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1168/2020

Coronakrise-Situation von Jugendlichen in Problemlagen (AN/0466/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 06.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7836 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 22.04.2020 
 1168/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 
Hauptausschuss 06.05.2020 
 
Coronakrise-Situation von Jugendlichen in Problemlagen (AN/0466/2020) 
Die von der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat gestellten Fragen wer-
den von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
 
1. Wie stellt sich die Situation von Jugendlichen in Problemsituationen in Zeiten von Corona dar 
– welche Angebote werden ihnen städtischerweise geboten durch Jugendzentren, Streetwor-
ker? 
 
Die Jugendeinrichtungen, Jugendtreffs und Jugendangebote der Träger der freien Jugendhilfe bieten 
ihren Zielgruppen momentan umfassende digitale Angebote. Die Kinder und Jugendlichen werden 
über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste erreicht und erhalten dort Unterstützung und Bera-
tung bei Fragen rund um Corona und die aktuelle Situation, Hilfestellung bei schulischen Belangen 
und Bewerbungen, kreative Angebote zum Mitmachen und können sich in verschiedenen Beteili-
gungsformate engagieren. Die Stadt Köln verweist auf Ihrer Internetseite unter https://www.stadt-
koeln.de/artikel/69519/index.html auf die Homepages der Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs und 
bietet hier Verlinkungen an. 
 
Die Jugendberufshilfe unterstützt benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene (14-27 Jahre) bei 
der Bewältigung des Übergangs Schule-Beruf. Derzeit ist nur kontaktlose Beratung und Betreuung 
bzw. Förderung möglich. Die durchführenden Träger der Angebote im Übergang Schule-Beruf haben 
auf telefonische und digitale Betreuungs- und Beratungsangebote umgestellt, das Erlernen von be-
rufsbezogenen Fertigkeiten in den Werkstätten ist derzeit daher nicht möglich. Es wird versucht, dies 
mit Heimaufgaben aufzufangen, gleiches gilt in der Lernförderung. Allerdings sind bildungsbenachtei-
ligte Jugendliche nur begrenzt in der Lage, sich ohne Unterstützung neues Wissen anzueignen- zu-
mal sie zum Teil unter Lernschwierigkeiten bzw. Lernbehinderungen leiden. Des Weiteren fehlt es 
häufig an ausreichender Unterstützung aus der Familie und der passenden Lernausrüstung. Die 
Fachkräfte setzen daher vermehrt auf Beziehungsangebote (telefonisch, online) und Elternarbeit so-
wie auf Versendung von Lernmaterial in Papierform. 
 
Die Präsenz von Streetwork Köln im digitalen Raum wurde stark ausgebaut, um somit eine Weiterfüh-
rung der Einzelfallarbeit über digitale Medien zu gewährleisten. Über soziale Netzwerke wie Insta-
gram werden aktuelle Informationen aufbereitet und verbreitet; so wird bspw. über die digitalen Ange-
bote der Jugendzentren informiert, Hinweise der Behörden und Jobcenter geteilt, Notfallnummern 
bekannt gemacht und Empfehlungen zum Umgang mit Langeweile und psychischen Belastungen 
gegeben. Der Klientenkontakt sowie der Kontakt zu Beratungsstellen und Behörden finden derzeit 
ausschließlich telefonisch, über Messenger oder online statt. Im Kontakt mit den Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen kommen hierfür auch Videochatprogramme zum Einsatz, um zuvor angebotene

2 
 
Sprechstunden auch online durchführen zu können. Streetwork Köln bleibt zudem vernetzt mit Netz-
werkpartnern und den weiteren Akteuren im Bezirk, bündelt Informationen über deren Erreichbarkeit 
und weitere Arbeitsweise und vermittelt Klient*innen bei Bedarf weiter an die entsprechenden Fach-
beratungsstellen. Des Weiteren besteht Kontakt mit Netzwerkpartnern und den weiteren Akteuren im 
Bezirk, um Informationen über deren Erreichbarkeit und weitere Arbeitsweise zu bündeln und Kli-
ent*innen bei Bedarf weiter an die entsprechenden Fachberatungsstellen zu vermitteln. Die Präsenz 
von Streetwork Köln im öffentlichen Raum stellt eine weitere Kernaufgabe dar. Anwesenheitszeiten 
im öffentlichen Raum wurden ausgebaut, um aktuelle Stimmungsbilder aus den Bezirken bereitstellen 
zu können. Die Zielgruppe der 14-27-jährigen wird aktiv angesprochen und für die Themen Infekti-
onsprävention sowie die bestehenden Ausgangsbeschränkungen aufgeklärt und sensibilisiert, außer-
dem wird Ansprechbarkeit für jedwedes Anliegen signalisiert und auf weiterhin bestehende Kontakt-
möglichkeiten aufmerksam gemacht. Die Nutzung von alternativen Medien und Videoportalen zur 
Kommunikation geschieht selbstverständlich auf Grundlage der DSGVO. 
 
2. Wie werden Jugendliche derzeit begleitet, für die ein Hilfeplan aufgestellt wurde? 
 
 
Kinder, Jugendliche und Familien, die eine Hilfeleistung nach dem SGB VIII erhalten, werden weiter-
hin gem. Hilfeplanung durch die eingesetzten Jugendhilfe-Träger pädagogisch begleitet und betreut. 
Zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Familien und der eingesetzten Mitarbeitenden vor einer 
Infektion wurden die Abläufe der Betreuung entsprechend angepasst. Die vereinbarten Kontakte wer-
den telefonisch, unter Nutzung von digitalen Medien oder im persönlichen Kontakt mit ausreichend 
Abstand und ggf. mit Mundschutz-Masken im Freien durchgeführt.  
Der Austausch zwischen den Mitarbeitenden der Jugendhilfe-Träger und den Fachkräften des Ju-
gendamtes (ASD) zur Kontrolle des Hilfeverlaufs und bei Bedarf Anpassung der Hilfe erfolgt regel-
mäßig per Telefon und Email. In Fällen, in denen eine Hilfe zur Prävention einer Kindeswohlgefähr-
dung eingesetzt ist, finden Durchführung und Kontrolle des Hilfeverlaufs weiterhin engmaschig und in 
persönlichem Kontakt mit den Kindern, Jugendlichen und Familien statt. 
Mitteilungen über eine vermutete Kindeswohlgefährdung werden von den Fachkräften des Jugend-
amtes (GSD) nach wie vor im Rahmen von Hausbesuchen in den Familien überprüft. Hierzu wurde 
den Fachkräften entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt.  
Wie bisher werden auch die Fälle von in Obhut genommenen Minderjährigen zeitnah bearbeitet um 
die Verweildauern im Notaufnahmesystem so kurz wie möglich zu halten.  
 
 
3. In welchem Umfang findet für sie derzeit die (Not) Betreuung in den Schulen statt? 
 
Neben dem ausgefallenen Schulunterricht kann auch die OGS-Betreuung sowie der Bereich der 
Schulsozialarbeit derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt tätig werden. 
In enger Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Amt für Schulentwicklung, sowie der  unte-
ren Schulaufsicht für Grund-, Haupt- und Förderschulen wurde ein Verfahren für die Betreuung von 
Kindern aus prekären Lebenssituationen in Schulen außerhalb des regulären Schulbetriebs erarbei-
tet.  
Das Verfahren sieht vor Kinder, in deren Familie eine Hilfe eingesetzt ist, zur Prävention in einem 
abgesprochenen Zeitrahmen (grundsätzlich möglich Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr)  und mit 
Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern in der Schule zu betreuen. 
Die Schulleitungen organisieren in Abstimmung mit den Fachkräften des Offenen Ganztags die Not-
betreuung in den benannten Schulen. Die Aufnahme des Kindes erfolgt dann kurzfristig in Absprache 
zwischen Jugendamt und Schulleitung. Das Verfahren hat sich in der Umsetzung als praktikabel er-
wiesen.  
In den letzten 2 Wochen wurde seitens des Jugendamtes  für ca. 100 Kinder der Grund- und Förder-
schulen eine Notbetreuung für notwendig erachtet und die Schulaufsicht entsprechend informiert. 
Eine Nachmeldung von Kindern erfolgt sukzessive. 
Ein entsprechendes Verfahren für die Schulformen Real- und Gesamtschulen, sowie Gymnasien  
befindet sich in Abstimmung zwischen Jugendamt und Oberer Schulaufsicht. Die Zahl der Kinder, für 
die eine Notbetreuung in diesen Schulformen erforderlich ist, ist weitaus geringer.  
Bisher wurden aus dieser Gruppe bereits 84 Kinder in die Betreuung der städtischen Schulen aufge-
nommen. Insgesamt befinden sich derzeit 523 Schülerinnen und Schüler in der schulischen Notbe-

3 
 
treuung.  
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

05.05.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2020 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1168/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.04.2020
Erstellt
20.04.2020 11:02