AN/1456/2022
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Verkehrsversuch Venloer Straße
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Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1456/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Verkehrsversuch Venloer Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld möge beschließen: Im Rahmen des Verkehrsversuches Venloer Straße hat die Verwaltung der Stadt Köln in der theoretischen Betrachtung und der praktischen Einrichtung mehrere Alternative n zur Verkehrsberuhigung der vorgenannten Straße erproben: im Verlauf der Venloer Straße stadteinwärts, vom Ehrenfeldgürtel bis zur Inneren Kanalstraße ist eine ausschließliche Fußgängerzone (ähnlich wie die Schildergasse) einzurichten, mit der Folge, das s eine Sperrzone für jeglichen Fahrzeugverkehr, (PKW, LKW, Fahrräder mit und ohne E -Antrieb, E -Roller, Scooter, mit Ausnahme medizinischer Fahrten und Rettungsfahrzeugen sowie Einsatzfahrzeugen von Polizei und Feuerwehr, Ordnungsdienst, Müllentsorgungsfahrzeugen entsteht. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221-221 94 305 Fax: 0221 -221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln Sollten weitere Ausnahmen unabweisbar notwendig sein, sind diese unter strengen Auflagen zu erteilen. Zeiten für den Lieferverkehr sind vorzugeben. Der Fußgängerbeauftrage der Stadt Köln ist in die gesamte Planung und Erprobung gleichberechtigt einzubeziehen. Ein Einwand des Fußgängerbeauftragen ist durch alle Teile der Verwaltung zu beachten. Begründung Die Venloer Straße ist mit einer Länge von 8536 Metern (bis zur Stadtgrenze) eine der längsten Straßen Kölns und sie verläuft vom Friesenplatz nach Nordwesten in Richtung zur niederländischen Grenzstadt Venlo. Die Venloer Straße bildete bei der Gründung Ehrenfelds ei ne günstige Voraussetzung für die Raumerschließung. Heute ist sie die wichtigste Einkaufsstraße des Stadtbezirks Ehrenfeld. Sie führt durch die Stadtteile Neustadt -Nord, Ehrenfeld, Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang. ). Unterhalb der Venloer St raße verläuft die Stadtbahn Köln der Linien 3 und 4 mit den Haltestellen U Bahnhof Hans -Böckler-Platz/Bf West, U -Bahnhof Piusstraße, U-Bahnhof Körnerstraße, U -Bahnhof Venloer Straße/Gürtel, U -Bahnhof Leyendecker Straße, U-Bahnhof Äußere Kanalstraße und U -Bahnhof Akazienweg. Danach verläuft sie oberirdisch auf der Venloer Straße. So stellt sie eine Verkehrsverbindung zur Kölner Innenstadt dar. Durch eine starke Frequentierung der Venloer Straße ist über Jahre eine sehr gefährliche Situation entstanden. Dies gilt sowohl für den Fuß -, den Radverkehr und den motorisierten Individualverkehr. Zudem hat sich der Bereich zwischen dem „Gürtel“ und der Inneren Kanalstraße deutlich im Charakter gewandelt sodass die ehemaligen Wohnquartiere für die Arbeiterschaft de r Ehrenfelder Fabriken und Industrieanlagen heute dem Wohnen und dem Gewerbe nicht zuletzt künstlerisch, aber auch Gastronomie tätige Personen geworden sind. Gerade der vorgenannte Abschnitt ist in den letzten Jahrzehnten ein sehr stark durch Gastronomie g enutzter Bereich geworden. Dem ist Rechnung zu tragen. Die Konzeption des Verkehrsversuchs erscheint als eine Privilegierung des Radverkehrs gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern. Dies wird schon daraus deutlich, dass der Fahrradbeauftragte der Ansprechpartner für den Verkehrsversuch ist und der Fußgängerbeauftrage keine Rolle zu spielen scheint. Der Antrag zeigt die über den Verkehrsversuch hinausgehenden Möglichkeiten auf. erstens Schaffung einer vollkommenen Verkehrsfreien Zone, bis auf den Fußgängerverkehr, zweitens die Schaffung von breitem Bewegungsraum für Fußgängerinnen und Fußgänger, akzeptabler Außengastronomieflächen und Beschränkung des Radfahrens auf einen Fahrstreifens in der Tageszeiten von 10:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr abends a n und des Lieferverkehrs in der Zeit von 23:00 Uhr bis 10:00 Uhr morgens. Dort wo in Köln versucht, wurde eine Teilung des Verkehrsraum zwischen Radverkehr und Fußgängerverkehr unter den herrschen Regelungen einzurichten, ist festzustellen, dass es zu erheblichen Kollisionen zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden kommt. Hier ist zu beobachten, dass fahrradfahrende mit hoher Geschwindigkeit sich durch die verkehrsberuhigten Zonen bewegen mit der Folge, dass Fußgänger*innen, insbesondere Kinder und alte Leute stark beeinträchtigt werden. Die Straßen werden zu Radrennbahnen, dies ist unbedingt zu unterbinden. Nach den Autos sollen auch die Radfahrer verschwinden und parallel verlaufende Straße nutzen. Mobilitätswende gelingt nur, wenn wir offen sind fürs A usprobieren. Und dann aber auch konsequente Entscheidungen treffen, aber auch bereit sind falsche Entscheidungen rückgängig zu machen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (11)
- Neusser Straße 450
- Schildergasse
- Venloer Straße 419
- Piusstraße
- Friesenplatz
- Äußere Kanalstraße
- Hans-Böckler-Platz
- Ehrenfeldgürtel
- Körnerstraße
- Akazienweg
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1456/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 22.08.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 09:49