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AN/1192/2018

Neujustierung der Priorisierung für erweiterte/neue Jugendeinrichtungen im Kölner Stadtgebiet

Die Linke. Antrag nach § 3 03.09.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 13.09.2018, TOP 5.2.2

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

2962 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.09.2018 
AN/1192/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
 
Neujustierung der Priorisierung für erweiterte/neue Jugendeinrichtungen im Kölner 
Stadtgebiet 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses zu setzen: 
 
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen: 
1. Die von der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste zum Handlungsbedarf zur Schaffung von 
Jugendeinrichtungen und -treffs bzw. für deren Ausbau und Erweiterung im Kölner Stadtgebiet 
(DS 2177/2017) wird überarbeitet. Folgendes ist für die Aktualisierung der Handlungsbedarfe 
handlungsleitend: 
1.1 Die Jugendeinrichtungen sollen besonders hinsichtlich ihrer Personalressourcen mit einer 
nachhaltigen Regelfinanzierung geplant bzw. ausgestattet werden. Nur bei besonderem 
Bedarf soll eine flankierende Projektfinanzierung etabliert werden. Bereits bestehende 
Jugendeinrichtungen bzw. -treffs sollen hinsichtlich dieser Finanzierungsgrundsätze 
sukzessive überprüft werden und Projektförderung gegebenfalls auf Regelförderung 
umgestellt werden, wenn die Personalressourcen aus der Projektförderung dauerhaft am 
Standort nötig sind. 
1.2 Die dem JHA vorgelegte Prioritätenliste für den Ausbau und die Erweiterung von neuen 
Jugendeinrichtungen und -zentren im Kölner Stadtgebiet bzw. dessen Stadtteilen basiert 
auf der Anwendung einesIndexes, der auf Faktoren wie der SGB-II-Quote Unter-15-

Jähriger, der Anzahl der Jugendangebote u.a. beruht. Die Gewichtung dieser Faktoren wird 
geändert, indem  
1.) der SGB-II-Quote eine Gewichtung von 50 % beigemessen wird;  
2.) die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Stadtteilen in Relation gesetzt wird zu 
den vorhandenen Stellen in Jugendeinrichtungen und -treffs, welche mit 30 % zu gewichten 
ist; 
3.) sich die übrigen 20 % aus der stadtteilspezifischen Delinquenzquote von Kindern und 
Jugendlichen als neuem Gewichtungsfaktor ergeben. 
2. Die Verwaltung der Stadt Köln wird beauftragt, dem JHA die aktualisierte Planung dieser 
Infrastruktur im ersten Halbjahr 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.  
3. Zudem soll in 2019 ein Konzept erstellt und beschlossen werden, mit welchen nächsten 
Schritten der Bedarf von neuen oder erweiterten Jugendeinrichtungen in den darauffolgenden 
drei Kalenderjahren (2020-2023) gedeckt werden kann. 
 
Begründung: 
erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1192/2018
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
03.09.2018
Erstellt
03.09.2018 09:41