2009/0234
Konjunkturprogramme 2009 des Bundes und des Landes Hier: Bestimmung von Nachrückermaßnahmen als Ersatz für die Maßnahme 'Georg-Büchner-Schule - Bau einer Mensa'
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2009/0234
7611 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.06.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat II
Dezernat VI
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2009/0234
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Konjunkturpr ogramme 2009 des Bundes und des Landes
Hier: Bestimmung von Nachrückermaßnahmen als Ersatz für die Maßnahme "Georg-
Büchner-Schule - Bau einer Mensa"
Vorlage vom: 8. 6.2009
Beschlussvorschlag:
1. Der beigefügte Bescheid der LTH -Bank für Infrastruktur- vom 26.05.2009 wird zur Kenntnis
genommen.
2. Als Ersatz für die von der LTH -Bank für Infrastruktur- abgelehnte Maßnahme „Georg-Büchner-Schule -
Bau einer Mensa“ werden die Nachrückermaßnahmen Andersenschule (Ausbau Ganztagsangebot)
und Gutenbergschule (Ausstattung Fachräume, Mobiliar) festgelegt.
3. Der dadurch verbleibende Restförderbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR wird der Andersenschule
zugeschlagen, so dass sich ein Gesamtförderbetrag in Höhe von 550.000,00 EUR für die
Andersenschule ergibt.
Anlagen: LTH-Bescheid 26.05.2009 Schulen
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2009
Zu 1.
Die Anmeldungen der Maßnahmen zu dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm und dem
Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes wurden mit Magistratsvorlage 2009/0154 am 28.04.2009
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Mit Bescheid vom 26.05.2009 hat die LTH -Bank für Infrastruktur- mitgeteilt, für welche von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt angemeldeten Maßnahmen im Schulbereich das Hessische
Ministerium der Finanzen seine Zustimmung erteilt hat.
Die Entscheidung über die Maßnahmen der sonstigen kommunalen Infrastrukturinvestitionen steht
noch aus.
Zu 2.
Insgesamt wurden im Bereich Schulbau fünf Maßnahmen abgelehnt: Eine prioritäre Maßnahme sowie
vier Nachrückermaßnahmen aus dem Landesprogramm. Es handelt sich dabei um folgende
Einzelmaßnahmen:
Schule Maßnahme
Prioritäre
oder
Nachrücker-
maßnahme
Angemeldeter
Förderbetrag Ablehnungs-grund
Georg-Büchner-
Schule Mensa Prioritäre
Maßnahme 1.000.000,00 € Zusätzlichkeit ist nicht
gegeben
Viktoriaschule Brandschutz und
Sanierung 1.384.000,00 €
Stadtteilschule
Arheilgen
Gesamt-
sanierung incl.
Brandschutz
2.600.000,00 €
Wilhelm-
Leuschner-Schule Sanierung 3.676.000,00 €
Bernhard-Adelung-
Schule Sanierung
Nachrücker-
maßnahmen
3.120.000,00 €
Nicht förderfähig, da
Baubeginn erst 2010
möglich
Von Bedeutung für die Umsetzung der angemeldeten Maßnahmen der Konjunkturprogramme für
Schulen ist lediglich die Nichtberücksichtigung der Mensa der Georg-Büchner-Schule, da es sich bei
dieser um eine prioritäre Maßnahme handelt.
Diese Maßnahme wurde vom Hessischen Ministerium der Finanzen als nicht förderfähig erachtet, da
es sich um keine zusätzliche Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien des Landes handele. Für die
Maßnahmen sind in dem beschlossenen Wirtschaftsplan IDA 2009 für das Jahr 2009 kassenwirksame
Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR sowie eine weitere VE in Höhe von 500.000,00 EUR für das
Wirtschaftsjahr 2010 vorgesehen.
Im Rahmen der Anmeldungen zu den Konjunkturprogrammen waren für die Mensa der Georg-
Büchner-Schule 1.000.000,00 EUR Fördermittel aus dem Landesprogramm vorgesehen. Diese
Fördermittel können nunmehr für Ersatzmaßnahmen aus dem Programmteil „Schulen“ (Nachrücker)
des Landes verwendet werden.
Aus fachlicher Sicht werden die nachstehenden zwei Nachrückermaßnahmen als Ersatz für die
Mensa der Georg-Büchner-Schule vorgeschlagen:
3
...
- Andersenschule (Ausbau Ganztagsangebot): 550.000,00 EUR
- Gutenbergschule (Ausstattung, Fachräume, Mobiliar): 450.000,00 EUR
Die beiden Maßnahmen sollen als prioritäre Maßnahmen nachgemeldet werden, da mit den
Maßnahmen an den beiden Schulen akuter Raum- bzw. Ausstattungsbedarf behoben werden kann.
Zudem sind beide Maßnahmen entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinien zeitgerecht
umsetzbar.
Gutenbergschule:
Die Sanierung der Gutenbergschule (Gebäude A) beginnt noch in diesem Jahr und soll bis zum
Sommer kommenden Jahres umgesetzt werden. Alle Planungen und notwendigen Umzüge sind
vorbereitet. Bei der Sanierung des Gebäudes A sind neben etlichen Klassen auch Verwaltung und
Fachräume für Arbeitslehre und Naturwissenschaften betroffen, die sehr unzureichend und veraltet
ausgestattet sind. Die im Wirtschaftsplan vorgesehene Finanzierung umfasst jedoch nur das bloße
Bauwerk ohne Berücksichtigung jeglicher Einbauten und Ausstattungen. Damit nach Abschluss der
Baumaßnahmen auch die entsprechende Benutzbarkeit und Funktionalität gewährleistet ist, muss die
anschließende Ausstattung und Ausrüstung mit Lernmitteln sichergestellt sein. Das Fördermittel aus
dem Konjunkturprogramm können daher verwendet werden, um diese Lücke zu schließen.
Andersenschule:
Die Andersenschule ist eine bereits sanierte 2-zügige Grundschule. Aufgrund eines
Generationswechsels im Einzugsgebiet und neuer, sehr nachgefragter Betreuungsangebote ist die
Schule stark ausgelastet. Die Schule verfügt neben acht Klassenräumen nur noch über einen einzigen
weiteren Mehrzweckraum, der Klassengröße aufweist. In diesem Mehrzweckraum wird allerdings
derzeit das Betreuungsangebot der Schule bestritten.
Nach aktueller Prognose der zu erwartenden Schülerzahlen für das kommende Schuljahr 2009/2010
wären durch die von der Hessischen Landesregierung vorgesehene Reduktion der maximalen
Klassenstärke auf 25 Schüler/innen und die zu verzeichnende Anmeldung sog. „Kann-Kinder“ (diese
können, müssen aber altersbedingt noch nicht die Schule besuchen) drei 1. Klassen zu bilden. Unter
den vorgenannten derzeitigen räumlichen Bedingungen wäre jedoch die Bildung der erforderlichen
weiteren ersten Klasse nicht möglich. Für den Fall, dass sich die Schülerzahl gegenüber der aktuellen
Prognose nicht noch reduziert, wurde bereits eine Interimslösung für die 1. Klassen der
Andersenschule durch Erhöhung der Klassenfrequenz und parallele Erhöhung der Lehrerstunden für
diese beiden Klassen mit dem Staatlichen Schulamt und der Schulleitung einvernehmlich vereinbart.
Der Bau eines Mehrzweckgebäudes für Betreuung und Klassenräume (drei Räume a 50 – 60 m², eine
Küche und Foyer, WC) in modularer Bauweise (analog Wilhelm-Busch-Schule) könnte die räumliche
Situation der Andersenschule kurzfristig entspannen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wäre
dann auch den aktuellen pädagogischen Anforderungen an eine 2-zügige Grundschule incl.
Betreuung Rechnung getragen.
Zu 3.
Durch die Erhöhung des zu beantragenden Förderbetrags von 500.000 Euro für die Andersenschule
um 50.000 Euro auf insgesamt 550.000 Euro kann die notwendige Ausstattung und Einrichtung des
beabsichtigten Mehrzweckbaus finanziert werden. Die der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den
Bereich Schulen insgesamt zur Verfügung stehende Gesamtsumme aus den Konjunkturprogrammen
wäre dann vollständig ausgeschöpft.
Darmstadt, den 08. Juni 2009
Der Dezernent II Der Dezernent IV Der Dezernent VI
4
...
Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
anlage 1
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\ Magistrat der Stact Darmstadt | | Dezernat | LTH Bank für Infrastruktur LTH - Bank für Infrastruktur _ 60297 Frankfurt aM. Postadresse: Wissenschaftsstadt Darmstadt 60297 Frankfurt / Main Postfach 11 10 61 Besucheradresse: 64225 Darmstadt OMEGA-HAUS (Kaiserlei-Kreisel) Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach / Main — www.lth.de —— U Ihre Nachricht Unser Zeichen - Ansprechpartnerlin 533000 Herrn Detlef Dejon Detief.Dejon@Ith.de Tel._ 069 9132 3265 Fax_ 069 9132 83265 Datum_ 26.05.2009 Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen Zustimmung des HMdF zu den Einzelmaßnahmen Sehr geehrte Damen und Herren, das HMdF hat für die von Ihnen angemeldeten Maßnahmen gemäß Liste A (siehe Anlage) mit Ausnahme der Projekte gemäß Liste B (siehe Anlage) die Zustimmung erteilt. Grundlage für diese Entscheidung bildet insbesondere die Prüfung der angemeldeten Maßnahmen anhand der in den Förderrichtlinien zur Umsetzung der Konjunkturprogramme genannten Verwendungszwecke nach Schlüssigkeitskriterien. Wir weisen ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Einhaltung - der sich aus den Förderrichtlinien zur Umsetzung der Konjunkturprogramme ergebenden Projektanforderungen; - des Kriteriums der Zusätzlichkeit der Maßnahme; - des Doppelförderungsverbots bei der Förderung des Bundes; - der Vorgabe der langfristigen Nutzung und - der Hinweispflicht auf die Förderung durch den Bund oder das Land hin. Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Gesamtfinanzierung der durchzuführenden Maßnahmen bei Abruf der Fördermittel gewährleistet sein muss. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel bestehen mögliche Rückforderungsansprüche des Bundes und des Landes. Sie erhalten anbei eine Information zu den Anforderungen der KfVWV "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" mit der Bitte um Beachtung. Landestraunandstelle Hessen - Bank für Infrastruktur Geschäftsleiter der LTM - Bank für Infrastruktur Landesbank Hessen-Thüringen Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale rachtlich unselbstständige Anstalt in der Dr. Herbert Hirschler, Dr. Michsel Reckhard Bankleitzahl_500 500 00 ‚Sitz: FrankfurtiMain (AG FrankfuriMain - HRA 25621) Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Vorsitzender des Vorstandes der Landesbank Konto-Nr_ 5119987 « und Erfurt (AG Jena HRA 102181) Hessen-Thüringen Girozentrale: UST -Id.-Nr._DE 114 104 159 Hans-Dieter Brenner Des weiteren bitten wir Sie, uns Abrufe für begonnene Maßnahmen möglichst frühzeitig zuzusenden. Hierfür verwenden Sie bitte nur die aktuelle Version - Stand 11.05.2009 - der Abrufformulare (Vordrucke anbei). jrfreundlichen Grüßen Liste A LTH - Bank für Infrastruktur Genehmigungsliste HMdF ‚Anmeldungen Hessisches Sonderinvestitionsprog Gemeinde- schlüssel [20 | 70890548[08a11000 _|1 Ist fa Darmati Be _ er D arms t. Bamhard-Adelung-Schul Lrz] Liste B LTH - Bank für Infrastruktur Genehmigungsliste HMdF Anmeldungen Hessisches Sonderinvestitionsprogramm und Zul | | 11000 ‚Stadt Darmstadt Darmstadt. Viktoriaschule, S un ES En m LTH Bank für Infrastruktur BANKENGRUPPE Hinweise zum Hessischen Sonderinvestitionsprogramm Energetische Gebäudesanierungen im Rahmen des KfW-Programmes „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“: Ziffer 4.3 der Förderrichtlinien zum Hessischen Sonderinvestitionsprogramm gibt vor: Sofern es bautechnisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, sind bei energetischen Sanierungen die Anforderungen des Förderprogramms „Energieeffizient sanieren — Kommunen“ der KfW einzuhalten. - Aus Mitteln des KfW-Programms „Energieeffizient sanieren - Kommunen" werden energetische Maßnahmen nur an folgenden Einrichtungen in den Gemeinden, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind, finanziert: - Schulen, Schulsport- und -schwimmhallen, - Kindertagesstätten sowie - Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden. Kommunalersetzende Maßnahmen sind in diesem KfW-Programm nicht förderfähig. - Für Investitionen in andere Einrichtungen und bei kommunalersetzenden Maßnahmen können somit Abrufe von Fördermitteln zu energetischen Sanierungen - bei Einhaltung von Ziffer 4.2 der Richtlinien - ohne zusätzliche Unterlagen wie z.B. Anlage A oder die KfW-Formulare Nr. 142771, bzw. 142761 vorgelegt werden. - Bei im KfW-Programm förderfähigen Maßnahmen, sind bezogen auf die einzelnen Maßnahmen (Beantragung der Variante B) grundsätzlich alle Außenwände, das ge- samte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle erdberührten Außenflächen oder alle Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen zu dämmen sowie alle Fenster auszutauschen. Ausnahmen vom Umfang der Einzelmaßnahmen (z. B. es können nur 3 von 4 Außenwänden gedämmt werden) sind möglich und vom Sachverständi- gen zu begründen. Bei einer energetischen Sanierung auf Neubauniveau (Beantra- gung der Variante A) gilt zuvor genanntes nicht. - Fürjeden Gebäudeteil mit eigener thermischer Hülle ist ein gesonderter Antrag zu stellen. - Die KfW-Formulare Nr. 142771, bzw. 142761 sind vollständig ausgefüllt zusammen mit einer Kurzbeschreibung je Maßnahme, mit Lichtbildern des zu sanierenden Ge- bäudes und dem LTH-Vordruck Anlage A einzureichen. Wichtige bautechnische Informationen sind in folgenden Dokumenten zu finden: - Merkblatt KfW „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“ - Anlage zum Merkblatt KfW "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" - Häufig gestellte Fragen zu den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" Die genannten Dokumente sind auch auf der Internetseite der LTH - Bank für Infrastruktur =; www.lth.de, veröffentlicht.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0234
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00