V/0876/2021
Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, Energiekostenzuschuss
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Anlage 1: Energiekostenzuschuss für Vereine mit Überlassungsvertrag
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Anlage 1 – Vorlage V/0876/2021 Verein E-Kosten 2021 für 2020 Separater Energie- kostenzuschuss 11,29 % DJK SV Mauritz 15.613,45 € 1.762,76 € DJK GW Amelsbüren 10.736,33 € 1.212,13 € DJK GW Gelmer 10.035,95 € 1.133,06 € DJK SC Nienberge 4.418,45 € 498,84 € DJK SV Borussia Münster 14.541,16 € 1.641,70 € DJK Wacker Mecklenbeck 43.870,70 € 4.953,00 € Eintracht Münster 10.211,18 € 1.152,84 € 1. FC Gievenbeck 26.728,90 € 3.017,69 € SC Gremmendorf 12.836,15 € 1.449,20 € SC Münster 08 - Manfred- von- Richthofen- Str. 7.278,25 € 821,71 € SC Münster 08 - Sportzentrum Ost 12.931,52 € 1.459,97 € SC Sprakel 9.214,00 € 1.040,26 € SC Westfalia Kinderhaus 12.577,04 € 1.419,95 € SV BW Aasee 1.652,74 € 186,59 € SV Concordia Albachten 10.621,25 € 1.199,14 € SV Teutonia Coerde 13.454,54 € 1.519,02 € TSV Handorf 19.012,35 € 2.146,49 € TuS Hiltrup 21.508,27 € 2.428,28 € TuS Saxonia Münster 16.009,60 € 1.807,48 € Stadtsportbund Münster 5.012,42 € 565,90 € ESV Münster 16.776,75 € 1.894,10 € Summe 295.041,00 € 33.310,13 €
Beschlussvorlage
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V/0876/2021 V/0876/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportanlagen – Vereine mit Überlassungsvertrag, Energiekostenzuschuss Beratungsfolge 26.04.2022 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sportausschuss stimmt zu, dass den Sportvereinen für das Jahr 2020 für die an die Vereine gemäß Vertrag überlassenen kommunalen Sportanlagen ein Energiekostenzuschuss in Höhe von 11,29 % der Jahresenergiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) je Sportanlage gemäß Anlage 1 gewährt wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 33.310 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Sportamt 12.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eglseder T elefon:492-5212 EglsederJulia@stadt- muenster.de - 2 - V/0876/2021 Begründung: Im Jahr 2008 wandten sich viele Sportvereine an die Sportverwaltung und beantragten eine zusätzliche finanzielle Hilfe aufgrund der stetig und erheblich gestiegenen Energiekosten. Dieser Bedarf wurde anerkannt und seitdem können die Vereine jährlich auf Antrag neben dem Betriebskostenzuschuss einen weiteren Zuschuss zur Deckung der Energiekosten erhalten. Mit Beschluss der Vorlage V/0128/2021 hat der Sportausschuss zugestimmt, dass die bisherige Berechnung des Energiekostenzuschusses letztmalig für Anträge mit Bezug auf das Jahr 2020 angewendet wird. Zukünftig können Energiekostenzuschüsse nur noch nach einem Verfahren gewährt werden, das die Aspekte von Nachhaltigkeit und Klimaschutz berücksichtigt. Die Höhe des bisher gewährten Zuschusses wird in Abhängigkeit der durchschnittlichen Energiekostensteigerung laut den Zahlen des Statistischen Bundeamtes ermittelt. Nach dieser Berechnung ergibt sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses aus dem prozentualen Anteil der statistischen Steigerungsrate an den nachgewiesenen Gesamtenergiekosten. Für den hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum 2020 ergibt sich eine durchschnittliche Steigerung der Energiekosten in Höhe von 11,29 %. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Vereine jeweils einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 11,29 % der eingereichten Gesamtenergiekosten (siehe Anlage 1) erhalten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Energiekostenzuschuss für Vereine mit Überlassungsvertrag
Anlage A
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Anlage A zur V/0876/2021 Kurzüberblick Seit dem Jahr 2008 wird an Sportvereine, die gemäß Überlassungsvertrag für die Pflege und den Betrieb einer kommunalen Sportanlage verantwortlich sind, ein separater Energiekostenzuschuss gewährt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Zuschussgewährung klar und eindeutig zu regeln. Das Verfahren wird – vor allem für die Sportvereine – transparent und stellt eine verlässliche Basis dar. Der finanzielle Bedarf ist auf maximal 78.900 € pro Jahr festgelegt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Dieser Beschluss basiert auf Entscheidungen aus den Etatberatungen (Sportausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und Rat) des Jahres 2008 . Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Manfred-von-Richthofen-Straße 7
- Kinderhaus 12
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Details
- Aktenzeichen
- V/0876/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2021
- Erstellt
- 22.11.2021 13:17