mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Behandlung des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2551/2025 vom 21.08.2025

Stand: Am 04.09.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle II/200/0 Vorlagen-Nummer 2551/2025 Freigabedatum 21.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Behandlung des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Vorbehaltlich des zuvor festgestellten Jahresabschlusses 2023 beschließt der Rat gemäß § 95 Abs. 2 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag in Höhe von -10.619.182,92 gemäß § 95 Ab- satz 2 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Finanzausschuss 01.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Begründung: Für den Jahresabschluss 2023 gelten die Regelungen der GO NRW nach dem dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Ge- meindeverbände im Land NRW (3. NKFWG NRW), welches am 05.03.2024 beschlossen wurde und rückwirkend zum 31.12.2023 im Kraft getreten ist. Danach soll gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW ein Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss unver- züglich durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von -9.201.525,34 Euro ab. Aufgrund der Jahresergebnisse der Stiftungen und Nachlässe er- höht sich der in der Bilanz auszuweisende Jahresfehlbetrag um 1.417.657,58 Euro auf - 10.619.182,92 Euro. Der Jahresabschluss 2023 weist somit einen Fehlbetrag in Höhe von -10.619.182,92 Euro auf. Nach Umbuchung der Jahresergebnisse 2021 und 2022 weist die Ausgleichsrücklage einen Stand von 351.766.183,05 Euro auf (auf die Verwendungsbeschlüsse 2549/2025 und 2550/2025 in selbiger Sitzung wird verwiesen). Zusammenfassend ergibt sich mithin folgende Deckung des Jahresfehlbetrages: -10.619.182,92 EUR Jahresfehlbetrag 2023 -10.619.182,92 EUR Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2025

    Finanzausschuss

    TOP 10.13, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.09.2025 zuletzt

    Rat

    TOP 10.22, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz