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1711/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Bezirksvertreters Oliver Krems (SPD- Fraktion) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.04.2024 betr. 293. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 übe

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 27.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 06.06.2024, TOP 9.1.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2413 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1711/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Bezirksvertreters Oliver Krems (SPD- 
Fraktion) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.04.2024 betr. die 293. 
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 
2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 
straßenbauliche Maßnahmen, hier: Grevenstraße, Änderung der 269. KAG-
Maßnahmensatzung vom 24.05.2019 
In der Sitzung der BV 8 am 25.04.2024 hat Bezirksvertreter Krems (SPD-Fraktion) fol-
gende mündliche Anfrage gestellt:  
 
 
Könnte eine Fördermöglichkeit zumindest der zusätzlichen Maßnahmen/Kosten durch 
das Land erreicht werden, wenn die Maßnahmen geteilt und getrennt bewertet und 
diesbezüglich ein neuer Beschluss (und nicht ein rückwirkender Änderungsbeschluss) 
gefasst würde?  
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Nach Ziffer 4.5.1 der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge kann der auf die Bei-
tragspflichtigen entfallende umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenaus-
baumaßnahme zu 100 Prozent gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge 
noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßen-
ausbaumaßnahme vom Rat oder Kreistag ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde. 
 
Der Beschluss zur Durchführung der straßenbaulichen Maßnahme in der Greven-
straße wurde am 07.09.2017 im Rahmen des Straßen- und Radwegerhaltungspro-
gramms von der Bezirksvertretung Kalk gefasst und beinhaltete die Instandsetzung 
der Fahrbahn und der Gehwege zwischen Hausnummer 2 und 83 ohne Festlegung 
der baulichen Ausführung im Detail. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Maß-
nahme in 2019 umgesetzt. Der Vorgang ist damit hinsichtlich Baubeschluss und Um-
setzung vollständig abgeschlossen, ein neuer Baubeschluss ist nicht möglich. Da der 
Bauschluss vor dem Stichtag 01.01.2018 gefasst wurde, ist eine Förderung nicht mög-
lich. 
 
Die Festlegungen in den KAG-Maßnahmensatzungen stellen hingegen keine Baube-
schlüsse im Sinne der Förderrichtlinie dar. Es handelt sich allein um beitragsrechtliche

2 
 
Festlegungen, die nach § 8 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln für die Er-
hebung der Straßenbaubeiträge erforderlich sind.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Grevenstraße

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Details

Aktenzeichen
1711/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
27.05.2024
Erstellt
27.05.2024 12:14