3949/2019
Kosten für den Rückbau der Unterbringungseinrichtung Eygelshovener Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1998 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3949/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Kosten für den Rückbau der Unterbringungseinrichtung Eygelshovener Straße Die Fraktion der CDU der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um Beantwortung der folgenden Fra- gen zum Rückbau der ehemaligen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in der Eygelshovener Straße. Die Fragen beziehen sich auf die Kostenschätzung aus Anlage 4 der Vorlage 3295/2019/1. 1. Welche Kosten im Detail verbergen sich hinter der pauschalen Summe 800.000.- € bei der Position 2, Container? 2. Welche Kosten im Detail verbergen sich hinter der pauschalen Summe 250.000.- € bei der Position 3, Metallarbeiten? 3. Wie erklärt sich eine Honorarzahlung von 140.000.- €? Wer erhält dieses Honorar und wofür? Welche Stundenzahl wird hier zu welchem Stundensatz angesetzt? Antwort der Verwaltung Zu 1.) In den 800.000 Euro der Position 2, Container sind die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung der Fenster, der Türen, der Dämmung, der Wände und des Bodenbelags enthalten. Diese belaufen sich auf ca. 3.100 Euro pro Container. Zu 2.) In den 250.000 Euro der Position 3, Metallarbeiten sind die Demontage und Entsorgung der Treppen und Flurelemente berücksichtigt. Die Kosten ergeben sich aus den Quadratmetern der zu entsorgen- den Fläche und dem Baukostenindex (BKI). Zu 3.) Das Honorar erklärt sich aus dem Leistungsbild Objektplanung nach der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI). Es wurden die anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.436.000 Euro netto zugrunde gelegt. Da es sich um einen Abbruch von Containern handelt, wurde die Honorarzone I festgelegt und nach Leistungsphasen der HOAI ermittelt. Es wird kein Stundensatz angesetzt. Das Honorar erhält die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die Planungsleistungen des Abbruchs.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3949/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.11.2019
- Erstellt
- 12.11.2019 15:04