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Beachtung des PCG Kodex in erfolgten Aufsichtsratswahlen
GUT Anfrage nach § 4 AN/1515/2020 vom 17.12.2020
Stand: Am 04.02.2021 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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GUT Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.12.2020 AN/1515/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.02.2020 Beachtung des PCG Kodex in erfolgten Aufsichtsratswahlen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unsere Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 4. Februar 2021 zu setzen. Der vom Rat am 10. September 2020 beschlossene, neu gefasste „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) der Stadt Köln setzt „Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den kommunalen Be- teiligungsgesellschaften der Stadt Köln“. Eine der wesentlichen Neuerungen ist das Anstreben einer Geschlech- terparität (siehe 2.5.1 im PCGK1). In einem ersten Schritt wurde unter anderem eine Zielgröße von 40% Frauen in Aufsichtsräten in Unternehmen mit städtischer Beteiligung definiert. Da dies auch eine der Vorgaben des Landes- gleichstellungsgesetzes (LGG) ist, verdient dieser Punkt unserer Ansicht nach eine besondere Beachtung. In den am 10. Dezember 2020 erfolgten Wahlen der vom Rat der Stadt Köln zu entsendenden Mitglieder in die genannten Aufsichtsräte, zeichnet sich jedoch leider ein anderes Bild ab. So wurde vom Rat nur eine einzige Frau in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH gewählt – bei zwölf zu entsendenden Mitgliedern. Auch in anderen Auf- sichtsräten liegt der Anteil (der vom Rat zu entsendenden Mitglieder) der Frauen weit unter 40%. So wurden zum Beispiel in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Köln GmbH nur zwei Frauen gewählt, bei insgesamt neun zu entsen- denden. Das Landesgleichstellungsgesetz sieht jedoch nicht nur im Ergebnis eine Quote von mindestens 40% vor, sondern es ist bereits bei den eingereichten Listen ein 40%-Mindestanteil der Frauen zu beachten. Im LGG § 12 Absatz 4 heißt es: „Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien mit Ausnahme der in Absatz 2 Satz 5 genann- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Ratsgruppe GUT Köln Karina Syndicus, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Karin Preugschat Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221 -22176 gut@stadt-koeln.de www.dieguten.koeln - 2 - ten Gremien soll der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen.“ In einer Broschüre des Gleichstellungsministeriums wird die Frage „Muss für die Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates aus dem Rat heraus jede einzelne Liste einer Partei/Wählervereinigung die 40 %-Mindestquote aufweisen?“ wie folgt beantwortet: „[…] In diesem Fall ist bei der Aufstellung der Wahlvorschläge durch die einzelnen Partei- en/Wählergemeinschaften/Fraktionen die Quotierungsvorgabe zu beachten.“ (siehe Quelle 2) Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Wie hoch ist (nach den Wahlen vom 10.12.2020) der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten der einzel- nen Unternehmen mit städtischer Beteiligung? (Bitte tabellarische Darstellung) 2. Sieht die Oberbürgermeisterin einen Verstoß des Rates gegen den PCGK der Stadt Köln, wenn in Unter- nehmen mit städtischer Beteiligung die 40%-Quote nicht erfüllt wurde? 3. Wie ging die Verwaltung mit durch die Fraktionen eingereichten Listen um, die §12 Absatz 4 des LGG nicht genügten, gab es Bemühungen diese Listen zu korrigieren? 4. Wäre es nicht angemessen, aufgrund der offensichtlichen Nicht-Beachtung der Quotierungsvorgaben, die Wahlen zu den Aufsichtsräten zu wiederholen? 5. Führten die Wahlen zu weiteren Ergebnissen, die nicht im Einklang mit dem PCGK stehen (zum Beispiel in Verbindung mit 2.2.5 des PCGK)? Wir bitten die Antwort auch als Mitteilung in den Gleichstellungsausschuss zu geben. Mit Dank für Ihre Antwort gez. Karina Syndicus und Thor Zimmermann Quellen: 1) PCGK https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/22406/index.html 2) https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FAQ-12-LGG.pdf
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