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3949/2019

Kosten für den Rückbau der Unterbringungseinrichtung Eygelshovener Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1998 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 3949/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
 
Kosten für den Rückbau der Unterbringungseinrichtung Eygelshovener Straße 
Die Fraktion der CDU der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um Beantwortung der folgenden Fra-
gen zum Rückbau der ehemaligen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in der Eygelshovener 
Straße. Die Fragen beziehen sich auf die Kostenschätzung aus Anlage 4 der Vorlage 3295/2019/1. 
 
1. Welche Kosten im Detail verbergen sich hinter der pauschalen Summe 800.000.- € bei der 
Position 2, Container? 
2. Welche Kosten im Detail verbergen sich hinter der pauschalen Summe 250.000.- € bei der 
Position 3, Metallarbeiten? 
3. Wie erklärt sich eine Honorarzahlung von 140.000.- €? Wer erhält dieses Honorar und wofür? 
Welche Stundenzahl wird hier zu welchem Stundensatz angesetzt? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1.) 
 
In den 800.000 Euro der Position 2, Container sind die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung 
der Fenster, der Türen, der Dämmung, der Wände und des Bodenbelags enthalten. Diese belaufen 
sich auf ca. 3.100 Euro pro Container. 
 
Zu 2.) 
 
In den 250.000 Euro der Position 3, Metallarbeiten sind die Demontage und Entsorgung der Treppen 
und Flurelemente berücksichtigt. Die Kosten ergeben sich aus den Quadratmetern der zu entsorgen-
den Fläche und dem Baukostenindex (BKI). 
 
Zu 3.) 
 
Das Honorar erklärt sich aus dem Leistungsbild Objektplanung nach der Honorarordnung für Archi-
tekten und Ingenieure (HOAI). Es wurden die anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.436.000 Euro 
netto zugrunde gelegt. Da es sich um einen Abbruch von Containern handelt, wurde die Honorarzone 
I festgelegt und nach Leistungsphasen der HOAI ermittelt. Es wird kein Stundensatz angesetzt. Das 
Honorar erhält die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die Planungsleistungen des Abbruchs.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3949/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.11.2019
Erstellt
12.11.2019 15:04