V/0479/2019
Umwandlung der Lichtsignalanlage Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße von einer Fußgängerbedarfsampel auf eine Voll-Ampel, Antrag der CDU-Fraktion lfd. Nr. A-H/0013/2018
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Anlage 1
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Anlage 1 zur V/0479/2019 A-H/0013/2018 = CDU ... CDU-Fraktion in der BV Hiltrup Antrag: Umwandlung der Lichtsignalanlage (Ampelanlage) Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße von einer Fußgängerbedarfsampel auf eine „Voll-Ampel“ Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Fußgängerampe! an der Meesen- Stiege, Kreuzung Franz-Berding-Weg / Wielandstraße auf eine „Voll-Ampel“ erwei- tert werden kann. Da die benachbarte Lichtsignalanlage Meesenstiege / Helene-Weigel-Weg wegen der Tempo-30-Änderung zeitnah angepasst werden muss, bitten wir die Verwal- tung außerdem zu prüfen, ob es sich anbietet, zeitgleich auch die Überplanung der 0.g. zu erweiterten Ampelanlage durchzuführen, Begründung: Die Einmündung bzw. der Kreuzungsbereich Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße ist - insbesondere, wenn man aus dem Franz-Berding-Weg kom- mend auf die Meesenstiege abbiegen möchte - aufgrund des Straßenverlaufs der Meesenstiege sowie aufgrund der Bepflanzungen und Einzäunungen privater An- wohnergrundstücke nur sehr schwer einsehbar. Kreuzende Fahrradfahrer sind eben- falls schwer zu sehen, wenn man sich mit dem Auto der Einmündung nähert. Hinzu kommt, dass der Bereich der Kreuzung, in den man hineinfährt, um erkennen zu kön- nen, ob sich auf der Meesenstiege vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge nähern, gleichzei- tig der Fahrweg der Linienbusse ist, die an der direkt neben den Einmündungen lie- genden Haltestellen anhalten wollen. Uns ist bekannt, dass es sich bisher um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Aller- dings ist es dort schon häufiger zu Gefahrensituationen gekommen. Um weitere Ge- fahren auszuschließen und Unfälle erst gar nicht zuzulassen, halten wir die Installa- tion einer kompletten Ampelanlage aus präventiven Gründen an dieser Kreuzung für dringend erforderlich. - Da die Lichtsignalanlage an der Einmündung Helene-Weigel-Weg aufgrund der Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf der Meesenstiege überplant werden soll, bietet sich eine gleichzeitige Überplanung beider - räumlich naheliegender - Ampelanlagen auf der Meesenstiege, auch aus Kostengesichtspunkten, an. Münster, 11.09.2018 gez. Georg Berding Fraktionsvorsitzender CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Tetefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de
Anlage 2
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Meesenstiege / Franz-Berding-Weg Signallageplan _ Ausbau nach Anlage Iv. 2.18 Aufstellfläche 0.85 STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 08.02.2019 / > - Schäper
Beschlussvorlage
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V/0479/2019 V/0479/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umwandlung der Lichtsignalanlage Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße von einer Fußgängerbedarfsampel auf eine Voll-Ampel, Antrag der CDU-Fraktion lfd. Nr. A-H/0013/2018 Beratungsfolge 06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung zur Einrichtung einer Vollsignalisierung des Knotenpunktes Meesenstiege / Franz- Berding-Weg gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Die Umrüstung dieser Anlage in eine Voll-Anlage wird zeitgleich mit der Tempo-30-Änderung/ An- passung an der benachbarten Lichtsignalanlage Meesenstiege / Helene-Weigel-Weg erfolgen. 2. Der Antrag A-H/0013/2018 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 58.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Zuwendungen des Landes NRW in Höhe von ca. 40.600 €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 375 € und Unterhaltungskosten von rd. 1.500 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Amt für Mobilität und Tiefbau 23.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0479/2019 Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 15.000 Investitionsmaßnah- me 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 43.000 Einzahlungen 0007 0008 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung 2020 2020 10.500 30.100 FöRi-kom-Nah, 70% derzu- wendungsfähi- gen Kosten Saldo 17.400 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei den o. g. Pro- duktgruppen veranschlagt. Begründung: Mit dem o. g. Antrag der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster –Hiltrup wurde die Verwa l- tung gebeten zu prüfen, ob die Fußgängerampel an der Meesenstiege, Kreuzung Franz-Berding-Weg / Wielandstraße auf eine „Voll-Ampel“ erweitert werden kann. Zudem wäre es sinnvoll, wenn die Umrüstung dieser Anlage in eine Voll -Anlage zeitgleich mit der Anpassung der benachbarten Lichtsignalanlage Meesenstiege / Helene -Weigel-Weg im Rahmen des derzeit in Auftrag gegebenen Planungsauftrages für die Einführung von 30 km/h erfolgt. Bestand Die Anlage ist derzeit als reine Fußgängersignalanlage errichtet. Diese ist mit zwei Blindentastern ausgerüstet. Für die aus den Nebenrichtungen ausfahrenden Radfahrer besteht über vorhandene Taster die Möglichkeit, eine Fußgängerfreiga bezeit anzufordern. Auch besteht für Linksabbieger aus den Nebenrichtungen über Detektorschleifen mit Wartezeiterkennung die Möglichkeit einer Freigab e- zeitanforderung der Fußgängeranlage, um den Kfz-Verkehr in der Hauptrichtung zu unterbrechen und damit die Ausfahrmöglichkeit zu verbessern. Aufgrund der aktuellen Unfalllage hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen in ihrer Sit zung am 28.09.2018 empfohlen, diesen Kreuzungspunkt als Vollknoten mit einer Vollsignalisierung auszuba u- en. Planung Die Planung sieht vor, die nördliche Einmündung mit einer Fußgängerlichtsignalanlage auszustatten. Dabei müssen die Aufstellflächen befestigt werden, eine neue Fußgängerfurt sowie eine Haltlinie für den Kfz-Verkehr auf der Meesenstiege markiert werden. Auch diese wird mit 2 Blindentastern ausge- rüstet. Für linksabbiegende Radfahrer von der Meesenstiege werden Aufstellflächen, sogenannte Fahrradta- schen markiert und gesonderte Signalgeber aufgestellt. Beide Radfahrerfurten sollen rot markiert werden. Auch die Verkehrsströme aus den Nebenrichtungen werden in die Signalisierung einbezogen. Dabei müssen neue Signalgeber aufgestellt werden. Unter Berücksichtigung einer Schleppkurve für das Bemessungsfahrzeug „3-achsiges Müllfahrzeug“ werden die Haltlinien im Einmündungsber eich des Franz-Berding-Weges und der Wielandstraße neu markiert. - 3 - V/0479/2019 Die Detektionsfelder können lediglich auf der Hauptrichtung (Meesenstiege) erhalten bleiben (D1 und D3). Die Detektion aus den Nebenrichtungen inkl. linksabbiegender Radfahrer sind vollständ ig neu herzustellen. Die geplante Lichtsignalanlage wird mit der angrenzenden Lichtsignalanlage Meesenstiege/Helene - Weigel-Weg koordiniert. Reduktionsvariante Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsum- baumaßnahmen sind nicht möglich. Kosten/Finanzierung: Für die signaltechnische Umsetzung der Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 43.000 €. Die Gesamtkosten für die bauliche Maßnahme betragen ca. 58.000 €. Die Maßnahme ist förderfähig. Es wird eine Förderung in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion, lfd. Nr. A-H/0013/2018 Anlage 2: Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0479/2019 Kurzüberblick Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Knotenpunkt Meesenstiege / Franz-Berding-Weg als vollsignalisierter Knotenpunkt ausgebaut werden. Aufgrund der aktuellen Unfalllage hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen die Vollsignalisierung des Knotenpunktes empfohlen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohen Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba- lance in der Stadtgesellschaft“ verfolgen. Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Verbesserung der Barrierefreiheit“ Zielerreichung: Die Maßnahme steht am Beginn der Planung. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist im Rahmen der anstehenden Tempo-30-Änderung/ Anpassung der benachbarten Lichtsignalanlage Mee- senstiege / Helene-Weigel-Weg vorgesehen. Für den Umbau des Knotenpunktes entstehen Kosten in Höhe von 58.000. € Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja - Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein teilw. Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unab- hängig von der vorhandenen Mittelbereitstellung im Be- schlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein –Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Knotenpunkt wird barrierefrei ausgebaut. Die weiteren Querschnittsthemen heben keine Re- levanz für die Planung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Wielandstraße
- Mauritzstraße 4
- Franz-Berding-Weg
- Helene-Weigel-Weg
- Meesenstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0479/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37