mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung wagen: Begleitgremien im Bereich des Stadtentwicklungsausschusses

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0512/2023 vom 16.03.2023

Stand: Am 15.06.2023 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • Linke Anfrage nach § 4

    PDF

    Herunterladen: Linke Anfrage nach § 4

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2023 AN/0512/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2023 Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung wagen: Begleitgremien im Bereich des Stadtentwicklungsausschusses Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen. Der Rat hat im Juni 2020 Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln beschlossen. (Vorlagen-Nr. 1056/2020) Mit diesen Leitlinien verfolgt die Stadt Köln drei wesentliche Ziele:  Verbesserung der Beteiligungskultur und Stärkung der Demokratie  Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und Anknüpfung an vorhandene Strukturen  Entwicklung und Einführung frühzeitiger, kontinuierlicher und verbindlicher Beteiligungsverfahren Die Leitlinien gelten für alle Formen der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem gelten sie Leitlinien, wenn die Durchführung von Beteiligung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, aber die Art und Weise nicht geregelt ist. Dem Geist dieser Leitlinien würde es entsprechen, vorhandene Beteiligungsgremien darauf hin zu überprüfen, auf welcher Stufe von Beteiligung sie eingeordnet werden können (Information, Anhörung/Beratung, Mitgestaltung/Mitverantwortung) und zu prüfen, ob die Intensität der Beteiligung erhöht werden kann, sie also ‚hochgestuft‘ werden können. Fachlich interessierte Stadtgesellschaft beteiligen Für die Fraktion DIE LINKE ist es von besonderer Bedeutung, die Interessen und Perspektiven möglichst aller von den Projekten betroffenen Gruppen zu hören. Daher ist zu prüfen, ob zumindest Vertreter*innen der fachlich interessierten Stadtgesellschaft an den Begleitgremien beteiligt sind. Öffentlich tagen Beteiligung erfordert Transparenz, und Transparenz erfordert Öffentlichkeit. Bei vielen Begleitgremien wird die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur in engem Rahmen begründet. In der Regel sollten die Gremien öffentlich tagen. Die Fraktion DIE LINKE hat auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2022 auf eine Mitteilung zur 1. Sitzung des Begleitgremiums für den Deutzer Hafen reagiert und nach Normen oder Rahmensetzungen für Begleitgremien gefragt. Die Verwaltung antwortete zunächst allgemein. (Vorlagen-Nr. 3803/2022) Das entsprach nicht der Absicht der Fraktion DIE LINKE. Daher fragte die Fraktion auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 1.12.2022 nach einer Synopse, in der die Kompetenzen von gegenwärtigen Begleitgremien aufgeführt werden. Die Verwaltung legte dann am 24.1.2023 eine Tabelle vor. (Vorlagen-Nr. 0146/2023) In der Tabelle werden nur solche Gremien aufgeführt, für die das Stadtplanungsamt die Geschäftsführung innehält. Die Tabelle beantwortet die Frage der Fraktion DIE LINKE. damit nur unvollständig. Die Frage beschränkte sich nicht auf die Gremien, für die das Stadtplanungsamt die Geschäftsführung innehält. Sie zielte auf alle Gremien, die sich mit Themen des Stadtentwicklungsausschusses befassen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses waren vom anwesenden Dezernenten für Planen und Bauen keine weiteren Auskünfte zu bekommen. Daher stellt die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Welches Amt hat die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt inne? 2. Welche Beiräte, Konsultationskreise und Foren befassen sich über die vier von der Verwaltung aufgeführten hinaus noch mit Themen des Stadtentwicklungsausschusses?1 3. Welche Zuständigkeiten haben diese Gremien und wie sind sie zusammengesetzt? Wir bitten insbesondere um Erläuterungen zur Beteiligung von Vertreter*innen der fachlich interessierten Stadtgesellschaft. 4. Tagen die Gremien öffentlich? Wir bitten insbesondere um Darlegung der Gründe, warum das jeweilige Gremium ggfls. nicht-öffentlich tagt. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein, Geschäftsführer 1 Zu nennen sind beispielsweise der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld, der Konsultationskreis Außengastronomie und das Wohnungsbauforum.

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2023

    Rat

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz