AN/1452/2024
Deutz braucht eine soziale Erhaltungssatzung, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen und SPD
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)
2111 Zeichen
Fraktion Die Linke Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1452/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Deutz braucht eine soziale Erhaltungssatzung, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen und SPD Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung In- nenstadt am 7.11.2024 aufzunehmen. Beschluss: 1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss 1106/2021 vom 10.06.2021: Für Teilbereiche des Stadtteils Deutz soll noch in dieser Wahlperiode eine Soziale Erhal- tungssatzung auf den Weg gebracht werden. Die aktuelle und sich verschärfende Situation am Kölner Wohnungsmarkt verlangt nach ei- nem besonderen Schutz der Mieter*innen. Wir möchten von der Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie das Verfahren zur Ausweisung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Teilbereiche des Stadtteils Deutz be- schleunigt werden kann. 2.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Bezirksbürgermeister, Anfang 2025 in Deutz zu einer Bürgerinformation einzuladen. Auf dieser Veranstaltung soll die sich durch aktuelle Entwicklungen (Campus TH Köln, Deutzer Hafen, Messe City Köln) weiter verschärfende Si- tuation auf dem Wohnungsmarkt von Fachleuten dargestellt werden. - 2 - Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel als eine Maßnahme, der Verdrängung durch Mietenerhöhung entgegenzuwirken. Sie möchte, dass auch in Deutz der Verdrängung von Mieter*innen entgegengewirkt wird. Durch die vorgesehene Veranstaltung soll allen Interessierten die laufenden Veränderungen im Stadtteil vorgestellt und ihre absehbaren Auswirkungen erläutert werden. Mit freundlichen Grüßen Michael Scheffer Julie Cazier Tim Cremer Bündnis90/Die Grünen B90/Die Grünen SPD
Sachstandsbericht BV
3233 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/15
Vorlagen-Nummer
AN/1452/2024
Stand: 15.01.2025
Sachstandsbericht
Deutz braucht eine soziale Erhaltungssatzung, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen
und SPD
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch
die Schriftführung hinterlegt.)
1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss 1106/2021 vom 10.06.2021:
Für Teilbereiche des Stadtteils Deutz soll noch in dieser Wahlperiode eine Soziale Erhaltungs-
satzung auf den Weg gebracht werden.
Die aktuelle und sich verschärfende Situation am Kölner Wohnungsmarkt verlangt nach einem
besonderen Schutz der Mieter*innen.
Wir möchten von der Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie das Verfahren zur
Ausweisung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Teilbereiche des Stadtteils Deutz beschleu-
nigt werden kann.
2.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Bezirksbürgermeister, Anfang 2025 in Deutz zu
einer Bürgerinformation einzuladen.
Auf dieser Veranstaltung soll die sich durch aktuelle Entwicklungen (Campus TH Köln, Deut-
zer Hafen, Messe City Köln) weiter verschärfende Situation auf dem Wohnungsmarkt von
Fachleuten dargestellt werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Voruntersuchung
Nach einem Ratsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, „die erstmals 2015 durchgeführte
stadtweite Voruntersuchung im Rahmen einer Dauerbeobachtung periodisch durchzuführen“
(Vorlagen-Nr.: AN/1902/2016). Dabei werden statistische Schlüsselindikatoren verwendet, die
erste Hinweise auf Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse geben. Ziel ist Gebiete zu ermit-
teln, in denen die Steuerungswirkung einer Sozialen Erhaltungssatzung den größten Nutzen für
die Stadtentwicklung bewirkt. Die bisher letzte Voruntersuchung aus dem Jahr 2023 hat insge-
samt neun Beobachtungsräume in fünf Kölner Stadtbezirken identifiziert, die Anzeichen von
Aufwertungsprozessen aufweisen und wahrscheinlich über den Einsatz von Sozialen Erhal-
tungssatzungen gebietsverträglich gesteuert werden könnten (Vorlagen-Nr.: 2880/2024).
2
Untersuchungsergebnisse für den Stadtteil Deutz
Sämtliche neun Beobachtungsräume befinden sich nicht im Bezirk Innenstadt, d.h. auch für den
Stadtteil Deutz hat die gegenwärtige Voruntersuchung keine auffälligen Ergebnisse ermitteln
können. Auf dieser Grundlage geht die Verwaltung in anderen Stadtteilen von Köln von einem
höheren Handlungsbedarf für einen zielgerichteten Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen
aus.
Rahmenbedingungen und Arbeitsaufträge
Ein Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung muss durch den Stadtentwick-
lungsausschuss erfolgen.
Die Verwaltung wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.12.2024 beauftragt, einen
Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Kalk Mitte vorzube-
reiten (mündlicher Ergänzungsantrag zur Vorlagen-Nr.: AN/1657/2024).
Die Voruntersuchungen werden periodisch durchgeführt, so dass die Entwicklungen auch im
Stadtteil Deutz weiterhin in dieser stadtweiten Betrachtung inbegriffen sind.
Nächste Schritte:
Keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1452/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke)
- Datum
- 23.10.2024
- Erstellt
- 23.10.2024 11:22