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V/0231/2017

Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in den Fachbeirat des Kommunalen Integrationszentrums

Vorlagen 14.03.2017

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 29.03.2017, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2127 Zeichen

V/0231/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in den Fachbeirat des 
Kommunalen Integrationszentrums 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.03.2017 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates in den 
Fachbeirat des Kommunalen Integrationszentrums:   
 
Vertreter/in 
 
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2013 mit der Vorlage V/0499/2013 die Einrichtung eines 
Fachbeirates für das Kommunale Integrationszentrum einstimmig beschlossen, um den ämte r-
übergreifenden Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums gerecht zu werden. 
 
Der Fachbeirat soll eine systematische Beteiligung der Fachämter, der Wohlfahrtsverbände, des 
Integrationsrates sowie der Migrantenselbstorganisationen mit Berührungspunkten zur Arbeit des 
Kommunalen Integrationsrates sicherstellen.  
 
Auf diesem Hintergrund hat der Integrationsrat Herrn Marinos in der Sitzung am 09.10.2013 ei n-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0231/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0231/2017 
stimmig als Vertreter in den Fachbeirat für das Kommunale Integrationszentrum entsandt. 
 
Nach dem Tod von Herrn Marinos ist nunmehr eine neue Entscheidung über die zukünftige Vertre-
tung des Integrationsrates im Fachbeirat des Kommunalen Integrationsrates zu treffen.     
     
Hinweis:  
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t-
zung zu achten.      
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

29.03.2017 Integrationsrat
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0231/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37