2029/2022
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022
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Anlage 01 Förderübersicht
2490 Zeichen
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022 - Fördervorschläge der Verwaltung
1 Aktives Leben e.V. Junkersdorf 2.160,00 2.216,00 2.216,00 8.585,00 1.016,00 1.200,00 2.216,00
2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 6.700,00 6.350,00 6.350,00 6.900,00 2.556,00 3.794,00 6.350,00
3 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 12.590,00 12.590,00 14.500,00 1.140,00 7.690,00 8.830,00
4 Deutscher Schwerhörigenbund 8.898,00 9.898,00 9.898,00 5.819,00 4.556,00 5.342,00 9.898,00
5 Initiative Dritte Lebensphase - I.D.L. e.V. 2.300,00 650,00 660,00 9.300,00 0,00 650,00 650,00
6 Junge Alte e.V. 2.200,00 2.695,51 2.695,51 7.064,10 700,00 2.000,00 2.700,00
7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.986,50 5.132,50 430,50 2.556,00 430,50 2.986,50
8 LemAn e.V. - Leben mit Anderen 2.227,00 1.015,59 1.015,59 100,00 1.016,00 0,00 1.016,00
9 Pro Retina e.V. 2.944,00 5.350,00 5.350,00 600,00 3.056,00 600,00 3.656,00
10 Sozialverband Deutschland e.V. - SoVD 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00
11 Trauerdinner im Herz-Jesu-Stift 0,00 2.556,00 2.556,00 430,50 2.125,50 430,50 2.556,00
12 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.986,50 4.105,50 430,50 2.556,00 430,50 2.986,50
13 Unter einem Dach in Köln e.V. 3.036,00 1.240,00 1.240,00 555,00 760,00 480,00 1.240,00
14 Väteraufbruch für Kinder 1.500,00 1.500,00 1.530,56 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00
15 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.400,00 3.400,00 3.400,00 1.200,00 2.200,00 1.200,00 3.400,00
16 Wir sind stark 0,00 2.100,00 2.100,00 1.200,00 1.200,00 900,00 2.100,00
17 Zurück in die Zukunft e.V. 8.300,00 8.600,00 8.600,00 51.800,00 1.800,00 6.800,00 8.600,00
18 Verband zur Förderung von Gehörlosen* 4.496,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 64.659,00 68.690,10 71.995,66 108.914,60 31.293,50 31.947,50 63.241,00
Haushaltsansatz 2022 (2021: 92.500,00 €) 92.500,00 €
Fördervorschlag 2022 (2021: 64.659,00 €) 63.241,00 €
Restsumme 2022 (2021: 27.841,00 €) 29.259,00 €
Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln, für Grup-
pen, die dort Zuschüsse beantragen 29.259,00 €
* Der Verband zur Förderung der Gehörlosen wird in 2022
von der Krankenkasse bezuschusst und hat seinen Antrag
bei der Stadt Köln zurückgezogen.
Selbsthilfegruppe bzw. Verein Finanzie-
rungslücke
lt. Antrag (€)
Zuschuss
2021 (€)
Beantragter
Zuschuss
2022 (€)
Miete oder
Mietanteil (€)
Fördervor-
schlag 2022
insgesamt (€)
Anlage 01
Fördervor-
schlag
Sachkosten (€)
Fördervor-
schlag
Miete (€)
Beschlussvorlage Ausschuss
3733 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/503/1
Vorlagen-Nummer
2029/2022
Freigabedatum 28.07.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022
Beschlussorgan
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des
gemeinsamen Unterausschusses mit dem Gesundheitsausschuss, im Haushaltsjahr 2022 die Selbst-
hilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern.
Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er-
halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden.
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.500 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2022, in Teilplanzeile 15 für 2022 Mittel für „Z für
Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 Euro veranschlagt.
Die für 2022 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe-
gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst.
Im Ergebnis werden insgesamt 63.241,00 Euro an die Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich ausge-
zahlt.
Wenn der Fördervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslü-
cke unterschreitet bzw. vom beantragten Zuschuss abweicht, gibt es folgende Gründe:
1. Teilausgaben sind nicht förderfähig.
2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 Euro.
3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als
der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte.
4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat die/der Antragsteller*in mit
sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten.
3
5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der
Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie am Kassenstand.
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 29.259,00 Euro gem. Anlage 1 der
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegruppen zur Verfü-
gung zu stellen.
Ob die seit mindestens 2007 geltende Sachkostenpauschale von 2.556,00 Euro (Obergrenze) unter
Berücksichtigung aller Kostensteigerungen der letzten Jahre sowie der aktuell absehbaren, bekann-
ten und sich rasant weiter verändernden Kostenentwicklungen noch zeitgemäß und angemessen
erscheint, wird die Verwaltung im kommenden Jahr bewerten und gegebenenfalls eine Anpassung
der bisher geltenden Kriterien vorschlagen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rathenauplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2029/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.07.2022
- Erstellt
- 20.06.2022 14:19