V/0462/2023
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0010/2023)
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Dringlichkeitsentscheidung D_0010_2023
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Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2023 Betreff: Zuschusszahlung für das Sportinternat Beschluss: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster e. V. einen einmaligen, außerordentlichen Zuschuss bis zu einer Höhe von 65.000 € für drin- gende Instandsetzungsarbeiten im Sportinternat zu gewähren. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 65.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Produkt- gruppe 0801 nicht veranschlagt, werden jedoch im laufenden Budget der o. g. Produktgruppe aufge- fangen. Begründung: Ausgangslage: Seit einiger Zeit sucht der Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster e. V. nach einer neuen Perspektive für das Sportinternat, das derzeit im Lettischen Zentrum an der Salzmannstraße unterge- bracht ist. Die vorhandenen Räumlichkeiten erfüllen immer weniger die Anforderungen, die an eine Internatsunterbringung zu stellen sind. Die Neubaupläne des Vereins werden von der Stadt Münster unterstützt. So wurden in den Beratungen zum Haushalt 2023 durch einen Antrag für das Haushaltsjahr 2024 Planungskosten (25.000 Euro) in den Haushalt eingestellt. Zudem liegt ein Antrag der CDU-Rats- fraktion vor (A-R/0061/2022), dem Sportinternat eine Perspektive zu geben. Die Stadt Münster, die DJK Sportamt Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bergmann Telefon: 492-5219 Bergmann@stadt- muenster.de - 2 - Bildungs- und Sportstiftung, die KletterBar Münster GmbH und der Verein zur Förderung des Leistungs- sports in Münster e. V. haben mit dem Letter of Intent vom 16.05.2023 erklärt, dass die gemeinsame Absicht besteht, den „Sport- und Gesundheitscampus an der Coburg“ zu verwirklichen. Bestandteil des Campus soll auch ein Neubau für das Sportinternat sein. Der Neubau soll das jetzige Sportinternat im Lettischen Centrum an der Salzmannstraße ersetzen, das den aktuellen Erfordernissen und Standards für die Nachwuchsförderung im Leistungssport nicht mehr entspricht. Betrieben werden soll das Spor- tinternat auch künftig vom Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster (VzFdL) mit Unterstüt- zung der Stadt. Abhängig von der Entscheidung über den Antrag auf Fördermittel des Landes NRW könnte das Projekt ab 2025 realisiert werden. Bis dahin wird der Standort an der Salzmannstraße weiterhin benötigt. Vermieter der Räumlichkeiten ist der Verein Lettisches Centrum Münster e. V. Die Räumlichkeiten, die das Sportinternat im Lettischen Centrum seit 2009 nutzt, sind sanierungsbedürftig. Vor allem dringend notwendige sicherheitsrelevante Elektroarbeiten und die Sanierung der Bäder stehen auf einer Mängelliste, die der VzFdL hat erstellen lassen. Der VzFdL hat bei verschiedenen Gesprächen und Terminen immer wieder unterstrichen, dass der VzFdL die Kosten für die Sanierung nicht stemmen könne, daher sei eine finanzielle Beteiligung der Stadt Münster notwendig. Die Angebote sowohl für die Elektroarbeiten als auch für Bädersanierung sind dem städtischen Sportamt zugeleitet worden. Des Weiteren hat der VzFdL in den geführten Gesprächen deutlich gemacht, dass er seine Bereitschaft, weiterhin als Träger dieser Institution zur Verfügung zu stehen, von mehreren Dingen abhängig macht. Dazu gehört, dass die derzeit für den Internatsbetrieb genutzten Räumlichkeiten im Lettischen Centrum kurzfristig so hergerichtet werden, dass die Betriebserlaubnis für den Internatsbetrieb bis zu einem Umzug nicht entzogen wird und die Belegung des Internats nicht wegen des schlechten baulichen Zu- stands gefährdet wird. Aktueller Sachstand: Die vom VzFdL eingeholten Angebote zu den sicherheitsrelevanten Elektroarbeiten und zu den drin- gend notwendigen Arbeiten in den Sanitärbereichen belaufen sich auf insgesamt 80.416,59 € brutto. In dem Angebot zu den Sanitärarbeiten werden allerdings weitergehende Kosten benannt, die erst nach Beginn der Sanierungsmaßnahmen genauer definiert werden können, so dass Zusatzkosten nicht aus- geschlossen werden können. Um dort eine Reserve zu haben, werden aktuell 85.000 € brutto als ma- ximale Investition angenommen. Aufgrund der Qualität der Mängel müssen die oben genannten Instandsetzungsarbeiten so schnell wie möglich umgesetzt werden und die Sanierungsarbeiten sollen möglichst nicht den normalen Internats- betrieb stören. Daher soll versucht werden, die Arbeiten innerhalb der Sommerferien zum Abschluss zu bringen. Ein Erreichen beschlussfähiger Gremien ist daher nicht rechtzeitig möglich. Der Mietvertrag zwischen dem VzFdL und dem Verein Lettisches Centrum Münster e. V. verpflichten den Vermieter nicht zur Durchführung und/oder Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. Das Let- tische Centrum hat nach intensiven Beratungen gleichwohl eine maximale Beteiligung in Höhe von 20.000 € zugesagt, so dass ein potentieller Restbetrag von 65.000 € zu finanzieren ist. Um nicht den Fortbestand des Internats zu gefährden, gewährt die Stadt Münster für die beiden Sanie- rungsmaßnahmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 65.000 €. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dezidiert nach- zuweisen. Münster, den 27.07.2023 In Vertretung gez. gez. Thomas Paal Philipp Hagemann Stadtdirektor Sportausschussvorsitzender
Anlage A
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Anlage A zur V/0462/2023 Kurzüberblick Die Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2023 über eine Zuschusszahlung für das Sportinternat gemäß § 60 GO NRW wird genehmigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Dringlichkeitsentscheidung wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit brei- tem Freizeit- und Sportangebot weiterentwickeln“ verfolgt. Weiterhin wird entsprechend des Verfassungsauftrages der Sport in Münster gepflegt und gefördert. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und – stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0462/2023 V/0462/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0010/2023) Zuschusszahlung für das Sportinternat Beratungsfolge 06.09.2023 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2023 über eine Zuschusszahlung für das Sportinternat wird gemäß § 60 Absatz 2 GO NRW genehmigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 65.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Produkt- gruppe 0801 nicht veranschlagt, werden jedoch im laufenden Budget der o.g. Produktgruppe aufge- fangen. Sportamt 16.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bergmann Telefon: 492-5219 Bergmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0462/2023 Begründung: Dringlichkeitsentscheidungen sind nach § 60 Abs. 2 GO NRW dem zuständigen Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Die inhaltliche Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu ent- nehmen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage - Anlage A - Dringlichkeitsentscheidung (D/0010/2023)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Salzmannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0462/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.08.2023
- Erstellt
- 03.08.2023 15:25