2008/0381
Freizeitgelände Oberwaldhaus und Steinbrücker Teich
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Steinbrücker Teich
Dokumentation zur Werkstatt im Februar 2008
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Impressum
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Dezernat VI
Technisches Stadthaus Bessunger Straße 125, Block D
64295 Darmstadt
Telefon: 06151/13-2307 oder 13-2308
Fax: 06151/13-2329
E-Mail: dezernatVI@darmstadt.de
Konzept der Dokumentation und Fotos: Frau Kohr (Dezernat VI)
Veröffentlichung der Dokumentation: Mai 2008
Zukunft des Freizeitgeländes Steinbrücker Teich
Dokumentation der Werkstatt am 28. Februar 2008
Begrüßung der Teilnehmer am Werkstatttermin durch Herrn Stadtrat Wenzel
Inhaltsverzeichnis
Grußwort des Stadtrats
Teilnehmer der Werkstatt
Historie und Status quo des Steinbrücker Teich Geländes
Bilder des Geländes
Kartenansichten des Geländes
Zuständigkeiten im Kartenüberblick
Ziel und Ablauf der Werkstatt
Auszüge aus dem Vortrag von Herrn Professor Oppermann zu den
Ergebnissen des Stegreifentwurfs
Auszüge aus dem Vortrag von Herrn Gries zum Thema Rechts- und
Organisationsform
Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Organisations- und Rechtsform“
Ergebnisse der Arbeitsgruppe “Räumlich/funktionale Konzepte“
Zusammenfassung der Werkstattergebnisse
Bildimpressionen zur Werkstatt
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Grußwort des Stadtrats
Das Steinbrücker Teich Gelände ist ein touristisches Wahr-
zeichen Darmstadts und einer der markantesten weichen
Standortfaktoren. Direkt am östlichen Stadtrand gelegen,
stellt es das wichtigste Naherholungsgebiet Darmstadts
dar. Von Landschaftsschutzgebiet umgeben, lockt es mit
den verschiedensten Freizeitangeboten wie Bootsverleih,
Minigolfanlage, Kinderspielplatz und Ponyverleih alljährlich
zahlreiche Besucher an.
Da in der Vergangenheit - aus den unterschiedlichsten
Gründen - nur die notwendigsten Unterhaltungs-
maßnahmen getätigt wurden, befindet sich das
Freizeitgelände in einem stark sanierungsbedürftigen
Zustand. Zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes hat
sich unter Federführung des Dezernats VI die
„Arbeitsgruppe Steinbrücker Teich“ gegründet.
Zur Entwicklung eines tragfähigen Nutzungskonzeptes
sollte externes Know-how einbezogen werden. Aus diesem
Grunde wurde die Durchführung einer Planungswerkstatt
beschlossen. Bei diesem Werkstatttermin sollte
vornehmlich geklärt werden, welche Organisations- bzw.
Rechtsform für das Freizeitgelände am geeignetsten wäre
und welche räumlich/inhaltlichen Konzepte vorliegend
denkbar sind.
Das Freizeitgelände muss für die Darmstädter Bevölkerung
und auch für Besucher aus nah und fern künftig attraktiv
gestaltet werden. Diese Werkstatt hat den Schritt in die
richtige Richtung gesetzt. Hieran gilt es zukünftig
anzuknüpfen.
Bei allen Teilnehmern der Planungswerkstatt möchte ich
mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken.
Dipl. Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Teilnehmer der Werkstatt
Magistrat
Gesamtmoderation
Gruppenmoderation
Stadtverwaltung
Vorherige Verwalterin
des Geländes
Pächter auf dem
Gelände
Forstverwaltung
Fachhochschule
Darmstadt
Herr Wenzel
Herr Hirth
Herr Kolmer
Herr Ohlemüller
Frau Reichert
Herr Bittner
Frau Kohr
Herr Gompf
Frau Fath
Herr Dr. Jung
Herr Jutzler
Frau Pilz
Frau Lutter
Herr Beck
Frau Breunig
Frau Grießmann
Frau Schmitz
Herr Kelz (junior)
Herr Gleichauf
Herr Müller
Herr Prof. Oppermann
Dezernat VI, Stadtrat
Planungsbüro projekt.stadt
Amt für Wirtschaftsförderung
Bürger- und Ordnungsamt
Bürger- und Ordnungsamt
Eigenbetrieb EAD
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Darmstadt, (Dezernat VI)
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Darmstadt
Grünflächen- und Umweltamt
Grünflächen- und Umweltamt
Grünflächen- und Umweltamt
Grünflächen- und Umweltamt
Rechtsamt
Stadtplanungsamt
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt
Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing
GmbH
Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing
GmbH
Betreiber des Bootsverleihs und der
Minigolfanlage
Betreiber des Ponybetriebs
Forstverwaltung Darmstadt
Fachbereich Architektur
Vertreter von
Vereinen
Vertreter einer
gemeinnützigen
GmbH
Vertreter von
Verbänden
Steuerbüro
Im Plenum waren
folgende
Fraktionsmitglieder
vertreten:
Im Plenum waren
Studentinnen der
Fachhochschule
Darmstadt vertreten
Herr Becker
Herr Bischoff
Herr Dr. Feustel
Herr Dr. Rautenstrauch
Herr Schwebel
Herr Gries
Herr Bistritschan
Frau Fröhlich
Herr Hausmann
Herr Hang
Herr Kotoucek
Herr Mittmann
Herr Roßmann
Kaupiana, Vereinigung der Freunde und
Förderer des Darmstädter
Schulvivariums e.V.
Kaupiana, Vereinigung der Freunde und
Förderer des Darmstädter
Schulvivariums e.V.
Kaupiana, Vereinigung der Freunde und
Förderer des Darmstädter
Schulvivariums e.V.
Geschäftsführer der Regionalpark
Ballungsraum Rhein-Main gGmbH
Gewässerwart des Landesverbands
Deutscher Sportfischer Hessen e.V.
Schüllermann und Partner AG
Stadtverordneter, CDU
Stadtverordnete, SPD
Stadtverordneter, SPD
Stadtverordneter, Alternative Darmstadt
Stadtverordneter, CDU
Stadtverordneter, FDP
Stadtverordneter, SPD
Historie und Status quo des Steinbrücker Teich Geländes
Das gesamte Gelände umfasst 9,7 Hektar, wovon die Wasserfläche 3,7 Hektar ausmacht.
Das Areal stand bis zum 31.12.2007 im Eigentum des Liegenschaftsamtes der Stadt
Darmstadt.
Mit Pachtvertrag vom 17.05.1967 wurde das Anwesen von der Stadtverwaltung an das
damalige Kuratorium Freizeit und Erholung im Verkehrsverein Darmstadt e.V. zum Zwecke
der Errichtung eines Freizeitgeländes verpachtet. Das Kuratorium ist nach mehreren
Umstrukturierungen mit Wirkung zum 01.01.2000 aufgegangen in dem Verein ProRegio,
sodass ProRegio als Rechtsnachfolger in den bestehenden Pachtvertrag eingetreten ist.
ProRegio ging im Jahr 2006 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH auf, so
dass diese im Rahmen der Rechtsnachfolge Verwalterin des Geländes wurde. Da die
Unkosten nicht annähernd gedeckt werden konnten, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Marketing GmbH den Vertrag zum 31.12.2006 gekündigt. Seit diesem Zeitpunkt liegt die
Bewirtschaftung und Unterhaltung des Geländes wieder im Zuständigkeitsbereich der
Stadtverwaltung. Bis zum 31.12.2007 hat sich das Dezernat VI federführend um die
Verwaltung bemüht. Zum 1.1.2008 ging das Areal (Wasserfläche und das westlich davon
gelegene Gelände) und somit auch die Zuständigkeit auf den Eigenbetrieb Immobilien-
management Darmstadt über.
Bei dem Freizeitgelände war im Übergangszeitpunkt erheblicher Sanierungsstau aufgelaufen,
Aus diesem Grunde hat sich bereits zum Ende des Jahres 2006 unter Federführung des
Dezernats VI die Arbeitsgruppe „Steinbrücker Teich“ gegründet. Ziel dieser Gruppe, die sich
bis zum Werkstatttermin - auch in Teilgruppen - sieben Mal traf, war die Erarbeitung eines
tragfähigen Sanierungskonzeptes. Zunächst wurde im Rahmen einer Ortsbegehung eine
Dokumentation der vorhandenen Schäden erstellt. Die Zuständigkeiten für das Gelände
wurden festgelegt und die notwendigen Finanzierungsmittel wurden in Zusammenarbeit mit
den jeweiligen Fachämtern ermittelt.
Die auf diesem Wege für die Sanierung und Erhaltung bezifferten Gesamtkosten wurden -
verbunden mit Empfehlungen für die weitere Verwaltung des Geländes - in der Magistrats-
vorlage „Sanierungskonzept Steinbrücker Teich“ (0325/2007) dargestellt und in den
politischen Entscheidungsprozess hineingetragen. Der Magistrat hat die Vorlage mit Datum
vom 13.06.2007 beschlossen.
Die Empfehlungen bezüglich der weiteren Verwaltung des Geländes bestanden u.a. in dem
Hinweis, dass der Eigenbetrieb IDA ab’ dem Haushaltsjahr 2008 zunächst den gesamten Etat
zugeteilt bekommt. Der Eigenbetrieb vergibt dann die notwendigen Aufträge an die Fach-
ämter.
Von der Arbeitsgruppe empfohlen wurde außerdem die Prüfung, ob die Bewirtschaftung des
Geländes in einer anderen Rechts- bzw. Organisationsform, größere Erfolgsaussichten für die
angestrebte betriebswirtschaftlichere Ausnutzung des Geländes hätte.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Arbeitsgruppe eine Planungswerkstatt zur Zukunft des
Freizeitbereichs Steinbrücker Teich durchzuführen.
Bilder des Geländes
Parkplatz des Geländes
Bootssteg auf der westlichen Seite des Teiches
Spielplatz auf dem Gelände
Kartenansichten des Geländes
Goc ygle
Aufsicht auf das Steinbrücker Teich Gelände
Steinbrücker Teich
Auzug aus dem Landschaftsplan Darmstadt
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Ziel und Ablauf der Werkstatt
Das sanierungsbedürftige Gelände am Steinbrücker Teich soll als touristisches Wahrzeichen
Darmstadts erhalten bleiben. Die Werkstatt sollte klären, welche Rechts- bzw. Organisations-
form für den Betrieb des Freizeitgeländes die geeignetste wäre und welche räumlich/inhalt-
lichen Konzepte denkbar sind.
Mit der Gesamtmoderation wurde die Büro projekt.stadt, Herr Markus Hirth, beauftragt.
Neben Referenten, die mögliche Organisations- und Rechtsformen darstellten, konnte Herr
Professor Oppermann als Vortragender gewonnen werden. In seinen Ausführungen stellte er
die Ergebnisse eines Stegreifentwurfs der Hochschule Darmstadt vor, bei dem sich
Studentinnen mit räumlich/funktionalen Konzepten zur Weiterentwicklung des Steinbrücker
Teich Geländes beschäftigt hatten.
14:00 Begrüßung und kurze Einführung in den Sachstand Herr Stadtrat Wenzel
14:15 Vorstellung der Ziele und Darstellung des Ablaufs der Werkstatt Herr Hirth
14:20 Referate
Vorstellung von Stegreifentwürfen seiner StudentInnen zum Herr Prof.
Steinbrücker Teich Gelände Oppermann
Darstellung verschiedener denkbarer Rechtsformen für den Herr Gries
Betrieb des Steinbrücker Teich Geländes
Vortrag aus der Sichtweise einer gemeinnützigen GmbH Herr Dr.
Rautenstrauch
Vortrag aus der Sichtweise eines Fördervereins Herr Bischoff
15:30 Kaffeepause
16:00 Arbeit in zwei Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe: Organisation und Rechtsform Moderation:
Herr Kolmer
Arbeitsgruppe: Räumliche und funktionale Konzepte Moderation:
Herr Hirth
18:00 Vorstellung der Arbeitsgruppenergebnisse
18:10 Schlussdiskussion im Plenum
18:25 Schlusswort Herr Stadtrat Wenzel
Auszüge aus dem Vortrag von Herrn Professor Oppermann
zu den Ergebnissen des Stegreifentwurfs
Zunächst verdeutlichte Herr Professor Oppermann den Charakter eines Stegreifentwurfs und
seine Stellung innerhalb des Architekturstudiums. Insbesondere machte er deutlich, dass ein
Stegreifentwurf ohne umfangreiche Betreuung und Korrekturen in relativ kurzer Zeit durch
die Studentinnen und Studenten erarbeitet werde. Insofern stehe die Idee im Vordergrund,
der Stegreif liefere keine detailgenauen Entwurfsplanungen. Die von ihm heute vorgestellten
Ergebnisse seien daher vor dem Hintergrund zu sehen, dass bereits mit dem Titel des
Stegreifs „Luftschloss im Wald“ die Aufforderung an die Studentenschaft erging, die Ideen
fliegen zu lassen.
Herr Professor Oppermann stellte zunächst die Aufgabenbeschreibung des Stegreifs vor.
im Sinne eines Ideenwettbewerbes ist in diesem Stegreif eine Einrichtung, eine Attraktion,
eine neue Nutzung („Luftschloss“) zu entwerfen, die aufgrund ihrer erhöhten Popularität
rechtfertigt, mehr an Steuermitteln hier zu investieren oder die ein privatwirtschaftliche
Nutzung erst rentabel macht. Bei der mündlichen Erläuterung der Aufgabe wurden folgende
Punkte angedacht:
. Spielerischer und meditativer Sport (Frisbee, Tai-Chi, Walking etc.)
. Wahrnehmungs- und Themenspielplatz (spielerischer Umgang mit physikalischen
Phänomenen z.B. „Summstein“, Lichtreflexe) „Freilandmuseum der Sinne“
. Wald. und Naturpädagogik (z.B. „Waldschule‘*, „Waldkindergarten‘“, Naturspielplatz
. Bildende Kunst, Symposien, Aktionen (z.B. „Bildhauerwochen‘, „Totempfahl-
schnitzaktionen‘, u.a.)
. Freilicht-Musik, - Theater, «Kleinkunst
. Feste und Feiern (Kinderfeste, Schulfeste, Sommerfeste von Parteien, Vereinen,
Firmen u.a.)
. Tiere (Vorträge, Exkursionen, „Expeditionen“, u.a.)
Diese Liste nennt nur einige Beispiele und sollte durch eigene kreative Konzepte erweitert
werden. Es sind dabei ein, maximal zwei zueinander passende Nutzungsschwerpunkte
auszuwählen, konzeptionell zu entwickeln und in der Freiraumplanung und in der
Entwurfsplanung baulich darzustellen. Diese Nutzungen sind mit Gebäude und Architektur
(„Luftschlösser“) umzusetzen.
Die Ergebnisse wurden in unterschiedlichen Gruppen zusammengefasst und exemplarisch
vorgestellt. Die Bandbreite der Arbeiten war groß und reichte dabei von einem weitgehenden
Belassen des Bestands (,„[....] die vorhandenen Anlagen sollten überarbeitet und teilweise
erneuert werden.“) über die Schaffung einer „Attraktion“ bis hin zu einer grundsätzlichen
Neugestaltung und -Konzeption des Steinbrücker Teich Freizeitgeländes.
Herr Professor Oppermann präsentierte im Plenum des Werkstatttermins sechs ausgewählte
Projekte, wovon zwei Arbeiten seiner Studentinnen auf der folgenden Seite exemplarisch
abgebildet wurden.
Verfasserinnen: Christina Goedderz und Anna-Eva Steinmetz
Verfasserin: Stella Daniel
Auszüge aus dem Vortrag von Herrn Gries zum Thema
Rechts- und Organisationsformen
Die Wahl der Rechts- und Organisationsform richtet sich nach der Ausrichtung der
Geschäftsidee.
Bei der nachfolgenden Darstellung wird zunächst die Annahme unterstellt, dass es der
Wissenschaftsstadt Darmstadt allein oder vorrangig darauf ankommt, zukünftig Mittel von
Dritten für die Einrichtung zu erhalten.
. Stiftung
Eine Stiftung ist ein Zweckvermögen. Es gibt keine Mitglieder, Beteiligte oder Inhaber, denen
Überschüsse aus einem Geschäftsergebnis zustehen.
Die Stiftung verfolgt definierte Zwecke, sie benötigt ein Grundkapital.
Eine Stiftung kann genauso gemeinnützig sein wie ein Verein oder eine GmbH. Unterhält sie
eine Einrichtung zur Erzielung von Einnahmen von einigem Gewicht, wird gleichwohl eine
Steuerpflicht in Betracht kommen, die so genannte Zweckbetriebseigenschaft oder ein
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Die Stiftung hat neben dem rein ideellen Bereich auch den Bereich der Vermögens-
verwaltung, für den eine Steuerpflicht ausscheidet.
. Verein
Ein Verein ist ebenfalls ein Zweckvermögen. Allerdings ist er definiert in der gemeinsamen
Zweckverfolgung mehrerer - mindestens 7 - Mitglieder. Überschüsse werden nicht an die
Mitglieder ausgekehrt, insbesondere bei gemeinnütziger Betätigung.
Der gemeinnützige Verein verfolgt definierte Zwecke, er benötigt kein Grundkapital, kann also
auch als Betreiber auftreten.
Unterschiedlich hohe Mitgliedsbeiträge, (natürliche Personen, Institutionen, etc.) sind üblich,
unterschiedliche Stimmrechte dagegen nicht zulässig.
Ein Förderverein tritt nicht selbst nach außen auf als Inhaber einer Einrichtung; er fördert mit
den selbst angeworbenen Mitteln die (gemeinnützige) Einrichtung eines Dritten.
Der Förderverein nimmt keinen unmittelbaren Einfluss auf die Einrichtung, in aller Regel sind
seine Zuwendungen aber zweckbestimmt, d.h. der Geförderte bleibt nicht frei, wie er die
Mittel verwenden kann. Dies erscheint insbesondere attraktiv für investive Maßnahmen; der
dem Förderverein spendende Bürger oder Gewerbetreibende sieht, was mit seinen Mitteln
passiert.
“ Zweckverband
Ein Zweckverband setzt in Hessen die Beteiligung von zwei Gebietskörperschaften voraus.
Sodann können auch andere Institutionen, auch natürliche Personen und juristische
Personen des privaten Rechts Mitglied werden.
Der Verband regelt seine Aufgabe und Finanzierung durch Satzung. Überschüsse aus seiner
Wirtschaftsführung können grundsätzlich ausgeschüttet werden. Der Verband kann aber auch
gemeinnützig sein, sodass dies dann ausgeschlossen ist
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. GmbH
Die GmbH ist grundsätzlich eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Person des
privaten Rechts. Soweit sie nicht gemeinnützig ist, ist sie zur Gewinnerzielung „verurteilt“;
ein Verzicht auf mindestens kostendeckende Einnahmen führt zu Ertragssteuern auf
verdeckte Gewinnausschüttungen. Problematisch ist in der Regel auch die Umsatzsteuer.
Die gemeinnützige GmbH ist steuerlich zu führen wie der gemeinnützige Verein. Sie ist nur
steuerpflichtig mit Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Wie beim Verein
erscheint es nicht als gemeinnützig, für eine Stadt eine Einrichtung als Betriebsführer zu
führen.
. Regie- oder Eigenbetrieb
Regie- und Eigenbetrieb sind Teile der Rechtsperson der Stadt, also vollständig unter
kommunaler Kontrolle. Der Eigenbetrieb ist jedoch ein Sondervermögen.
Über Fördervereine, Förderstiftungen oder unselbständige Stiftungen und Zustiftungen
werden attraktive Eigenbetriebe regelmäßig und teilweise ganz außerordentlich gefördert, da
die auf das eingegrenzte Sondervermögen beschränkte Rechnungslegung die
Wirtschaftführung für Spender und Förderer attraktiv macht.
Zusammenfassung:
Für die Mittelanwerbung eignet sich insbesondere der Förderverein. Ein Verein als Inhaber
der Einrichtung beschränkt dagegen die Einflussnahme der Stadt deutlich. Eine Stiftung ist
zusätzlich kommunalaufsichtsrechtlich schwierig einzurichten.
Ein Förderverein kann - muss aber nicht - eine stärkere Förderung bewirken, wenn die
Einrichtung in einen Eigenbetrieb überführt wird. Angesichts der äußerst geringen Größe ist
jedoch zu erwarten, dass der Eigenbetrieb systembedingte Mehrkosten mit sich bringt.
Eine Kostenübernahme oder -minimierung durch Dritte führt in der Regel zu einer
Beschränkung von städtischer Einfluss. Die politische und damit finanzielle Verantwortung
bleibt jedoch bei der Stadt.
Eine GmbH erscheint nur bei in sich tragfähiger Geschäftsidee sinnvoll.
Diese Auszüge entstammen dem Vortrag des Herrn Gries vom Steuerbüro Schüllermann und
Partner.
Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Organisations- und
Rechtsform“
Herr Bischoff, Herr Bittner, Frau Fath, Herr Dr. Feustel, Herr Gries, Frau Grießmann,
Herr Gleichauf, Herr Jutzler, Frau Lutter, Herr Ohlemüller,
Herr Dr. Rautenstrauch, Frau Reichert, Herr Dr. Roßmann
Moderation: Herr Kolmer
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe „Organisations- und Rechtsform“
stellten grundsätzlich klar, dass keine Rechtsform den Investitions- bzw. Zuschussbedarf für
das Freizeitgelände Steinbrücker Teich „von alleine erledigt“. Politisches Ziel sollte sein, die
Anlage als Erholungs- und Freizeitort bzw. als Ort für pädagogische Konzepte zu betreiben.
Die Gruppe wies darauf hin, dass die Organisationsform sowohl den Funktionen folgt, denen
das Gelände dienen soll, als auch der Nutzungsintensität folgt, der die Anlage unterliegt. Die
Grundfrage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die, ob der Besuch der
Freizeitanlage künftig weiterhin kostenlos bleiben soll oder nicht. Diese Frage wurde - mit
Blick auf die Historie und entsprechend dem bestehenden bürgerschaftlichen Bedürfnis -
entschieden bejaht.
Als potentiell tragfähige Zusatznutzungen wurde ein „Cafe am See“ angedacht, als Nutzung
ohne wirtschaftlichen Hintergrund wurden umwelt- bzw. naturpädagogische Konzepte
erörtert.
Hier wurden „Konkurrenzen“ zu anderen vorhandenen Einrichtungen in Darmstadt gesehen,
wie beispielsweise
« Streichelzoo-Elemente mit Konkurrenz zum Vivarium
« Klettergarten-Elemente mit Konkurrenz zum Kletterpark Lichtwiese
« naturpädagogische Elemente mit Konkurrenz zum
Streuobstwiesenzentrum
« umweltpädagogische Elemente mit Konkurrenz zum Hofgut
Oberfeld
In diesem Zusammenhang wurde dem Spielplatz auf dem Freizeitgelände eine Alleinstellung
zugestanden, da dieser - entsprechend gestaltet - von Familien mit Kindern gerne als
„Attraktion“ viele Familien mit Kindern herbeilocken könnte. Aus diesem Grunde gibt die
Gruppe die Empfehlung, den Spielplatz gestalterisch aufzuwerten und somit eine Ergänzung
zu den bereits vorhandenen Angeboten Ponyreiten, Minigolf- und Bootsbetrieb anzubieten.
Die verschiedenen denkbaren Rechtsformvarianten wurden in der Arbeitsgruppe durchdacht,
wobei die Empfehlung vorliegend dahinging, das Freizeitgelände im Zuständigkeitsbereich
des Eigenbetriebs zu belassen und zusätzlich einen Förderverein zu installieren. Es müsste
in diesem Zusammenhang jedoch ein geeignetes Profil herausgearbeitet werden, mit einer
Nische, in der sich der Förderverein etablieren kann. Die Arbeitsgruppe weist darauf hin,
dass die gezielte Auswahl von geeigneten Persönlichkeiten im Vorstand eines solchen Vereins
von entscheidender Bedeutung ist. Dem Verein käme im Wesentlichen die Medienarbeit zu
um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erzielen und Gelder für förderungswürdige
Projekte zu akquirieren.
Als mögliche Alternative zu einer vollständig eigenen Konstruktion verwies die Gruppe auch
auf die Möglichkeit, organisatorische „Kopplungen“ zu bestehenden Angeboten (Beispiele
siehe oben) zu suchen bzw. mit diesen zusammen zu arbeiten (z.B. mit dem Hofgut
Oberfeld).
Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Räumlich-funktionale
Konzepte“
Herr Beck, Herr Becker, Frau Breunig, Herr Dr. Jung, Herr Kelz, Herr Müller,
Herr Prof. Oppermann, Frau Schmitz, Herr Schwebel
Moderation: Herr Hirth
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe „Räumlich-funktionale Konzepte“
waren einhellig der Meinung, dass der Steinbrücker Teich grundsätzlich keiner weiter-
gehenden Attraktivierung bedarf.
In der Arbeitsgruppe wurde dargestellt, dass der Steinbrücker Teich eine regionale Attraktion
für Darmstadt und Umgebung darstellt. Er wurde als „feste Institution“ bezeichnet, die
insbesondere für Familien eine wichtige soziale Funktion wahrnimmt, da die Benutzung
dieses Freizeitbereichs kostenfrei ist.
Der Steinbrücker Teich stelle insofern eine grundsätzlich funktionierende Einrichtung dar, die
als „Oase“ in einer zunehmend kommerzialisierten Umgebung bezeichnet wurde. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßten ausdrücklich, dass geplant ist, im Rahmen der
jährlichen Saisoneröffnungsveranstaltung am 1. Mai 2008 eine Befragung der Nutzerinnen
und Nutzer durchzuführen, um sicherzustellen, dass die in der Arbeitsgruppe geäußerte
Einschätzung zum Steinbrücker Teich auch von den Betroffenen geteilt wird.
Im weiteren Verlauf wurden drei Optionen diskutiert:
« Sanierung
«® (behutsame) Weiterentwicklung
« (Setzen eines) kommerziellen Highlights.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig darüber, dass eine ausschließliche
Sanierung des Steinbrücker Teiches nicht ausreichend ist, um die beschriebenen Funktionen
auf Dauer sicher zu stellen. Ebenso einhellig wurde der Ansatz verworfen, am Steinbrücker
Teich ein kommerzielles Highlight anzusiedeln. Nach Überzeugung der Arbeitsgruppe setzen
die bestehenden Nutzungen und der zu erhaltende Charakter der Freizeitanlage einem
solchen Vorhaben zu enge Grenzen. Die Ablehnung des Handlungsansatzes „Attraktivierung
durch Highlights“ ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer insbesondere dadurch
begründet, dass durch eine Kommerzialisierung des Steinbrücker Teiches bisherige
Nutzerinnen und Nutzer (Familien mit Kindern) verdrängt werden und somit ein „Common“
in Darmstadt verschwinden würde.
In der Folge kam die Arbeitsgruppe daher zu dem Ergebnis, dass der Steinbrücker Teich
einer behutsamen Weiterentwicklung bedarf. Als mögliche Ergänzungen werden folgende
Nutzungen benannt:
« Anlage eines waldpädagogischen Lehrpfades
« Herstellung einer zusätzlichen Bewirtung direkt am Teich
« Anlage einer Bühne mit der Idee, eine ortsverträgliche Konzert-
reihe am Steinbrücker Teich zu etablieren
® Ergänzung der Freizeitanlage durch eine nicht-kommerzielle, frei
nutzbare Attraktion (zusätzliche Spiel-/Freizeitgeräte)
« Einbeziehen des Steinbrücker Teiches in ein Projekt der
Gewässervernetzung
Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist ein dauerhaftes Engagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt mit Haushaltsmitteln am Steinbrücker Teich erforderlich. Kommerzielle
Nutzungen am Steinbrücker Teich sind nach Meinung der Arbeitsgruppe nur in sehr
geringem Umfang möglich, ohne den erhaltenswerten Charakter der Freizeitanlage zu
gefährden. Die Arbeitsgruppe regt an, für den Betrieb des Steinbrücker Teiches
bürgerschaftliches Geld einzuwerben, z.B. in Form eines Fördervereines, Anwerbung von
Sponsoren etc.
Abschließend regt die Arbeitsgruppe an, für den Steinbrücker Teich auf der Basis ihrer
Empfehlungen ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Gleichzeitig sollten jedoch die erforder-
lichen und bereits ausführlich beschriebenen Sofortmaßnahmen umgesetzt werden, damit
die Freizeitanlage in der Saison 2008 durch Familien aus Darmstadt und Umgebung in der
gewohnten Weise genutzt werden kann.
19
Zusammenfassung der Werkstattergebnisse
Grundsätzlich sprachen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beider Arbeitsgruppen
dafür aus, das Gelände rund um den Steinbrücker Teich in seinem jetzigen, naturnahen
Charakter zu belassen; das Gelände soll als „Refugium“ erhalten bleiben.
Die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen. Das
Freizeitgelände soll im Rahmen eines Planungskonzeptes behutsam weiterentwickelt und in
seiner Attraktivität gesteigert werden. Hierbei entstehende Projekte müssten sich aber
unbedingt ins Landschaftsbild einfügen.
Das Spielplatzgelände wurde als eines der wichtigsten sanierungsbedürftigen Teile der
Freizeitanlage eingestuft.
Beide Arbeitsgruppen regen an, einen Förderverein für das Freizeitgelände ins Leben zu
rufen, der sich vornehmlich um die Einwerbung von Finanzmitteln bemüht. Es wird jedoch
klargestellt, dass das finanzielle Engagement der Stadt auch weiterhin erforderlich sein wird
um die Freizeitanlage zukünftig funktionsgerecht zu erhalten.
Der Sozialfunktion des Geländes für Familien sollte Rechnung getragen werden, in dem der
Besuch des Geländes weiterhin kostenfrei bleibt.
Diese formulierten Grundsätze sollen nach dem Willen der Werkstattteilnehmer in die
politischen Gremien hineingetragen werden.
20
Bildimpressionen
zum Werkstatttermin
he}
{Pr}
Kontakt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Dezernat VI
Technisches Stadthaus Bessunger Straße 125, Block D
64295 Darmstadt
Telefon 06151/13-2307 oder 13-2308
Telefax: 06151/13-2329
E-Mail: dezernatVI@darmstadt.de
2008/0381
1280 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 27.08.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat III an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Dezernat VI Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0381 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Freizeitgelände Oberwa ldhaus und Steinbrücker Teich Vorlage vom: 19.08.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt die Dokumentation der Werkstatt zur Zukunft des Freizeitgeländes Steinbrücker Teich zur Kenntnis und leitet diese an die Stadtverordnetenversammlung weiter. Darmstadt, 19.08.2008 Der Dezernent III: Der Dezernent VI: Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat Anlagen: Dokumentation Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ...
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Bessunger Straße 125
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0381
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00