APS/146/2025
Bauvoranfrage Feldmühleplatz 1 - Neubau Wohngebäude
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Neubau Wohngebäude Joachimstraße für 44 Wohnungen Skizze Joachimstraße & Mönchenwerther Straße
Beschlussvorlage
4569 Zeichen
APS/146/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Feldmühleplatz 1 - Neubau Wohngebäude Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich von der Art der Nutzung und den Baulinien. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Feldmühleplatz 1 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/020, der Festsetzungen zur Art der Nutzung und zu Baulinien trifft. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Art der baulichen Nutzung hier zulässig und die Erschließung gesichert ist. Für das Grundstück liegen der Verwaltung zwei Voranfragen vor. Hier wird ein Wohngebäude geplant, der Bauherr kann sich optional auch ein Bürogebäude mit gleicher Kubatur an dieser Stelle vorstellen. Der zweite Antrag wird separat vorgestellt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Bürogebäude im nördlichen Bereich. Es ist durch eine II-geschossige Tiefgarage unterbaut. Seite 2 Geplant ist die Errichtung eines L-förmigen Bürogebäudes mit fünf Geschossen sowie einem Staffelgeschoss an der Eck e Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. Die bestehende Tiefgaragenzufahrt soll in die Mönchenwerther Straße verlegt und in das beantrage Gebäude im Erdgeschoss integriert werden. Es ist eine Befreiung von den festgesetzten Baulinien erforderlich, da di ese um 4 bis 14 m überschritten werden. Der Bebauungsplan setzt ein Geschäftsgebiet (D -Gebiet) fest, welches einem heutigen Kerngebiet entspricht. Das Vorhaben bedarf daher einer Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB. Aufgrund der Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB fällt die Genehmigung der Befreiungen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Die Festsetzung als D-Gebiet entspricht im Wesentlichen einem heutigen Kerngebiet, in dem Wohnungen grundsätzlich nicht zul ässig sind. Die Nutzung zu Wohnzwecken wäre an dieser Stelle denkbar, da in der näheren Umgebung eine Wohnbebauung bereits vorhanden ist und teilweise gegenüber an der Joachimstr. Im Bebauungsplan festgesetzt wurde. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nu tzung ist die östlich gelegene Nachbarbebauung geprägt durch V -VI-geschossige Bürogebäude, im Westen durch IV-V-geschossige Wohngebäude. Die Geschossigkeit des Neubaus fügt sich in die nähere Umgebung ein. Hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie orie ntiert sich der Neubau in seiner Ausrichtung parallel zu den Straßen Mönchenwerther Straße und Joachimstraße. Somit wird die Straßenflucht weitergeführt. Die Baulinie diente in erster Linie der Sicherung eines städtebaulichen Zustandes, der heute so nicht mehr besteht. Durch das Überschreiten der Baulinie wird eine harmonischere und kontinuierlichere Straßenraumkante entlang der Mönchenwerther Straße erzeugt. Die Fläche zwischen Neubau und Bestandsgebäude wird parkähnlich begrünt. Hinsichtlich der Art der Nutzung als Wohngebäude sind in benachbarten Bebauungsplänen Wohngebiete festgesetzt. Insofern bestehen städtebaulich gegen die Erteilung der Befreiung keine Bedenken. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt kann im Einzelfall von den Festsetzunge n des Bebauungsplans befreit werden. Der Bauherr verpflichtet sich das Baulandmodell der Landeshauptstadt Düsseldorf umzusetzen, wonach 50 % der Wohneinheiten aus öffentlich gefördertem Wohnraum bestehen sollen. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilun g der erforderlichen Befreiungen keine Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze werden in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen 8 Bäume, davon 7 satzungsgeschützt, gefällt werden. Anzahl und Art der Ersatzpflanzungen werden im weiteren Bauantragsverfahren festgelegt. Eine intensive Begrünung der Dachflächen ist vom Gartenamt gefordert. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grünflachenplan Ansichten Visualisierung
Lageplan
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B AGWMST R vorhandene Geländehöhe35,53 IIIHIII AbstandsflächeberechnungT1=(52.05-35.50)*0.25=4.13T2=(55.50-35-50)*0.25=5.00T3=(59.15-35.50)*0.25=5.91T4=((60.43-(36.36-35.81)/2)*0.25=6.05T5=((63.86-(36.36-35.81)/2)*0.25=6.91 (liegt in T4)T6=(64.25-35.65)*0.25=7.15T7=(66.74-35.65)*0.25=7.77 Bebauungsplan Nr. 5278/020 von 30.10.1962Fluchtlinienplan Nr. 5722/001 von 13.11.1897 geplante Geländehöheinterpolierte Geländehöhe34,8534,65 ED WHWandhöhe Planungz.B. 40,00 Gelände Planung MaßstabProjekt-Nr.:Zeichnungs-Nr.Stand: Amtlicher Lageplan ZEICHENERKLÄRUNG BAURECHT ZEICHENERKLÄRUNG ALLGEMEIN OKTUnterkante GrabenUnterkante MauerOberkante AttikaOberkante BrüstungUKGUKMOKAOKB Asphalt-,Beton-oderPflasterdecke A.P.Teer-Makadam T.M.nicht befestigt n.b. PostschachtRegenfallrohrLaterneNormaluhrPolizeirufsäule,SchornsteinSpringbrunnenUmformerHaltestelleMastEinsteigschacht Unfallmelder AmpelBenzinabscheiderHöhenfestpunkt(mit Nr. des Punktes)Einlauf / GullyGrundwasser-MessstelleAnschlagsäuleBaumBrunnen(Wassergewinnung)DenkmalMauer mit Angabeder Stärke 334, 436 1944Hydrant (überflur) 0,24 KV Stellplätze ST Poller Baulasteintragungen KreisgrenzeGemarkungsgrenzeFlurgrenzeFlurstücksgrenzeGebäudegrenzeMauer,Zaun,Nutzungsgrenze,BordkanteEisenbahngleis mit WeicheStraßenbahngleisOberirdische Leitung StarkstromUnterirdische Leitung WasserFerngasWasserstoffgasW. 1000F.G. 400W.G. 400OKMOberkante Mauer Baugebiete gemäßBauordnung vom 1.1.1939Kleinsiedlungsgebiet AWohngebiet BKleingewerbegebiet CGeschäftsgebiet DMittelgewerbegebiet EGroßgewerbegebiet E1 Baugebiet gemäß Baunutzungs-verordnung vom 15.9.1977(BGBL.IS.1763)Kleinsiedlungsgebiet WSbesonderes Wohngebiet WB Sondergebiet SOIndustriegebiet GIGewerbegebiet GEKerngebiet MKMischgebiet MIDorfgebiet MDallgem.Wohngebiet WAreines Wohngebiet WR Baugrundstück für denGemeinbedarf = B.f.G.Baugrundstück fürbesondere Anlagen = B.f.A.StraßenbegrenzungslinieBaulinieBaugrenzeNutzungsgrenzeWenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw.zusammenfällt, ist die Signatur derBaulinie bzw. der Baugrenze eingetragen.Grenze d. Abstandsflächen Grundflächenzahl = GRZGeschoßflächenzahl = GFZBaumassenzahl = BMZGRZ / GFZ z.B. 0,3 / 0,9GRZ / BMZ z.B. 1,0 / 3,0 Flachdach FDPultdach PDDachneigung in Grad DN 45°Garage mit Flachdach nichtbesonders kennzeichnet rechtsverbindlich der Baugrenze Höhe des Bürgersteiganschnittes BAHErdgeschoß-Fußbodenhöhe OKEHauptgesimshöhe HGHOberkante Absturzsicherung, Geländer OKGFahrradstellplätze FSTGaragen GaGebäude für Stellplätze G.f.St.Mülltonnenschrankoffene Bauweise ogeschlossene Bauweise gNur Einzel-u.Doppelhäuser zugelassenNur Hausgruppen zugelassenZahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B.zwingend z.B. Bauvorhaben:Stadt DüsseldorfGemarkung: RathFlur: 15 GrunddienstabrkeitenRecht zur Nutzung zu Bürozwecken und sonstgen mit einer Büronutzung in Zusammenhang stehenden Zwecken. GFZ 1 : 250IT 2288-005+5012288-005+5012025041616.04.2025 Das Baugrundstück ist gelb umrandet dargestellt.Baugrundstück = 10227 m² 467 Höhenbezugssystem:DHDN / GK Netz 77ETRS 89 / UTMDer Höhenunterschied zwischen dem System DHHN 12 NN-Höhen HST 100 und dem System DHHN 16 NHN-Höhen HST 170 beträgt im Bereich des Baugrundstücks: ca. 4,5 cmLagebezugssystem: Änderungen/ ErgänzungenDatum Der Bauherr Der Architekt UKD Leitung eingetragen Auf Antrag kann ein einfaches Nutzungsrecht erteilt werden.Die Daten wurden von der teilweiseDieser Plan beinhaltet Daten der digitalen Flurkarte. Flurstücke: 346, 347, 472Größe des Baugrundstücks = 10227 m² Baulast-VE Nr. 15073 -Vereinigungsbaulast (346, 347, 472) -Abstandsflächenbaulast -Feuerwehrfläche -Brandchutz Baulast-Zusätzliche Bebauung entlang derJoachimstraße unzulässig Projekt vorhandene Bebauung und Planung (Grundfläche) GRZ EigentümernachweisStand 11.04.2025Gemarkung: HeerdtFlur: 15 OKD FLÄCHENNACHWEIS mit CAD 03-04.12.2024 Grundstücksfläche DHHN 16 NHN-Höhen HST 170 Grundfläche DHHN 16 NHN-Höhen HST 170 GFZ = = =GRZ = = = DHHN 12 NN-Höhen HST 100 GrundstücksflächeGeschoßfläche DHHN 92 NHN-Höhen HST 160 KabelverzweigerHydrant (unterflur) fortgeschrieben. Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht RASTER DARSTELLUNGÖffentliche VerkehrsflächevorhandenÖffentliche VerkehrsflächegeplantBauliche Anlagen vorhandenBauliche Anlagen geplantBauliche Anlage zubeseitigen Baulast geplantBaulast vorhandenFeuerwehrbewegungs-fläche (Urheberrtechtsgesetz UhrG und Vermessungs- und Katastergesetz VermKatGNW) Flurstück Grdb.Bl. Eigentümer/Erbbauberechtigter Fläche Projekt und ABFL eingetragen OKRzu fällender Baum Alle gemessenen Höhen beziehen sich auf: 346, 347 Die aus dem Bebauungsplan übernommenen Höhen beziehen sich auf: Eine örtliche Grenzuntersuchung hat nicht stattgefunden. Grundlage derDarstellung des Baugrundstücks ist der Katasternachweis.Die Ableitung von Maßen und Flächen aus dem digitalen Lageplan ist daher ohne vorherige Grenzuntersuchungunzulässig.Für die Lage und Existenz von untererdischen Versorgungsleitungen kann keine Gewähr übernommen werden. Baulasten eingetragen DHHN 12 NN-Höhen HST 100 Vor dem Baugrundstück sind technische Anlagen sowie Bäume vorhanden.(Laternen, Masten, Kabelverteiler exemplarisch) Die Nutzung dieser Daten erfolgt mit Genehmigung vom unter derdazugehörigen Antragsnummer genehmigt.wird von der wahrgenommen. nicht vorhandennicht vorhanden 09.01.2025 322 Summe Bauvoranfrage Oberkante Rohr 08.01.2025 472 örtliches System Unterkante Decke 11.04.2025Leitung ,Bäume nachträglich gemessen DHHN 92 NHN-Höhen HST 160 Bäume (schützenswert)Grunddienstbarkeitennicht vorhandenvorhanden, siehe Lageplan.vorhanden, siehe Lageplanvorhanden, siehe Lageplan TPOberkante TraufeOberkante DachTraufpunkt 16.04.202511.12.2024örtliche MessungPlanerstellung mit Topographie Feldmühleplatz 1 WNOS 36.34 WhsVIFOKFF 35.50 34.82 OKA63.85 35.79 OKA 56.04 B (Wohngebiet) 34.45 H=16Ø=10U=1.70 OKB60.43 Gesims59.12 OK35.84 36.34 OKFF36.69 OKA56.66OKA56.06OKA52.35OKB 53.51 D1 (Sondergeschäftsgebiet) B (Wohngebiet) H=16Ø=10U=1.90 Innenseite TiefgarageInnenseite Tiefgarage V +Dachterrasse Ein.- und AusfahrtTiefgarage Innenseite Tiefgarage 35.81 OKM37,26 Tiefterrasse V +Dachterrasse Lüftungs-schacht Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal. OK Zaun 35.95 Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal.Ein.- und AusfahrtTiefgarage Private Grünfläche 32.67 OKM 33.95 OKM 33.32 OKM 33.45 Platten Tor FST Trafo Brücke OKM 37.18 AbgaskaminZuluftkamin 35.69 36.68 36.05 35.39/2835.46 36.63 35.40/22 35.44 35.35/2235.42 35.37 35.08 35.23 35.61 35.58 35.43 35.37/24 35.3035.28/25 Fh 54.28 35.7435.6635.41 H=8Ø=6U=0.45/ 0.40 (2st.) 35.63 35.67 35.51 35.56 35.53OKM 37.18 35.7736.17 35.0635.56 35.68 OKM 35.64 35.42/39 35.3935.35/22 35.46 35.44/31 35.3835.43 35.4035.42 35.50 35.47/34 35.69 OKB35.37 OKM 35.72 35.40/30 35.42 35.40 35.58/45 35.4735.42 35.34 35.61/49 35.75 35.47 UKG34.1535.51 OKM 35.72 Graben 35.52 35.51 35.62/51 35.48 35.5235.54 ACO 32.55 1:442.5 auf 35.57 35.38/26 OKM37.18 OKM 35.6435.16 35.46 35.58/4935.55 H=5Ø=2U=0.28 35.46 35.34 35.48/38 35.41 34.45 35.4635.52 35.57 35.43 32.70 35.73 35.30/2735.4135.44 35.38 35.60 35.64 35.7235.5935.5335.4635.70/60 OKM35.82 35.5134.78 34.14 35.6236.16 33.76 36.2735.70 OKM 36.13 Fh 50.95 OKM34.61 35.74/63 36.37 35.70/56 35.6935.60 33.59 35.51 33.58 36.67 Löschwasser-einspeisung36.5835.68 OKM34.7633.66 36.4436.63 UKG33.13 OKM34.09 UKG32.88 35.62OKM 36.2136.39 35.03 36.13 OKM35.10 33.91 35.66/57 33.78 35.61 33.84 35.73 34.88 35.5935.4635.32 OKM35.07 35.5 OKA 56.04 35.82 35.80 OKM34.7934.53 35.62/50 36.10 34.71 36.1036.16 32.76 33.85 33.4733.56 33.95 OK35.86OK36.4235.6235.61 OK Rinne 47.83 35.59 OK Rinne 47.82 35.7835.64 OK Rinne 47.97 35.68 OKB 53.51 36.6535.65 OK Rinne 48.10 35.6435.66 OK Rinne 48.05 36.0535.9435.66 OKR 47.5 36.00 OKR 47.6 35.5636.0736.14 UKG33.09 35.7635.6736.11 OKM35.66 35.84 ACO 36.02 Müllboxen 35.65 OKR 46.7 36.0536.31OKB 60.42 Fh 50.95 OKB 64.2535.6536.10 OKR 46.75 36.1136.02 1:00 auf 96.0 m 35.64OKA 66.74 36.16 OKA 63.84 OKD 48.7 33.27OKB 60.42OKA 63.86 36.18 36.1433.2535.81 35.50 36.19 ACO Fh 52.04 Fh 52.04 35.46 Fh 54.28 OK Rinne 48.52 UKD 34.94Fh 54.25 OK Rinne 48.54 35.61 35.53 35.61 OK Bodenscheinwerfer35.95 35.71 H=22Ø=16U>2.9 H=10Ø=8U=0.70 H=10Ø=8U=1.08 H=8Ø=8U=0.91H=8Ø=8U=0.79H=8Ø=8U=0.80H=22Ø=16U=0.8/1.2/1.6/1.2 (4st.)H=22Ø=16U=1.6/1.8/1.4 (3st.) H=22Ø=12U=2.65 H=22Ø=14U=1.65 H=22Ø=14U=2.06H=22Ø=14U=1.50 H=6Ø=6U=0.80H=8Ø=5U=0.70 H=6Ø=6U=1.15 H=7Ø=6U=0.96 H=24Ø=8U=2.15 H=23Ø=16U=3.33 H=8Ø=6U=0.3 (6st.) H=17Ø=9U=0.98 H=19Ø=16U=1.55H=10Ø=6U=0.92H=16Ø=6U=0.57/0.71H=16Ø=6U=0.96 H=22Ø=8U=3.70H=23Ø=16U=2.10 36.04 36.06 35.6235.4435.47 35.5435.30 36.16 34.45 34.5635.38 34.08 35.41 33.9033.7333.8133.6833.79 34.35 34.69 36.12 36.14 35.62 Zugang OKR 47.5 34.45 OKR 47.5 Übergabestation Gasleitung Fh 52.9 L.S. Rampe 33.80Sträucher L.S.Absaug-Leitungen Treppe Gehweg UKG33.13 OKM 37.18 35.4 35.3 35.3 Tiefgarage Tiefgarage Tiefgarage H=21Ø=20U=4.0 35.47OKR34.09 33.83 H=7Ø=6U=0.30/ 0.51 (2st.) OKR33.13 OKR33.14OKR33.32 Graben OKM 37.17 35.72 sichtbare GasleitungØ=100 OKM 37.18 sichtbare GasleitungØ=100 sichtbare GasleitungØ=100 35.5035.5136.17 ParkautomatSchranke H=6Ø=6U=1.02OKA 59.15 OKA 55.50OKA 52.05 OKA 55.50 OKA 55.50OKA 59.15 OKA 59.15 14.50 27.4 30.78 14.50 38.29 19.9 4.05 TG Zufahrt T1T1T1 T2T2 T2 T3 T3 T3 T4 T4 T6 T7T4 T4 (5.00) (7.53) Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073 Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073 Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073 Abstandsflächen-baulast VE Nr. 15073 Brandschutz BaulastVE Nr. 15073 FeuerwehrflächeVE Nr. 15073 WhsVIFOKFF 35.50 IV I I -II IV IV IV IV II IV V V IV IV IV III III III III II IIV IV VII VII- I- I- I I -II -II I Feldmühleplatz Tiefgarage Tiefgarage Tief-garage -II Feldmühleplatz Joachimstraße Burggrafenstraße San-Remo-Straße 15 Burggrafenstraße 18 9 11 7 5 20 7 17 19 15 13 5 4 6 8 12 9 14 6 4 15 8 2 4 1 9 399 402 364 435 333 334 322 346324 347 368 370 371 312 98 99 400 467 472 436 106 Übersicht M 1:500 B (Wohngebiet) 34.45 D1 (Sondergeschäftsgebiet) D1 (Sondergeschäftsgebiet) B (Wohngebiet) Freifläche alsErholungsplatz Innenseite TiefgarageInnenseite Tiefgarage V + Innenseite Tiefgarage Tiefterrasse V +Dachterrasse Lüftungs-schacht Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal. Entwässerung erfolgt eigenständigin den öffentlichen Kanal. Private Grünfläche Platten Tor FST Trafo Brücke AbgaskaminZuluftkamin 1:442.5 auf 34.45 1:00 auf 96.0 m 34.45 34.45 Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073 Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073 Vereinigungsbaulast VE Nr. 15073Abstandsflächen-baulast VE Nr. 15073Brandschutz BaulastVE Nr. 15073FeuerwehrflächeVE Nr. 15073 IV I I I -I -II Grünfläche IV IV IV IV IV IV III IV IV IV IV IV IV VII VII- I- V- V- I- I- I -I -II -II -II -II I Feldmühleplatz Tiefgarage Tiefgarage Tief-garage Tiefgarage -II Feldmühleplatz Joachimstraße Burggrafenstraße Mönchenwerther Straße 15 15 18 9 11 7 15 13 6 8 6 8 2 10 12 4 1 9 11 399364 435 450 333 334 322 346324 347 368 370 371 312 98400 467472 436 106
Ansichten
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= 59,15m ü. NHN = 55,50m ü. NHN = 52,05m ü. NHN = 66,74m ü. NHN = 63,84m ü. NHN = 60,42m ü. NHN +20,54 +28,34 +24,92 +31,24 +23,65 +20,00 +16,55 = 52,90m ü. NHN = 48,70m ü. NHN +17,40 +13,20 = 56,04m ü. NHN = 50,95m ü. NHN +15,45 +12,10 = 47,60m ü. NHN verzerrte Ansicht 30,78 26,73 4,05 23,65 15,44 4,56 3,65 = 35,50m ü. NHN Mönchenwerther Straße Joachimsstraße Mönchenwerther Straße 2 Joachimsstraße 8 Parken Grundstücksgrenze 0,00 = 55,50m ü. NHN +28,34 +24,92 +23,65 +20,00 +16,55 +18,78 +12,60 = 66,74m ü. NHN = 63,84m ü. NHN = 60,42m ü. NHN = 52,05m ü. NHN = 59,15m ü. NHN 38,29 31,50 6,79 23,07 15,22 23,65 15,44 4,56 3,65 +31,24 = 54,28m ü. NHN = 48,10m ü. NHN verzerrte Ansicht Mönchenwerther Straße JoachimstraßeFeldmühleplatz Feldmühleplatz 1 Joachimsstraße 13Tiefgaragen Zufahrt Eingang StraßeParken 0,00 = 35,50m ü. NHN Grundstücksgrenze GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze Ansicht 1:500 Neubau Wohngebäude Joachimstraße für 44 Wohnungen Feldmühleplatz 1 40545 Düsseldorf
Grünflachenplan
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PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Neubau Außenanlagen GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 0049 (0)211 . 29106 - 0 FH, BX 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx FH, BX A1 1:500 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Tel: +49 (0) 69 60 60 50 0 PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 0049 (0)211 . 29106 - 0 FH, BX 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx FH, BX A1 1:150 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Legende potenzielle Neupflanzung 16 Stk. potenzielle Neupflanzung Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von etwa 16 Bäumen umsetzen. Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im weiteren Planungsverlauf vorzunehmen. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Tel: +49 (0) 69 60 60 50 0 PLANBEZEICHNUNG : 24.031 PROJEKT-NR. : Feldmühle, Düsseldorf PROJEKT : BAUHERR : Geplanter Neubau mit potentiellen Neupflanzungen GEZ DATUMÄNDERUNG / ERGÄNZUNGINDEX A B C D E INDEX : - DATEIPFAD : MAßSTAB : BLATTGRÖßE : BEARBEITER : GEZEICHNET : DATUM : NORDPFEIL : PLANNUMMER / -CODIERUNG : PLANVERFASSER : FREIGABE : Bergische Landstraße 606 40629 Düsseldorf Stadt | Freiraum | Landschaft www.studiogruengrau.de 0049 (0)211 . 29106 - 0 FH, BX 10.04.2025 T:\Cad\2024\24031\06_PLANUNG\00_WE TTBEWERB\04_SGG\01_CAD\24031-BA UVO-250409 Baum.vwx FH, BX A1 1:150 ALLE MASSE SIND VOR ARBEITSBEGINN ZU PRÜFEN. ARBEITEN IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKSGRENZEN DÜRFEN ERST NACH GENAUER GRENZFESTSTELLUNG DURCH DAS ZUSTÄNDIGE VERMESSUNGSBÜRO AUSGEFÜHRT WERDEN. UNSTIMMIGKEITEN, DIE SICH AUS IM PLAN ANGEGEBENEN MASSEN UND DEN TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN AUF DER BAUSTELLE ERGEBEN, SIND VOR ARBEITSBEGINN MIT DER BAULEITUNG ZU KLÄREN, ANDERNFALLS HAFTET DER UNTERNEHMER. Legende potenzielle Neupflanzung 16 Stk. potenzielle Neupflanzung Unter Berücksichtigung der geplanten Gebäudekubatur, der einzuhaltenden Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen sowie der erforderlichen Substratvolumen und -stärken in den unterbauten Bereichen lässt sich auf dem Flurstück 466 derzeit eine Neupflanzung von etwa 16 Bäumen umsetzen. Dabei wurde auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt. Die dargestellten potenziellen Standorte orientieren sich an den baulichen und freiraumplanerischen Rahmenbedingungen. Eine detaillierte Abstimmung und Ausarbeitung der Pflanzpositionen und Substratbereiche ist im weiteren Planungsverlauf vorzunehmen. Feldmühleplatz 1 GmbH vertreten druch OFFICEFIRST Real Estate GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Tel: +49 (0) 69 60 60 50 0 Zoombereich Grünflächenplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Empfehlung einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/146/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 19.11.2025 15:05