A-W/0018/2013
Peter-Wust-Schule I und II
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Originalantrag
3593 Zeichen
Münster, 26.11.13 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West Frau Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Antrag Peter-Wust-Schule I und II Spielgeräte, Freiflächengestaltung, Sicherheitskoordination Die Verwaltung wird beauftragt, 1) ein Gestaltungs- und Nutzflächenkonzept für die Frei- und Spielflächen der Peter- Wust-Schule - für die schwierige Phase der Bauzeit - und die Zeit nach Fertigstellung der neuen und Abriss der alten Turnhalle aufzuzeigen und mit der Schule und den Schulpflegschaftsvorsitzenden abzustimmen. Auch Sicherheitsaspekte im sensiblen Umfeld der Baumaßnahme sollen vorab transparent gemacht werden. 2) dazulegen, wie und wann die vorhandenen Spielgerät e, insbesondere die noch auf dem Schulhof des ehemaligen Schulstandortes der Peter-Wust-Schule II am Schürbusch befindlichen, gesichert und in die Neustrukturierung der Flächen einbezogen werden können und wie eine zwischenzeitliche Beschädigung ausgeschlossen wird. Begründung Eine größere Baumaßnahme (Bau der 2-Fachturnhalle) a uf einem Schulhof einer Grundschule führt zu erheblicher Reduzierung von Spiel- und Freiflächen und stellt die Schule und die Schulkinder vor große Herausforderun gen. Damit ein Nebeneinander während der Bauzeit der neuen 2-Fachtur nhalle reibungslos und sicher möglich ist, ist eine intensive Vorbereitung sicherzustellen. Dies passiert in der Regel durch einen Sicherheitskoordinator. Der Schulallta g, die Erreichbarkeit der Schule oder auch die Nutzung des Schulhofes unterliegen g erade an einer Grundschule besonderen Gesetzmäßigkeiten, da die Schulkinde r noch nicht voll im Straßenverkehr und besonders Baustellenverkehr zurechtkommen . Ein ständiger Dialog zwischen allen Beteiligten ist zwingend erforderlich und ständig geboten. Ein Wenden von Baufahrzeugen in der Schlautstiege ist nicht ohne weiteres möglich. Die Schlautstiege wird täglich von einigen Hundert Schu lkindern mit dem Fahrrad befahren. Gerade deshalb ist die Baustellensicherheit mi t der einer logistischen Lösung vor Baubeginn zu klären. Auch während der Bauphase bei laufendem Schulbetrieb m uss sichergestellt sein, dass die Kinder einen (möglichst) attraktiven Schulhof vor finden. Hierzu ist ein Konzept erforderlich, wie dies während der gesamten Zei t gewährleistet werden kann, um Verärgerung bei den Betroffenen vorzubeugen. Mit Beschlussvorlage V/0779/2013 ist bereits vor 2 Jahren de r Auflösungsbeschluss für den Schulstandort der ehemaligen Peter-Wust-Schule II am Schürbusch beschlossen worden. Seitdem ist die rechtliche Grundlage für den Verbleib der Spielgeräte auf dem Schulhof nicht mehr gegeben. Es handelt sich um Spielgeräte, die bewusst auf Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs ausgerichtet sind und daher weiterhin ben ötigt werden. Außerdem sind diese Spielgeräte teilweise vom Förderverein der P eter-Wust-Schule mitfinanziert worden. Der Förderverein legt daher Wer t darauf, dass die Geräte der Schule dauerhaft erhalten bleiben und Schäden an Spie lgeräten durch zwischenzeitliche unsachgemäße Benutzung ausgeschlossen werden . Damit die derzeitigen Schulkinder an der Peter-Wust-Schule endlich wieder etwas von ihren Spielgeräten haben, sind hier notfalls auch Übergangslö sungen umzusetzen, da sich solche Spielgeräte bisher am Schulstandort Dingbängerweg nicht wiederfinden. gezeichnet: Bernd Krekeler Peter Hamann Christian Hinzmann Ingeborg Hißmann Andreas van der Meulen Angela Stähler Elisabeth Westrup Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungOrte (3)
- Schlautstiege
- Dingbängerweg
- Schürbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0018/2013
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 28.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37