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AN/0292/2022

Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten

Die Linke. Anfrage nach § 4 14.02.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 2.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3002 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Frau Ausschussvorsitzende 
Sabine Pakulat 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.02.2022 
AN/0292/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 
 
Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses 
zu nehmen: 
 
Mit dem Beschluss des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen am 11.02.2014 hat der Rat 
die Verwaltung beauftragt, das Instrument Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Diese 
Maßnahme wurde priorisiert, ist also mit Vorrang zu bearbeiten. 
Der Rat hat am 3.2.2022 eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd-
West beschlossen und der Stadtentwicklungsausschuss hat am 2.12.2021 die Aufstellung 
einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner 
Innenstadt (Rathenauplatz) beschlossen. 
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass damit – wenn auch langsam – der Beschluss des 
Rates umsetzt wird. In beiden Fällen hat die Verwaltung es jedoch versäumt, ihre 
Entscheidungsgrundlage transparent darzulegen. 
 
Die Fraktion DIE LINKE fragt die Verwaltung daher: 
1. Mit welcher Methodik ist die Auswahl der beiden Gebiete erfolgt? 
2. Was sind die Ergebnisse der stadtweiten Voruntersuchung zur Identifikation von 
Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen?

2 
Insbesondere interessiert uns, welche Wohngebiete bei der stadtweiten 
Voruntersuchung auf den nächstfolgenden Plätzen für den Erlass Sozialer 
Erhaltungssatzungen stehen. 
3. Wie sind die von verschiedenen Bezirksvertretungen beschlossenen Prüfaufträge für 
den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen bearbeitet worden? 
Konkret bitten wir darum, darzulegen, wie die folgenden Wohnquartiere hinsichtlich der 
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung bewertet werden: 
 Agnesviertel, Deutz, Eigelstein, Georgsviertel, Gereonsviertel (ohne Gerling-
Quartier), Griechenmarktviertel, Pantaleonsviertel (alle Beschluss der BV 1, Juni 
2021) 
 Neuehrenfeld-Lukasstraße, Neuehrenfeld-Herkules Hochhaus, Neuehrenfeld-
Liebigstraße, Neuehrenfeld-Schlachthof-Süd (alle Beschluss d er BV 4, Mai 2021) 
 Sülz (Beschluss der BV 3, November 2018) 
 die Teile der Stadtviertel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die 
nicht Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren (Beschluss der 
BV 4, Juli 2018) 
Weitere von Bezirksvertretungen benannte Wohnquartiere sind ggfls. zu ergänzen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0292/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
14.02.2022
Erstellt
02.02.2022 13:43