V/0167/2022
Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Stelina Novaku
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Beschlussvorlage
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V/0167/2022 V/0167/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Stelina Novaku Beratungsfolge 30.03.2022 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Es wird festgestellt, dass Frau Stelina Novaku, Liste „Gleiche Rechte-Vielfalt“, durch ihren Wegzug aus Münster die Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster verloren hat. II. Kosten/Folgekosten: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: Das Mitglied des Integrationsrats Frau Stelina Novaku, Liste „Gleiche Rechte-Vielfalt“, ist aus Münster verzogen. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 2020 (WahlO-IR) verliert ein Mitglied des Integrationsrates seinen Sitz durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 WahlO-IR ist eine Wählbarkeitsvoraussetzung das Innehaben einer Hauptwohnung in Münster. Diese Voraussetzung ist durch den Wegzug von Frau Novaku entfallen. Die WahlO-IR trifft hinsichtlich des Verfahrens zur Feststellung eines Mandatsverlusts keine weiteren Regelungen. Deshalb finden gemäß § 38 WahlO-IR die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechende Anwendung. Nach § 44 Abs. 1 Hs. 1 KWahlG entscheidet die Vertretung darüber, ob ein/e Vertreter*in seinen/ ihren Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner/ihrer Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts einer Mitgliedschaft beim Integrationsrat. Amt für Bürger- und Ratsservice 04.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer T elefon:492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0167/2022 Nach § 40 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 KWahlG scheidet ein/e Vertreter*in aus, sobald der Beschluss der Vertretung unanfechtbar geworden ist. Dazu ist der Beschluss des Integrationsrates gemäß § 65 KWahlO öffentlich bekannt zu machen. Die Entscheidung ist Frau Novaku zuzustellen. Die Rechtswirksamkeit der bisherigen Tätigkeit von Frau Novaku im Integrationsrat wird durch das Ausscheiden nicht berührt. Nach der Unanfechtbarkeit des Beschlusses durch öffentliche Bekanntmachung ist durch die Verwaltung das Nachrückverfahren einzuleiten. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0167/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Frau Stelina Novaku im Integrationsrat der Stadt Münster festgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. T eilzielist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 2020 sowie der einschlägigen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Gremien, Städtepartnerschaften, Europa Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans JJJJ enthalten? Ja teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0167/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 03.03.2022 10:48