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V/0876/2021

Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, Energiekostenzuschuss

Vorlagen 30.11.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.04.2022, TOP 4

Anlage 1: Energiekostenzuschuss für Vereine mit Überlassungsvertrag

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1: Energiekostenzuschuss für Vereine mit Überlassungsvertrag

1054 Zeichen

Anlage 1 – Vorlage V/0876/2021 
 
Verein 
E-Kosten  
2021 für 
2020 
Separater Energie-
kostenzuschuss 
11,29 % 
DJK SV Mauritz  15.613,45 € 1.762,76 € 
DJK GW Amelsbüren 10.736,33 € 1.212,13 € 
DJK GW Gelmer 10.035,95 € 1.133,06 € 
DJK SC Nienberge  4.418,45 € 498,84 € 
DJK SV Borussia 
Münster  14.541,16 € 1.641,70 € 
DJK Wacker 
Mecklenbeck 43.870,70 € 4.953,00 € 
Eintracht Münster 10.211,18 € 1.152,84 € 
1. FC Gievenbeck 26.728,90 € 3.017,69 € 
SC Gremmendorf 12.836,15 € 1.449,20 € 
SC Münster 08 
- Manfred- von- 
Richthofen- Str. 
7.278,25 € 
821,71 € 
SC Münster 08 
- Sportzentrum Ost 12.931,52 € 1.459,97 € 
SC Sprakel 9.214,00 € 1.040,26 € 
SC Westfalia Kinderhaus 12.577,04 € 1.419,95 € 
SV BW Aasee 1.652,74 € 186,59 € 
SV Concordia Albachten 10.621,25 € 1.199,14 € 
SV Teutonia Coerde 13.454,54 € 1.519,02 € 
TSV Handorf 19.012,35 € 2.146,49 € 
TuS Hiltrup 21.508,27 € 2.428,28 € 
TuS Saxonia Münster  16.009,60 € 1.807,48 € 
Stadtsportbund Münster 5.012,42 € 565,90 € 
ESV Münster 16.776,75 € 1.894,10 € 
Summe 295.041,00 € 33.310,13 €

Beschlussvorlage

2486 Zeichen

V/0876/2021
V/0876/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Kommunale Sportanlagen – Vereine mit Überlassungsvertrag, Energiekostenzuschuss
Beratungsfolge
26.04.2022 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Sportausschuss stimmt zu, dass den Sportvereinen für das Jahr 2020 für die an die Vereine
gemäß Vertrag überlassenen kommunalen Sportanlagen ein Energiekostenzuschuss in Höhe von
11,29 % der Jahresenergiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) je Sportanlage gemäß Anlage 1
gewährt wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung,
Sportanlagen und -stätten
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 33.310 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Sportamt
12.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Eglseder
T elefon:492-5212
EglsederJulia@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0876/2021
Begründung:
Im Jahr 2008 wandten sich viele Sportvereine an die Sportverwaltung und beantragten eine
zusätzliche finanzielle Hilfe aufgrund der stetig und erheblich gestiegenen Energiekosten. Dieser
Bedarf wurde anerkannt und seitdem können die Vereine jährlich auf Antrag neben dem
Betriebskostenzuschuss einen weiteren Zuschuss zur Deckung der Energiekosten erhalten.
Mit Beschluss der Vorlage V/0128/2021 hat der Sportausschuss zugestimmt, dass die bisherige
Berechnung des Energiekostenzuschusses letztmalig für Anträge mit Bezug auf das Jahr 2020
angewendet wird. Zukünftig können Energiekostenzuschüsse nur noch nach einem Verfahren
gewährt werden, das die Aspekte von Nachhaltigkeit und Klimaschutz berücksichtigt.
Die Höhe des bisher gewährten Zuschusses wird in Abhängigkeit der durchschnittlichen
Energiekostensteigerung laut den Zahlen des Statistischen Bundeamtes ermittelt. Nach dieser
Berechnung ergibt sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses aus dem prozentualen Anteil der
statistischen Steigerungsrate an den nachgewiesenen Gesamtenergiekosten.
Für den hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum 2020 ergibt sich eine durchschnittliche Steigerung
der Energiekosten in Höhe von 11,29 %. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Vereine jeweils
einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 11,29 % der eingereichten Gesamtenergiekosten (siehe
Anlage 1) erhalten.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Energiekostenzuschuss für Vereine mit Überlassungsvertrag

Anlage A

1250 Zeichen

Anlage A zur V/0876/2021
Kurzüberblick
Seit dem Jahr 2008 wird an Sportvereine, die gemäß Überlassungsvertrag für die Pflege und den
Betrieb einer kommunalen Sportanlage verantwortlich sind, ein separater Energiekostenzuschuss
gewährt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Zuschussgewährung klar und eindeutig zu regeln.
Das Verfahren wird – vor allem für die Sportvereine – transparent und stellt eine verlässliche
Basis dar. Der finanzielle Bedarf ist auf maximal 78.900 € pro Jahr festgelegt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Dieser Beschluss basiert auf Entscheidungen aus den Etatberatungen (Sportausschuss, Haupt-
und Finanzausschuss und Rat) des Jahres 2008 .
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Beratungsverlauf (1)

26.04.2022 Sportausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße 7
  • Kinderhaus 12

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Details

Aktenzeichen
V/0876/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.11.2021
Erstellt
22.11.2021 13:17