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V/0109/2025

Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 10.03.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.04.2025, TOP 10

Anlage A

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V_0109_2025_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2850 Zeichen

Anlage A zur V/0109/2025 
Kurzüberblick 
Förderentscheidung 2025 für Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen von Mitgliedsverei-
nen des Stadtsportbund Münster e. V. im Zusammenhang mit der Angebotssicherung und 
zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung von Drittförde-
rung anderer Stellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereins-
baumaßnahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als 
freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zu-
kunftsfähigen Sportstätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert 
Vereinssportanlagen als Stätten für Bewe gungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander 
im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen 
teilweise von finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet.  
Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer S portförderung den Eigenanteil der Vereine am 
Aufwand, die Drittförderung anderer Stellen im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonfor-
men Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung 
wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträger-
schaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb 
der richtliniengemäßen Fristen zu nennen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine 
bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereins -
sportanlagen. 
Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde.  
Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und  Unterstüt-
zung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereins-
förderung zur Sportstättenentwicklung bei.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das 
Vereinsangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein 
Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

V_0109_2025_Anlage_1

2534 Zeichen

V/0109/2025_Anlage_1_Tabelle_Bezuschussungen
BV Verein Maßnahme Antrags-
eingang Baukosten * Zuschusshöhe 
(max. 50%) Hinweis
Hiltrup 1. TC Hiltrup e.V. Mehrkosten: Flutlichtanlage 02.11.2024 1.900,00 €     950,00 €        
Hiltrup 1. TC Hiltrup e.V. Mehrkosten: 
Beregnungsanlage 12.03.2024 2.500,00 €     1.250,00 €     
Hiltrup ESV Münster 1927 e. V. Beleuchtung Kegelhalle 
modernisieren 31.12.2024    10.300,00 €      5.150,00 € 
Hiltrup ESV Münster 1927 e. V. Instandsetzung Fenster 
Vereinsheim 31.12.2024      8.800,00 €      4.400,00 € 
Hiltrup Hiltruper Segelclub e. V. Dachsanierung Clubhaus 16.09.2024 16.000,00 €   8.000,00 €     
Hiltrup DLRG Münster e. V. Austausch Heizung 10.10.2024    14.500,00 €      7.250,00 € 
Hiltrup DLRG Münster e. V. Austausch Fenster 10.10.2024    19.400,00 €      9.700,00 € 
Mitte
Sportverein Blau-Weiß 
Aasee e.V.
Festinstallation des Mobiliars 
im Rettungsweg 
(Multifunktionshaus)
06.03.2024
     7.100,00 €      3.550,00 € 
Mitte Segelclub Hansa e. V. Mehrkosten: 
Sanierungsmaßnahmen 30.12.2024    51.100,00 €    25.550,00 € 
Nord
Reit- und Fahrverein 
Sprakel e. V.
Altlastenentsorgung 
kontaminierter Boden 31.12.2023    20.000,00 €    10.000,00 € 
Nord
Reit- und Fahrverein 
Sprakel e. V.
Mehrkosten: Modernisierung 
Reitanlage 30.12.2024  142.200,00 €    71.100,00 € 
Südost TV Wolbeck e. V. Sanierung Duschen 28.12.2024    55.000,00 €    27.500,00 € 
West 1. FC Gievenbeck e. V. Erneuerung Heizungsanlage 30.12.2024  212.100,00 €  106.050,00 € 
West DJK SC Nienberge e. V. Druckbehälter 
Tennisplatzentwässerung 12.06.2024      6.000,00 €      3.000,00 € 
West DJK SC Nienberge e. V. Instandsetzung Tenniszäune 18.12.2024      7.700,00 €      3.850,00 € 
West DJK SC Nienberge e. V. Steuereinheit 
Beregnungsanlage Tennis 18.12.2024      1.200,00 €         600,00 € 
West BSV Roxel e. V. Erneuerung Beregnungsanlage 
Tennis 20.11.2024      4.600,00 €      2.300,00 € 
West RFV Nienberge e.V. Reparatur Heizung 
Aufenthaltsraum 05.06.2024      7.600,00 €      3.800,00 € 
West Tennis- und Hockeyclub 
Münster e. V. Sanierung Tennishallenboden 23.12.2024  140.000,00 €    66.500,00 € 
5 % Abzug von 
der Maximal-
förderung wegen 
teilweise 
gewerblicher 
Nutzung
West
TSC Münster Gievenbeck 
e. V. Padelplatz mit Flutlicht 22.12.2024  160.000,00 €    80.000,00 € 
West
DJK Wacker Mecklenbeck 
e. V. Bau von 2 Tennisplätzen 29.12.2022  180.000,00 €    90.000,00 € 
1.068.000 €  530.500 €     
42.440 €        
572.940 €     
* gerundet auf Hunderter
8% Puffer für Kostensteigerungen

Beschlussvorlage

8124 Zeichen

V/0109/2025 
V/0109/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung: Zuschuss für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   29.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   29.04.2025 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bewilligung der in Anlage 1 aufgelisteten Anträge auf Gewährung eines Baukostenzu-
schusses in Höhe von insgesamt 530.500 EUR (in der Regel als maximal 50 % -Förderung) 
gemäß der Sportförderrichtlinie wird zugestimmt. 
 
2. Es wird ein finanzieller Puffer von insgesamt 42.440 EUR für etwaige Mehrkosten im Rahmen 
von Baupreissteigerungen bei der Baukostenbezuschussung nach Ziffer 1 vorgesehen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sportstätten, für die nach Beschlusspunkt 1 der 
Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung 
künftiger Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt werden können. 
 
4. Die folgenden Anträge werden abgelehnt: 
 
 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem 
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. 
Sportamt 
 
26.03.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Warbinger 
Telefon: 492-5205 
Warbinger@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0109/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen 
   
Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß-
nahmen 
   
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen  2025 572.940  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme mit 520.000 € veranschlagt. Der Mehrbedarf i.H.v. 52.940 € wird im investiven 
Budget des Sportamtes aufgefangen.  
 
 
Begründung: 
 
Das Sportamt der Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbun-
des Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen gemäß der städtischen Sportförderrichtli-
nie. Es stimmt sich in Hinblick auf die Ziele kommunaler baulicher Sportstättenentwicklung und inhalt-
licher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den von der Verwaltung entwickelten Fördervorschlägen 
werden die zuständigen Bezirksvertretungen angehört. Die Entscheidung über die Bewilligung der 
Zuschüsse obliegt dem Sportausschuss.  
Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt auf Anforderung der Vereine und entsprechend 
dem nachgewiesenen Baufortschritt - auch über das Jahr 2025 hinaus. 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
Die in der Anlage 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung  durch das Sportamt die formellen 
Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden Maß-
nahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlich-
keit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. 
 
Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi-
cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb 
grundsätzlich eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. 
 
Im Rahmen der Schlussrechnung prüft die Verwaltung bei allen Maßnahmen, welcher Aufwand als 
förderfähig anerkannt werden kann. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung 
aus Sachgründen niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschlossen hat. Belegen die 
Vereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entschei-
dungsvorschläge zur weiteren Förderung. 
 
Für die Maßnahme „Erneuerung der Heizungsanlage“ des 1. FC Gievenbeck e. V. belaufen sich die 
geschätzten Planungs- und Durchführungskosten auf 245.400 EUR.  
Die Heizungsanlage versorgt neben dem vereinseigenen Teil des Gebäudes auch einen Gebäudeteil, 
der sich im kommunalem Besitz befindet und dem Verein überlassen wurde. Um die Kosten zwischen 
beiden Gebäudeteilen aufzuteilen, wurde das beheizte Raumvolumen berechnet. 86,4 % des Volu-
mens entfallen auf den vereinseigenen Teil. Ein entsprechender Anteil an den Gesamtkosten soll 
über den Baukostenzuschuss gefördert werden. Der restliche Anteil der Gesamtkosten wird im Rah-
men des Überlassungsvertrages über den kommunalen Gebäudeteil gefördert, indem die Stadt die 
Kosten der Erneuerung - bis auf eine auf 460 EUR begrenzte Selbstbeteiligung des Vereins - trägt.

- 3 - 
V/0109/2025 
Bei der Maßnahme „Sanierung des Tennishallenbodens“ des Tennis- und Hockeyclubs Münster e. V. 
wird die regulär 50%ige Förderung des Vereinsaufwandes um pauschal 5 % gekürzt, da der Verein 
momentan 6 % der Nutzungszeiten an Nichtvereinsmitglieder vermietet und somit gewerblich tätig 
wird. Nur der nicht gewerblich genutzte Anteil kann nach der Sportförderrichtlinie gefördert werden. 
Mit der pauschalen Kürzung um 5 % soll möglichen zukünftigen Schwankungen im Buchungsverhal-
ten zugunsten des Vereines Rechnung getragen werden. 
 
Anträge auf die Förderung von Mehrkosten begründen sich in der Regel in Baupreissteigerungen. 
Beim Segelclub Hansa e. V. wurden bei der Sanierung Mängel erkannt, die umfangreichere Maß-
nahmen als ursprünglich geplant nach sich zogen. Beim R eit- und Fahrverein Sprakel e. V. ergaben 
sich Mehrkosten insbesondere durch eine bei der Sanierung erkannte Belastung des Bodens und 
daraus resultierende Planungskosten und Mehrarbeiten. 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung  
 
Aufgrund der aktuell herrschenden Krisen und der darauf zurückzuführenden Baupreisentwicklung 
wird - wie erstmalig beim Beschluss über die Baukostenzuschüsse im Mai 2023 - ein finanzieller Puf-
fer für mögliche Baupreissteigerungen von 8 % veranschlagt. Das bedeutet, dass Vereine im Falle 
von auftretenden Mehrkosten aufgrund der Baupreissteigerung schnell eine weitere Bezuschussung 
erlangen können. Bezuschussungen von Mehrkosten, die nicht auf eine reine Baupreissteigerung 
zurückzuführen sind, werden weiterhin dem Sportausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Durch das 
Verfahren soll bei geringfügigen Kostensteigerungen aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung 
ein schnelleres Handeln möglich sein. 
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung 
 
Baumaßnahmen, die nach Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage gefördert werden, können nach fachge-
rechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann im Rahmen der 
Sportförderrichtlinie Berücksichtigung bei der Beantragung der Vereine auf Gewährung von Betriebs-
kostenzuschüssen finden und zu eine m höheren Zuschussbetrag führen. Grundlage entsprechender 
Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Vereinen zur Anlagenführung 
und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung 
 
Zu den Grundvoraussetzungen einer Förderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster ge-
hört die Erfüllung einer Minderjährigenquote von mindestens 20 %. Der Verein TC Preußen Münster 
e. V. erfüllt aktuell mit einem Minderjährigenanteil von 9,93 % an der Gesamtmitgliederzahl diese Vo-
raussetzung nicht. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anträge des Vereins abzulehnen. 
 
Zu Punkt 5 der Sachentscheidung  
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportver-
eine eng zusammen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden mit dem Stadt-
sportbund Münster e.V. vorab besprochen, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzu-
stellen.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 4 - 
V/0109/2025 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Anlage 1

Beratungsverlauf (6)

08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2025 Sportausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0109/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2025
Erstellt
04.03.2025 10:57