4053/2018
Baubeschluss für die Erneuerung einer Fahrtreppenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -
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Anlage 3 - Treppenlösung
24 Zeichen
Anlage 4 - Treppenlösung
Anlage 8 - Stellungnahme zum VA vom 26.03.2019
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Anlage 8 Die Verwaltung nimmt zu den Wortbeiträgen in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 wie folgt Stellung: Der prognostizierte Kostenorientierungswert für den Einbau einer Aufzugsanlage, als Ersatz für die heute verbaute Fahrtreppe, beträgt rund 700.000 €. Hierbei unberücksichtigt ist eine möglicherweise erforderlich werdende bauliche Anpassung des Trogbauwerks für den Einbau des Aufzuges. Nach einer ersten Einschätzung ist ein Antrag auf Fördermittel für den Aufzug wenig erfolgversprechend, da die Haltestelle bereits in ihrer heutigen Form als barrierefrei eingestuft wird. Die Baumaßnahme müsste deshalb voraussichtlich in gesamter Höhe aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Hinzu kommen jährliche Kosten für Wartung, Reinigung und Reparaturen von Sachbeschädigungen. Auf Grundlage von Erfahrungswerten bei der Unterhaltung von Aufzugsanlagen im Stadtbahnbereich und aufgrund der Lage des Aufzuges könnten diese wiederkehrenden Kosten bei rund 50.000 € bis 75.000 € pro Jahr liegen. Da solche Reparaturen erfahrungsgemäß sehr häufig anfallen und oft nicht zeitnah ausgeführt werden können, ist mit längeren Stillstandszeiten zu rechnen. Die Kosten für die regelmäßige Unterhaltung einer Fahrtreppe liegen bei rund 15.000 € im Jahr.
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 29.01.2019
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 08.02.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.01.2019 öffentlich 3.6 Baubeschluss für die Erneuerung einer Fahrtreppenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz mit gleichzeitiger Freigabe von in- vestiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 4053/2018 RM Hammer merkt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, dass sich seine Fraktion durchaus mit dem alternativen Beschlussvorschlag anfreunden könnte, da auch eine Erneuerung der Fahrtreppenanlage keine Barrierefreiheit verspreche; dazu sei diese zu kurz geraten und könne nicht von allen genutzt werden. Im Zuge der Maßnahme sollte dann jedoch auch eine attraktivere Umgestaltung geprüft werden; städtebaulich sei der Bereich kein Highlight. Auch SE Fahlenbock gibt zu bedenken, dass die Rolltreppe sehr schmal sei. Aller- dings sei auch die vorhandene Rampe nicht barrierefrei. Aufgrund ihrer Länge sollte diese mit Podesten ausgestattet werden. Vorsitzender Wolter schlägt vor, die Vorlage heute nur zu verweisen und das Votum der BV Mülheim abzuwarten. Ggf. sollte zuvor noch eine Abstimmung mit den Behin- dertenverbänden erfolgen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung zunächst in die Bezirks- vertretung Mülheim. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 - Zustimmung Rechnungsprüfungsamt vom 28.11.2018
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Anlage 4
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 öffentlich 3.1 Baubeschluss für die Erneuerung einer Fahrtreppenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 4053/2018 RM Hammer weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Fahrtreppe für verzichtbar erachte und er daher vorschlagen möchte, vor einer endgültigen Entscheidung in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit der BV Mülheim durchzuführen. > Die Beschlussfassung wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, zunächst einen Ortstermin mit Vertretern der BV Mülheim und des Verkehrsausschusses zu organisieren.
Anlage 6 - Stellungnahme zum VA vom 29.01.2019
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Anlage 6 Die Verwaltung nimmt zu den Diskussionen in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.01.2019 wie folgt Stellung: Die vorhandene Rampe zur Buchheimer Straße ist als Trogbauwerk ausgebildet. Sie hat zwar eine Neigung von 6%, verfügt jedoch nicht über die aktuell vorgeschriebenen Zwischenpodeste und ist somit nicht barrierefrei. Die Herstellung der erforderlichen Zwischenpodeste in einem Abstand von 6 Metern würde die Rampe um insgesamt 8,80 Meter verlängern. Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme müsste der Trog nahezu vollständig aufgenommen und neu hergestellt werden. Während der Umsetzung müssten umfangreiche Zwischenabstützungsmaßnahmen durchgeführt werden. Auf Grund dieses hohen Aufwandes betragen die abgeschätzten Kosten für diese Maßnahme rund 750.000 €.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/693
Vorlagen-Nummer
4053/2018
Freigabedatum
16.01.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die Erneuerung einer Fahrtreppenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Wiener
Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des
Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung einer Fahrtreppenanla-
ge an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz sowie mit der Erstattung des städtischen Eigen-
anteils an den Investitionskosten von rd. 140.300 € brutto an die Kölner Verkehrsbetriebe AG
(KVB AG).
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe von 140.300 € bei
Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für
Baumaßnahmen, Hj. 2019.
Alternative:
Der Verkehrsausschuss beschließt auf die Erneuerung der Fahrtreppenanlage zu verzichten
und anstelle der Fahrtreppe eine feste Treppe, deren Kosten 214.200 € brutto betragen, ein-
zubauen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Mülheim
der Vorlage uneingeschränkt zustimmt.
ja / nein
Verkehrsausschuss 29.01.2019
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019
Verkehrsausschuss 26.03.2019
Finanzausschuss 01.04.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 140.300 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 32.400 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 24.530 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
An der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz ist eine Fahrtreppenanlage (Anlage 1 Lageplan
Fahrtreppe 57) dringend zu erneuern. Es handelt sich um eine Außenfahrtreppe, die den KVB-
Verteilerbereich am Wiener Platz mit der Buchheimer Straße verbindet. Die im Jahr 1990 errichtete
Fahrtreppe musste aufgrund des schlechten Zustandes im Juli 2018 stillgelegt werden (Anlage 2).
Bei vielen älteren Fahrtreppen wurde für die Unterkonstruktion nicht verzinkter Stahl verbaut, der an-
schließend beschichtet wurde. Alle Fahrtreppen dieser Bauweise weisen starke Schäden durch Kor-
rosion auf, auch wenn zwischenzeitlich der Korrosionsschutz erneuert wurde. Neuere Fahrtreppen
haben eine feuerverzinkte Konstruktion, die wesentlich dauerhafter ist. Eine Instandsetzung ist nach
Überschreiten der Nutzungsdauer der Fahrtreppe wegen der vorhandenen und eintretenden Schäden
unwirtschaftlich. Es bedarf somit einer kompletten Erneuerung der Fahrtreppenanlage in 2019.
Verbunden mit der Erneuerung der Fahrtreppenanlage werden bauliche Anpassungsmaßnahmen
erforderlich. Die vorhandenen Schaltschranknischen sind anzupassen. Außerdem ist der Pflaster-
belag im Bereich der Fahrtreppenzugänge anzupassen bzw. zu ersetzen.
Für die Fahrtreppe ist eine Richtungsumkehrsteuerung vorgesehen, die den fahrgastabhängigen
Auf- und Abwärtsbetrieb erlaubt. Neben der Signalisierung in der Ampelsäule werden vor der An-
triebsmatte farbig wechselnde LED-Streifen installiert, die dem Fahrgast den Betriebszustand der
Fahrtreppe signalisieren. Auf die Gesamtkosten hat dies keine nennenswerten Auswirkungen, da
lediglich einige Komponenten anders ausgeführt werden müssen.
Die Arbeiten für die Erneuerung der Fahrtreppe müssen unter Aufrechterhaltung des Betriebs
durchgeführt werden. Dazu muss die feste angrenzende Treppe zeitweise gesperrt und an dem
Ausgang die Fußwegbreite der Rampe teilweise eingeschränkt werden. Nach Demontage der
Verkleidungen erfolgt das Ausheben der alten Fahrtreppe. Nach vorbereitenden baulichen Arbei-
ten und technischen Ausstattungen wird die neue Fahrtreppe eingehoben. Die Arbeiten für das
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Ein- und Ausheben der Treppenkonstruktionen erfolgen mittels Autokran.
Aus dem U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 ergibt sich eine Aufgaben- und Kostenteilung zwischen
der Stadt Köln und der KVB AG für die U-Bahn- und Hochbahn-Strecken. Danach unterhält und
erneuert die Stadt Köln auf ihre Kosten die Erdbauwerke außerhalb der Übergabegrenzen und die
Rohbauwerke. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen der Bauwerke sowie der Erdbauwerke in-
nerhalb der Übergabegrenzen unterhält und erneuert die KVB AG.
Die Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Anlagen vor den Sperren oder Sperrlinien
(ehemalige Fahrkartenentwerteranlagen vor dem Zugang des Fahrbetriebes der KVB AG), die
gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, werden laut dem U -Bahn-Vertrag vom
24.10.1973 der KVB AG von der Stadt Köln erstattet.
Da es sich bei der geplanten Maßnahme um eine Erneuerung der Fahrtreppe vor den Sperren
oder Sperrlinien handelt (Außenfahrtreppen, die von der Verteilerebene zur Oberfläche führen), die
gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, erfolgt für die Ausführung der Baumaß-
nahmen eine Erstattung der Kosten an die KVB AG.
Alternative
Es wurde eine Alternative untersucht, bei der auf die Erneuerung der Fahrtreppe verzichtet wird.
Dabei ist vorgesehen, die Fahrtreppe auszubauen und die vorhandene Lauftreppe zu verbreitern.
Des Weiteren soll die seitliche Mauer entlang der vorhandenen Rampe, zur Verbesserung der bar-
rierefreien Zugänglichkeit der Stadtbahnhaltestelle, mit einem zusätzlichen Handlauf ausgestattet
werden. Eine Darstellung dieser Alternative ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Genehmigungsverfahren
Für die Erneuerung der Fahrtreppenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz ist kein Geneh-
migungsverfahren erforderlich.
Kosten und Förderung
Die Gesamtkosten der Erneuerung der Fahrtreppenanlage betragen rd. 302.800 € netto und wer-
den der KVB AG zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 7 % auf die Fremdleistungen i.H.v. rd.
21.200 € netto für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen erstattet.
Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in
NRW (ÖPNVG); der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Fahrtreppe wurde 1990 eingebaut und mit Fördermitteln bezuschusst. Da die Fahrtreppe be-
reits ihre normale Lebensdauer erreicht hat, unterliegt sie nicht mehr der Zweckbindungsfrist.
Die KVB AG wird die Fördermittel beantragen und geht von zuwendungsfähigen Kosten von rund
272.500 € netto aus. Hierdurch werden Fördermittel für die Baukosten i.H.v. rd. 245.300 € netto
erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB AG vereinnahmt.
Die Stadt Köln erstattet der KVB AG den folgenden verbleibenden Eigenanteil:
Gesamtkosten 302.800 €
zuzüglich 7 % Zuschlag 21.200 €
Zwischensumme 324.000 €
zuzüglich 19 % MwSt 61.560 €
Zwischensumme 385.560 €
abzüglich 90 % Zuschuss 245.300 €
Eigenanteil rund 140.300 €
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen.
Kosten und Förderung der Alternative
Die Kosten i.H.v. 214.200 € brutto für die feste Treppe sind nicht nach dem Gesetz über den
öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) förderfähig, da es sich um keine Investitionen in
die ÖPNV-Infrastruktur mit Funktionsverbesserung handelt.
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RPA
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung für die Fahrtreppenanlage an der Stadt-
bahnhaltestelle Wiener Platz über 302.800 € netto unter der RPA-Nr.:2018/1541 vom 28.11.2018
bestätigt. Die Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 4 beigefügt.
Finanzierung
Die zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils erforderlichen Mittel von 140.300 € sind im
Haushaltsplan 2019 einschließlich Finanzplanung bis 2022 im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV unter Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen - Teilplan-
zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen berücksichtigt.
Für die nach Fertigstellung der Maßnahme anfallenden jährlichen bilanziellen Abschreibungen von
32.400 € sowie der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von 24.530 € werden entsprechen-
de Ansätze im Hpl.-Entwurf 2020 ff berücksichtigt.
Finanzierung der Alternative
Die benötigten Aufwandsermächtigungen i.H.v. 214.200 € für die feste Treppe stehen im Rahmen des
im HPL 2019, Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Unterhaltungsbudgets zur Verfügung.
IVC
Eine Vorlage im IVC war nicht erforderlich, da der Schwellenwert von 500.000 € nicht überschritten
wird.
Anlage 1 Lageplan Fahrtreppe 57
Anlage 2 Fotos der aktuellen Situation
Anlage 3 Treppenlösung
Anlage 4 Zustimmung RPA vom 28.11.2018
Anlage 1 - Lageplan Fahrtreppe 57
48 Zeichen
Anlage 2 - Lageplan Fahrtreppe 57 Fahrtreppe 57
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 04/2026
3494 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/693
Vorlagen-Nummer
4053/2018
Stand: 21.04.2026
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Erneuerung einer Fahrtreppenanlage an der Stadtbahnhaltestelle
Wiener Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung einer Fahrtrep-
penanlage an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz sowie mit der Erstattung des städ-
tischen Eigenanteils an den Investitionskosten von rd. 140.300 € brutto an die Kölner
Verkehrsbetriebe AG (KVB AG).
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächti-
gungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe
von 140.300 € bei Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen, Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2019.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
20.04.2026
Nach der Umplanung für den Einbau des Druckentwässerungssystem im Bereich der Buch-
heimer Rampe und Anpassung des VZ-Plans werden die Arbeiten Ende April wieder aufge-
nommen.
28.07.2025
Um die Buchheimer Rampe und somit die neue Fahrtreppe drucklos entwässern zu können,
wurden weitere Versuche unternommen, die ursprüngliche Entwässerungsleitung zu orten.
Aufgrund der unbekannten Lage und Tiefe konnte diese mit der durchgeführten Suchschach-
tung jedoch nicht geortet werden.
Im August 2025 erfolgt eine Ausschreibung für den Einbau eines Druckentwässerungssys-
tems im Bereich der Buchheimer Rampe, welches die Entwässerung der Rampe und der an-
geschlossenen Fahrtreppe in Zukunft sicherstellt.
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15.08.2023
Die Fahrtreppe wird von der KVB im Auftrag der Stadt erneuert. Die entsprechenden Be-
schlüsse liegen vor und die Finanzierung ist bereits gesichert.
Die eigentliche Bestellung und der nachfolgende Einbau der Fahrtreppe stehen im Zusam-
menhang mit einem derzeit noch zu lösenden Problem mit der Entwässerung der Haltestelle.
Die Entwässerung der Rampe zur Buchheimer Straße und die Entwässerung der Fahrtrep-
pengrube funktionieren derzeit nicht über die ursprünglich eingebauten Leitungen. Verstopfun-
gen ließen sich trotz intensiver Bemühungen nicht beseitigen. Da die Leitungen in das Bau-
werk einbetoniert sind, bleibt nur der Weg, eine neue Auffanggrube und eine Pumpe mit
Druckleitung einzubauen. Dies befindet sich in Planung und wird voraussichtlich bis Ende
2023 abgeschlossen sein. Die Umsetzung wird weitere 6 Monate brauchen. Erst danach kann
die Fahrtreppe bestellt und eingebaut werden. Hierfür sind in der Regel ebenfalls ca. 6 Mo-
nate Vorlauf einzukalkulieren.
Nächste Schritte:
20.04.2026
Nach Aufbau der geänderten Verkehrsführung werden Ende April die Arbeiten im Bereich der
Buchheimer Rampe wieder aufgenommen. Dafür muss der untere Bereich der Rampe gänz-
lich für den Fußgängerverkehr gesperrt werden.
Es ist geplant, die Maßnahme Anfang des 3. Quartals abzuschließen. Nach Wiederherstellung
der Entwässerung der Rampe, kann die Fahrtreppe ausgetauscht werden. Der Einbau der
Fahrtreppe ist für das 4. Quartal eingeplant.
28.07.2025
Veröffentlichung der Ausschreibung im August. Beginn der Maßnahme Oktober 2025 und Fer-
tigstellung bis Ende 2025.
15.08.2023
Fertigstellung der Planung und Umsetzung des neuen Pumpensumpfes.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Januar 2027
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 26.03.209
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 17.04.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 öffentlich 3.3 Baubeschluss für die Erneuerung einer Fahrtreppenanlage an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz mit gleichzeitiger Freigabe von in- vestiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 4053/2018 RM Hammer meldet Beratungsbedarf an und bittet seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Vertagung. Auf Nachfrage von RM Roß-Belkner weisen sowohl SE Fahlenbock als auch Herr Neweling, Leiter des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau nachdrücklich darauf hin, dass eine Fahrtreppe kein Instrument der Barrierefreiheit sei und vielmehr den Personen diene, die beispielsweise eine Gehbehinderung haben oder schweres Gepäck mit sich führen. Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, fügt ergänzend hinzu, dass als barrierefreie Zu- wegung zur Buchheimer Straße der Aufzug am Bahnsteig der Linie 4 und die Que- rung des Clevischen Ringes genutzt werden könne. SE Vietzke bittet um Mitteilung, ob alternativ zur Fahrtreppe auch die Errichtung ei- nes Aufzuges geprüft worden sei. Herr Neweling sagt eine Prüfung und Stellungnahme zu. Die Beschlussfassung wird bis zum 02.05.2019 vertagt.
Anlage 2 - Fotos der aktuellen Situation
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Anlage 3 Fotos der aktuellen Situation
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4053/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.01.2019
- Erstellt
- 05.12.2018 07:55