2006/0450
Straßenbeiträge Beschluss über die Fertigstellung von Straßen gemäß § 11 (9) des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.03.1970
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2006/0450
1788 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.07.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II Amt: Kassen- und Steueramt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0450 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Straßenbeiträge Beschluss über die Fertigstellung von Straßen gemäß § 11 (9) des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.03.1970 Vorlage vom: 05.07.2006 Beschlussvorschlag: Die Um- und Ausbau- bzw. Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der nachstehenden Ortsstraßen, die nach der Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen in der Stadt Darmstadt vom 15. Dezember 1971 der Beitragspflicht unterliegen, wurden fertig gestellt. Es bedeuten: F = Fahrbahn B = Beleuchtung Straße / Weg im Abschnitt von – bis Teileinrichtungen Tag der Fertigstellung Landskronstraße Heidelberger Straße und Ludwigshöhstraße F, B 03.09.2005 Anlagen: Beschluss des Magistrats vom Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.07.2006 2 ... Begründung: Aufgrund des § 11 (9) des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17. März 1970 in der derzeitigen Fassung entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellung der Ein- richtung. Der Magistrat stellt den Zeitpunkt der Fertigstellung fest. Die Feststellung ist öffentlich be- kannt zu machen. Darmstadt, den 05.07.2006 2122.3 Kl/B Nst.: 2373 Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Landskronstraße
- Heidelberger Straße
- Ludwigshöhstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0450
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00