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V/0479/2019

Umwandlung der Lichtsignalanlage Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße von einer Fußgängerbedarfsampel auf eine Voll-Ampel, Antrag der CDU-Fraktion lfd. Nr. A-H/0013/2018

Vorlagen 22.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 27.06.2019, TOP 7.6

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1

2384 Zeichen

Anlage 1 zur V/0479/2019

A-H/0013/2018

= CDU ...

CDU-Fraktion in der BV Hiltrup

Antrag: Umwandlung der Lichtsignalanlage (Ampelanlage)
Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße von einer
Fußgängerbedarfsampel auf eine „Voll-Ampel“

Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Fußgängerampe! an der Meesen-
Stiege, Kreuzung Franz-Berding-Weg / Wielandstraße auf eine „Voll-Ampel“ erwei-
tert werden kann.

Da die benachbarte Lichtsignalanlage Meesenstiege / Helene-Weigel-Weg wegen
der Tempo-30-Änderung zeitnah angepasst werden muss, bitten wir die Verwal-
tung außerdem zu prüfen, ob es sich anbietet, zeitgleich auch die Überplanung
der 0.g. zu erweiterten Ampelanlage durchzuführen,

Begründung:

Die Einmündung bzw. der Kreuzungsbereich Meesenstiege / Franz-Berding-Weg /
Wielandstraße ist - insbesondere, wenn man aus dem Franz-Berding-Weg kom-
mend auf die Meesenstiege abbiegen möchte - aufgrund des Straßenverlaufs der
Meesenstiege sowie aufgrund der Bepflanzungen und Einzäunungen privater An-
wohnergrundstücke nur sehr schwer einsehbar. Kreuzende Fahrradfahrer sind eben-
falls schwer zu sehen, wenn man sich mit dem Auto der Einmündung nähert. Hinzu
kommt, dass der Bereich der Kreuzung, in den man hineinfährt, um erkennen zu kön-
nen, ob sich auf der Meesenstiege vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge nähern, gleichzei-
tig der Fahrweg der Linienbusse ist, die an der direkt neben den Einmündungen lie-
genden Haltestellen anhalten wollen.

Uns ist bekannt, dass es sich bisher um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Aller-
dings ist es dort schon häufiger zu Gefahrensituationen gekommen. Um weitere Ge-
fahren auszuschließen und Unfälle erst gar nicht zuzulassen, halten wir die Installa-
tion einer kompletten Ampelanlage aus präventiven Gründen an dieser Kreuzung für
dringend erforderlich. -

Da die Lichtsignalanlage an der Einmündung Helene-Weigel-Weg aufgrund der Ge-
schwindigkeitsbegrenzung auf der Meesenstiege überplant werden soll, bietet sich
eine gleichzeitige Überplanung beider - räumlich naheliegender - Ampelanlagen auf
der Meesenstiege, auch aus Kostengesichtspunkten, an.

Münster, 11.09.2018

gez. Georg Berding
Fraktionsvorsitzender

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster
Telefon (02 51) 418 42-0
Tetefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de

Anlage 2

201 Zeichen

Meesenstiege / Franz-Berding-Weg
Signallageplan

_ Ausbau nach
Anlage Iv. 2.18
Aufstellfläche 0.85

STADT ||| MÜNSTER

Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung

08.02.2019

/ > - Schäper

Beschlussvorlage

5356 Zeichen

V/0479/2019 
V/0479/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umwandlung der Lichtsignalanlage Meesenstiege / Franz-Berding-Weg / Wielandstraße von einer 
Fußgängerbedarfsampel auf eine Voll-Ampel, Antrag der CDU-Fraktion lfd. Nr. A-H/0013/2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung zur Einrichtung einer Vollsignalisierung des Knotenpunktes Meesenstiege / Franz-    
Berding-Weg gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. 
Die Umrüstung dieser Anlage in eine Voll-Anlage wird zeitgleich mit der Tempo-30-Änderung/ An-
passung an der benachbarten Lichtsignalanlage Meesenstiege / Helene-Weigel-Weg erfolgen. 
 
2. Der Antrag A-H/0013/2018 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 58.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Zuwendungen des Landes NRW in Höhe von ca. 
40.600 €. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 375 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 1.500 € an. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
23.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0479/2019 
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 15.000  
Investitionsmaßnah-
me 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 43.000  
Einzahlungen 0007 
 
 
0008 
Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
 
Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
2020 
 
 
2020 
10.500 
 
 
30.100 
FöRi-kom-Nah, 
70% derzu-
wendungsfähi-
gen Kosten 
Saldo  17.400  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei den o. g. Pro-
duktgruppen veranschlagt.  
 
Begründung: 
 
Mit dem o. g. Antrag der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster –Hiltrup wurde die Verwa l-
tung gebeten zu prüfen, ob die Fußgängerampel an der Meesenstiege, Kreuzung Franz-Berding-Weg 
/ Wielandstraße auf eine „Voll-Ampel“ erweitert werden kann. 
Zudem wäre es sinnvoll, wenn die Umrüstung dieser Anlage in eine Voll -Anlage zeitgleich mit der 
Anpassung der benachbarten Lichtsignalanlage Meesenstiege / Helene -Weigel-Weg im Rahmen des 
derzeit in Auftrag gegebenen Planungsauftrages für die Einführung von 30 km/h erfolgt. 
 
Bestand 
 
Die Anlage ist derzeit als reine Fußgängersignalanlage errichtet. Diese ist mit zwei Blindentastern 
ausgerüstet. Für die aus den Nebenrichtungen ausfahrenden Radfahrer besteht über vorhandene 
Taster die Möglichkeit, eine Fußgängerfreiga bezeit anzufordern. Auch besteht für Linksabbieger aus 
den Nebenrichtungen über Detektorschleifen mit Wartezeiterkennung die Möglichkeit einer Freigab e-
zeitanforderung der Fußgängeranlage, um den Kfz-Verkehr in der Hauptrichtung zu unterbrechen und 
damit die Ausfahrmöglichkeit zu verbessern.   
Aufgrund der aktuellen Unfalllage hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen in ihrer Sit zung am 
28.09.2018 empfohlen, diesen Kreuzungspunkt als Vollknoten mit einer Vollsignalisierung auszuba u-
en.  
 
Planung  
 
Die Planung sieht vor, die nördliche Einmündung mit einer Fußgängerlichtsignalanlage auszustatten. 
Dabei müssen die Aufstellflächen befestigt werden, eine neue Fußgängerfurt sowie eine Haltlinie für 
den Kfz-Verkehr auf der Meesenstiege markiert werden. Auch diese  wird mit 2 Blindentastern ausge-
rüstet. 
 
Für linksabbiegende Radfahrer von der Meesenstiege werden Aufstellflächen, sogenannte Fahrradta-
schen markiert und gesonderte Signalgeber aufgestellt. Beide Radfahrerfurten sollen rot markiert 
werden. 
 
Auch die Verkehrsströme aus den Nebenrichtungen werden in die Signalisierung einbezogen. Dabei 
müssen neue Signalgeber aufgestellt werden. Unter Berücksichtigung einer Schleppkurve für das 
Bemessungsfahrzeug „3-achsiges Müllfahrzeug“ werden die Haltlinien im Einmündungsber eich des 
Franz-Berding-Weges und der Wielandstraße neu markiert.

- 3 - 
V/0479/2019 
Die Detektionsfelder können lediglich auf der Hauptrichtung (Meesenstiege) erhalten bleiben (D1 und 
D3). Die Detektion aus den Nebenrichtungen inkl. linksabbiegender Radfahrer sind vollständ ig neu 
herzustellen. 
Die geplante Lichtsignalanlage wird mit der angrenzenden Lichtsignalanlage Meesenstiege/Helene -
Weigel-Weg koordiniert. 
 
 
Reduktionsvariante  
 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsum-
baumaßnahmen sind nicht möglich. 
 
 
Kosten/Finanzierung: 
 
Für die signaltechnische Umsetzung der Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 43.000 €. 
 
Die Gesamtkosten für die bauliche Maßnahme betragen ca. 58.000 €.  
 
Die Maßnahme ist förderfähig. Es wird eine Förderung in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen 
Kosten erwartet. 
 
 
 
 
gez. 
 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion, lfd. Nr. A-H/0013/2018 
Anlage 2: Lageplan

Anlage A

2181 Zeichen

Anlage A zur V/0479/2019 
Kurzüberblick 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Knotenpunkt Meesenstiege / Franz-Berding-Weg 
als vollsignalisierter Knotenpunkt ausgebaut werden.  
Aufgrund der aktuellen Unfalllage hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen die Vollsignalisierung 
des Knotenpunktes empfohlen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und  
Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohen Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba- 
lance in der Stadtgesellschaft“ verfolgen. 
Die Teilziele lauten „Steigerung der Verkehrssicherheit“ und „Verbesserung der Barrierefreiheit“ 
Zielerreichung: 
Die Maßnahme steht am Beginn der Planung. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist im Rahmen 
der anstehenden Tempo-30-Änderung/ Anpassung der benachbarten Lichtsignalanlage Mee-
senstiege / Helene-Weigel-Weg vorgesehen. 
Für den Umbau des Knotenpunktes entstehen Kosten in Höhe von 58.000. € 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja - Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein  teilw. 
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unab-
hängig von der vorhandenen Mittelbereitstellung im Be-
schlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle 
oder bei den Zielen reicht nicht aus. 
x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein –Westfalen (StrWG NRW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Knotenpunkt wird barrierefrei ausgebaut. Die weiteren Querschnittsthemen heben keine Re-
levanz für die Planung.

Beratungsverlauf (2)

06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wielandstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Franz-Berding-Weg
  • Helene-Weigel-Weg
  • Meesenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0479/2019
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37