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AN/1515/2020

Beachtung des PCG Kodex in erfolgten Aufsichtsratswahlen

GUT Anfrage nach § 4 17.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021, TOP 4.1

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

4019 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.12.2020 
AN/1515/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.02.2020 
 
Beachtung des PCG Kodex in erfolgten Aufsichtsratswahlen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
unsere Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 4. Februar 
2021 zu setzen. 
 
Der vom Rat am 10. September 2020 beschlossene, neu gefasste „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) 
der Stadt Köln setzt „Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Be-
teiligungsgesellschaften der Stadt Köln“. Eine der wesentlichen Neuerungen ist das Anstreben einer Geschlech-
terparität (siehe 2.5.1 im PCGK1). In einem ersten Schritt wurde unter anderem eine Zielgröße von 40% Frauen in 
Aufsichtsräten in Unternehmen mit städtischer Beteiligung definiert. Da dies auch eine der Vorgaben des Landes-
gleichstellungsgesetzes (LGG) ist, verdient dieser Punkt unserer Ansicht nach eine besondere Beachtung. 
In den am 10. Dezember 2020 erfolgten Wahlen der vom Rat der Stadt Köln zu entsendenden Mitglieder in die 
genannten Aufsichtsräte, zeichnet sich jedoch leider ein anderes Bild ab. So wurde vom Rat nur eine einzige Frau 
in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH gewählt – bei zwölf zu entsendenden Mitgliedern. Auch in anderen Auf-
sichtsräten liegt der Anteil (der vom Rat zu entsendenden Mitglieder) der Frauen weit unter 40%. So wurden zum 
Beispiel in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH nur zwei Frauen gewählt, bei insgesamt neun zu entsen-
denden.  
 
Das Landesgleichstellungsgesetz sieht jedoch nicht nur im Ergebnis eine Quote von mindestens 40% vor, sondern 
es ist bereits bei den eingereichten Listen ein 40%-Mindestanteil der Frauen zu beachten. Im LGG § 12 Absatz 4 
heißt es: 
„Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien mit Ausnahme der in Absatz 2 Satz 5 genann-
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
Karina Syndicus, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
 
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
  
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221 -22176  
 
gut@stadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
ten Gremien soll der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen.“ 
In einer Broschüre des Gleichstellungsministeriums wird die Frage 
„Muss  für  die  Bestellung  von  Mitgliedern  des  Aufsichtsrates  aus  dem  Rat heraus  jede  einzelne  Liste  einer  
Partei/Wählervereinigung  die  40  %-Mindestquote aufweisen?“ 
wie folgt beantwortet: 
„[…] In diesem Fall ist bei der Aufstellung der Wahlvorschläge  durch  die  einzelnen  Partei-
en/Wählergemeinschaften/Fraktionen  die  Quotierungsvorgabe zu beachten.“ (siehe Quelle 2) 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Wie hoch ist (nach den Wahlen vom 10.12.2020) der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der einzel-
nen Unternehmen mit städtischer Beteiligung? (Bitte tabellarische Darstellung) 
2. Sieht die Oberbürgermeisterin einen Verstoß des Rates gegen den PCGK der Stadt Köln, wenn in Unter-
nehmen mit städtischer  Beteiligung die 40%-Quote nicht erfüllt wurde? 
3. Wie ging die Verwaltung mit durch die Fraktionen eingereichten Listen um, die §12 Absatz 4 des LGG 
nicht genügten, gab es Bemühungen diese Listen zu korrigieren? 
4. Wäre es nicht angemessen, aufgrund der offensichtlichen Nicht-Beachtung der Quotierungsvorgaben, die 
Wahlen zu den Aufsichtsräten zu wiederholen? 
5. Führten die Wahlen zu weiteren Ergebnissen, die nicht im Einklang mit dem PCGK stehen (zum Beispiel in 
Verbindung mit 2.2.5 des PCGK)? 
 
 
Wir bitten die Antwort auch als Mitteilung in den Gleichstellungsausschuss zu geben. 
 
Mit Dank für Ihre Antwort 
gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann 
 
Quellen:  
 
1) PCGK https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/22406/index.html 
2) https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FAQ-12-LGG.pdf

Beratungsverlauf (1)

04.02.2021 Rat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laurenzplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1515/2020
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
17.12.2020
Erstellt
16.12.2020 12:52