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AN/0512/2023

Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung wagen: Begleitgremien im Bereich des Stadtentwicklungsausschusses

Die Linke. Anfrage nach § 4 16.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4574 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2023 
AN/0512/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2023 
 
Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung wagen: Begleitgremien im Bereich des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, die folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen. 
 
Der Rat hat im Juni 2020 Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln beschlossen. 
(Vorlagen-Nr. 1056/2020) Mit diesen Leitlinien verfolgt die Stadt Köln drei wesentliche Ziele: 
 
 Verbesserung der Beteiligungskultur und Stärkung der Demokratie 
 Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und Anknüpfung an vorhandene Strukturen 
 Entwicklung und Einführung frühzeitiger, kontinuierlicher und verbindlicher 
Beteiligungsverfahren 
Die Leitlinien gelten für alle Formen der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem gelten sie 
Leitlinien, wenn die Durchführung von Beteiligung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, aber die Art 
und Weise nicht geregelt ist. 
 
Dem Geist dieser Leitlinien würde es entsprechen, vorhandene Beteiligungsgremien darauf hin zu 
überprüfen, auf welcher Stufe von Beteiligung sie eingeordnet werden können (Information, 
Anhörung/Beratung, Mitgestaltung/Mitverantwortung) und zu prüfen, ob die Intensität der 
Beteiligung erhöht werden kann, sie also ‚hochgestuft‘ werden können. 
 
Fachlich interessierte Stadtgesellschaft beteiligen 
 
Für die Fraktion DIE LINKE ist es von besonderer Bedeutung, die Interessen und Perspektiven 
möglichst aller von den Projekten betroffenen Gruppen zu hören. Daher ist zu prüfen, ob 
zumindest Vertreter*innen der fachlich interessierten Stadtgesellschaft an den Begleitgremien 
beteiligt sind. 
 
Öffentlich tagen

Beteiligung erfordert Transparenz, und Transparenz erfordert Öffentlichkeit. Bei vielen 
Begleitgremien wird die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Öffentlichkeit 
ist nur in engem Rahmen begründet. In der Regel sollten die Gremien öffentlich tagen. 
 
Die Fraktion DIE LINKE hat auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2022 auf 
eine Mitteilung zur 1. Sitzung des Begleitgremiums für den Deutzer Hafen reagiert und nach 
Normen oder Rahmensetzungen für Begleitgremien gefragt. 
 
Die Verwaltung antwortete zunächst allgemein. (Vorlagen-Nr. 3803/2022) 
Das entsprach nicht der Absicht der Fraktion DIE LINKE. Daher fragte die Fraktion auf der Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses am 1.12.2022 nach einer Synopse, in der die Kompetenzen 
von gegenwärtigen Begleitgremien aufgeführt werden. 
 
Die Verwaltung legte dann am 24.1.2023 eine Tabelle vor. (Vorlagen-Nr. 0146/2023) In der Tabelle 
werden nur solche Gremien aufgeführt, für die das Stadtplanungsamt die Geschäftsführung 
innehält. 
 
Die Tabelle beantwortet die Frage der Fraktion DIE LINKE. damit nur unvollständig. Die Frage 
beschränkte sich nicht auf die Gremien, für die das Stadtplanungsamt die Geschäftsführung 
innehält. Sie zielte auf alle Gremien, die sich mit Themen des Stadtentwicklungsausschusses 
befassen. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses waren vom anwesenden 
Dezernenten für Planen und Bauen keine weiteren Auskünfte zu bekommen. 
 
Daher stellt die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
 
1. Welches Amt hat die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan 
Innenstadt inne? 
2. Welche Beiräte, Konsultationskreise und Foren befassen sich über die vier von der 
Verwaltung aufgeführten hinaus noch mit Themen des Stadtentwicklungsausschusses?1 
3. Welche Zuständigkeiten haben diese Gremien und wie sind sie zusammengesetzt? Wir 
bitten insbesondere um Erläuterungen zur Beteiligung von Vertreter*innen der fachlich 
interessierten Stadtgesellschaft. 
4. Tagen die Gremien öffentlich? Wir bitten insbesondere um Darlegung der Gründe, warum 
das jeweilige Gremium ggfls. nicht-öffentlich tagt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein, Geschäftsführer 
 
 
 
                                                 
1 Zu nennen sind beispielsweise der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngerdorf/Ehrenfeld, der 
Konsultationskreis Außengastronomie und das Wohnungsbauforum.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2023 Rat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0512/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
16.03.2023
Erstellt
16.03.2023 10:17