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Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 2029/2022 vom 28.07.2022

Stand: Am 18.08.2022 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 01 Förderübersicht

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    Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022 - Fördervorschläge der Verwaltung 1 Aktives Leben e.V. Junkersdorf 2.160,00 2.216,00 2.216,00 8.585,00 1.016,00 1.200,00 2.216,00 2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 6.700,00 6.350,00 6.350,00 6.900,00 2.556,00 3.794,00 6.350,00 3 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 12.590,00 12.590,00 14.500,00 1.140,00 7.690,00 8.830,00 4 Deutscher Schwerhörigenbund 8.898,00 9.898,00 9.898,00 5.819,00 4.556,00 5.342,00 9.898,00 5 Initiative Dritte Lebensphase - I.D.L. e.V. 2.300,00 650,00 660,00 9.300,00 0,00 650,00 650,00 6 Junge Alte e.V. 2.200,00 2.695,51 2.695,51 7.064,10 700,00 2.000,00 2.700,00 7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.986,50 5.132,50 430,50 2.556,00 430,50 2.986,50 8 LemAn e.V. - Leben mit Anderen 2.227,00 1.015,59 1.015,59 100,00 1.016,00 0,00 1.016,00 9 Pro Retina e.V. 2.944,00 5.350,00 5.350,00 600,00 3.056,00 600,00 3.656,00 10 Sozialverband Deutschland e.V. - SoVD 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 11 Trauerdinner im Herz-Jesu-Stift 0,00 2.556,00 2.556,00 430,50 2.125,50 430,50 2.556,00 12 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.986,50 4.105,50 430,50 2.556,00 430,50 2.986,50 13 Unter einem Dach in Köln e.V. 3.036,00 1.240,00 1.240,00 555,00 760,00 480,00 1.240,00 14 Väteraufbruch für Kinder 1.500,00 1.500,00 1.530,56 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00 15 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.400,00 3.400,00 3.400,00 1.200,00 2.200,00 1.200,00 3.400,00 16 Wir sind stark 0,00 2.100,00 2.100,00 1.200,00 1.200,00 900,00 2.100,00 17 Zurück in die Zukunft e.V. 8.300,00 8.600,00 8.600,00 51.800,00 1.800,00 6.800,00 8.600,00 18 Verband zur Förderung von Gehörlosen* 4.496,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 64.659,00 68.690,10 71.995,66 108.914,60 31.293,50 31.947,50 63.241,00 Haushaltsansatz 2022 (2021: 92.500,00 €) 92.500,00 € Fördervorschlag 2022 (2021: 64.659,00 €) 63.241,00 € Restsumme 2022 (2021: 27.841,00 €) 29.259,00 € Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln, für Grup- pen, die dort Zuschüsse beantragen 29.259,00 € * Der Verband zur Förderung der Gehörlosen wird in 2022 von der Krankenkasse bezuschusst und hat seinen Antrag bei der Stadt Köln zurückgezogen. Selbsthilfegruppe bzw. Verein Finanzie- rungslücke lt. Antrag (€) Zuschuss 2021 (€) Beantragter Zuschuss 2022 (€) Miete oder Mietanteil (€) Fördervor- schlag 2022 insgesamt (€) Anlage 01 Fördervor- schlag Sachkosten (€) Fördervor- schlag Miete (€)
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 2029/2022 Freigabedatum 28.07.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses mit dem Gesundheitsausschuss, im Haushaltsjahr 2022 die Selbst- hilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er- halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2022, in Teilplanzeile 15 für 2022 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 Euro veranschlagt. Die für 2022 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe- gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst. Im Ergebnis werden insgesamt 63.241,00 Euro an die Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich ausge- zahlt. Wenn der Fördervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslü- cke unterschreitet bzw. vom beantragten Zuschuss abweicht, gibt es folgende Gründe: 1. Teilausgaben sind nicht förderfähig. 2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 Euro. 3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte. 4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat die/der Antragsteller*in mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten. 3 5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie am Kassenstand. Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 29.259,00 Euro gem. Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegruppen zur Verfü- gung zu stellen. Ob die seit mindestens 2007 geltende Sachkostenpauschale von 2.556,00 Euro (Obergrenze) unter Berücksichtigung aller Kostensteigerungen der letzten Jahre sowie der aktuell absehbaren, bekann- ten und sich rasant weiter verändernden Kostenentwicklungen noch zeitgemäß und angemessen erscheint, wird die Verwaltung im kommenden Jahr bewerten und gegebenenfalls eine Anpassung der bisher geltenden Kriterien vorschlagen.

Beratungsverlauf

  1. 18.08.2022

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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