Mandari Insight

2029/2022

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 28.07.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.08.2022, TOP 4.5

Anlage 01 Förderübersicht

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 01 Förderübersicht

2490 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022 - Fördervorschläge der Verwaltung
1 Aktives Leben e.V. Junkersdorf  2.160,00 2.216,00 2.216,00 8.585,00 1.016,00 1.200,00 2.216,00
2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 6.700,00 6.350,00 6.350,00 6.900,00 2.556,00 3.794,00 6.350,00
3 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 12.590,00 12.590,00 14.500,00 1.140,00 7.690,00 8.830,00
4 Deutscher Schwerhörigenbund 8.898,00 9.898,00 9.898,00 5.819,00 4.556,00 5.342,00 9.898,00
5 Initiative Dritte Lebensphase - I.D.L. e.V. 2.300,00 650,00 660,00 9.300,00 0,00 650,00 650,00
6 Junge Alte e.V. 2.200,00 2.695,51 2.695,51 7.064,10 700,00 2.000,00 2.700,00
7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.986,50 5.132,50 430,50 2.556,00 430,50 2.986,50
8 LemAn e.V.  - Leben mit Anderen 2.227,00 1.015,59 1.015,59 100,00 1.016,00 0,00 1.016,00
9 Pro Retina e.V. 2.944,00 5.350,00 5.350,00 600,00 3.056,00 600,00 3.656,00
10 Sozialverband Deutschland e.V. - SoVD 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00
11 Trauerdinner im Herz-Jesu-Stift 0,00 2.556,00 2.556,00 430,50 2.125,50 430,50 2.556,00
12 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 2.986,50 4.105,50 430,50 2.556,00 430,50 2.986,50
13 Unter einem Dach in Köln e.V. 3.036,00 1.240,00 1.240,00 555,00 760,00 480,00 1.240,00
14 Väteraufbruch für Kinder 1.500,00 1.500,00 1.530,56 0,00 1.500,00 0,00 1.500,00
15 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.400,00 3.400,00 3.400,00 1.200,00 2.200,00 1.200,00 3.400,00
16 Wir sind stark 0,00 2.100,00 2.100,00 1.200,00 1.200,00 900,00 2.100,00
17 Zurück in die Zukunft e.V. 8.300,00 8.600,00 8.600,00 51.800,00 1.800,00 6.800,00 8.600,00
18 Verband zur Förderung von Gehörlosen* 4.496,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 64.659,00 68.690,10 71.995,66 108.914,60 31.293,50 31.947,50 63.241,00
Haushaltsansatz 2022 (2021: 92.500,00 €) 92.500,00 €
Fördervorschlag 2022 (2021: 64.659,00 €) 63.241,00 €
Restsumme 2022 (2021: 27.841,00 €) 29.259,00 €  
Restsumme an Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln, für Grup-
pen, die dort Zuschüsse beantragen 29.259,00 €
* Der Verband zur Förderung der Gehörlosen wird in 2022 
von der Krankenkasse bezuschusst und hat seinen Antrag 
bei der Stadt Köln zurückgezogen.
Selbsthilfegruppe bzw. Verein Finanzie-
rungslücke 
lt. Antrag (€)
Zuschuss 
2021 (€)
Beantragter 
Zuschuss 
2022 (€) 
Miete oder 
Mietanteil (€)
Fördervor-
schlag 2022 
insgesamt (€)
               Anlage 01
Fördervor-
schlag 
Sachkosten (€)
Fördervor-
schlag 
Miete (€)

Beschlussvorlage Ausschuss

3733 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2029/2022 
Freigabedatum 28.07.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2022 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des 
gemeinsamen Unterausschusses mit dem Gesundheitsausschuss, im Haushaltsjahr 2022 die Selbst-
hilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern.  
 
Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er-
halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  92.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2022, in Teilplanzeile 15 für 2022 Mittel für „Z für 
Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 Euro veranschlagt. 
 
Die für 2022 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe-
gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst.  
 
Im Ergebnis werden insgesamt 63.241,00 Euro an die Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich ausge-
zahlt. 
 
Wenn der Fördervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslü-
cke unterschreitet bzw. vom beantragten Zuschuss abweicht, gibt es folgende Gründe:  
1. Teilausgaben sind nicht förderfähig.  
2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 Euro.  
3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als   
    der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte.  
4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat die/der Antragsteller*in mit      
 sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten.

3 
5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der  
    Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie am Kassenstand.  
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 29.259,00 Euro gem. Anlage 1 der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegruppen zur Verfü-
gung zu stellen. 
 
Ob die seit mindestens 2007 geltende Sachkostenpauschale von 2.556,00 Euro (Obergrenze) unter 
Berücksichtigung aller Kostensteigerungen der letzten Jahre sowie der aktuell absehbaren, bekann-
ten und sich rasant weiter verändernden Kostenentwicklungen noch zeitgemäß und angemessen 
erscheint, wird die Verwaltung im kommenden Jahr bewerten und gegebenenfalls eine Anpassung 
der bisher geltenden Kriterien vorschlagen.

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rathenauplatz

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Details

Aktenzeichen
2029/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.07.2022
Erstellt
20.06.2022 14:19