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Neujustierung der Priorisierung für erweiterte/neue Jugendeinrichtungen im Kölner Stadtgebiet

Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1192/2018 vom 03.09.2018

Stand: Am 13.09.2018 im Jugendhilfeausschuss endgültig abgelehnt.

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  • Linke Antrag nach § 3

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.09.2018 AN/1192/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Neujustierung der Priorisierung für erweiterte/neue Jugendeinrichtungen im Kölner Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Dr. Heinen, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen: Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen: 1. Die von der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste zum Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen und -treffs bzw. für deren Ausbau und Erweiterung im Kölner Stadtgebiet (DS 2177/2017) wird überarbeitet. Folgendes ist für die Aktualisierung der Handlungsbedarfe handlungsleitend: 1.1 Die Jugendeinrichtungen sollen besonders hinsichtlich ihrer Personalressourcen mit einer nachhaltigen Regelfinanzierung geplant bzw. ausgestattet werden. Nur bei besonderem Bedarf soll eine flankierende Projektfinanzierung etabliert werden. Bereits bestehende Jugendeinrichtungen bzw. -treffs sollen hinsichtlich dieser Finanzierungsgrundsätze sukzessive überprüft werden und Projektförderung gegebenfalls auf Regelförderung umgestellt werden, wenn die Personalressourcen aus der Projektförderung dauerhaft am Standort nötig sind. 1.2 Die dem JHA vorgelegte Prioritätenliste für den Ausbau und die Erweiterung von neuen Jugendeinrichtungen und -zentren im Kölner Stadtgebiet bzw. dessen Stadtteilen basiert auf der Anwendung einesIndexes, der auf Faktoren wie der SGB-II-Quote Unter-15- Jähriger, der Anzahl der Jugendangebote u.a. beruht. Die Gewichtung dieser Faktoren wird geändert, indem 1.) der SGB-II-Quote eine Gewichtung von 50 % beigemessen wird; 2.) die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Stadtteilen in Relation gesetzt wird zu den vorhandenen Stellen in Jugendeinrichtungen und -treffs, welche mit 30 % zu gewichten ist; 3.) sich die übrigen 20 % aus der stadtteilspezifischen Delinquenzquote von Kindern und Jugendlichen als neuem Gewichtungsfaktor ergeben. 2. Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt, dem JHA die aktualisierte Planung dieser Infrastruktur im ersten Halbjahr 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Zudem soll in 2019 ein Konzept erstellt und beschlossen werden, mit welchen nächsten Schritten der Bedarf von neuen oder erweiterten Jugendeinrichtungen in den darauffolgenden drei Kalenderjahren (2020-2023) gedeckt werden kann. Begründung: erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 13.09.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 5.2.2, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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