkweg herstellt, trennt die beiden Spielflächen voneinander. Die nördliche Fläche erhält ein nahezu quadratisches Maß von 17 x 16 m (Half-Court). Der Zuschnitt der südlichen Fläche beträgt 17 x 30 m (Full-Court). Durch die zwei Platzgrößen wird sowohl ein Spiel zweier Mannschaften auf dem Full-Court, als auch das Üben zu Trainingszwecken oder das Spiel 3 gegen 3 auf dem Half-Court ermöglicht. Um den Platz herum, ist ein 2,00 m breiter Pflegeweg aus Pflaster geplant, um den Basketballplatz und die Rasenfläche voneinander zu trennen. Durch den Weg wird verhindert, dass z.B. das Mähgut des Rasens unmittelbar auf die Sportfläche gewirbelt oder getragen wird. Während die Pflasterflächen aus Betonpflaster angedacht sind, ist für den Oberbau des Basketballplatzes ein wasserdurchlässiger, schüttbeschichteter Sportbelag (Nomrtyp B / C) vorgesehen. Die Entwässerung von überschüssigem Niederschlagswasser soll ergänzend über die Schulter in die Rasennebenflächen erfolgen. Der Planungsbereich als Teil des inneren Grüngürtels umfasst ca.: - Für den Rückbau des alten Feldes: 0,05 ha (513 m 2). - Für die Neuanlage (s.o.): 0,12 ha (1.211 m 2). Veränderungsbereich insgesamt: 0,17 ha (1.724 m 2). 3 .2.2 Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtungsflächen (BE) als Ort der Stell-, Fahr- und Lagerflächen während der Bauzeit ist auf den Flächen des bestehenden Platzes und seitlich angrenzenden Scherrasenflächen geplant. Nach Abschluss der Baumaßnahmen für die Neuanlage erfolgt der Rückbau des Altplatzes Der Flächenbedarf für die BE beträgt etwa 250 m 2. Um F ahrspuren und den Eintrag von Baumaterialien zu vermeiden ist angedacht, Metallplatten als Schutz des Oberbodens auszulegen. Ggfs. kann auch ein Vlies ausgelegt und mit Tragschichtmaterial überschüttet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Lagerflächen zurückgebaut und die Scherrasenflächen wieder hergestellt. Die Dauer der Bauarbeiten wird mit ca. 6-8 Wochen veranschlagt. Die Zufahrt zur BE bzw. der Baustelle soll aus südlicher Richtung über die Vogelsanger Straße und den anschließenden Parkweg erfolgen. Dabei werden die Bäume im Bereich der Baustellenzufahrt durch Baumschutzmaßnahmen (z.B. flexibles Dränrohr + Verbretterung) geschützt. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 10 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 10 4 Eingriffs-/Ausgleichsbewertung 4 .1. Bestandssituation Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt nach der Methode von (Ludwig) Froehlich und Sporbeck (1991b), parallel werden die Bezeichnungen des Köln-Code verwendet. Die Bestandsituation (das alte Basketballfeld als Rückbaufläche sowie die Fläche der geplanten Neuanlage) ist wie folgt zu charakterisieren: Flora und Fauna Die faunistische Bestandsituation im Planungsumfeld kann nur grob eingeschätzt werden. Die großflächige Parkanlage besteht hier aus Rasenflächen, die in meist randlich gelegenen Teilbereichen hainartig mit Baumpflanzungen überstellt ist. Der gesamte Bereich wird zur Erholungsnutzung frequentiert (Spazierengehen, Joggen, Hunde ausführen, etc.). Vermutlich sind daher nur einige Vertreter des Siedlungsraumes (z.B. Singvögel, Insekten, Säugetiere) vertreten. Der Innere Grüngürtel stellt im Stadtgebiet Köln einen Aufenthalts- und Nahrungsbereich für heimische Arten dar. Aufgrund der intensiven Frequentierung und Beunruhigung ist mit störungsempfindlichen Arten nicht zu rechnen. Im Plangebiet sind folgende Biotoptypen anzutreffen: HM51 / PA122 Öffentliche Grünflächen geringer Ausdehnung, hier: Rasenflächen (Scherrasenflächen ohne Baumbestand) Der Bereich um das bestehende Basketballspielfeld sowie der für den neuen Standort vorgesehene Bereich wird von Rasenflächen eingenommen, die häufig betreten und regelmäßig gepflegt werden. Durch die intensive Nutzung ist die Pflanzen und Tierwelt als relativ artenarm einzuschätzen. HY 1_Spielfeld / VF211 Fahrstraßen, Wege, Plätze, versiegelt, Asphalt und Betonflächen, dichtfugiges Pflaster Die Fläche des alten Basketballspielfeldes ist versiegelt. Biotopfunktionen bestehen nicht. HY 1_Weg / VF211 Fahrstraßen, Wege, Plätze, versiegelt, Asphalt und Betonflächen, dichtfugiges Pflaster Die Flächen der Wegeanbindung sind versiegelt. Biotopfunktionen bestehen nicht. BF41 / GH742 Baumgruppen, Baumreihen Einzelbäume mit jungem Baumholz, standortfremd Die innerhalb der Planungsfläche gelegenen Bäume sind noch verpflanzfähig. Ihre Biotopfunktion ist im Vergleich zu den im Abstand vorhandenen älteren Bäumen noch vergleichsweise gering. Ihre Biotopfunktion soll durch Verpflanzen in Bereiche außerhalb der Planungsfläche erhalten werden. Tabelle 1 Bestand: Biotopwerte einzelner Biotoptypen Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 11 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 11 Wertkriterien Biotoptypen N W G M SAV H ∑ BF41 / GH742 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume mit jungem Baumholz, standortfremd 1 2 2 3 2 1 11 HM 51 / PA122 Öffentliche Grünflächen und -Anlagen - Rasen und Zierpflanzenrabatten (hier: Scherrasen ohne Baumbestand) 1 1 1 1 1 1 6 HY1_Sport /VF211 Fahrstraßen, Wege, Plätze, versiegelt, 0 0 0 0 0 0 0 HY1_Weg /VF211 Fahrstraßen, Wege, Plätze, versiegelt, 0 0 0 0 0 0 0 N: Natürlichkeit,W: Wiederherstellbarkeit, G: Gefährdungsgrad, M: Maturität (Reifegrad), SAV: Struktur- und A rtenvielfalt, H: Häufigkeit 4 .2. Planungssituation Ein Teil der Planungselemente (HY1_Weg) ist bereits im Kap. 4.1 beschrieben worden. An der Werteinstufung ändert sich bei dieser Flächenkategorie auch im Rahmen der Neuanlage nichts. Am alten Standort ersetzen Rasenflächen (HM51/PA122) die entfallenden Befestigungsflächen. Hierbei werden die alten Befestigungsflächen einschließlich Unterbau / Tragschichten rückgebaut und das angefallene Material abtransportiert. Nach profilgerechtem Einbau von vegetationsfähigem Oberboden wird die Fläche mit Rasen angesät. Die Scherrasenflächen innerhalb des Planungsumgriffes der Neufläche entfallen. Die beiden Bäume (BF41 / GH742) sind noch verpflanzungsfähig und werden an einen neuen Standort im Umfeld umgesetzt. Dabei ist besonderer Wert auf die Anwuchspflege zu legen. Sollte es dennoch zu Ausfällen kommen, sind die Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen. Im Rahmen der Neuanlage des Spielfeldes werden Befestigungsflächen (HY2_Sport / PA312; HY1_Weg / VF211) einschließlich Unterbau/Tragschichten angelegt. Die Sportfelder sind wasserdurchlässig. Das anfallende Niederschlagswasser der randlichen Pflasterflächen wird seitlich in den angrenzenden Rasenflächen abgeleitet und örtlich versickert. Entlang der Spielfelder werden einfache Betonsitzelemente als Tribüne platziert. Auch ihr Niederschlagswasser wird seitlich in der Vegetation versickert. Die Flächenversiegelung durch die Tribünenelemente wird maximal 50 m2 betragen. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 12 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 12 Tabelle 2 Planung: Biotopwerte einzelner Biotoptypen Wertkriterien Biotoptypen N W G M SAV H ∑ BF41 / GH742 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume mit jungem Baumholz, standortfremd 1 2 2 3 2 1 11 HM 51 / PA122 Öffentliche Grünflächen und -Anlagen - Rasen und Zierpflanzenrabatten (hier: Scherrasen ohne Baumbestand) 1 1 1 1 1 1 6 HY2_Sport / PA312 Sportanlagen, Spielplätze mit sonstigem Belag 1 0 0 0 1 1 3 HY1_Weg /VF211 Fahrstraßen, Wege, Plätze, versiegelt, hier auch: Betonelemente (Sitzstufen) 0 0 0 0 0 0 0 N: Natürlichkeit,W: Wiederherstellbarkeit, G: Gefährdungsgrad, M: Maturität (Reifegrad), SAV: Struktur- und A rtenvielfalt, H: Häufigkeit 4 .3. Eingriffsbewertung In der nachfolgenden Tabelle werden die Wertstufen und Flächenwerte der Biotoptypen aufgeführt und die Eingriffswerte jeweils für Bestand und Planung ermittelt. Zugrundegelegt wird dabei die Rückbaufläche des alten Basketballfeldes und die Fläche der neuen Anlage als Gesamtfläche. Die beiden verpflanzfähigen Bäume werden in der Flächenbewertung nicht betrachtet. Sie werden als Einzelelemente eingestuft, die an einen neuen Standort versetzt werden und dort ihre Biotopfunktionen fortführen. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 13 Anlage eines Basketballplatzes im Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 13 Tabelle 3 Bestand-Planung-Veränderung : Eingriffswerte Bestand-Planung-Veränderung: Eingriffswerte Code (Sporbeck) Köln- Code Biotoptyp Bestand Bestand Planung Planung Planung Veränderung Definition Wertstufe Fläche m2 Anteil ges. Eingriffswert Fläche x Wertstufe Wertstufe Fläche m2 Anteil ges. Biotopwert Fläche x Wertstufe Fläche m2 HM51 PA122 öffentliche Grünflächen und -Anlagen - Rasen und Zierpflanzenrabatten (hier: Scherrasen ohne Baumbestand) 6 1.211 70,24% 7.266 6 513 29,76% 3.078 -698 HY1_Spielfeld VF211 Fahrstraßen, Wege, Plätze, versiegelt, - Asphalt, Betonflächen, engfugiges Pflaster; hier: altes Spielfeld 0 400 23,20% 0 0 0 0 -400 HY1_Wege VF211 Fahrstraßen, Wege, Plätze, versiegelt, - Asphalt, Betonflächen, engfugiges Pflaster; hier: Wege, Betonelemente/Tribüne 0 113 6,55% 0 0 428 24,83% 0 315 HY2_Spielfeld PA312 Sportanlagen, Spielplätze mit sonsitgem Belag (wasserdurchlässiger, schüttbeschichteter Sportbelag; Nomrtyp B / C); hier: neues Spielfeld 3 0 0 3 783 45,42% 2.349 783 Summe 1.724 6,55% 7.266 1.724 100,00% 5.427 0 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Sanierung des Basketballplatzes im Inneren Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 14 Das Ergebnis der Bilanzierung ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Bilanzierungsergebnis: Bilanzierung - Eingriffswert - Punkte Bestand 7.266 Planung 5.427 Defizit - 1.839 Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung schließt mit einem negativen Wert von – 1.839 Wertpunkten ab. Dieses Defizit ist an anderer Stelle durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren oder über Ersatzgeld auszugleichen. 4.4. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, für Ausgleich und Ersatz 4.4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sollen dazu dienen die im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Die räumliche Lage des Bauvorhabens ist durch das bestehende Basketballfeld vorbestimmt. Das neue Basketballfeld wird, direkt benachbart, auf der gegenüberliegenden Wegeseite angelegt. Die Sportflächen werden in versickerungsfähiger Bauweise angelegt. Der alte Standort wird rückgebaut und wieder in eine Rasenfläche umgewandelt. Ergänzend dazu gehört der Schutz vorhandener Bäume im Zufahrtsbereich zur Baustelle und die Auswahl der Flächen für die Baustelleneinrichtung auf dem bestehenden, später rückzubauenden Platz und im unmittelbaren räumlichen Anschluss an die Baufläche zu den Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Kap. 3.2.2 „Baustelleneinrichtung“ genauer beschrieben. 4.4.2 Beispielberechnung einer Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche Die Berechnung wird beispielhaft für die Biotoptypen „Gebüschhecke“ (BB1) und „Feldgehölz“ (BA12) als Zielbiotope durchgeführt die auf einer Ackerfläche (HA0) als Ausgangsfläche entwickelt werden sollen. Dabei sind die hier angeführten geringen Flächenwerte im Rahmen einer größeren Maßnahme umzusetzen (Minimalareal des Biotoptyps zu beachten). Berechnung der Maßnahmenfläche Ausgangsfläche Biotop- wert Geplante Biotopentwicklung, Zielbiotop Biotop- wert Wertstufen differenz Wert- steigerung4 E rforderliche Flächengröße Maßnahmenfläche (m2) Code Biotoptyp Code Biotoptyp HA0 Acker 1 6 BB1 Gebüsch 2 14 8 1.839 : 8 = 230 HA0 Acker 1 6 BA12 Feldgehölz 3 20 14 1.839: 14 = 131 1= Acker ohne Wildkrautfluren, Intensivacker 2 = Gebüsch, Gebüschhecke aus standorttypischen Laubgehölzen 3= Feldgehölz aus standorttypischen Gehölzen , nach einer Entwicklungszeit von ca. 30 Jahren (entsprechend des Bewertungssystems) mit mittlerem Baumholz – BA12 (mit vollem Wert bei Standort in der freien Landschaft) 4= anrechenbare Wertsteigerung aus Differenz von Ausgangsfläche und Maßnahmenfläche Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Sanierung des Basketballplatzes im Inneren Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 15 4.4.2 Berechnung des Ersatzgeldes (Eingriffsflächen) I n dem Kapitel 4.3 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist der erforderliche Ko mpensationsbedarf errechnet worden. Im Ergebnis sind -1839 Wertpunkte durch entsprechende Biotopentwicklungs- und P flegemaßnahmen zu kompensieren. Da entsprechende Ausgleichsflächen nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zur Verfügung stehen, soll dieser Bedarf als Ersatzgeld berechnet werden. Die Berechnung wird beispielhaft für die Biotoptypen „Gebüschhecke“ (BB1) und „Feldgehölz“ (BA12) als Zielbiotope durchgeführt die auf einer Ackerfläche (HA0) als Ausgangsfläche entwickelt werden sollen. Ausgehend von der errechneten Größe der erforderlichen Maßnahmenfläche (vgl. Kap. 4.4.1) (Ausgangsfläche) werden die anstehenden Kosten zur Anlage und der Bestandspflege des Zielbiotops auf ca. 30 Jahre berechnet. Berechnung des Ersatzgeldes: Zielbiotop Gebüschhecke (BB1) Kostenfaktor A nsatz* (€/m2) Kostenberechnung Ergebnisse (€) Grunderwerb 15,00 15,00 x 230= 3.450,00 Herstellungskosten: Pflanzung, Schutz gegen Wildverbiss und Bodenbearbeitung etc. Dieser Preis beinhaltet Pflanzmaterial, Bodenbearbeitung, Schutzmaßnahmen, Fertigstellungspflege für zwei Jahre sowie Sicherheitsleistung von 5% der Ausbausumme 2,67 2,67 x 230= 614,10 Planungskosten (10 % der Herstellungskosten) 10 % 10% von 614,10 61,41 Pflegekosten: Läuterungsschnitt alle 10 Jahre, dreimalige Durchführung 0,40 x 3 =1,20 1,20 x 230= 276 Summe Ersatzgeld 4.401,51 * Zahlenwerte ULB Köln 2013 B erechnung des Ersatzgeldes: Zielbiotop Feldgehölz (BA12) Kostenfaktor A nsatz (€/m2) Kostenberechnung Ergebnisse (€) Grunderwerb 15,00 15,00 x 131 = 1.965,00 Herstellungskosten: Pflanzung, Schutz gegen Wildverbiss und Bodenbearbeitung etc. Dieser Preis beinhaltet Pflanzmaterial, Bodenbearbeitung, Schutzmaßnahmen, Fertigstellungspflege für zwei Jahre sowie Sicherheitsleistung von 5% der Ausbausumme 4,41 4,41 x 131 = 577,71 Planungskosten (10 % der Herstellungskosten) 10% 10% von 577,71 57,77 Pflegekosten: Läuterungsschnitt alle 10 Jahre, dreimalige Durchführung 0,40x 3 =1,20 1,20 x 131= 157,20 Summe Ersatzgeld 2.757,68 * Zahlenwerte ULB Köln 2013 E rgebnisse der Berechnung des Ersatzgeldes Für die Gebüschecke (BB1): 4.401,51€ Für das Feldgehölz (BA12): 2.757,68 € Zwischensumme 7.159,19 € : 2 Mittelwert 3.579,60 € Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Sanierung des Basketballplatzes im Inneren Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 16 5. Schutzgut „Boden“ I n Ergänzung des Schutzes von Pflanzen und Tieren / biologische Vielfalt hat der Bodenschutz an Stellenwert u.a. durch die Bodenschutzgesetze des Bundes (BBodSchG, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 30 G v. 24.2.2012) und es Landes NRW (LbodSchG - vom 09.05.2000) gewonnen. Nachfolgend wird zunächst der Standort in seiner jetzigen Ausprägung beschrieben und der Planung verbalargumentativ gegenübergestellt. 5.1 Bestandssituation Der Planungsbereich befindet sich unter Berücksichtigung der natürlichen Bodenverhältnisse (potentieller Ausgangszustand) innerhalb von Bodengesellschaften aus Parabraunerde und Gley-Parabraunerde, die meist gut basenhaltig sind. Als Bodenart liegen lehmiger Sand, sandiger Lehm und Lehm mit schweren Unterboden vor, die entstehungsgeschichtlich den holozänen, fluviatilen, sandig-lehmigen Talsedimenten zuzuordnen sind. (Quelle: VERÖFFENTLICHUNGEN der Akademie für Raumforschung und Landesplanung ,1971 „ Deutscher Planungsatlas, Band I Nordrhein-Westfalen, Lieferung I Böden“) Durch die Lage im Siedlungsbereich und der gestalteten Parkanlage ist von einer Veränderung der natürlichen Bodenverhältnisse auszugehen. 5.2 Vorbelastungen Aufgrund der Lage im Siedlungsraum (einschließlich dort ebenfalls zu vermutender Kriegsschäden) sowie der im Rahmen der Anlage von Grünflächen erfolgten Maßnahmen und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Versiegelungsfläche (altes Baskettballfeld) ist von mäßiger bis starker anthropogener Veränderung der oberen Bodenschichten auszugehen. Die natürlichen Bodenprofile wurden überprägt. Insgesamt sind somit die natürlichen Bodenfunktionen, die der Boden im Naturhaushalt erfüllt: – natürliche Bodenfruchtbarkeit – Ausgleichskörper im Wasserkreislauf – Filter und Puffer für Schadstoffe – Standort für natürliche Vegetation Nur auf Teilflächen und nur noch eingeschränkt vorhanden. Es sind daher auch keine Böden mit besonderer Funktion (Schutzwürdige Böden) betroffen. 5.3 Planung De r Anteil versiegelter und teilversiegelter Flächen nimmt zu. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung und des Baubetriebes sind Maßnahmen zum Bodenschutz (vgl. Kap.3.2.2) vorgesehen. Der Rückbau des alten Spielfeldes einschließlich dessen Wegeanbindung und die dort vorgesehene Wiederherstellung einer Rasenfläche dient auch dem Bodenschutz. Darüber hinaus kommt die Auswahl der Sportflächen als versickerungsfähiger Belag dem Bodenschutz und der Grundwassererneuerung / Versickerung zugute. Gesonderte Maßnahmen zum Ausgleich für Bodeneingriff e werden als nicht erforderlich angesehen. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Sanierung des Basketballplatzes im Inneren Kölner Grüngürtel Stand: 12.06.2018 freiraumplus Landschaftsarchitekten Krefeld 17 6 Aussagen zum Thema Artenschutz W ie unter Punkt 4.1 „Bestandssituation“ aufgeführt, wurde die faunistische Bestandssituation innerhalb des Planungsbereiches (Parkanlage innerer Grüngürtel) nicht im Einzelnen erfasst. Vor dem Hintergrund des vorhandenen Vegetationsbestandes, der sich aus befestigten Flächen und Scherrasen sowie 2 verpflanzfähigen Bäumen zusammensetzt, ist keine erhebliche Beeinträchtigung unter dem Aspekt Artenschutz zu erkennen. 7 Quellenverzeichnis • Gesetze /Verordnungen/Satzungen BAUGB (IN AKTUELLER FASSUNG): B au- und Raumordnungsgesetz/Baugesetzbuch, Runkel und Koch (Hrsg.), Bundesanzeiger BNATSCHG (IN AKRUTELLER FASSUNG): B undesnaturschutzgesetz BBODSCHG (IN AKTUELLER FASSUNG) B undesbodenschutzgesetz Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) In der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) STADT KÖLN - Landschaftsplan der Stadt Köln - Biotoptypenliste/Köln-Code • Grundlagen/Plandaten LUDWIG (1991A): M ethode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen Froehlich + Sporbeck, Bochum LUDWIG (1991B): V erfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion, Froehlich + Sporbeck, Bochum ST ADT KÖLN: B iotoptypenbewertung (Köln-Code), Stand 1999 VERÖFFENTLICHUNGEN der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.)(1971): „Deutscher Planungsatlas, Band I Nordrhein-Westfalen, Lieferung I Böden“, Entwurf und Text Hans Maas, Eduart Mückenhausen; Gebrüder Jänecke Verlag, Hannover. 2,00 2,00 (50.11) (50.08) (50.20) (50.17) (50.22) (50.04) (50.22) (50.34) (50.34) (50.46) (50.46) (50.55) (50.45) (50.13) (50.18) (50.26) (50.20) (50.30) (50.34) (50.46) 2,00 2,00 2,00 Tribüne/ Sitzelemente aus Beton 4,00 19,54 19,54 4,00 Tribüne/ Sitzelemente aus Beton Einfassung Kantenstein Pflasterfläche Einfassung Kantenstein Pflasterfläche wassergebundene Wegedecke Rasen Rasen Kunststoffbelag Kunststoffbelag Einfassung Einfassung Einfassung Kantenstein 21,00 54,50 594/420 DatumIndexPlan Nr.Verfasser PLANGRUNDLAGEN Dateiname Planinhalt PROJEKT: 1628 - Snipes Court, Köln 51063 Köln Schanzenstrasse 11 Snipes SE BAUHERR: INDEX: DATEINAME: 1628_4.00_Genehmigung.dwg PLAN NR. 4.00 1:250 MASSSTAB: Übersichtsplan 12.06.2018 Genehmigung PROJEKT NR.: ZEICHNUNG: PLANSTUFE: Stüve / WangBEARBEITET: GEZEICHNET: DATUM:1628 VERMERKE: Stüve / Wang BLATTGRÖSSE: PLANÄNDERUNGEN Art der Änderung Datum bearb./gez. Index Übersichtsplan BEARBEITUNG: L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t e n + f r e i r a u m p l u s Email: buero@freiraumplus.de Internet: www.freiraumplus.de Wiedenhofstraße 60 47798 Krefeld Telefon (+) 49 - 2151 / 32 62 394 Telefax (+) 49 - 2151 / 32 62 395 L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t e n L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t e n Stüve Hähnel PartGmbB Legende Pflasterfläche Kantenstein wassergebundene Wegedecke Kunststoffbelag Rasenfläche Tribüne/ Sitzelemente aus Beton, Höhe 50 cm Baum Bestand Höhen Bestand(49.59)
  • Anlage 7 Auszug Bezirksvertretung Innenstadt 08.12.2020

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 14.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.12.2020 öffentlich 3.1 Sportentwicklungsplanung - Sponsoringvertrag mit der Firma SNIPES SE - Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grün- gürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße 1619/2020 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt vertragt die Beschlussvorlage mit dem Ziel einen gemeinsamen Ortstermin mit beteiligten Ratsausschüssen im Frühjahr durchzufüh- ren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
  • Anlage 3 Sponsoringvertrag

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    Anlage 3
  • Anlage 6 Beantwortung der Fragen aus dem Sportausschuss vom 27.08.2020

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    Anlage 6 Ratsvorlage 1619/2020 - Sponsoringvertrag mit der Firma Snipes SE, Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grüngürtel Nachfragen der Fraktion B90/Die Grünen zur Vorlage: Die Grünen im Rat sprechen sich dafür aus, dass im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße ein Streetball- und Basketballbereich zur freien Nutzung gesichert und optimiert wird. Zu dem zur Entscheidung vorliegenden Sponsoring-Modell haben wir folgende Nachfragen: Zur Lage des Platzes: Der Nike-Platz (ehemaliger Hubschrauberlandeplatz) soll abgerissen und entsiegelt werden. Wie ist der Untergrund der Nike-Anlage? Wie hoch ist der Aufwand, den harten Asphalt zu entsiegeln und zur Rasenfläche zu machen? Gibt es Altlasten im Boden? Im Vorfeld einer Entsiegelung der bestehenden Basketballfläche sind eingehende Untersuchungen (Bohrungen) durchgeführt worden. Unter der Asphaltdecke befindet sich eine durchgehende 32 cm dicke Betonschicht. Erkenntnisse hinsichtlich Altlasten liegen nicht vor. Die entsiegelte Fläche wird mit Rasen eingesät. Worin ist der Wechsel des Standorts begründet? Kann der neue normgerechte Streetballplatz nicht an gleicher Stelle gebaut werden wie der bestehende? Der jetzige Basketballplatz ist an dieser Stelle aufgebaut worden, da die Fläche schon versiegelt war. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat vor etwa 10 Jahren ein Pflege- und Entwicklungskonzept für den Inneren Grüngürtel erarbeitet, das vom Ausschuss Umwelt und Grün beschlossen wurde. Demnach soll der Bereich des Inneren Grüngürtels zwischen Venloer und Vogelsanger Straße als Schwerpunkt Bereich für Spiel und Sport, unter Berücksichtigung der historischen Vorgaben (Denkmalschutz), entwickelt werden. Vor dem Hintergrund dieser Vorgabe soll ein „Aktivitätsband“ östlich des Weges entwickelt werden und die Mitte als offene vielfältig nutzbare Wiesenfläche erhalten werden. Wenn nein, können Half-Court und Full-Court in dem neuen Bereich so zueinander umgruppiert werden, dass die beiden vorhandenen Bäume nicht verpflanzt werden müssen? Gemeinsam mit dem Amt für Grünflächen hat sich die Firma SNIPES in den letzten drei Jahren einige Lösungsmöglichkeiten angeschaut. Um nicht doppelt Wegeflächen als Zuwegung verbrauchen zu müssen, ist es sinnvoll, die beiden Courts (Full- und Halfcourt) als Gesamtpaket anzuordnen. Durch das Verschieben des Gesamtpaketes als Ganzes ist es möglich, einen der beiden Baumstandorte zu sichern. Beide Plätze rutschen entsprechend der aktuellen Genehmigungsplanung (Stand 05.07.2018) näher an den Bewegungsparcours heran. Dadurch kann der Baum im Norden an seinem ursprünglichen Standort gehalten werden. Lediglich der Baum im Süden muss noch versetzt werden. Zudem ist die Fläche zwischen dem nördlichen Baum und der weiter im Norden befindlichen Baumdoppelreihe nicht groß genug, um z.B. den Halfcourt dort unterzubringen. Auch bei dieser Variante gäbe es einen Konflikt mit den Baumstandorten. Die jetzige Planung stellt mit Bezug auf den Flächenverbrauch und den Schutz der vorhandenen Bäume die optimierte Variante dar. Wie sind die Tribünen beschaffen, wieviel Plätze haben sie, wie hoch sind sie und wieviel qm Fläche nehmen sie ein? Es sind zwei Tribünen in Form von einreihigen Betonsitzelementen als östliche Begrenzung vorgesehen. Die Elemente sind 0,45 / 0,50 m hoch und 1,00 m tief geplant, damit ein entspanntes Sitzen, Liegen oder Ablegen von Taschen, Rücksäcken oder Decken, etc. möglich ist. Entlang des Fullcourts erstreckt sich die Tribüne über 30 m (=> 30 m²); entlang des Halfcourts über 16 m (=> 16 m²). Die Gesamt-Tribünenfläche beträgt demnach 46,00 m² und ermöglicht ca. 60-70 Personen direkte Sitzplätze mit Blickrichtung zu den Spielfeldern einzunehmen. Zum Grünausgleich: Wie kann ein Grünausgleich im direkten Umfeld erfolgen? Der Bereich des Inneren Grüngürtels ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde und der Zustimmung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde. Für den Neubau wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung durchgeführt, dieser hat der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde zugestimmt. Der Ausgleich erfolgt im direkten Umfeld vornehmlich durch Entsiegelung der jetzigen Basketballfläche. Zum Sponsoringvertrag: Im Sponsoringvertrag erhält Snipes das Recht, fünf Veranstaltungen pro Kalenderjahr durchzuführen. Teilweise handelt es sich um mehrtägige Veranstaltungen. Warum will Snipes die Veranstaltungsfläche für Aufbauten jeweils 24 Stunden davor und danach nutzen? Wodurch werden die Veranstaltungen so zeitaufwendig? Die 24 Stunden dienen lediglich als Sicherheit, um genug Zeit zu haben, alle Auf- und Abbauarbeiten durchführen zu können. Im Idealfall werden lediglich ein paar Stunden benötigt. Da manche Dienstleistungen jedoch von Dritten durchgeführt werden, bedarf es eines kleinen „Zeitpuffers“, um nicht in zeitliche Bedrängnis zu kommen, falls die Arbeiten etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen sollten. Mit wieviel Veranstaltungsteilnehmern kalkuliert Snipes? Dies mit einer konkreten Zahl zu belegen, ist derzeit nicht möglich. Lediglich zwei der fünf Veranstaltungen sind als wirkliche Veranstaltungen mit Zuschauern vorhergesehen. Jede Veranstaltung ist beim Ordnungsamt Köln einzureichen und mit diesem hinsichtlich Veranstaltungskonzept und Sicherheitskonzept abzustimmen. Es ist nicht geplant und auch nicht umsetzbar, Veranstaltungen mit mehreren tausend Zuschauern durchzuführen. Lt. Sponsoringvertrag sollen auf dem Tennisplatz Food- und Merchandise-Trucks etc. untergebracht werden. Wieviel Tage im Jahr wird der Tennisplatz nicht als solcher nutzbar sein? Wie in den Veranstaltungsdetails zu entnehmen ist, handelt es sich bei lediglich zwei der fünf Veranstaltungen um Veranstaltungen mit Zuschauern und den oben erwähnten Trucks (Imbiss- oder Merchandisewagen). Demnach wird der Tennisplatz aller Voraussicht und Planung nach maximal 8 Tage nicht nutzbar sein. Kann ggf. auf den Verkauf von Gastronomie und Merchandise verzichtet werden? Die Firma SNIPES verzichtet nur sehr ungern auf den Verkauf von Merchandise sowie Gastronomieangeboten. Wie gerade die Sommermonate zeigen, werden Gastronomieangebote von Spieler *innen und Zuschauer*innen als willkommene Erfrischung gerne angenommen. Gibt es Stromanschlüsse im Veranstaltungsbereich oder plant Snipes, Diesel-Generatoren zu verwenden? Wie hoch ist das Maximum von Dezibel für das Musik-/Moderationssetups mit Boxen? Die konkrete Umsetzung wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt und Snipes wird sich an die ordnungsbehördliche Vorgaben halten. An zehn Samstagvormittagen ist geplant, die „Snipes Court Summer League“ durchzuführen? Ja. Stehen die Plätze ab 12 Uhr der öffentlichen Nutzung wieder zur Verfügung? Geplant ist die Spiele von 10-13 Uhr abzuhalten. Hierzu wird allerdings nur der Fullcourt genutzt. Das Halbfeld steht auch während der Ligaspiele der Öffentlichkeit zur Verfügung. Kosten: Lt Vorlage zahlt Snipes 415.607 € für den Bau der Courts, die Stadt zahlt 90.181 € an Körperschafts- und Kapitalertragssteuer. Ob die Stadt Köln den Court in eigener Regie ebenfalls zu dem Preis von 415.607 Euro bauen könnte, kann nicht abschließend bewertet werden, weil die Verwaltung keine entsprechende Planung durchgeführt hat. Die Verwaltung ist dankbar für das Angebot des Sponsors, den Bau zu übernehmen und damit den städtischen Haushalt zu entlasten. Bei einer Projektübernahme durch die Verwaltung würde aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten und notwendiger Ausschreibungen mit einer deutlich längeren Umsetzungszeit zu rechnen sein. Dies gilt ungeachtet der Frage, ob die Verwaltung die Planungsunterlagen in dieser Form von dem vom Sponsor beauftragten Landschaftsarchitekten 1:1 übernehmen könnte.
  • Anlage 11, Vorab-Auszug 07.10.2021 AKUG TOP 4.1.4 SNIPES

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    Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 20.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 07.10.2021 öffentlich 4.1.4 Sportentwicklungsplanung - Sponsoringvertrag mit der Firma SNIPES SE - Neubau eines Basketball- bzw. Streetballplatzes im Inneren Grün- gürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße 1619/2020 4.1.4.1 Snipes-Court 2576/2021 4.1.4.2 Änderungsantrag zu 1619/2020 AN/2128/2021 RM Frau Martin berichtet von dem Ortstermin, der kontrovers abgelaufen sei. Dabei sei den Ausschussmitgliedern der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen neben anderen Ausschussmitgliedern klargeworden, dass die aktuellen Pläne abzulehnen seien. Man halte weder eine Verlagerung noch eine Vergrößerung des Basketballplatzes für sinnvoll, da dies massive Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet und große Lärm- belästigung durch die Veranstaltungen der Firma SNIPES zur Folge hätte. Allerdings sei auch klargeworden, dass der vorhandene Basketballplatz sehr gut ge- nutzt werde und auf jeden Fall saniert werden müsse. Deshalb sei man mit dem Ver- treter des Sportamtes so verblieben, dass die Vorlage mit den aktuellen Plänen ab- gelehnt werde, um den Weg für eine andere Vorlage freizumachen. Dies müsse min- destens die Sanierung des bestehenden Platzes beinhalten. Offen sei, ob und wel- che Rolle hierbei SNIPES spielen werde. Frau Martin signalisiert, dass Bündnis 90 / Die Grünen auch den Änderungsantrag ablehnen werden. SE Frau Michel begründet den Änderungsantrag der Fraktion Die FRAKTION und betont, dass man die Kommerzialisierung im öffentlichen Raum ablehne. Man be- grüße es aber auch, wenn die Vorlage insgesamt abgelehnt werde, um eine weitere Versiegelung von Grünflächen zu verhindern. SB Herr Struwe signalisiert namens der SPD-Fraktion, dass man der Beschlussvor- lage zustimmen wolle. Das Thema betreffe viele unterschiedliche Bereiche, was auch im vom Rat gefassten Beschluss zur Sportentwicklungsplanung zum Ausdruck komme, der viele unterschiedliche Nutzungen im Grünbereich vorsehe. Auch der Platz im Inneren Grüngürtel passe sehr gut dazu. Aus Sicht der SPD-Fraktion agiere der Sponsor in einem vertretbaren Maß. Wenn, wie Frau Martin vorgeschlagen hat, der Platz saniert werde, interessiere ihn, wie dies finanziert werde und in welchem zeitlichen Rahmen die Sanierung stattfinden solle. RM Herr Weber betont, dass die CDU-Fraktion sowohl das allgemeine sportliche En- gagement in der Stadt als auch das Engagement der dortigen Szene am Streetball- platz unterstütze. Die aktuelle Planung umfasse jedoch die Versiegelung einer 1,5- fachen Fläche an einem Platz, der bereits jetzt mit Sportgeräten vollgestellt sei. Man glaube, dass es alternative Flächen gebe, auf denen eine Netto-Null-Versiegelung möglich sei. Daher lehne die CDU-Fraktion die aktuelle Planung ab und bitte die Verwaltung, die Fläche zu sanieren und dazu möglichst schnell Planungen vorzulegen. Man sei offen für eine finanzielle Unterstützung von Privatpersonen oder Unternehmen. SE Herr Feles möchte wissen, ob dort Möglichkeiten für Menschen mit Beeinträchti- gung vorhanden sind. SB Herr Zimmermann erklärt, dass es keinen akuten Handlungsbedarf gebe und der Platz bespielbar sei, auch wenn er stark beansprucht sei. Er regt in Richtung Verwal- tung an, zu prüfen, ob eine Nutzung der Bezirkssportanlage Ehrenfeld für den Bas- ketball auf bereits versiegelten Flächen möglich sei, mit oder ohne Kooperation mit anderen Partnern. SE Frau Gabrysch regt namens der KLIMA FREUNDE an, evtl. zusammen mit eh- renamtlichen Menschen, die sich dort bereits engagieren, und / oder einzelnen Un- ternehmen den Platz nachhaltig zu gestalten. Sie finde es bedenklich, dass die Firma SNIPES auf dem Basketball- und dem Ten- nisplatz kostenlos pro Jahr 5 Veranstaltungen durchführen und kommerzielles Film- und Werbematerial fertigen dürfe, zumal bei diesen Veranstaltungen viele Personen wahrscheinlich auf der gesamten Grünfläche herumlaufen würden. SE Herr Osorio Pulido betont für die FDP-Fraktion, dass man das aktuelle Planungs- vorhaben als positive Veränderung bewerte und dem Beschlussvorschlag der Ver- waltung zustimme. Es werde ein alter sanierungs- bzw. abrisspflichtiger Platz ent- sorgt und ein neuer Platz gestaltet und der Stadt geschenkt. Es handle sich, wie dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu entnehmen sei, nicht um Flächen mit besonders herausragender Biotopfunktion. Wenn man jetzt ei- nem Anbieter, der der Stadt Köln Public-private-Partnership – PPP 1 offerieren möch- te, eine Absage erteile, vertue man Chancen für die Zukunft für potentielle weitere Anbieter*innen.  Zunächst lässt der stellvertretende Ausschussvorsitzende über den Änderungs- antrag der Fraktion Die FRAKTION abstimmen: Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün bedankt sich bei der Fa. SNIPES SE für das Interesse eines Sponsorings zum Neubau einer Basketball- und Streetballanlage 1 https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich -private_Partnerschaft im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße. Der Aus- schuss lehnt ein solches Sponsoring am angedachten Standort jedoch ab. Stattdes- sen saniert die Stadt Köln den bestehenden Basketballplatz unter Einbeziehung der örtlichen Basketball-Community. In diesem Zusammenhang wird auch die luftfahrt- historische Bedeutung des Standorts sichtbar gemacht. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion, SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke  Anschließend stellt er die Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Abschluss eines Sponsoringvertrages zum Neu- bau einer Basketball- bzw. Streetballanlage zwischen der Stadt Köln (Sportamt) und der Fa. SNIPES SE in Höhe von 415.607,50 € inklusive Mehrwertsteuer in der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Fassung zu. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-Fraktion und Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der SPD- Fraktion und der FDP-Fraktion.

Beratungsverlauf

  1. 25.08.2020

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 27.08.2020

    Sportausschuss

    TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 07.10.2021

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: endgültig abgelehnt
  4. 28.10.2021

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  5. 08.11.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)
  6. 09.11.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.13, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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