0451/2022
Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud - Beantwortung einer Nachfrage zum Sachstandsbericht 0012/2022 aus der Sitzung vom 24. Januar 2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2055 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 22.02.2022 0451/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 07.03.2022 Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud - Beantwortung einer Nachfrage zum Sachstandsbericht 0012/2022, Stand: 21. Dezember 2021, aus der Sitzung vom 24. Januar 2022 In der Sitzung am 24. Januar 2022 fragte die Ausschussvorsitzende zum Sachstandsbericht 0012/2022 zu den roten Ampeln, warum die Ampeln rot geworden seien und was unternommen werde, damit die Ampeln wieder grün werden würden. Antwort der Verwaltung: Das Terminrisiko wurde von „mittel bis hoch“ auf „hoch“ gestuft, da ein hohes Risiko besteht, dass die derzeitige Terminschiene gefährdet ist. Durch einen Suchschürf wurde festgestellt, dass die der Planung zu Grunde liegenden Bestandspläne zum Abbruch vom Kaufhaus Kutz unvollständig sind. Es wird nun bewertet, in welchem Umfang und an welchen Stellen weiterführende Suchschürfe durchgeführt werden müssen, um Klarheit über die vorliegende Baugrundsituation zu erhalten. Zu diesem Zweck wird das für die Abbruchplanung zuständige Ingenieurbüro beratend hinzugezogen. Die Auswirkungen auf die Planung der Baugrube und des Hochbaus sind in einem nächsten Schritt zu bewerten. Gegenmaßnahmen: Aus den anstehenden Suchschürfen resultierende Auswirkungen auf die Planung sind erst nach deren Auswertung bewertbar. Es werden aber durch den Generalplaner bereits jetzt mögliche Planungsvarianten bewertet, um die Planung, wenn notwendig, schnellstmöglich anzupassen. Im Januar 2022 wurde durch den Generalplaner zudem parallel mit der Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 (Lph 5) begonnen, um Terminverzögerungen soweit wie möglich zu verhindern. Die Planung Lph 5 beschränkt sich zu- nächst auf die von den anstehenden Suchschürfen im Baugrund unabhängigen Planungsbereiche. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0451/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 22.02.2022
- Erstellt
- 08.02.2022 09:03