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AN/1452/2024

Deutz braucht eine soziale Erhaltungssatzung, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen und SPD

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke) 23.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.12.2024, TOP 5.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)

2111 Zeichen

Fraktion Die Linke  
Fraktion B90/Grüne  
SPD-Fraktion  
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1452/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
 
Deutz braucht eine soziale Erhaltungssatzung, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen 
und SPD 
Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung In-
nenstadt am 7.11.2024 aufzunehmen. 
 
Beschluss: 
 
1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss 1106/2021 vom 10.06.2021:  
Für Teilbereiche des Stadtteils Deutz soll noch in dieser Wahlperiode eine Soziale Erhal-
tungssatzung auf den Weg gebracht werden.  
 
Die aktuelle und sich verschärfende Situation am Kölner Wohnungsmarkt verlangt nach ei-
nem besonderen Schutz der Mieter*innen. 
 
Wir möchten von der Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie das Verfahren 
zur Ausweisung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Teilbereiche des Stadtteils Deutz be-
schleunigt werden kann. 
 
2.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Bezirksbürgermeister, Anfang 2025 in Deutz 
zu einer Bürgerinformation einzuladen. Auf dieser Veranstaltung soll die sich durch aktuelle 
Entwicklungen (Campus TH Köln, Deutzer Hafen, Messe City Köln) weiter verschärfende Si-
tuation auf dem Wohnungsmarkt von Fachleuten dargestellt werden.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die soziale Erhaltungssatzung im Severinsviertel 
als eine Maßnahme, der Verdrängung durch Mietenerhöhung entgegenzuwirken. Sie 
möchte, dass auch in Deutz der Verdrängung von Mieter*innen entgegengewirkt wird. Durch 
die vorgesehene Veranstaltung soll allen Interessierten die laufenden Veränderungen im 
Stadtteil vorgestellt und ihre absehbaren Auswirkungen erläutert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Michael Scheffer   Julie Cazier    Tim Cremer 
Bündnis90/Die Grünen  B90/Die Grünen  SPD

Sachstandsbericht BV

3233 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1452/2024
Stand: 15.01.2025 
Sachstandsbericht  
Deutz braucht eine soziale Erhaltungssatzung, gem. Antrag Die Linke, B90/Die Grünen 
und SPD 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss 1106/2021 vom 10.06.2021:  
Für Teilbereiche des Stadtteils Deutz soll noch in dieser Wahlperiode eine Soziale Erhaltungs-
satzung auf den Weg gebracht werden.  
Die aktuelle und sich verschärfende Situation am Kölner Wohnungsmarkt verlangt nach einem 
besonderen Schutz der Mieter*innen. 
Wir möchten von der Verwaltung Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie das Verfahren zur 
Ausweisung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Teilbereiche des Stadtteils Deutz beschleu-
nigt werden kann. 
2.) Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet den Bezirksbürgermeister, Anfang 2025 in Deutz zu 
einer Bürgerinformation einzuladen. 
Auf dieser Veranstaltung soll die sich durch aktuelle Entwicklungen (Campus TH Köln, Deut-
zer Hafen, Messe City Köln) weiter verschärfende Situation auf dem Wohnungsmarkt von 
Fachleuten dargestellt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Voruntersuchung  
Nach einem Ratsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, „die erstmals 2015 durchgeführte 
stadtweite Voruntersuchung im Rahmen einer Dauerbeobachtung periodisch durchzuführen“ 
(Vorlagen-Nr.: AN/1902/2016). Dabei werden statistische Schlüsselindikatoren verwendet, die 
erste Hinweise auf Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse geben. Ziel ist Gebiete zu ermit-
teln, in denen die Steuerungswirkung einer Sozialen Erhaltungssatzung den größten Nutzen für 
die Stadtentwicklung bewirkt. Die bisher letzte Voruntersuchung aus dem Jahr 2023 hat insge-
samt neun Beobachtungsräume in fünf Kölner Stadtbezirken identifiziert, die Anzeichen von 
Aufwertungsprozessen aufweisen und wahrscheinlich über den Einsatz von Sozialen Erhal-
tungssatzungen gebietsverträglich gesteuert werden könnten (Vorlagen-Nr.: 2880/2024).

2 
 
 
 
Untersuchungsergebnisse für den Stadtteil Deutz  
Sämtliche neun Beobachtungsräume befinden sich nicht im Bezirk Innenstadt, d.h. auch für den 
Stadtteil Deutz hat die gegenwärtige Voruntersuchung keine auffälligen Ergebnisse ermitteln 
können. Auf dieser Grundlage geht die Verwaltung in anderen Stadtteilen von Köln von einem 
höheren Handlungsbedarf für einen zielgerichteten Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen 
aus.  
 
 
Rahmenbedingungen und Arbeitsaufträge  
Ein Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung muss durch den Stadtentwick-
lungsausschuss erfolgen.  
Die Verwaltung wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.12.2024 beauftragt, einen 
Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Kalk Mitte vorzube-
reiten (mündlicher Ergänzungsantrag zur Vorlagen-Nr.: AN/1657/2024).  
Die Voruntersuchungen werden periodisch durchgeführt, so dass die Entwicklungen auch im 
Stadtteil Deutz weiterhin in dieser stadtweiten Betrachtung inbegriffen sind.  
 
Nächste Schritte: 
Keine  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Keine

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1452/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke)
Datum
23.10.2024
Erstellt
23.10.2024 11:22