AN/0512/2023
Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung wagen: Begleitgremien im Bereich des Stadtentwicklungsausschusses
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Linke Anfrage nach § 4
4574 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2023
AN/0512/2023
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 23.03.2023
Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung wagen: Begleitgremien im Bereich des
Stadtentwicklungsausschusses
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, die folgende Anfrage auf die
Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen.
Der Rat hat im Juni 2020 Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln beschlossen.
(Vorlagen-Nr. 1056/2020) Mit diesen Leitlinien verfolgt die Stadt Köln drei wesentliche Ziele:
Verbesserung der Beteiligungskultur und Stärkung der Demokratie
Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und Anknüpfung an vorhandene Strukturen
Entwicklung und Einführung frühzeitiger, kontinuierlicher und verbindlicher
Beteiligungsverfahren
Die Leitlinien gelten für alle Formen der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem gelten sie
Leitlinien, wenn die Durchführung von Beteiligung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, aber die Art
und Weise nicht geregelt ist.
Dem Geist dieser Leitlinien würde es entsprechen, vorhandene Beteiligungsgremien darauf hin zu
überprüfen, auf welcher Stufe von Beteiligung sie eingeordnet werden können (Information,
Anhörung/Beratung, Mitgestaltung/Mitverantwortung) und zu prüfen, ob die Intensität der
Beteiligung erhöht werden kann, sie also ‚hochgestuft‘ werden können.
Fachlich interessierte Stadtgesellschaft beteiligen
Für die Fraktion DIE LINKE ist es von besonderer Bedeutung, die Interessen und Perspektiven
möglichst aller von den Projekten betroffenen Gruppen zu hören. Daher ist zu prüfen, ob
zumindest Vertreter*innen der fachlich interessierten Stadtgesellschaft an den Begleitgremien
beteiligt sind.
Öffentlich tagen
Beteiligung erfordert Transparenz, und Transparenz erfordert Öffentlichkeit. Bei vielen
Begleitgremien wird die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Öffentlichkeit
ist nur in engem Rahmen begründet. In der Regel sollten die Gremien öffentlich tagen.
Die Fraktion DIE LINKE hat auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2022 auf
eine Mitteilung zur 1. Sitzung des Begleitgremiums für den Deutzer Hafen reagiert und nach
Normen oder Rahmensetzungen für Begleitgremien gefragt.
Die Verwaltung antwortete zunächst allgemein. (Vorlagen-Nr. 3803/2022)
Das entsprach nicht der Absicht der Fraktion DIE LINKE. Daher fragte die Fraktion auf der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses am 1.12.2022 nach einer Synopse, in der die Kompetenzen
von gegenwärtigen Begleitgremien aufgeführt werden.
Die Verwaltung legte dann am 24.1.2023 eine Tabelle vor. (Vorlagen-Nr. 0146/2023) In der Tabelle
werden nur solche Gremien aufgeführt, für die das Stadtplanungsamt die Geschäftsführung
innehält.
Die Tabelle beantwortet die Frage der Fraktion DIE LINKE. damit nur unvollständig. Die Frage
beschränkte sich nicht auf die Gremien, für die das Stadtplanungsamt die Geschäftsführung
innehält. Sie zielte auf alle Gremien, die sich mit Themen des Stadtentwicklungsausschusses
befassen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses waren vom anwesenden
Dezernenten für Planen und Bauen keine weiteren Auskünfte zu bekommen.
Daher stellt die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen:
1. Welches Amt hat die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan
Innenstadt inne?
2. Welche Beiräte, Konsultationskreise und Foren befassen sich über die vier von der
Verwaltung aufgeführten hinaus noch mit Themen des Stadtentwicklungsausschusses?1
3. Welche Zuständigkeiten haben diese Gremien und wie sind sie zusammengesetzt? Wir
bitten insbesondere um Erläuterungen zur Beteiligung von Vertreter*innen der fachlich
interessierten Stadtgesellschaft.
4. Tagen die Gremien öffentlich? Wir bitten insbesondere um Darlegung der Gründe, warum
das jeweilige Gremium ggfls. nicht-öffentlich tagt.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Michael Weisenstein, Geschäftsführer
1 Zu nennen sind beispielsweise der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld, der
Konsultationskreis Außengastronomie und das Wohnungsbauforum.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0512/2023
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 16.03.2023
- Erstellt
- 16.03.2023 10:17