RR 41/2025
Anfrage der CDU vom 18.11.2025 zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Raum- und Regionalplanung
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU zum Einsatz von KI)
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Zeughausstraße 2-10 Telefon: 0221 / 139 54 46 Internet: www.cdu-regionalrat-koeln.de 50667 Köln Telefax: 0221 / 139 54 51 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de An den Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 25. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 19. Dezember 2025 hier: Anfrage gem. § 12 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln Sehr geehrter Herr Deppe, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Regionalrates Köln am 19. Dezember 2025 aufzunehmen: Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Raum- und Regionalplanung Die Regionalplanung steht heute vor enormen Herausforderungen. Urbanisierung, Klimawandel, demografischer Wandel und wirtschaftliche Transformation erfordern effiziente und zukunftsorientierte Entscheidungen. In diesem Kontext kann Künstliche Intelligenz (KI) eine Schlüsselrolle spielen, indem sie Planungsprozesse optimiert, datenbasierte Analysen ermöglicht und die Bürgerbeteiligung stärkt. Ein entscheidender Vorteil von KI liegt in der datengestützten Entscheidungsfindung und Prognosefähigkeit. Regionale Entwicklungsplanung basiert auf einer Vielzahl von Daten, darunter Bevölkerungsstatistiken, Mobilitätsdaten und Umweltdaten. KI kann diese Informationen schneller und präziser als je zuvor analysieren. So lassen sich beispielsweise zukünftige Bevölkerungsentwicklungen simulieren, um die Wohnraumplanung vorausschauend zu gestalten. Auch in der Klimaanpassung kann KI wertvolle Unterstützung leisten, indem sie Hochwasserrisiken frühzeitig erkennt und Schutzmaßnahmen optimiert. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Verkehrs- und Infrastrukturplanung. Durch KI-gestützte Simulationen können Verkehrsflüsse analysiert und optimiert werden. Dies ermöglicht die Erstellung präziser Stau-Prognosen, die effizientere Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs und die Implementierung smarter Verkehrsmanagementsysteme. Städte wie Barcelona setzen bereits auf KI-Modelle, um Ampelschaltungen dynamisch an den Verkehrsfluss anzupassen und so Emissionen zu reduzieren. Auch im Bereich der nachhaltigen Flächennutzung und des Umweltschutzes bietet KI vielversprechende Lösungen. Algorithmen analysieren Satellitenbilder und helfen dabei, den Flächenverbrauch nachhaltiger zu steuern. Sie können beispielsweise aufzeigen, wo Versiegelung reduziert oder Grünflächen erhalten werden sollten, um Naturschutzgebiete besser zu schützen und urbane Grünräume gezielt auszubauen. In den Niederlanden wird KI bereits genutzt, um die landwirtschaftliche Flächennutzung zu optimieren und gleichzeitig die Biodiversität zu erhalten. Fraktionsvorsitzender Stefan Götz, CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 18. November 2025 Zeughausstraße 2-10 Telefon: 0221 / 139 54 46 Internet: www.cdu-regionalrat-koeln.de 50667 Köln Telefax: 0221 / 139 54 51 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 2 Darüber hinaus kann KI die regionale Wirtschaftsentwicklung gezielt fördern. Durch datenbasierte Analysen lassen sich wirtschaftlich unterversorgte Regionen identifizieren und potenziell zukunftsträchtige Branchen gezielt unterstützen. Zudem hilft KI in der Innovationsförderung, indem sie regionale Wirtschaftsdaten mit globalen Trends verknüpft und so neue Wachstumschancen aufzeigt. Insgesamt eröffnet der Einsatz von Künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten für eine effizientere, nachhaltigere und bürgerfreundlichere Regionalplanung. Durch intelligente Analysen, optimierte Prozesse und eine stärkere Einbindung der Bevölkerung kann KI dazu beitragen, die großen Herausforderungen der Zukunft besser zu bewältigen. Deshalb fragen wir das Landeswirtschaftsministerium: 1. Aktueller Stand: • In welchen Bereichen der Raum- und Regionalplanung wird in der Bezirksregierung Köln derzeit bereits Künstliche Intelligenz eingesetzt? • Gibt es spezifische Projekte oder Pilotvorhaben, die den Einsatz von KI in der Planung erproben? 2. Zukünftige Entwicklungen: • Welche Planungen oder Strategien bestehen, um KI zukünftig stärker in der Regionalplanung zu integrieren? • Sind Investitionen oder Förderprogramme für den Einsatz von KI-Technologien in der Bezirksregierung Köln vorgesehen? 3. Herausforderungen und Rahmenbedingungen: • Welche Hürden oder Bedenken sehen Sie beim Einsatz von KI in der Regionalplanung, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Transparenz und rechtliche Rahmenbedingungen? • Gibt es bereits Leitlinien oder Regelwerke, die den ethischen, nachhaltigen und rechtssicheren Einsatz von KI in der Planung sicherstellen können? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage RR (HD_Beitrag_Künstliche Intelligenz)
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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen 09. Dezember 2025 Seite 1 von 3 Aktenzeichen Fr. Krämer Telefon 0211 61772 421 claudia.kraemer@mwike.nrw.de Berger Allee 25 40213 Düsseldorf T elefon 0211 61772-0 poststelle@mwike.nrw.de www.wirtschaft.nrw Geschäftsstelle des Regionalrat Köln bei der Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-8 50667 Köln Anfrage der CDU-Fraktion im Regionalrat Künstliche Intelligenz Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Geschäftsstelle, in der Regionalratssitzung am 19.12.2025 soll das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) besprochen werden. Hierzu wurde uns von der Geschäftsstelle des Regionalrats ein Fragenkatalog übersandt. Zu diesem Fragenkatalog nachfolgend der Beitrag aus der Landesplanung: KI in Landes- und Regionalplanung: Die landesweite Zuständigkeit für große Digitalisierungsprojekte liegt beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung NRW. Dort werden landesweit einheitlich geltende Regelungen unter Hinzuziehung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (LDI) zur Nutzung von KI entwickelt. Ein Kernpunkt der Regelung wird sein, dass die KI als Werkzeug genutzt wird, die letztendliche Entscheidung trifft jedoch ein Mensch! Die technische Entwicklung ist eine Chance, die ergriffen wird, jedoch müssen hierfür im Land die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Seite 2 von 3 Derzeit gibt es bereits ein landesweites KI-Tool, das in allen Behörden und Einrichtungen im Land erprobt wird. Dieses KI-Tool wird vom landeseigenen IT-Dienstleister entwickelt. Mit diesem KI-Tool können - Fragen an die KI gestellt werden, - Dokumente und Texte zusammengefasst werden, - Fragen an eigene Dokumente (z.B. pdf) gestellt werden, - in einer Dokumentensammlung gesucht werden und - neue Texte generiert werden. Genutzt werden darf das Produkt allerdings nur mit Texten, die veröffentlicht oder zur Veröffentlichung geeignet sind, da das Amts- und Dienstgeheimnis zu beachten ist. Die neue Technik bringt nicht ausschließlich Vorteile, die Ergebnisse sind sehr genau zu prüfen, da die der KI zugrundeliegenden Large Language Modelle (LLM) auch „halluzinieren“ können. Dies bedeutet, dass die KI immer eine Antwort geben möchte und hierbei nicht immer Fakten zugrunde liegen, so dass das Ergebnis im schlimmsten Fall nicht verwertbar ist. Jedem Produkt liegt normalerweise ein solches LLM zugrunde. Wie und mit welchen Daten dieses LLM vom Hersteller trainiert wurde, ist normalerweise nicht bekannt. Auch dies kann daher ein Risiko sein Dass die Regional- und Landesplanung eine Fachsprache nutzt, die in den allgemeinen Sprachmodellen (LLM) nicht unbedingt enthalten ist, macht zusätzliche Anpassung dieses landesweiten Ansatzes erforderlich. Das MWIKE möchte perspektivisch ein Produkt zur Verfügung stellen, das zunächst vor allem im Rahmen der Beteiligungen unterstützt. In einem ersten Schritt sollen daher alle Beteiligungsbeiträge, gleichgültig über welchen Weg diese die jeweiligen Häuser erreicht haben, maschinell in ein Portal eingespielt werden. In einem zweiten Schritt soll die Verschlagwortung von einem entsprechenden KI-Tool vorgeschlagen werden. Im Endausbau würde man zum Beispiel Abwägungshilfen durch die KI erhalten können. Vorbehaltlich der haushalterischen Entscheidungen werden wir ein entsprechendes Produkt in enger Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsbehörden erstellen bzw. konfigurieren lassen. Seite 3 von 3 Hierbei sind einige Rahmenbedingungen zu beachten: Die Anforderungen der Regionalplanungsbehörden und der Landesplanung sind zu konsolidieren. Das Beteiligungsportal wird im Auftrag des MHKBD NRW weiterentwickelt, hier ist sicherzustellen, dass keine Doppelentwicklungen stattfinden. Das Produkt muss mandantenfähig sein, damit alle Dienststellen es nutzen können, aber sichergestellt ist, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Darüber hinaus soll das Produkt ausschließlich im landeseigenen Netz betrieben werden. Es würde dann allen Regionalplanungsbehörden des Landes NRW zur Verfügung gestellt. Dies ist allein aufgrund der Planungsbeschleunigung schon notwendig. Technische Neuerungen sollten zudem kontinuierlich einfließen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Alexandra Renz-von Kintzel
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 41/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 19.12.2025
- Erstellt
- 28.11.2025 15:35