V/0109/2025
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
2850 Zeichen
Anlage A zur V/0109/2025 Kurzüberblick Förderentscheidung 2025 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsverei- nen des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung von Drittförde- rung anderer Stellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereins- baumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zu- kunftsfähigen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätten für Bewe gungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen teilweise von finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer S portförderung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand, die Drittförderung anderer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonfor- men Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträger- schaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereins - sportanlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstüt- zung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereins- förderung zur Sportstättenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
V_0109_2025_Anlage_1
2534 Zeichen
V/0109/2025_Anlage_1_Tabelle_Bezuschussungen
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang Baukosten * Zuschusshöhe
(max. 50%) Hinweis
Hiltrup 1. TC Hiltrup e.V. Mehrkosten: Flutlichtanlage 02.11.2024 1.900,00 € 950,00 €
Hiltrup 1. TC Hiltrup e.V. Mehrkosten:
Beregnungsanlage 12.03.2024 2.500,00 € 1.250,00 €
Hiltrup ESV Münster 1927 e. V. Beleuchtung Kegelhalle
modernisieren 31.12.2024 10.300,00 € 5.150,00 €
Hiltrup ESV Münster 1927 e. V. Instandsetzung Fenster
Vereinsheim 31.12.2024 8.800,00 € 4.400,00 €
Hiltrup Hiltruper Segelclub e. V. Dachsanierung Clubhaus 16.09.2024 16.000,00 € 8.000,00 €
Hiltrup DLRG Münster e. V. Austausch Heizung 10.10.2024 14.500,00 € 7.250,00 €
Hiltrup DLRG Münster e. V. Austausch Fenster 10.10.2024 19.400,00 € 9.700,00 €
Mitte
Sportverein Blau-Weiß
Aasee e.V.
Festinstallation des Mobiliars
im Rettungsweg
(Multifunktionshaus)
06.03.2024
7.100,00 € 3.550,00 €
Mitte Segelclub Hansa e. V. Mehrkosten:
Sanierungsmaßnahmen 30.12.2024 51.100,00 € 25.550,00 €
Nord
Reit- und Fahrverein
Sprakel e. V.
Altlastenentsorgung
kontaminierter Boden 31.12.2023 20.000,00 € 10.000,00 €
Nord
Reit- und Fahrverein
Sprakel e. V.
Mehrkosten: Modernisierung
Reitanlage 30.12.2024 142.200,00 € 71.100,00 €
Südost TV Wolbeck e. V. Sanierung Duschen 28.12.2024 55.000,00 € 27.500,00 €
West 1. FC Gievenbeck e. V. Erneuerung Heizungsanlage 30.12.2024 212.100,00 € 106.050,00 €
West DJK SC Nienberge e. V. Druckbehälter
Tennisplatzentwässerung 12.06.2024 6.000,00 € 3.000,00 €
West DJK SC Nienberge e. V. Instandsetzung Tenniszäune 18.12.2024 7.700,00 € 3.850,00 €
West DJK SC Nienberge e. V. Steuereinheit
Beregnungsanlage Tennis 18.12.2024 1.200,00 € 600,00 €
West BSV Roxel e. V. Erneuerung Beregnungsanlage
Tennis 20.11.2024 4.600,00 € 2.300,00 €
West RFV Nienberge e.V. Reparatur Heizung
Aufenthaltsraum 05.06.2024 7.600,00 € 3.800,00 €
West Tennis- und Hockeyclub
Münster e. V. Sanierung Tennishallenboden 23.12.2024 140.000,00 € 66.500,00 €
5 % Abzug von
der Maximal-
förderung wegen
teilweise
gewerblicher
Nutzung
West
TSC Münster Gievenbeck
e. V. Padelplatz mit Flutlicht 22.12.2024 160.000,00 € 80.000,00 €
West
DJK Wacker Mecklenbeck
e. V. Bau von 2 Tennisplätzen 29.12.2022 180.000,00 € 90.000,00 €
1.068.000 € 530.500 €
42.440 €
572.940 €
* gerundet auf Hunderter
8% Puffer für Kostensteigerungen
Beschlussvorlage
8124 Zeichen
V/0109/2025 V/0109/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Beratungsfolge 08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 29.04.2025 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bewilligung der in Anlage 1 aufgelisteten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzu- schusses in Höhe von insgesamt 530.500 EUR (in der Regel als maximal 50 % -Förderung) gemäß der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt. 2. Es wird ein finanzieller Puffer von insgesamt 42.440 EUR für etwaige Mehrkosten im Rahmen von Baupreissteigerungen bei der Baukostenbezuschussung nach Ziffer 1 vorgesehen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sportstätten, für die nach Beschlusspunkt 1 der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung künftiger Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt werden können. 4. Die folgenden Anträge werden abgelehnt: 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. Sportamt 26.03.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Warbinger Telefon: 492-5205 Warbinger@stadt- muenster.de - 2 - V/0109/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß- nahmen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2025 572.940 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme mit 520.000 € veranschlagt. Der Mehrbedarf i.H.v. 52.940 € wird im investiven Budget des Sportamtes aufgefangen. Begründung: Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun- des Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen gemäß der städtischen Sportförderrichtli- nie. Es stimmt sich in Hinblick auf die Ziele kommunaler baulicher Sportstättenentwicklung und inhalt- licher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den von der Verwaltung entwickelten Fördervorschlägen werden die zuständigen Bezirksvertretungen angehört. Die Entscheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss. Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt auf Anforderung der Vereine und entsprechend dem nachgewiesenen Baufortschritt - auch über das Jahr 2025 hinaus. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die in der Anlage 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden Maß- nahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlich- keit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi- cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb grundsätzlich eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. Im Rahmen der Schlussrechnung prüft die Verwaltung bei allen Maßnahmen, welcher Aufwand als förderfähig anerkannt werden kann. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entschei- dungsvorschläge zur weiteren Förderung. Für die Maßnahme „Erneuerung der Heizungsanlage“ des 1. FC Gievenbeck e. V. belaufen sich die geschätzten Planungs- und Durchführungskosten auf 245.400 EUR. Die Heizungsanlage versorgt neben dem vereinseigenen Teil des Gebäudes auch einen Gebäudeteil, der sich im kommunalem Besitz befindet und dem Verein überlassen wurde. Um die Kosten zwischen beiden Gebäudeteilen aufzuteilen, wurde das beheizte Raumvolumen berechnet. 86,4 % des Volu- mens entfallen auf den vereinseigenen Teil. Ein entsprechender Anteil an den Gesamtkosten soll über den Baukostenzuschuss gefördert werden. Der restliche Anteil der Gesamtkosten wird im Rah- men des Überlassungsvertrages über den kommunalen Gebäudeteil gefördert, indem die Stadt die Kosten der Erneuerung - bis auf eine auf 460 EUR begrenzte Selbstbeteiligung des Vereins - trägt. - 3 - V/0109/2025 Bei der Maßnahme „Sanierung des Tennishallenbodens“ des Tennis- und Hockeyclubs Münster e. V. wird die regulär 50%ige Förderung des Vereinsaufwandes um pauschal 5 % gekürzt, da der Verein momentan 6 % der Nutzungszeiten an Nichtvereinsmitglieder vermietet und somit gewerblich tätig wird. Nur der nicht gewerblich genutzte Anteil kann nach der Sportförderrichtlinie gefördert werden. Mit der pauschalen Kürzung um 5 % soll möglichen zukünftigen Schwankungen im Buchungsverhal- ten zugunsten des Vereines Rechnung getragen werden. Anträge auf die Förderung von Mehrkosten begründen sich in der Regel in Baupreissteigerungen. Beim Segelclub Hansa e. V. wurden bei der Sanierung Mängel erkannt, die umfangreichere Maß- nahmen als ursprünglich geplant nach sich zogen. Beim R eit- und Fahrverein Sprakel e. V. ergaben sich Mehrkosten insbesondere durch eine bei der Sanierung erkannte Belastung des Bodens und daraus resultierende Planungskosten und Mehrarbeiten. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Aufgrund der aktuell herrschenden Krisen und der darauf zurückzuführenden Baupreisentwicklung wird - wie erstmalig beim Beschluss über die Baukostenzuschüsse im Mai 2023 - ein finanzieller Puf- fer für mögliche Baupreissteigerungen von 8 % veranschlagt. Das bedeutet, dass Vereine im Falle von auftretenden Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung schnell eine weitere Bezuschussung erlangen können. Bezuschussungen von Mehrkosten, die nicht auf eine reine Baupreissteigerung zurückzuführen sind, werden weiterhin dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Durch das Verfahren soll bei geringfügigen Kostensteigerungen aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung ein schnelleres Handeln möglich sein. Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Baumaßnahmen, die nach Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage gefördert werden, können nach fachge- rechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann im Rahmen der Sportförderrichtlinie Berücksichtigung bei der Beantragung der Vereine auf Gewährung von Betriebs- kostenzuschüssen finden und zu eine m höheren Zuschussbetrag führen. Grundlage entsprechender Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Vereinen zur Anlagenführung und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Zu den Grundvoraussetzungen einer Förderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ge- hört die Erfüllung einer Minderjährigenquote von mindestens 20 %. Der Verein TC Preußen Münster e. V. erfüllt aktuell mit einem Minderjährigenanteil von 9,93 % an der Gesamtmitgliederzahl diese Vo- raussetzung nicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anträge des Vereins abzulehnen. Zu Punkt 5 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver- eine eng zusammen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden mit dem Stadt- sportbund Münster e.V. vorab besprochen, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzu- stellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 4 - V/0109/2025 Anlagen: - Anlage A - Anlage 1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0109/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2025
- Erstellt
- 04.03.2025 10:57