3370/2025
Gast- und Rederecht für Vertreter*innen gem. §85 SchulG im Ausschuss für Schule und Weiterbildung für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030
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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Vorlage 3370/2025 Begründung der Dringlichkeit Gemäß § 85 SchulG kann ein Schulausschuss gebildet werden, in den beratende Vertreter*innen der Eltern- und Schülervertretung sowie der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde berufen werden. Diese Vertreter*innen sind für die Arbeit des Ausschusses von Bedeutung, da sie die stimmberechtigten Mitglieder beratend unterstützen und einen festen Bestandteil der Ausschusszusammensetzung bilden. Da der Ausschuss für Schule und Weiterbildung bereits am 01.12.2025 erstmalig in der neuen Legislaturperiode tagt, der Rat bisher jedoch noch keine beratenden Einwohner*innen berufen hat, soll ein Gast- und Rederecht erteilt werden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um einen Beschluss zur Organisation der Ausschusssitzung für Schule und Weiterbildung. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist hier nicht sinnvoll. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 3370/2025 Freigabedatum 26.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gast- und Rederecht für Vertreter*innen gem. §85 SchulG im Ausschuss für Schule und Weiterbildung für die Dauer der Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, die Vertreter*innen bzw. stellvertre- tenden Vertreter*innen gem. § 85 SchulG für die Wahlperiode des Rates 2025 bis 2030 als Sachverständige zu den Ausschusssitzungen einzuladen und ihnen ein dauerhaftes Gast- und Rederecht für den öffentlichen Teil der Sitzung einzuräumen: Vertreter*in Stellvertretene*r Vertre- ter*in Katholische Kirchengemeinde Christina Zimmermann Michael Bold Stadtschulpflegschaft Katharina Schmiedel Serdar Akyildiz Bezirksschüler*innenvertretung Jano Schwerdfeger Marie Hacker Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 85 SchulG NRW kann der Rat Vertreter*innen der katholischen und evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen. Ebenso ist es möglich, Vertreter*innen der Schulen (§ 59) dauerhaft zur Beratung hinzuzuziehen. Dar- über hinaus können auch von den Schulpflegschaften gemäß § 72 Absatz 4 sowie von den Schülervertretungen nach § 74 Absatz 8 benannte Personen mit beratender Stimme in den Ausschuss berufen werden. Auf Grundlage von § 58 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen haben Ausschüsse die Möglichkeit, Sachverständige zur Beratung hinzuzuziehen. Der Rat hat in den Sitzungen am 13.11.2025 und 20.11.2025 die Entscheidung zur Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern vertagt. Der Ausschuss kann beschließen, für den Zeitraum bis zur Beschlussfassung des Rates den Sachverständigen ein dauerhaftes Gast- und Rederecht einzuräumen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3370/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 12:57