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0412/2021

Widmung von öffentlichen Flächen vor dem Haus Merheimer Str. 224 in Köln-Nippes

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 17.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 18.03.2021

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Luftbild mit Grundstücksgrenzen

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8 Zeichen

ANLAGE 3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2211 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.12.01.5.21320.2021 
Vorlagen-Nummer 
 0412/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.02.2021 
 
Widmung von öffentlichen Flächen vor dem Haus Merheimer Str. 224 in Köln-Nippes 
AN/0099/2021 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Nippes hat folgenden Antrag gestellt: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die derzeit von der Stadt Köln an private Nutzer*innen vermietete Fläche vor den drei Garagen in der 
Merheimer Straße 224 wird als öffentliches Straßenland gewidmet. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines aktuellen gültigen Bebauungs- oder Fluchtlini-
enplanes, sodass für die Fläche keine planungsrechtlichen Vorgaben vorliegen, die bei einer straßen-
rechtlichen Entscheidung zu berücksichtigen wären.  
 
Die Fläche ist nicht als öffentliches Straßenland ausgebaut und steht dem öffentlichen Verkehr nicht 
zur Verfügung. Sie gehört zwar, wie auch die als Vorgärten ausgebauten und genutzten Grundstücks-
flächen vor den Häusern Weseler Str. 15 und Merheimer Str. 222, zur Merheimer Straße, eine Nutz-
barkeit für den öffentlichen Verkehr scheidet jedoch in den jetzigen Ausbaugrenzen aus. Zur Verdeut-
lichung sind ein Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster (Anlage 1), ein Luftbild mit den Grund-
stücksgrenzen (Anlage 2) und ein Panoramabild mit der Ansicht (Anlage 3) beigefügt. 
 
Die Fläche hat keinen öffentlichen Charakter. Sie hat weder eine Verkehrsbedeutung für den allge-
meinen öffentlichen Verkehr noch eine öffentliche Erschließungs- oder wichtige Verbindungsfunktion. 
Sie ist für den Fußgängerverkehr nicht nutzbar, weil sie nicht im geradlinigen Verlauf des Gehweges 
liegt. Die Einrichtung öffentlicher Parkplätze ist hier ebenfalls nicht möglich, weil dies den Eingang 
zum Haus und die Zufahrt zu den genehmigten Garagen blockieren würde.  
 
Für die Fläche bzw. für diesen Bereich der Merheimer Straße liegen auch keine Ausbauplanungen 
vor. 
 
Aus den vorgenannten Gründen kann eine Widmung der Fläche vor dem Grundstück Merheimer Str. 
224 nicht erfolgen. 
 
 
 
Anlagen

Luftbild mit Grundstücksgrenzen

129 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 355900, 5648099
1:500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 03.02.2021Seite 1 / 1

Liegenschaftskataster

129 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 355890, 5648131
1:625
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 09.02.2021Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Merheimer Straße 224
  • Weseler Straße 15
  • Straße 22
  • Straße 15

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Details

Aktenzeichen
0412/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
17.02.2021
Erstellt
05.02.2021 08:18