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APS/146/2025

Bauvoranfrage Feldmühleplatz 1 - Neubau Wohngebäude

Beschlussvorlage 20.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Sitzung am 28.01.2026, TOP 14

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97 Zeichen

Neubau Wohngebäude 
Joachimstraße 
für 44 Wohnungen
Skizze Joachimstraße & 
Mönchenwerther Straße

Beschlussvorlage

4569 Zeichen

APS/146/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage Feldmühleplatz 1 - Neubau Wohngebäude 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Anhörung 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der 
erforderlichen Befreiungen.  
 
Befreiungen sind erforderlich von der Art der Nutzung und den Baulinien. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des 
einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und 
zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 
BauGB i. V. m.  § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es 
sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren 
Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung 
hier zulässig und die Erschließung gesichert ist.  
 
Für das Grundstück liegen der Verwaltung zwei Voranfragen vor. Hier wird ein 
Wohngebäude geplant, der Bauherr kann sich optional auch ein Bürogebäude mit 
gleicher Kubatur an dieser Stelle vorstellen. Der zweite Antrag wird separat 
vorgestellt. 
 
Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Bürogebäude im nördlichen Bereich. Es 
ist durch eine II-geschossige Tiefgarage unterbaut.

Seite 2 
Geplant ist die Errichtung eines L-förmigen Bürogebäudes mit fünf Geschossen sowie 
einem Staffelgeschoss an der Eck e Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. Die 
bestehende Tiefgaragenzufahrt soll in die Mönchenwerther Straße verlegt und in das 
beantrage Gebäude im Erdgeschoss integriert werden. 
 
Es ist eine Befreiung von den festgesetzten Baulinien erforderlich, da di ese um 4 bis 
14 m überschritten werden. 
 
Der Bebauungsplan setzt ein Geschäftsgebiet (D -Gebiet) fest, welches einem 
heutigen Kerngebiet entspricht. Das Vorhaben bedarf daher einer Befreiung nach § 
31 Absatz 3 BauGB. 
 
Aufgrund der Befreiung nach § 31 Absatz  3 BauGB fällt die Genehmigung der 
Befreiungen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. 
 
 
Begründung: 
 
Die Festsetzung als D-Gebiet entspricht im Wesentlichen einem heutigen Kerngebiet, 
in dem Wohnungen grundsätzlich nicht zul ässig sind. Die Nutzung zu Wohnzwecken 
wäre an dieser Stelle denkbar, da in der näheren Umgebung eine Wohnbebauung 
bereits vorhanden ist und teilweise gegenüber an der Joachimstr. Im Bebauungsplan 
festgesetzt wurde. 
 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nu tzung ist die östlich gelegene 
Nachbarbebauung geprägt durch V -VI-geschossige Bürogebäude, im Westen durch 
IV-V-geschossige Wohngebäude. Die Geschossigkeit des Neubaus fügt sich in die 
nähere Umgebung ein. 
 
Hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie orie ntiert sich der Neubau in seiner 
Ausrichtung parallel zu den Straßen Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. 
Somit wird die Straßenflucht weitergeführt. Die Baulinie diente in erster Linie der 
Sicherung eines städtebaulichen Zustandes, der heute so nicht mehr besteht. Durch 
das Überschreiten der Baulinie wird eine harmonischere und kontinuierlichere 
Straßenraumkante entlang der Mönchenwerther Straße erzeugt. Die Fläche zwischen 
Neubau und Bestandsgebäude wird parkähnlich begrünt. 
 
Hinsichtlich der Art der Nutzung als Wohngebäude sind in benachbarten 
Bebauungsplänen Wohngebiete festgesetzt. Insofern bestehen städtebaulich gegen 
die Erteilung der Befreiung keine Bedenken. In Gebieten mit einem angespannten 
Wohnungsmarkt kann im Einzelfall von den Festsetzunge n des Bebauungsplans 
befreit werden. Der Bauherr verpflichtet sich das Baulandmodell der 
Landeshauptstadt Düsseldorf umzusetzen, wonach 50 % der Wohneinheiten aus 
öffentlich gefördertem Wohnraum bestehen sollen. 
 
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilun g der erforderlichen Befreiungen keine 
Bedenken. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Die erforderlichen Stellplätze werden in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen. 
 
Für das Bauvorhaben müssen 8 Bäume, davon 7 satzungsgeschützt, gefällt werden. 
Anzahl und Art der Ersatzpflanzungen werden im weiteren Bauantragsverfahren 
festgelegt. Eine intensive Begrünung der Dachflächen ist vom Gartenamt gefordert.

Seite 3 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Bebauungsplan 
Lageplan 
Grünflachenplan 
Ansichten 
Visualisierung

Lageplan

11822 Zeichen

B
AGWMST
R
vorhandene Geländehöhe35,53
IIIHIII
AbstandsflächeberechnungT1=(52.05-35.50)*0.25=4.13T2=(55.50-35-50)*0.25=5.00T3=(59.15-35.50)*0.25=5.91T4=((60.43-(36.36-35.81)/2)*0.25=6.05T5=((63.86-(36.36-35.81)/2)*0.25=6.91 (liegt in T4)T6=(64.25-35.65)*0.25=7.15T7=(66.74-35.65)*0.25=7.77
Bebauungsplan Nr. 5278/020 von 30.10.1962Fluchtlinienplan Nr. 5722/001 von 13.11.1897
geplante Geländehöheinterpolierte Geländehöhe34,8534,65
ED
WHWandhöhe Planungz.B. 40,00 Gelände Planung
MaßstabProjekt-Nr.:Zeichnungs-Nr.Stand:
Amtlicher Lageplan
ZEICHENERKLÄRUNG  BAURECHT
ZEICHENERKLÄRUNG ALLGEMEIN
OKTUnterkante GrabenUnterkante MauerOberkante AttikaOberkante BrüstungUKGUKMOKAOKB Asphalt-,Beton-oderPflasterdecke                  A.P.Teer-Makadam                T.M.nicht befestigt                  n.b.
PostschachtRegenfallrohrLaterneNormaluhrPolizeirufsäule,SchornsteinSpringbrunnenUmformerHaltestelleMastEinsteigschacht
Unfallmelder
AmpelBenzinabscheiderHöhenfestpunkt(mit Nr. des Punktes)Einlauf / GullyGrundwasser-MessstelleAnschlagsäuleBaumBrunnen(Wassergewinnung)DenkmalMauer mit Angabeder Stärke
334, 436
1944Hydrant (überflur)
0,24 KV
Stellplätze                                                    ST
Poller
Baulasteintragungen
KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenzeFlurstücksgrenzeGebäudegrenzeMauer,Zaun,Nutzungsgrenze,BordkanteEisenbahngleis mit WeicheStraßenbahngleisOberirdische Leitung StarkstromUnterirdische Leitung WasserFerngasWasserstoffgasW.       1000F.G.       400W.G.      400OKMOberkante Mauer
Baugebiete gemäßBauordnung vom 1.1.1939Kleinsiedlungsgebiet  AWohngebiet                 BKleingewerbegebiet    CGeschäftsgebiet          DMittelgewerbegebiet   EGroßgewerbegebiet    E1
Baugebiet gemäß Baunutzungs-verordnung vom 15.9.1977(BGBL.IS.1763)Kleinsiedlungsgebiet       WSbesonderes Wohngebiet  WB
Sondergebiet                     SOIndustriegebiet                   GIGewerbegebiet                  GEKerngebiet                         MKMischgebiet                       MIDorfgebiet                          MDallgem.Wohngebiet          WAreines Wohngebiet           WR
Baugrundstück für denGemeinbedarf = B.f.G.Baugrundstück fürbesondere Anlagen = B.f.A.StraßenbegrenzungslinieBaulinieBaugrenzeNutzungsgrenzeWenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw.zusammenfällt, ist die Signatur derBaulinie bzw. der Baugrenze eingetragen.Grenze d. Abstandsflächen
Grundflächenzahl     = GRZGeschoßflächenzahl = GFZBaumassenzahl        = BMZGRZ / GFZ z.B. 0,3 / 0,9GRZ / BMZ z.B. 1,0 / 3,0
Flachdach                        FDPultdach                          PDDachneigung in Grad     DN 45°Garage mit Flachdach nichtbesonders kennzeichnet
rechtsverbindlich
der Baugrenze
Höhe des Bürgersteiganschnittes            BAHErdgeschoß-Fußbodenhöhe                     OKEHauptgesimshöhe                                      HGHOberkante Absturzsicherung, Geländer  OKGFahrradstellplätze                                       FSTGaragen                                                       GaGebäude für Stellplätze                              G.f.St.Mülltonnenschrankoffene Bauweise                                          ogeschlossene Bauweise                             gNur Einzel-u.Doppelhäuser zugelassenNur Hausgruppen zugelassenZahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B.zwingend    z.B.
Bauvorhaben:Stadt DüsseldorfGemarkung: RathFlur: 15
GrunddienstabrkeitenRecht zur Nutzung zu Bürozwecken und sonstgen mit einer Büronutzung in Zusammenhang stehenden Zwecken.
GFZ
1 : 250IT 2288-005+5012288-005+5012025041616.04.2025
Das Baugrundstück ist gelb umrandet dargestellt.Baugrundstück = 10227 m²
467
Höhenbezugssystem:DHDN / GK Netz 77ETRS 89 / UTMDer Höhenunterschied zwischen dem System DHHN 12 NN-Höhen HST 100 und dem System DHHN 16 NHN-Höhen HST 170 beträgt im Bereich des Baugrundstücks: ca. 4,5 cmLagebezugssystem: 
Änderungen/ ErgänzungenDatum
Der Bauherr
Der Architekt
UKD
Leitung eingetragen
Auf Antrag kann ein einfaches Nutzungsrecht erteilt werden.Die Daten wurden von der                                     teilweiseDieser Plan beinhaltet Daten der digitalen Flurkarte.
Flurstücke: 346, 347, 472Größe des Baugrundstücks   = 10227 m²
Baulast-VE Nr. 15073 -Vereinigungsbaulast (346, 347, 472) -Abstandsflächenbaulast -Feuerwehrfläche -Brandchutz Baulast-Zusätzliche Bebauung entlang derJoachimstraße unzulässig
Projekt        vorhandene Bebauung und Planung (Grundfläche) GRZ
EigentümernachweisStand 11.04.2025Gemarkung: HeerdtFlur: 15
OKD
FLÄCHENNACHWEIS mit CAD
03-04.12.2024
Grundstücksfläche
DHHN 16 NHN-Höhen HST 170
Grundfläche
DHHN 16 NHN-Höhen HST 170
GFZ  =                          =                     =GRZ =                           =                    =
DHHN 12 NN-Höhen   HST 100
GrundstücksflächeGeschoßfläche
DHHN 92 NHN-Höhen HST 160
KabelverzweigerHydrant (unterflur)
fortgeschrieben. Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht
RASTER DARSTELLUNGÖffentliche VerkehrsflächevorhandenÖffentliche VerkehrsflächegeplantBauliche Anlagen vorhandenBauliche Anlagen geplantBauliche Anlage zubeseitigen
Baulast geplantBaulast vorhandenFeuerwehrbewegungs-fläche
(Urheberrtechtsgesetz UhrG und Vermessungs- und Katastergesetz VermKatGNW)
Flurstück             Grdb.Bl.      Eigentümer/Erbbauberechtigter Fläche
Projekt und ABFL eingetragen
OKRzu fällender Baum
Alle gemessenen Höhen beziehen sich auf:
346, 347
Die aus dem Bebauungsplan übernommenen Höhen beziehen sich auf:
Eine örtliche Grenzuntersuchung hat nicht stattgefunden. Grundlage derDarstellung des Baugrundstücks ist der Katasternachweis.Die Ableitung von Maßen und Flächen aus dem digitalen Lageplan ist daher ohne vorherige Grenzuntersuchungunzulässig.Für die Lage und Existenz von untererdischen Versorgungsleitungen kann keine Gewähr übernommen werden.
Baulasten eingetragen
DHHN 12 NN-Höhen   HST 100
Vor dem Baugrundstück sind technische Anlagen sowie Bäume vorhanden.(Laternen, Masten, Kabelverteiler exemplarisch)
Die Nutzung dieser Daten erfolgt mit Genehmigung vom                               unter derdazugehörigen Antragsnummer genehmigt.wird von der                            wahrgenommen.
nicht vorhandennicht vorhanden
09.01.2025
322
Summe
Bauvoranfrage
Oberkante Rohr
08.01.2025
472
örtliches System
Unterkante Decke
11.04.2025Leitung ,Bäume nachträglich gemessen
DHHN 92 NHN-Höhen HST 160
Bäume (schützenswert)Grunddienstbarkeitennicht vorhandenvorhanden, siehe Lageplan.vorhanden, siehe Lageplanvorhanden, siehe Lageplan
TPOberkante TraufeOberkante DachTraufpunkt
16.04.202511.12.2024örtliche MessungPlanerstellung mit Topographie
Feldmühleplatz 1
WNOS
36.34
WhsVIFOKFF 35.50
34.82
OKA63.85
35.79
OKA 56.04
B (Wohngebiet)
34.45
H=16Ø=10U=1.70 OKB60.43
Gesims59.12
OK35.84
36.34
OKFF36.69
OKA56.66OKA56.06OKA52.35OKB 53.51
D1 (Sondergeschäftsgebiet)
B (Wohngebiet)
H=16Ø=10U=1.90
Innenseite TiefgarageInnenseite Tiefgarage
V +Dachterrasse
Ein.- und AusfahrtTiefgarage
Innenseite Tiefgarage
35.81
OKM37,26
Tiefterrasse
V +Dachterrasse
Lüftungs-schacht
Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal.
OK Zaun 35.95
Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal.Ein.- und AusfahrtTiefgarage
Private Grünfläche
32.67
OKM 33.95
OKM 33.32
OKM 33.45
Platten
Tor
FST
Trafo
Brücke
OKM 37.18
AbgaskaminZuluftkamin
35.69
36.68
36.05
35.39/2835.46
36.63
35.40/22
35.44
35.35/2235.42
35.37
35.08
35.23
35.61
35.58
35.43
35.37/24
35.3035.28/25
Fh 54.28
35.7435.6635.41
H=8Ø=6U=0.45/ 0.40 (2st.)
35.63
35.67
35.51
35.56
35.53OKM 37.18
35.7736.17
35.0635.56
35.68
OKM 35.64
35.42/39
35.3935.35/22
35.46
35.44/31
35.3835.43
35.4035.42
35.50
35.47/34
35.69
OKB35.37
 OKM 35.72
35.40/30
35.42
35.40
35.58/45
35.4735.42
35.34
35.61/49
35.75
35.47
UKG34.1535.51
OKM 35.72
Graben
35.52
35.51
35.62/51
35.48
35.5235.54
ACO 32.55
1:442.5 auf
35.57
35.38/26
OKM37.18
OKM 35.6435.16
35.46
35.58/4935.55
H=5Ø=2U=0.28
35.46
35.34
35.48/38
35.41
34.45
35.4635.52
35.57
35.43
32.70
35.73
35.30/2735.4135.44
35.38 35.60
35.64
35.7235.5935.5335.4635.70/60
OKM35.82
35.5134.78
34.14
35.6236.16
33.76
36.2735.70
OKM 36.13
Fh 50.95
OKM34.61
35.74/63
36.37
35.70/56
35.6935.60
33.59
35.51
33.58
36.67
Löschwasser-einspeisung36.5835.68
OKM34.7633.66
36.4436.63
UKG33.13
OKM34.09
UKG32.88
35.62OKM 36.2136.39
35.03
36.13
OKM35.10
33.91
35.66/57
33.78
35.61
33.84
35.73
34.88
35.5935.4635.32
OKM35.07
35.5
OKA 56.04
35.82
35.80
OKM34.7934.53
35.62/50
36.10
34.71
36.1036.16
32.76
33.85
33.4733.56
33.95
OK35.86OK36.4235.6235.61
OK Rinne 47.83
35.59
OK Rinne 47.82
35.7835.64
OK Rinne 47.97
35.68
OKB 53.51
36.6535.65
OK Rinne 48.10
35.6435.66
OK Rinne 48.05
36.0535.9435.66
OKR 47.5
36.00
OKR 47.6
35.5636.0736.14
UKG33.09
35.7635.6736.11
OKM35.66
35.84
ACO
36.02
Müllboxen
35.65
OKR 46.7
36.0536.31OKB 60.42
Fh 50.95
OKB 64.2535.6536.10
OKR 46.75
36.1136.02
1:00 auf 96.0 m
35.64OKA 66.74
36.16
OKA 63.84
OKD 48.7
33.27OKB 60.42OKA 63.86
36.18
36.1433.2535.81
35.50
36.19
ACO
Fh 52.04
Fh 52.04
35.46
Fh 54.28
OK Rinne 48.52 UKD  34.94Fh 54.25
OK Rinne 48.54
35.61
35.53
35.61
OK Bodenscheinwerfer35.95
35.71
H=22Ø=16U>2.9
H=10Ø=8U=0.70
H=10Ø=8U=1.08
H=8Ø=8U=0.91H=8Ø=8U=0.79H=8Ø=8U=0.80H=22Ø=16U=0.8/1.2/1.6/1.2 (4st.)H=22Ø=16U=1.6/1.8/1.4 (3st.)
H=22Ø=12U=2.65
H=22Ø=14U=1.65
H=22Ø=14U=2.06H=22Ø=14U=1.50
H=6Ø=6U=0.80H=8Ø=5U=0.70
H=6Ø=6U=1.15
H=7Ø=6U=0.96
H=24Ø=8U=2.15
H=23Ø=16U=3.33
H=8Ø=6U=0.3 (6st.)
H=17Ø=9U=0.98
H=19Ø=16U=1.55H=10Ø=6U=0.92H=16Ø=6U=0.57/0.71H=16Ø=6U=0.96
H=22Ø=8U=3.70H=23Ø=16U=2.10
36.04
36.06
35.6235.4435.47
35.5435.30
36.16
34.45
34.5635.38
34.08
35.41
33.9033.7333.8133.6833.79
34.35
34.69
36.12
36.14
35.62
Zugang
OKR 47.5
34.45
OKR 47.5
Übergabestation Gasleitung
Fh 52.9
L.S.
Rampe
33.80Sträucher
L.S.Absaug-Leitungen
Treppe
Gehweg
UKG33.13
OKM 37.18
35.4
35.3
35.3
Tiefgarage
Tiefgarage
Tiefgarage
H=21Ø=20U=4.0
35.47OKR34.09  33.83
H=7Ø=6U=0.30/ 0.51 (2st.)
OKR33.13 OKR33.14OKR33.32
Graben
OKM 37.17
35.72
sichtbare GasleitungØ=100
OKM 37.18
sichtbare GasleitungØ=100
sichtbare GasleitungØ=100
35.5035.5136.17
ParkautomatSchranke
H=6Ø=6U=1.02OKA 59.15
OKA 55.50OKA 52.05
OKA 55.50
OKA 55.50OKA 59.15
OKA 59.15
14.50
27.4
30.78
14.50
38.29
19.9
4.05
TG Zufahrt
T1T1T1
T2T2
T2
T3
T3
T3
T4
T4
T6
T7T4
T4
(5.00)
(7.53)
Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073
Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073
Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073 Abstandsflächen-baulast VE Nr. 15073
Brandschutz BaulastVE Nr. 15073
FeuerwehrflächeVE Nr. 15073
WhsVIFOKFF 35.50
IV
I I
-II
IV
IV
IV
IV
II
IV
V
V
IV
IV
IV
III
III
III
III
II
IIV
IV
VII
VII-
I-
I-
I
I
-II
-II
I
Feldmühleplatz
Tiefgarage
Tiefgarage
Tief-garage
-II
Feldmühleplatz
Joachimstraße
Burggrafenstraße
San-Remo-Straße
15
Burggrafenstraße
18
9
11
7
5
20
7
17
19
15
13
5
4
6
8
12
9
14
6
4
15
8
2
4
1
9
399
402
364
435
333
334
322
346324 347
368
370
371
312
98
99
400
467
472
436
106
Übersicht M 1:500
B (Wohngebiet)
34.45
D1 (Sondergeschäftsgebiet)
D1 (Sondergeschäftsgebiet)
B (Wohngebiet)
Freifläche   alsErholungsplatz
Innenseite TiefgarageInnenseite Tiefgarage
V +
Innenseite Tiefgarage
Tiefterrasse
V +Dachterrasse
Lüftungs-schacht
Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal.
Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal.
Private Grünfläche
Platten
Tor
FST
Trafo
Brücke
AbgaskaminZuluftkamin
1:442.5 auf
34.45
1:00 auf 96.0 m
34.45
34.45
Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073
Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073
Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073Abstandsflächen-baulast VE Nr. 15073Brandschutz BaulastVE Nr. 15073FeuerwehrflächeVE Nr. 15073
IV
I I
I -I
-II
Grünfläche
IV
IV
IV
IV
IV
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III
IV
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IV
VII
VII-
I-
V-
V-
I-
I-
I
-I
-II
-II
-II
-II
I
Feldmühleplatz
Tiefgarage
Tiefgarage
Tief-garage
Tiefgarage
-II
Feldmühleplatz
Joachimstraße
Burggrafenstraße
Mönchenwerther Straße
15
15
18
9
11
7
15
13
6
8
6
8
2
10
12
4
1
9
11
399364
435
450
333
334
322
346324 347
368
370
371
312
98400
467472 436
106

Ansichten

1045 Zeichen

= 59,15m ü. NHN
   = 55,50m ü. NHN
   = 52,05m ü. NHN
   = 66,74m ü. NHN
= 63,84m ü. NHN
   = 60,42m ü. NHN
+20,54
+28,34
+24,92
+31,24
+23,65
+20,00
+16,55    = 52,90m ü. NHN
   = 48,70m ü. NHN
+17,40
+13,20
   = 56,04m ü. NHN
   = 50,95m ü. NHN
+15,45
+12,10
   = 47,60m ü. NHN
verzerrte Ansicht
30,78
26,73 4,05
23,65
15,44 4,56 3,65
   = 35,50m ü. NHN
Mönchenwerther Straße Joachimsstraße
Mönchenwerther 
Straße 2
Joachimsstraße 8
Parken
Grundstücksgrenze
0,00 
   = 55,50m ü. NHN
+28,34
+24,92 +23,65
+20,00
+16,55
+18,78
+12,60
   = 66,74m ü. NHN
   = 63,84m ü. NHN
   = 60,42m ü. NHN
   = 52,05m ü. NHN
   = 59,15m ü. NHN
38,29
31,50 6,79
23,07 15,22
23,65
15,44 4,56 3,65
+31,24
   = 54,28m ü. NHN
   = 48,10m ü. NHN
verzerrte Ansicht
Mönchenwerther Straße JoachimstraßeFeldmühleplatz
Feldmühleplatz 1 Joachimsstraße 13Tiefgaragen Zufahrt Eingang StraßeParken
0,00 
   = 35,50m ü. NHN
Grundstücksgrenze
GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze
Ansicht
1:500
Neubau Wohngebäude 
Joachimstraße 
für 44 Wohnungen
Feldmühleplatz 1
40545 Düsseldorf

Grünflachenplan

4651 Zeichen

PLANBEZEICHNUNG :
24.031
PROJEKT-NR. :
Feldmühle, Düsseldorf
PROJEKT :
BAUHERR :
Neubau Außenanlagen
GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX
A
B
C
D
E
INDEX :
-
DATEIPFAD :
MAßSTAB :
BLATTGRÖßE :
BEARBEITER :
GEZEICHNET :
DATUM :
NORDPFEIL :
PLANNUMMER / -CODIERUNG :
PLANVERFASSER :
FREIGABE :
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
Stadt | Freiraum | Landschaft
www.studiogruengrau.de
0049 (0)211 . 29106  -  0
FH, BX
10.04.2025
T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE
TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA
UVO-250409 Baum.vwx
FH, BX
A1
1:500
ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER
GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH
DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE
SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN
AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU
KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER.
Feldmühleplatz 1 GmbH
vertreten druch 
OFFICEFIRST Real Estate GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 60 60 50 0
PLANBEZEICHNUNG :
24.031
PROJEKT-NR. :
Feldmühle, Düsseldorf
PROJEKT :
BAUHERR :
Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen
GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX
A
B
C
D
E
INDEX :
-
DATEIPFAD :
MAßSTAB :
BLATTGRÖßE :
BEARBEITER :
GEZEICHNET :
DATUM :
NORDPFEIL :
PLANNUMMER / -CODIERUNG :
PLANVERFASSER :
FREIGABE :
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
Stadt | Freiraum | Landschaft
www.studiogruengrau.de
0049 (0)211 . 29106  -  0
FH, BX
10.04.2025
T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE
TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA
UVO-250409 Baum.vwx
FH, BX
A1
1:150
ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER
GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH
DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE
SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN
AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU
KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER.
Legende
potenzielle Neupflanzung 16 Stk.
potenzielle Neupflanzung
Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der 
einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der 
erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten 
Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von 
etwa 16 Bäumen umsetzen. 
Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die 
dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und 
freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung 
und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im 
weiteren Planungsverlauf vorzunehmen.
Feldmühleplatz 1 GmbH
vertreten druch 
OFFICEFIRST Real Estate GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 60 60 50 0
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24.031
PROJEKT-NR. :
Feldmühle, Düsseldorf
PROJEKT :
BAUHERR :
Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen
GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX
A
B
C
D
E
INDEX :
-
DATEIPFAD :
MAßSTAB :
BLATTGRÖßE :
BEARBEITER :
GEZEICHNET :
DATUM :
NORDPFEIL :
PLANNUMMER / -CODIERUNG :
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FREIGABE :
Bergische Landstraße 606
40629 Düsseldorf
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0049 (0)211 . 29106  -  0
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T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE
TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA
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SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN
AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU
KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER.
Legende
potenzielle Neupflanzung 16 Stk.
potenzielle Neupflanzung
Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der 
einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der 
erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten 
Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von 
etwa 16 Bäumen umsetzen. 
Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die 
dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und 
freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung 
und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im 
weiteren Planungsverlauf vorzunehmen.
Feldmühleplatz 1 GmbH
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Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
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Zoombereich
Grünflächenplan

Beratungsverlauf (2)

03.12.2025 Bezirksvertretung 4
TOP 23 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
28.01.2026 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/146/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
20.11.2025
Erstellt
19.11.2025 15:05