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V/0462/2023

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0010/2023)

Vorlagen 03.08.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 06.09.2023, TOP 8

Dringlichkeitsentscheidung D_0010_2023

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Dringlichkeitsentscheidung D_0010_2023

5629 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2023 
 
 
Betreff: 
 
Zuschusszahlung für das Sportinternat 
 
Beschluss: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Verein zur Förderung des Leistungssports in 
Münster e. V. einen einmaligen, außerordentlichen Zuschuss bis zu einer Höhe von 65.000 € für drin-
gende Instandsetzungsarbeiten im Sportinternat zu gewähren. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 65.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Produkt-
gruppe 0801 nicht veranschlagt, werden jedoch im laufenden Budget der o. g. Produktgruppe aufge-
fangen.  
 
Begründung: 
 
Ausgangslage:  
 
Seit einiger Zeit sucht der Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster e. V. nach einer neuen 
Perspektive für das Sportinternat, das derzeit im Lettischen Zentrum an der Salzmannstraße unterge-
bracht ist. Die vorhandenen Räumlichkeiten erfüllen immer weniger die Anforderungen, die an eine 
Internatsunterbringung zu stellen sind. Die Neubaupläne des Vereins werden von der Stadt Münster 
unterstützt. So wurden in den Beratungen zum Haushalt 2023 durch einen Antrag für das Haushaltsjahr 
2024 Planungskosten (25.000 Euro) in den Haushalt eingestellt. Zudem liegt ein Antrag der CDU-Rats-
fraktion vor (A-R/0061/2022), dem Sportinternat eine Perspektive zu geben. Die Stadt Münster, die DJK 
Sportamt 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bergmann 
Telefon: 492-5219 
Bergmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
 
Bildungs- und Sportstiftung, die KletterBar Münster GmbH und der Verein zur Förderung des Leistungs-
sports in Münster e. V. haben mit dem Letter of Intent vom 16.05.2023 erklärt, dass die gemeinsame 
Absicht besteht, den „Sport- und Gesundheitscampus an der Coburg“ zu verwirklichen. Bestandteil des 
Campus soll auch ein Neubau für das Sportinternat sein. Der Neubau soll das jetzige Sportinternat im 
Lettischen Centrum an der Salzmannstraße ersetzen, das den aktuellen Erfordernissen und Standards 
für die Nachwuchsförderung im Leistungssport nicht mehr entspricht. Betrieben werden soll das Spor-
tinternat auch künftig vom Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster (VzFdL) mit Unterstüt-
zung der Stadt. Abhängig von der Entscheidung über den Antrag auf Fördermittel des Landes NRW 
könnte das Projekt ab 2025 realisiert werden.  
 
Bis dahin wird der Standort an der Salzmannstraße weiterhin benötigt. Vermieter der Räumlichkeiten 
ist der Verein Lettisches Centrum Münster e. V. Die Räumlichkeiten, die das Sportinternat im Lettischen 
Centrum seit 2009 nutzt, sind sanierungsbedürftig. Vor allem dringend notwendige sicherheitsrelevante 
Elektroarbeiten und die Sanierung der Bäder stehen auf einer Mängelliste, die der VzFdL hat erstellen 
lassen. Der VzFdL hat bei verschiedenen Gesprächen und Terminen immer wieder unterstrichen, dass 
der VzFdL die Kosten für die Sanierung nicht stemmen könne, daher sei eine finanzielle Beteiligung 
der Stadt Münster notwendig. Die Angebote sowohl für die Elektroarbeiten als auch für Bädersanierung 
sind dem städtischen Sportamt zugeleitet worden.  
 
Des Weiteren hat der VzFdL in den geführten Gesprächen deutlich gemacht, dass er seine Bereitschaft, 
weiterhin als Träger dieser Institution zur Verfügung zu stehen, von mehreren Dingen abhängig macht. 
Dazu gehört, dass die derzeit für den Internatsbetrieb genutzten Räumlichkeiten im Lettischen Centrum 
kurzfristig so hergerichtet werden, dass die Betriebserlaubnis für den Internatsbetrieb bis zu einem 
Umzug nicht entzogen wird und die Belegung des Internats nicht wegen des schlechten baulichen Zu-
stands gefährdet wird.  
 
Aktueller Sachstand: 
 
Die vom VzFdL eingeholten Angebote zu den sicherheitsrelevanten Elektroarbeiten und zu den drin-
gend notwendigen Arbeiten in den Sanitärbereichen belaufen sich auf insgesamt 80.416,59 € brutto. In 
dem Angebot zu den Sanitärarbeiten werden allerdings weitergehende Kosten benannt, die erst nach 
Beginn der Sanierungsmaßnahmen genauer definiert werden können, so dass Zusatzkosten nicht aus-
geschlossen werden können. Um dort eine Reserve zu haben, werden aktuell 85.000 € brutto als ma-
ximale Investition angenommen. 
  
Aufgrund der Qualität der Mängel müssen die oben genannten Instandsetzungsarbeiten so schnell wie 
möglich umgesetzt werden und die Sanierungsarbeiten sollen möglichst nicht den normalen Internats-
betrieb stören. Daher soll versucht werden, die Arbeiten innerhalb der Sommerferien zum Abschluss 
zu bringen. Ein Erreichen beschlussfähiger Gremien ist daher nicht rechtzeitig möglich. 
 
Der Mietvertrag zwischen dem VzFdL und dem Verein Lettisches Centrum Münster e. V. verpflichten 
den Vermieter nicht zur Durchführung und/oder Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. Das Let-
tische Centrum hat nach intensiven Beratungen gleichwohl eine maximale Beteiligung in Höhe von 
20.000 € zugesagt, so dass ein potentieller Restbetrag von 65.000 € zu finanzieren ist. 
 
Um nicht den Fortbestand des Internats zu gefährden, gewährt die Stadt Münster für die beiden Sanie-
rungsmaßnahmen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 65.000 €. 
  
Die tatsächlich entstandenen Kosten sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen dezidiert nach-
zuweisen. 
 
Münster, den 27.07.2023 
 
In Vertretung 
 
gez.        gez. 
Thomas Paal       Philipp Hagemann 
Stadtdirektor       Sportausschussvorsitzender

Anlage A

1088 Zeichen

Anlage A zur V/0462/2023 
Kurzüberblick 
Die Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2023 über eine Zuschusszahlung für das Sportinternat 
gemäß § 60 GO NRW wird genehmigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 

Mit der Dringlichkeitsentscheidung wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit brei-
tem Freizeit- und Sportangebot weiterentwickeln“ verfolgt.  
 
Weiterhin wird entsprechend des Verfassungsauftrages der Sport in Münster gepflegt und 
gefördert. 
 
 

 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –
stätten  
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

1434 Zeichen

V/0462/2023 
V/0462/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0010/2023) 
Zuschusszahlung für das Sportinternat 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2023 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung D/0010/2023 über eine Zuschusszahlung für das Sportinternat wird 
gemäß § 60 Absatz 2 GO NRW genehmigt. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 65.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Produkt-
gruppe 0801 nicht veranschlagt, werden jedoch im laufenden Budget der o.g. Produktgruppe aufge-
fangen. 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
16.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bergmann 
Telefon: 492-5219 
Bergmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0462/2023 
Begründung: 
 
Dringlichkeitsentscheidungen sind nach § 60 Abs. 2 GO NRW dem zuständigen Ausschuss in der 
nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung soll mit dieser Vorlage eingeholt 
werden. Die inhaltliche Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu ent-
nehmen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage 
- Anlage A 
- Dringlichkeitsentscheidung (D/0010/2023)

Beratungsverlauf (1)

06.09.2023 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Salzmannstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0462/2023
Typ
Vorlagen
Datum
03.08.2023
Erstellt
03.08.2023 15:25