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2009/0234

Konjunkturprogramme 2009 des Bundes und des Landes Hier: Bestimmung von Nachrückermaßnahmen als Ersatz für die Maßnahme 'Georg-Büchner-Schule - Bau einer Mensa'

Magistratsvorlage 08.06.2009

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2009/0234

7611 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Dezernat II 
        Dezernat VI  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0234 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Konjunkturpr ogramme 2009 des Bundes und des Landes 
Hier: Bestimmung von Nachrückermaßnahmen als Ersatz für die Maßnahme "Georg-
Büchner-Schule - Bau einer Mensa" 
 
Vorlage vom:  8. 6.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der beigefügte Bescheid der LTH -Bank für Infrastruktur- vom  26.05.2009 wird zur Kenntnis 
genommen. 
2. Als Ersatz für die von der LTH -Bank für Infrastruktur- abgelehnte Maßnahme „Georg-Büchner-Schule - 
Bau einer Mensa“ werden die Nachrückermaßnahmen Andersenschule (Ausbau Ganztagsangebot) 
und Gutenbergschule (Ausstattung Fachräume, Mobiliar) festgelegt. 
3. Der dadurch verbleibende Restförderbetrag in Höhe von 50.000,00 EUR wird der Andersenschule 
zugeschlagen, so dass sich ein Gesamtförderbetrag in Höhe von 550.000,00 EUR für die 
Andersenschule ergibt. 
 
Anlagen: LTH-Bescheid 26.05.2009 Schulen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2009  
 
 
Zu 1. 
 
Die Anmeldungen der Maßnahmen zu dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm und dem 
Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes wurden mit Magistratsvorlage 2009/0154 am 28.04.2009 
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.  
 
Mit Bescheid vom 26.05.2009 hat die LTH -Bank für Infrastruktur- mitgeteilt, für welche von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt angemeldeten Maßnahmen im Schulbereich das Hessische 
Ministerium der Finanzen seine Zustimmung erteilt hat.  
 
Die Entscheidung über die Maßnahmen der sonstigen kommunalen Infrastrukturinvestitionen steht 
noch aus. 
 
 
Zu 2. 
 
Insgesamt wurden im Bereich Schulbau fünf Maßnahmen abgelehnt: Eine prioritäre Maßnahme sowie 
vier Nachrückermaßnahmen aus dem Landesprogramm. Es handelt sich dabei um folgende 
Einzelmaßnahmen: 
 
 
Schule Maßnahme 
Prioritäre  
oder 
Nachrücker-
maßnahme 
Angemeldeter 
Förderbetrag Ablehnungs-grund 
Georg-Büchner-
Schule Mensa Prioritäre 
Maßnahme 1.000.000,00 € Zusätzlichkeit ist nicht 
gegeben 
Viktoriaschule Brandschutz und 
Sanierung 1.384.000,00 € 
Stadtteilschule 
Arheilgen 
Gesamt-
sanierung incl. 
Brandschutz 
2.600.000,00 € 
Wilhelm-
Leuschner-Schule Sanierung 3.676.000,00 € 
Bernhard-Adelung-
Schule Sanierung 
Nachrücker- 
maßnahmen 
3.120.000,00 € 
Nicht förderfähig, da 
Baubeginn erst 2010 
möglich 
 
 
Von Bedeutung für die Umsetzung der angemeldeten Maßnahmen der Konjunkturprogramme für 
Schulen ist lediglich die Nichtberücksichtigung der Mensa der Georg-Büchner-Schule, da es sich bei 
dieser um eine prioritäre Maßnahme handelt. 
 
Diese Maßnahme wurde vom Hessischen Ministerium der Finanzen als nicht förderfähig erachtet, da 
es sich um keine zusätzliche Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien des Landes handele. Für die 
Maßnahmen sind in dem beschlossenen Wirtschaftsplan IDA 2009 für das Jahr 2009 kassenwirksame 
Mittel in Höhe von 500.000,00 EUR sowie eine weitere VE in Höhe von 500.000,00 EUR für das 
Wirtschaftsjahr 2010 vorgesehen. 
 
Im Rahmen der Anmeldungen zu den Konjunkturprogrammen waren für die Mensa der Georg-
Büchner-Schule 1.000.000,00 EUR Fördermittel aus dem Landesprogramm vorgesehen. Diese 
Fördermittel können nunmehr für Ersatzmaßnahmen aus dem Programmteil „Schulen“ (Nachrücker) 
des Landes verwendet werden. 
 
 
 
 
Aus fachlicher Sicht werden die nachstehenden zwei Nachrückermaßnahmen als Ersatz für die 
Mensa der Georg-Büchner-Schule vorgeschlagen:

3 
... 
 
- Andersenschule (Ausbau Ganztagsangebot):   550.000,00 EUR 
- Gutenbergschule (Ausstattung, Fachräume, Mobiliar):  450.000,00 EUR  
 
 
Die beiden Maßnahmen sollen als prioritäre Maßnahmen nachgemeldet werden, da mit den 
Maßnahmen an den beiden Schulen akuter Raum- bzw. Ausstattungsbedarf behoben werden kann. 
Zudem sind beide Maßnahmen entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinien zeitgerecht 
umsetzbar. 
 
Gutenbergschule: 
Die Sanierung der Gutenbergschule (Gebäude A) beginnt noch in diesem Jahr und soll bis zum 
Sommer kommenden Jahres umgesetzt werden. Alle Planungen und notwendigen Umzüge sind 
vorbereitet. Bei der Sanierung des Gebäudes A sind neben etlichen Klassen auch Verwaltung und 
Fachräume für Arbeitslehre und Naturwissenschaften betroffen, die sehr unzureichend und veraltet 
ausgestattet sind. Die im Wirtschaftsplan vorgesehene Finanzierung umfasst jedoch nur das bloße 
Bauwerk ohne Berücksichtigung jeglicher Einbauten und Ausstattungen. Damit nach Abschluss der 
Baumaßnahmen auch die entsprechende Benutzbarkeit und Funktionalität gewährleistet ist, muss die 
anschließende Ausstattung und Ausrüstung mit Lernmitteln sichergestellt sein. Das Fördermittel aus 
dem Konjunkturprogramm können daher verwendet werden, um diese Lücke zu schließen. 
 
Andersenschule: 
Die Andersenschule ist eine bereits sanierte 2-zügige Grundschule. Aufgrund eines 
Generationswechsels im Einzugsgebiet und neuer, sehr nachgefragter Betreuungsangebote ist die 
Schule stark ausgelastet. Die Schule verfügt neben acht Klassenräumen nur noch über einen einzigen 
weiteren Mehrzweckraum, der Klassengröße aufweist. In diesem Mehrzweckraum wird allerdings 
derzeit das Betreuungsangebot der Schule bestritten.  
 
Nach aktueller Prognose der zu erwartenden Schülerzahlen für das kommende Schuljahr 2009/2010 
wären durch die von der Hessischen Landesregierung vorgesehene Reduktion der maximalen 
Klassenstärke auf 25 Schüler/innen und die zu verzeichnende Anmeldung sog. „Kann-Kinder“ (diese 
können, müssen aber altersbedingt noch nicht die Schule besuchen) drei 1. Klassen zu bilden. Unter 
den vorgenannten derzeitigen räumlichen Bedingungen wäre jedoch die Bildung der erforderlichen 
weiteren ersten Klasse nicht möglich. Für den Fall, dass sich die Schülerzahl gegenüber der aktuellen 
Prognose nicht noch reduziert, wurde bereits eine Interimslösung für die  1. Klassen der 
Andersenschule durch Erhöhung der Klassenfrequenz und parallele Erhöhung der Lehrerstunden für 
diese beiden Klassen mit dem Staatlichen Schulamt und der Schulleitung einvernehmlich vereinbart. 
 
Der Bau eines Mehrzweckgebäudes für Betreuung und Klassenräume (drei Räume a 50 – 60 m², eine 
Küche und Foyer, WC) in modularer Bauweise (analog Wilhelm-Busch-Schule) könnte die räumliche 
Situation der Andersenschule kurzfristig entspannen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wäre 
dann auch den aktuellen pädagogischen Anforderungen an eine 2-zügige Grundschule incl. 
Betreuung Rechnung getragen.  
 
 
Zu 3. 
 
Durch die Erhöhung des zu beantragenden Förderbetrags von 500.000 Euro für die Andersenschule 
um 50.000 Euro auf insgesamt 550.000 Euro kann die notwendige Ausstattung und Einrichtung des 
beabsichtigten Mehrzweckbaus finanziert werden. Die der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den 
Bereich Schulen insgesamt zur Verfügung stehende Gesamtsumme aus den Konjunkturprogrammen 
wäre dann vollständig ausgeschöpft. 
 
 
 
Darmstadt, den 08. Juni 2009 
 
 
 
Der Dezernent II  Der Dezernent IV  Der Dezernent VI

4 
... 
 
 
Wolfgang Glenz  Dr. Dierk Molter  Dieter Wenzel 
Bürgermeister   Stadtrat   Stadtrat

anlage 1

5582 Zeichen

\ Magistrat der Stact Darmstadt |
| Dezernat |

LTH

Bank für
Infrastruktur
LTH - Bank für Infrastruktur _ 60297 Frankfurt aM.
Postadresse:
Wissenschaftsstadt Darmstadt 60297 Frankfurt / Main
Postfach 11 10 61 Besucheradresse:
64225 Darmstadt OMEGA-HAUS (Kaiserlei-Kreisel)
Strahlenbergerstraße 11

63067 Offenbach / Main

— www.lth.de
—— U Ihre Nachricht

Unser Zeichen - Ansprechpartnerlin
533000

Herrn Detlef Dejon
Detief.Dejon@Ith.de

Tel._ 069 9132 3265

Fax_ 069 9132 83265
Datum_ 26.05.2009

Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen
Zustimmung des HMdF zu den Einzelmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das HMdF hat für die von Ihnen angemeldeten Maßnahmen gemäß Liste A (siehe Anlage) mit Ausnahme
der Projekte gemäß Liste B (siehe Anlage) die Zustimmung erteilt.

Grundlage für diese Entscheidung bildet insbesondere die Prüfung der angemeldeten Maßnahmen anhand
der in den Förderrichtlinien zur Umsetzung der Konjunkturprogramme genannten Verwendungszwecke
nach Schlüssigkeitskriterien.

Wir weisen ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Einhaltung

- der sich aus den Förderrichtlinien zur Umsetzung der Konjunkturprogramme ergebenden
Projektanforderungen;

- des Kriteriums der Zusätzlichkeit der Maßnahme;

- des Doppelförderungsverbots bei der Förderung des Bundes;

- der Vorgabe der langfristigen Nutzung und

- der Hinweispflicht auf die Förderung durch den Bund oder das Land

hin.

Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Gesamtfinanzierung der durchzuführenden Maßnahmen
bei Abruf der Fördermittel gewährleistet sein muss.

Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung der Fördermittel bestehen mögliche Rückforderungsansprüche
des Bundes und des Landes.

Sie erhalten anbei eine Information zu den Anforderungen der KfVWV "Energieeffizient Sanieren -
Kommunen" mit der Bitte um Beachtung.

Landestraunandstelle Hessen - Bank für Infrastruktur Geschäftsleiter der LTM - Bank für Infrastruktur Landesbank Hessen-Thüringen Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
rachtlich unselbstständige Anstalt in der Dr. Herbert Hirschler, Dr. Michsel Reckhard Bankleitzahl_500 500 00 ‚Sitz: FrankfurtiMain (AG FrankfuriMain - HRA 25621)
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Vorsitzender des Vorstandes der Landesbank Konto-Nr_ 5119987 « und Erfurt (AG Jena HRA 102181)
Hessen-Thüringen Girozentrale: UST -Id.-Nr._DE 114 104 159
Hans-Dieter Brenner

Des weiteren bitten wir Sie, uns Abrufe für begonnene Maßnahmen möglichst frühzeitig zuzusenden.
Hierfür verwenden Sie bitte nur die aktuelle Version - Stand 11.05.2009 - der Abrufformulare (Vordrucke
anbei).

jrfreundlichen Grüßen

Liste A LTH - Bank für Infrastruktur
Genehmigungsliste HMdF

‚Anmeldungen Hessisches Sonderinvestitionsprog

Gemeinde-
schlüssel

[20 | 70890548[08a11000 _|1 Ist

fa Darmati Be _ er D arms t. Bamhard-Adelung-Schul

Lrz]

Liste B LTH - Bank für Infrastruktur
Genehmigungsliste HMdF

Anmeldungen Hessisches Sonderinvestitionsprogramm und Zul

| |
11000 ‚Stadt Darmstadt Darmstadt. Viktoriaschule, S un ES En

m

LTH

Bank für
Infrastruktur

BANKENGRUPPE

Hinweise zum Hessischen Sonderinvestitionsprogramm

Energetische Gebäudesanierungen im Rahmen des KfW-Programmes
„Energieeffizient Sanieren - Kommunen“:

Ziffer 4.3 der Förderrichtlinien zum Hessischen Sonderinvestitionsprogramm gibt vor:

Sofern es bautechnisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, sind bei energetischen
Sanierungen die Anforderungen des Förderprogramms „Energieeffizient sanieren —
Kommunen“ der KfW einzuhalten.

- Aus Mitteln des KfW-Programms „Energieeffizient sanieren - Kommunen" werden
energetische Maßnahmen nur an folgenden Einrichtungen in den Gemeinden, die bis
zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind, finanziert:

- Schulen, Schulsport- und -schwimmhallen,
-  Kindertagesstätten sowie

- Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen
Innentemperaturen genutzt werden.

Kommunalersetzende Maßnahmen sind in diesem KfW-Programm nicht förderfähig.

- Für Investitionen in andere Einrichtungen und bei kommunalersetzenden
Maßnahmen können somit Abrufe von Fördermitteln zu energetischen Sanierungen -
bei Einhaltung von Ziffer 4.2 der Richtlinien - ohne zusätzliche Unterlagen wie z.B.
Anlage A oder die KfW-Formulare Nr. 142771, bzw. 142761 vorgelegt werden.

- Bei im KfW-Programm förderfähigen Maßnahmen, sind bezogen auf die einzelnen
Maßnahmen (Beantragung der Variante B) grundsätzlich alle Außenwände, das ge-
samte Dach, die gesamte Kellerdecke, alle erdberührten Außenflächen oder alle
Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen zu dämmen sowie alle Fenster
auszutauschen. Ausnahmen vom Umfang der Einzelmaßnahmen (z. B. es können
nur 3 von 4 Außenwänden gedämmt werden) sind möglich und vom Sachverständi-
gen zu begründen. Bei einer energetischen Sanierung auf Neubauniveau (Beantra-
gung der Variante A) gilt zuvor genanntes nicht.

- Fürjeden Gebäudeteil mit eigener thermischer Hülle ist ein gesonderter Antrag zu
stellen.

- Die KfW-Formulare Nr. 142771, bzw. 142761 sind vollständig ausgefüllt zusammen
mit einer Kurzbeschreibung je Maßnahme, mit Lichtbildern des zu sanierenden Ge-
bäudes und dem LTH-Vordruck Anlage A einzureichen.

Wichtige bautechnische Informationen sind in folgenden Dokumenten zu finden:
- Merkblatt KfW „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“
- Anlage zum Merkblatt KfW "Energieeffizient Sanieren - Kommunen"

- Häufig gestellte Fragen zu den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren -
Kommunen"

Die genannten Dokumente sind auch auf der Internetseite der LTH - Bank für Infrastruktur =;
www.lth.de, veröffentlicht.

Beratungsverlauf (1)

TOP 288

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0234
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.06.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00