Mandari Insight

V/0167/2022

Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Stelina Novaku

Vorlagen 03.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 30.03.2022, TOP 5.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2353 Zeichen

V/0167/2022
V/0167/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Stelina Novaku
Beratungsfolge
30.03.2022 Integrationsrat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Es wird festgestellt, dass Frau Stelina Novaku, Liste „Gleiche Rechte-Vielfalt“, durch ihren Wegzug
aus Münster die Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster verloren hat.
II. Kosten/Folgekosten:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen.
Begründung:
Das Mitglied des Integrationsrats Frau Stelina Novaku, Liste „Gleiche Rechte-Vielfalt“, ist aus Münster
verzogen.
Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt
Münster vom 24. Juni 2020 (WahlO-IR) verliert ein Mitglied des Integrationsrates seinen Sitz durch
nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 WahlO-IR ist eine
Wählbarkeitsvoraussetzung das Innehaben einer Hauptwohnung in Münster. Diese Voraussetzung ist
durch den Wegzug von Frau Novaku entfallen.
Die WahlO-IR trifft hinsichtlich des Verfahrens zur Feststellung eines Mandatsverlusts keine weiteren
Regelungen. Deshalb finden gemäß § 38 WahlO-IR die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes
(KWahlG) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechende Anwendung.
Nach § 44 Abs. 1 Hs. 1 KWahlG entscheidet die Vertretung darüber, ob ein/e Vertreter*in seinen/
ihren Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner/ihrer Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen
sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts einer Mitgliedschaft beim
Integrationsrat.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
04.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rischer
T elefon:492-3369
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0167/2022
Nach § 40 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 KWahlG scheidet ein/e Vertreter*in aus, sobald der Beschluss der
Vertretung unanfechtbar geworden ist. Dazu ist der Beschluss des Integrationsrates gemäß § 65
KWahlO öffentlich bekannt zu machen. Die Entscheidung ist Frau Novaku zuzustellen. Die
Rechtswirksamkeit der bisherigen Tätigkeit von Frau Novaku im Integrationsrat wird durch das
Ausscheiden nicht berührt.
Nach der Unanfechtbarkeit des Beschlusses durch öffentliche Bekanntmachung ist durch die
Verwaltung das Nachrückverfahren einzuleiten.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat

Anlage A

1277 Zeichen

Anlage A zur V/0167/2022
Kurzüberblick
Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Frau Stelina Novaku im Integrationsrat der
Stadt Münster festgestellt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.
T eilzielist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni
2020 sowie der einschlägigen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Gremien, Städtepartnerschaften, Europa
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplans JJJJ enthalten? Ja teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beratungsverlauf (1)

30.03.2022 Integrationsrat
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0167/2022
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2022
Erstellt
03.03.2022 10:48