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AN/1189/2022

Existenz der Ausflugsschifffahrt sichern – Konzept für Lieferverkehre und Entsorgung entwickeln

SPD Antrag nach § 3 07.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.1.3

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

4086 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022 
 
AN/1189/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Existenz der Ausflugsschifffahrt sichern – Konzept für Lieferverkehre und Entsorgung 
entwickeln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 20.06.2022 aufzu-
nehmen: 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausflugsschifffahrt am innerstädtischen Kölner 
Rheinufer zeitnah mit den Interessenvertreter*innen der Rheinschifffahrtsgesellschaften 
gemeinsam ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, wie die notwendigen Lieferverkeh re 
und erforderliche Entsorgung über die dort geltende Fußgängerzone auch mit Lieferfahr-
zeugen erfolgen kann, um die Existenz dieser Schifffahrt zu sichern. 
 
2. Der Rat bittet die Oberbürgermeisterin, bis zur endgültigen Festlegung der Regelungen 
gemäß Ziffer 1.) die Anlieferungen zu den Ausflugsschiffen zu dulden, auch wenn es der-
zeit noch keine abschließenden Ausnahmeregelungen gibt. Etwaige, beschränkende 
und/oder sanktionierende Maßnahmen sollen nur verfügt werden, soweit sie den am 
Rheinufer bevorzugt ber echtigten Fußgängerverkehr über ein das bloße Befahren und 
den Be- und Entladevorgang hinausgehendes Maß beeinträchtigen und/oder gefährden.  
  
 
Begründung:  
 
Das städtische Ordnungssamt hat LKW-Fahrer*innen verwarnt, die an die Ausflugsschiffe 
am Altstadtufer Ware angeliefert haben. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass das 
Befahren der Fußgängerzone nicht gestattet sei. Die Lieferant*innen sollen ihre Fahrzeuge in 
den Lieferzonen an der Rheinuferstraße abstellen und dann beispielsweise per Sackkarre 
die Waren zu den Schiffen bringen. Davon betroffen sind Ausflugsschiffe, Partyschiffe und 
Kreuzfahrer, die z.T. auf große Mengen von Speisen, Getränken und Kraftstoff und die Ent-
sorgung von Abfällen angewiesen sind.

- 2 - 
 
 
Es wird berichtet, die Stadt Köln habe zugesagt, den Lieferverkehr so lange zu dulden, bis 
ein tragfähiges Liefer- und Entsorgungskonzept vereinbart sei. Von dieser Linie scheint sich 
die Ordnungsverwaltung der Stadt aber nunmehr verabschiedet zu haben. 
 
Kein Zweifel, der angesprochene Schiffsverkehr bedarf der Zufahrtsmöglichkeiten mit Lieder-
fahrzeugen. Es mutet abenteuerlich an, dass die Verwaltung Anlieferungen per pedes und 
Sackkarre von der oder gar über die vielbefahrene Rheinuferstraße einfordert. Zumal etwai-
ge, ggfs. auch massive Verkehrsbehinderung oder Gefährdungen durch dort abgestellte Lie-
derfahrzeuge vorprogrammiert sein dürften. 
 
Mit den verantwortlichen Reedereien und Schiffsbetreibern zusammen muss ein tragfähiges 
und umsetzbares Konzept entwickelt werden, wie deren Liefer- und Entsorgungsinteressen 
sachgerecht unter angemessener Beachtung der Interessen aus der umliegenden Fußgän-
gerzone erfüllt werden können. 
 
Solange ein solches Konzept nicht existiert und verbindlich gemacht worden ist, darf dieses 
Versäumnis nicht auf die wirtschaftlichen Schultern der Schiffseigner*innen und –
betreiber*innen dadurch abgeladen werden, dass ihre Lieferant*innen mit Verwarnungen 
überzogen werden und ggfs. nicht mehr anliefern. Denn das gefährdet letztlich die Existenz 
der betroffenen Unternehmen. 
 
Es sind Übergangslösungen zu entwickeln, beispielhaft in Form der Duldung des Befahrens 
zu den genannten Zwecken und/oder die Festlegung von temporären Lieferzeiten. 
 
Nur so kann der sachgerechte Betrieb der Rheinschifffahrt, die der Stadt Köln über Jahrhun-
derte große Dienste erbracht hat und auch heute eine bedeutsame, wirtschaftliche Rolle 
spielt, nachhaltig gesichert und ihr eine vertrauensvolle Wirtschaftsgrundlage in der Stadt 
gegeben werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
AN/1189/2022
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
07.06.2022
Erstellt
07.06.2022 12:18