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3463/2021

Sicherstellung des Bodenrettungsdienstes in Köln bis 2026

Mitteilung Ausschuss 04.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.10.2021, TOP 4.5

Anlage - Übersicht Sicherstellung des Bodenrettungsdienstes in Köln bis 2026

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Anlage - Übersicht Sicherstellung des Bodenrettungsdienstes in Köln bis 2026

1570 Zeichen

Anlage: „Übersicht zur Sicherstellung des Bodenrettungsdienstes in Köln bis 2026“ 
 
Los 1 DRK Feuer- und Rettungswache 1 (Köln-Innensta dt) 
Feuer- und Rettungswache 4 (Köln-Ehrenfeld) 
Feuer- und Rettungswache 5 (Köln-Weidenpesch) 
Feuer- und Rettungswache 14 (Köln-Lövenich) 
Rettungswache Köln-Ossendorf 
Rettungswache Köln-Ehrenfeld 
Los 2 Falck 
gGmbH 
Feuer- und Rettungswache 2 (Köln-Marienburg) 
Rettungswache Köln-Rodenkirchen 
Los 3 ASB Feuer- und Rettungswache 3 (Köln-Lindenth al) 
Feuer- und Rettungswache 6 (Köln-Chorweiler) 
Rettungswache Köln-Sülz 
Los 4 MHD Feuer- und Rettungswache 7 (Köln-Porz) 
Feuer- und Rettungswache 9 (Köln-Mülheim) 
Rettungswache Köln-Braunsfeld 
Los 5 JUH Feuer- und Rettungswache 9 (Köln-Mülheim)  
Rettungswache Köln-Merheim 
Rettungswache Köln-Mülheim 
Rettungswache Köln-Dünnwald 
Rettungswache Köln-Ostheim 
 
Alle Leistungserbringenden nehmen Sonderfunktionen im Rettungsdienst der Stadt Köln 
wahr. Hierzu gehört zum Beispiel der Intensivtransport, dessen Spezialfahrzeuge derzeit auf 
Feuer- und Rettungswache 10 (Köln-Deutz) stationiert sind. 
Ebenfalls sind alle Leistungserbringenden im sogenannten Sonderbedarf zur 
Spitzenabdeckung tätig. Dies umfasst neben einer Vorhaltung von Rettungsmitteln auch 
Aufgaben wie Sanitätsdienst sowie die Bereitstellung von Unfallhilfsstellen und Schnell-
Einsatzgruppen (SEG). 
Außer der Falck gGmbH stellen alle Leistungserbringenden Personal für die Luftrettungs-
mittel Christoph Rheinland (Intensivtransporthubschrauber - ITH) und Christoph 3 (Rettungs-
hubschrauber - RTH).

Mitteilung Ausschuss

2466 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer  04.10.2021 
 3463/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 05.10.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
 
Sicherstellung des Bodenrettungsdienstes in Köln bis 2026 
Die Einbindung der bisherigen gemeinnützigen Leistungserbringenden bestehend aus dem Arbeiter-
Samariter-Bund (ASB), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), dem 
Malteser Hilfsdienst (MHD) und der Firma Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH in 
den öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Köln gemäß § 13 RettG NRW erfolgt derzeit im Rahmen 
eines Interimsvertrages (Session-Nr. 1980/2020). Dieser ist am 03.10.2021 ausgelaufen. 
 
Die weitere Vergabe zur Sicherstellung des Bodenrettungsdienstes in der Stadt Köln wurde im Rah-
men der Bereichsausnahme (Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates 2014/24/EU 
i.V.m. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) durchgeführt. 
 
Am 21.06.2021 wurden der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-
Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst und die Firma Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz 
gGmbH zur Beteiligung an einer Vergabe im Rahmen der Bereichsausnahme aufgefordert.  
Diese hatten zuvor ihr Interesse an einer weiteren Beauftragung im Bodenrettungsdienst der Stadt 
Köln mitgeteilt. 
Die vorgenannten Organisationen legten der Verwaltung die notwendigen Nachweise zur Gemeinnüt-
zigkeit (durch Eigenerklärung der Gemeinnützigkeit sowie Bescheinigung des Finanzamtes gem. § 52 
Abgabeordnung) vor und erhielten die in Lose gefassten Leistungsbeschreibungen und Vertragsun-
terlagen. Alle vorgenannten Organisationen reichten ihre Angebote und Unterlagen vollständig und 
fristgerecht bis zum 16.08.2021 ein. 
 
Die Angebote wurden durch die Verwaltung ausgewertet und auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. 
Die ausgewiesene Preissteigerung ist aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich und nachvollziehbar, da 
die Einsatzmittel nun mit Notfallsanitäter*innen besetzt werden (statt bisher Rettungsassistent*innen) 
und es für diese Berufsgruppe in den vergangenen Jahren tarifliche Lohnsteigerungen gab.  
 
Die vorgenannten Organisationen wurden durch die Verwaltung für das jeweilige Los beauftragt (sie-
he Anlage), so dass der Bodenrettungsdienst der Stadt Köln bis zum 03.10.2026 sichergestellt ist. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

05.10.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3463/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.10.2021
Erstellt
30.09.2021 06:30