3764/2021
Ortsverbindung Reichenbachstraße/Radverkehrsnetz
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2878 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3764/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 Ortsverbindung Reichenbachstraße/Radverkehrsnetz hier: Anfrage der AfD- Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 03.05.2021, TOP 7.2.4 Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie sind die Eigentums- Verhältnisse der Wiesenfläche, die in Fahrtrichtung Flittard rechts an der Straße entlang verläuft? 2. Könnte eine Umwandlung der Wiese in " Querpark- Felder " die gleiche Anzahl von PKW's be- herbergen, die sonst - üblich am Rande der Fahrbahn abgestellt werden? 3. Kann die Umwandlung in eine Fahrradstraße unter den derzeitigen Gegebenheiten überhaupt erfolgen? 4. Warum wird die vorhandene Fahrrad- Bahn entlang der B 8 im Radverkehr- Netz kaum hervor- gehoben? 5. ln der Weiterführung einer Fahrrad- Route sind dieselben Schwierigkeiten z.B. auch in der Pe- ter-Grieß-Straße vorhanden, die zudem wegen der Einkaufs- Gelegenheiten von Interesse blei- ben wird. Wurde das bei den Planungen zureichend berücksichtigt?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Das Flurstück (Gemarkung 4975, Flur 41, Flurstück 6011), welches sich aus der Fahrbahn, den Ne- benanlagen und einem ca. 7,0 m tiefen Abschnitt der angrenzenden (östlichen) Grünfläche (gemes- sen vom östlichen Bordstein) zusammensetzt, befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Zu Frage 2: Die zur Reichenbachstraße angrenzenden landwirtschaftlich genutzten und sich im Landschafts- schutzgebiet befindlichen Flächen würden die gleiche Anzahl von öffentlichen Stellplätzen aufnehmen können. Aufgrund der vorhandenen Nutzung und der Festsetzung ist aus Sicht der Verwaltung jedoch eine Bereitstellung von öffentlichen Stellplätzen auf diesen Flächen nicht umsetzbar. Zu Frage 3: Der vorhandene Querschnitt der Reichenbachstraße schließt die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht aus. Vor der Anordnung würden allerdings aktuelle Verkehrszählungen für Radfahrende und den motorisierten Individualverkehr durchgeführt. In Abhängigkeit dieser Ergebnisse und den Fest- setzungen des Radverkehrskonzeptes Mülheim würde die Anordnung und Einrichtung erfolgen. Zu Frage 4: 2 Die Düsseldorfer Straße (B8) ist im aktuellen Entwurf des Radverkehrskonzeptes Mülheim Teil des (gelben) Hauptnetzes. Zu Frage 5: Die Festsetzung einer Straße im (grünen) Hauptnetz des Radverkehrskonzeptes Mülheim bedeutet nicht, dass diese zwingend eine Fahrradstraße wird. Das grüne Netz sieht eine Führung im Mischver- kehr vor. Dies können z. B. Tempo 30-Zonen, die Öffnung von Einbahnstraßen oder aber auch Fahr- radstraßen sein. Die jeweiligen Abschnitte werden im Rahmen von Einzelplanungen umgeplant und umgestaltet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Reichenbachstraße
- Düsseldorfer Straße
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 3764/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 25.10.2021 17:45