2551/2025
Behandlung des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2023
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Beschlussvorlage Rat
1819 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/200/0 Vorlagen-Nummer 2551/2025 Freigabedatum 21.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Behandlung des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Vorbehaltlich des zuvor festgestellten Jahresabschlusses 2023 beschließt der Rat gemäß § 95 Abs. 2 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag in Höhe von -10.619.182,92 gemäß § 95 Ab- satz 2 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Finanzausschuss 01.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Begründung: Für den Jahresabschluss 2023 gelten die Regelungen der GO NRW nach dem dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Ge- meindeverbände im Land NRW (3. NKFWG NRW), welches am 05.03.2024 beschlossen wurde und rückwirkend zum 31.12.2023 im Kraft getreten ist. Danach soll gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW ein Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss unver- züglich durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von -9.201.525,34 Euro ab. Aufgrund der Jahresergebnisse der Stiftungen und Nachlässe er- höht sich der in der Bilanz auszuweisende Jahresfehlbetrag um 1.417.657,58 Euro auf - 10.619.182,92 Euro. Der Jahresabschluss 2023 weist somit einen Fehlbetrag in Höhe von -10.619.182,92 Euro auf. Nach Umbuchung der Jahresergebnisse 2021 und 2022 weist die Ausgleichsrücklage einen Stand von 351.766.183,05 Euro auf (auf die Verwendungsbeschlüsse 2549/2025 und 2550/2025 in selbiger Sitzung wird verwiesen). Zusammenfassend ergibt sich mithin folgende Deckung des Jahresfehlbetrages: -10.619.182,92 EUR Jahresfehlbetrag 2023 -10.619.182,92 EUR Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2551/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.08.2025
- Erstellt
- 14.08.2025 14:37