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2551/2025

Behandlung des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.22

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

1819 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/200/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2551/2025 
Freigabedatum 
 21.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Behandlung des Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2023  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Vorbehaltlich des zuvor festgestellten Jahresabschlusses 2023 beschließt der Rat gemäß § 
95 Abs. 2 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag in Höhe von -10.619.182,92 gemäß § 95 Ab-
satz 2 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. 
 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Begründung:  
 
Für den Jahresabschluss 2023 gelten die Regelungen der GO NRW nach dem dritten Gesetz 
zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Ge-
meindeverbände im Land NRW (3. NKFWG NRW), welches am 05.03.2024 beschlossen 
wurde und rückwirkend zum 31.12.2023 im Kraft getreten ist. 
Danach soll gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW ein Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss unver-
züglich durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.  
 
Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe 
von -9.201.525,34 Euro ab. Aufgrund der Jahresergebnisse der Stiftungen und Nachlässe er-
höht sich der in der Bilanz auszuweisende Jahresfehlbetrag um 1.417.657,58 Euro auf -
10.619.182,92 Euro. 
 
Der Jahresabschluss 2023 weist somit einen Fehlbetrag in Höhe von -10.619.182,92 Euro 
auf. 
 
Nach Umbuchung der Jahresergebnisse 2021 und 2022 weist die Ausgleichsrücklage einen 
Stand von 351.766.183,05 Euro auf (auf die Verwendungsbeschlüsse 2549/2025 und 
2550/2025 in selbiger Sitzung wird verwiesen).  
 
Zusammenfassend ergibt sich mithin folgende Deckung des Jahresfehlbetrages: 
 
-10.619.182,92 EUR Jahresfehlbetrag 2023 
-10.619.182,92 EUR Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

Beratungsverlauf (2)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2551/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.08.2025
Erstellt
14.08.2025 14:37