Mandari Insight

0451/2022

Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud - Beantwortung einer Nachfrage zum Sachstandsbericht 0012/2022 aus der Sitzung vom 24. Januar 2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 22.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 07.03.2022, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2055 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 22.02.2022 
 0451/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 07.03.2022 
 
Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud - Beantwortung einer 
Nachfrage zum Sachstandsbericht 0012/2022, Stand: 21. Dezember 2021, aus der Sitzung vom 
24. Januar 2022 
In der Sitzung am 24. Januar 2022 fragte die Ausschussvorsitzende zum Sachstandsbericht 
0012/2022 zu den roten Ampeln, warum die Ampeln rot geworden seien und was unternommen  
werde, damit die Ampeln wieder grün werden würden. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Terminrisiko wurde von „mittel bis hoch“ auf „hoch“ gestuft, da ein hohes Risiko besteht, dass die 
derzeitige Terminschiene gefährdet ist. Durch einen Suchschürf wurde festgestellt, dass die der  
Planung zu Grunde liegenden Bestandspläne zum Abbruch vom Kaufhaus Kutz unvollständig sind. 
Es wird nun bewertet, in welchem Umfang und an welchen Stellen weiterführende Suchschürfe 
durchgeführt werden müssen, um Klarheit über die vorliegende Baugrundsituation zu erhalten. Zu 
diesem Zweck wird das für die Abbruchplanung zuständige Ingenieurbüro beratend hinzugezogen. 
Die Auswirkungen auf die Planung der Baugrube und des Hochbaus sind in einem nächsten Schritt 
zu bewerten.  
 
Gegenmaßnahmen:  
Aus den anstehenden Suchschürfen resultierende Auswirkungen auf die Planung sind erst nach  
deren Auswertung bewertbar. 
Es werden aber durch den Generalplaner bereits jetzt mögliche Planungsvarianten bewertet, um die 
Planung, wenn notwendig, schnellstmöglich anzupassen. Im Januar 2022 wurde durch den  
Generalplaner zudem parallel mit der Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 (Lph 5) begonnen, 
um Terminverzögerungen soweit wie möglich zu verhindern. Die Planung Lph 5 beschränkt sich zu-
nächst auf die von den anstehenden Suchschürfen im Baugrund unabhängigen Planungsbereiche. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0451/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
22.02.2022
Erstellt
08.02.2022 09:03