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Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0292/2022 vom 14.02.2022
Stand: Am 10.03.2022 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Frau Ausschussvorsitzende Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.02.2022 AN/0292/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Soziale Erhaltungssatzungen: Transparenz bei der Priorisierung von Gebieten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: Mit dem Beschluss des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen am 11.02.2014 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, das Instrument Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Diese Maßnahme wurde priorisiert, ist also mit Vorrang zu bearbeiten. Der Rat hat am 3.2.2022 eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Mülheim Süd- West beschlossen und der Stadtentwicklungsausschuss hat am 2.12.2021 die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt (Rathenauplatz) beschlossen. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass damit – wenn auch langsam – der Beschluss des Rates umsetzt wird. In beiden Fällen hat die Verwaltung es jedoch versäumt, ihre Entscheidungsgrundlage transparent darzulegen. Die Fraktion DIE LINKE fragt die Verwaltung daher: 1. Mit welcher Methodik ist die Auswahl der beiden Gebiete erfolgt? 2. Was sind die Ergebnisse der stadtweiten Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen? 2 Insbesondere interessiert uns, welche Wohngebiete bei der stadtweiten Voruntersuchung auf den nächstfolgenden Plätzen für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen stehen. 3. Wie sind die von verschiedenen Bezirksvertretungen beschlossenen Prüfaufträge für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen bearbeitet worden? Konkret bitten wir darum, darzulegen, wie die folgenden Wohnquartiere hinsichtlich der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung bewertet werden: Agnesviertel, Deutz, Eigelstein, Georgsviertel, Gereonsviertel (ohne Gerling- Quartier), Griechenmarktviertel, Pantaleonsviertel (alle Beschluss der BV 1, Juni 2021) Neuehrenfeld-Lukasstraße, Neuehrenfeld-Herkules Hochhaus, Neuehrenfeld- Liebigstraße, Neuehrenfeld-Schlachthof-Süd (alle Beschluss d er BV 4, Mai 2021) Sülz (Beschluss der BV 3, November 2018) die Teile der Stadtviertel 40103 (Ehrenfeld) und 40104 (Vogelsanger Straße), die nicht Teil des ehemaligen Sanierungsgebietes Ehrenfeld-Ost waren (Beschluss der BV 4, Juli 2018) Weitere von Bezirksvertretungen benannte Wohnquartiere sind ggfls. zu ergänzen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf
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