V/1002/2014
Prävention und Frühe Hilfen in Münster
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Berichtsvorlage
27661 Zeichen
V/1002/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Prävention und Frühe Hilfen in Münster
Beratungsfolge
28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
18.02.2015 Integrationsrat Bericht
25.02.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1. Prävention und Frühe Hilfen in Münster
Der vorliegende Bericht verdeutlicht die Gesamtentwicklung und den aktuellen Sachstand der
Präventionsstrategien und frühen Hilfen in der Stadt Münster. Der Auf- und Ausbau von neuen
Handlungskonzepten, Strukturen und Netzwerken ist ein komplexes Vorhaben, das langfristig
anzulegen ist. Die Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren mit unterschiedlichen Maßna h-
men und Modellprojekten zentrale Grundlagen geschaffen. Beim Thema Frühe Hilfen und Pr ä-
vention ist Münster bereits vor den Impulsen auf Landes - und Bundesebene mit spezifischen
kommunalen Strategien neue Wege gegangen, um präventive Angebote für Kinder und Eltern
vor Ort weiter zu entwickeln und auszubauen. Zu nennen sind hier insbesondere:
- das Modellprojekt Stadtteilkoordination Coerde seit 2007,
- die stadtweiten Willkommensbesuche zur Geburt eines Kindes durch das Präventionsteam
seit 2008,
- das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster seit 2011 und
- die 1. Münsteraner Präventionskonferenz 2012
2. Begriffsbestimmung Prävention und Frühe Hilfen
Zur Abgrenzung der Bereiche „Prävention“ und „Frühe Hilfen“ werden die beiden Begriffe hier
kurz definiert.
Prävention
Der Begriff Präventi on wird im Gesundheitswesen als „Vorbeugen“ verstanden. Im Sozialwesen
wird die Definition vager, da hier sämtliche Angebote und Maßnahmen gemeint sind, die sich auf
den Zeitpunkt der Schwangerschaft und bis in das späte Erwachsenenalter beziehen.
Die Bedeutung der Prävention für das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und Familien fi n-
det ihre Verankerung in einer biographieabschnittsübergreifenden Präventionskette.
Ziel ist es, positive Lebensbedingungen und Teilhabechancen durch niedrigschwellige Angebo te
zu sichern. „Im Kern geht es bei der Prävention darum, einen als negativ bewerteten zukünftigen
Zustand oder ein entsprechendes Ereignis zu vermeiden. Ganz allgemein lässt sich Prävention
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Frau Paarmann
Frau Tigger
Ruf:
492 55 26
492 55 27
E-Mail:
Paarmann@stadt-muenster.de
Tigger@stadt-muenster.de
Datum:
23.12.2014
Öffentliche Berichtsvorlage
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definieren als die Gesamtheit aller Maßnahmen, die eine (…Gefährd ung oder Schädigung des
Individuums) gezielt verhindern, weniger wahrscheinlich machen oder deren Eintritt verzögern“.
(Franzkowiak 2006)
Frühe Hilfen
Der Begriff der Frühen Hilfen bezieht sich gemäß des Bundeskindeschutzgesetztes auf alle
Maßnahmen für Kinder und Familien ab Beginn der Schwangerschaft bis zum 6.Lebensjahr (§1
Abs.4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)).
„Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und
Gesellschaft früh zeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung
wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs - und Erziehungs-
kompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum g e-
sunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Tei l-
habe.
Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der
Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüb er hinaus wenden sich
Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention).
Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessionelle Kooperation, beziehen aber auch bürge r-
schaftliches Engagement und die Stärkung sozialer N etzwerke von Familien mit ein. Zentral für
die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von
Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesun d-
heitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozi-
aler Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von
Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität
der Versorgung zu verbessern.“ (Nationales Zentrum Frühe Hilfen, 2009)
3. Grundlagen der präventiven Hilfen in Münster
Die Ansätze der präventiven Hilfen für Familien beruhen in Münster auf drei wesentlichen Säulen,
die jeweils umfassende Angebote, Maßnahmen, Schwerpunkte und Vernetzungsbestrebungen in
den Bereichen Frühe Hilfen / Prävention beinhalten. Die Inhalte und Ziele der jeweiligen Arbeit s-
felder und die lebenszeitliche Einordnung in den einzelnen Grundlagen haben große Gemei n-
samkeiten und Überschneidungen. Es ist daher keine scharfe Trennung der Arbeitsgrundlagen
und deren Umsetzung in den jeweiligen Handlungsfeldern möglich.
Anhand der Lebensphasen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zeigt das fo l-
gende Schaubild die Zielgruppen der frühen und präventiven Hilfen und die Überschneidungen in
der Zuordnung der jeweiligen Aufgabenfelder.
Säulen in MS Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention
in Münster
Landesmodellvorhaben
„Kein Kind zurück lassen – Kommunen in NRW beugen vor.“
Bundesinitiative
Netzwerke Frühe Hilfen
Alter
-9 Monate bis
3 Jahre
bis
6 Jahre
bis
10 Jahre
bis
19 Jahre
bis
21 Jahre
Wei-
tere
Le-
bens-
pha-
sen
Lebens
bens-
phase
Schwan-
gerschaft Kleinkind
Kita-Kind
Grund-
schulkind
Teenager
Sek. 1 & 2 Berufsstart
Prävention
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Im Folgenden werden die drei wesentlichen Säulen der Frühen Hilfen / Prävention in Münster
und deren Schwerpunkte dargestellt. Es wird deutlich, dass die jeweiligen Maßnahmen und Str a-
tegien eine ähnliche Intention verfolgen und entsprechende Synergieeffekte erzeugen.
3.1 Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
Mit der Beschlussvorlage V/0239/2011 hat der Rat der Stadt Münster die Umsetzung des „Ma ß-
nahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ beschlossen und Mittel in
Höhe von 152.000 € jährlich für 2011 bis 2014 zur Verfügung gestellt. In diesem Kontext geht das
Maßnahmenprogramm von einem multidimensionalen Armutsverständnis aus, indem Armut als
eine Lebenslage verstanden wird, die vielfältige einschrä nkende Auswirkungen auf die betroff e-
nen Kinder und Jugendlichen in verschiedenen Bereichen (wie Gesundheit, Bildung, gesellschaft-
liche Teilhabe) haben kann. Mit dem Maßnahmenprogramm wurden ressortübergreifend die vier
wichtigsten Handlungsfelder von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule und Soziales für Kinder
mit Armutsrisiko aufgezeigt und in den vergangenen Jahren entsprechende Angebote entwickelt
bzw. erfolgreich umgesetzt. Mit dem 2. Sachstandsbericht zum Maßnahmenprogramm einer
kindbezogenen Armutspr ävention (V/0642/2014) wurde im Oktober 2014 umfassend über die
Umsetzung der jeweiligen Angebote berichtet. So konnten planmäßig insgesamt 29 Angebote
umgesetzt werden; davon wurden fünf extern evaluiert und wiesen durchweg positive Effekte auf.
Drei Projekte, die zuvor innerhalb des Maßnahmenprogramms über Spenden finanziert wurden,
konnten über die Erbringung des Eigenanteils der Bundesinitiative Frühe Hilfen weiter finanziert
werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat der Stadt Münster am 10. 12.2014 beschlos-
sen, dass Budget für die Verstetigung des Maßnahmenprogramms von 152.000 Euro auf insg e-
samt 300.000 Euro für die Jahre 2015 bis 2017 zu erhöhen.
Stadtteilkoordination Frühe Hilfen
Neben den im 2. Sachstandsbericht zur Kinderarmutspräventi on (V/0642/2014) benannten Maß-
nahmen ist die Stadtteilkoordination als ein wichtiger Angebotsbaustein hervorzuheben. Die
„Stadtteilkoordination Frühe Hilfen“ sind präventiv ausgerichtete Unterstützungs - und Hilfsange-
bote, um vor allem die Vermittlung und Z ugänge der Eltern zu den jeweiligen Angeboten vor Ort
zu verbessern. Sie sind an Erziehungsberatungsstellen und Jugendhilfeträger in der Stadt Mün s-
ter angebunden. Die Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen bündeln und vernetzen die Akteure und
Angebote im jeweiligen Quartier.
Mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien vom 19.03.2014
(V/0144/2014) wurden die Mittel für die Erweiterung der „Stadtteilkoordination Frühe Hilfen“ auf
die Standorte im Bezirk Mitte und Bezirk Nord, Stadtteil K inderhaus, bereitgestellt und sind bis
2017 über das Maßnahmenprogramm Kinderarmut befristet. Hieraus resultierend sind in Münster
insgesamt in den folgenden sechs Stadtteilen Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen mit jeweils e i-
ner halben pädagogischen Koordinationsstelle vertreten:
Bezirk Hiltrup: Berg Fidel, Beratungsstelle Südviertel
Bezirk West: Gievenbeck, Caritas Beratungsstelle vor Ort
Bezirk Südost: Gremmendorf / Angelmodde, Beratungs - und BildungsCentrum der Diak o-
nie
Bezirk Nord: Coerde, Verband Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE)
Kinderhaus, Caritas Beratungsstelle vor Ort
Bezirk Mitte: Beratungsstelle Südviertel
Mit der Vorlage V/0703/2014 wurde ein erster Erfahrungsbericht über die Tätigkeit der Stadttei l-
koordination vorgelegt.
Qualitätszirkel Frühe Hilfen / Prävention
Der Qualitätszirkel Frühe Hilfen / Prävention wurde neben der bereits bestehenden Koordinat i-
onsstelle in Coerde mit den in 2011 zusätzlich eingerichteten drei Stadtteilkoordinatoren insta l-
liert. Er wurde um Vertreterinnen der Beratungsstelle Frühe Hilfen, dem Präventionsteam Fam i-
lienbesuche, den Schwangerschaftsberatungsstellen und der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
unter der Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien erwei tert. Neben dem
fachlichen Austausch und der Entwicklung fachlicher Standards steht die Vernetzung und Opt i-
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mierung der Kooperationsbezüge im Mittelpunkt. Ein Arbeitsschwerpunkt in 2014 stellte die enge-
re Anbindung der Geburtskliniken in das Netz der Frühen Hilfen dar. In diesem Kontext wurde
eine Kontaktkarte für Ärzte entwickelt und vorgestellt. Familien, die im klinischen Kontext Hilfebe-
darf aufzeigen, können von den Kliniken frühzeitig und gezielt an die richtige Ansprechperson in
der Jugend- und Gesundheitshilfe weiter vermittelt werden.
3.2 Landesmodell „Kein Kind zurück lassen! – Kommunen in NRW beugen vor.“ (Kekiz)
Im Rahmen der Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ hat
sich Münster im März 2012 erfolgreich um eine Tei lnahme beworben. "KeKiz“ ist ein Modellvo r-
haben der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung in deren Mittelpunkt ein umfassender
Präventionsgedanke von der Schwangerschaft bis hin zum Einstieg in die Berufswelt steht. Ziel
ist es durch die Zusammenar beit der an der Präventionskette beteiligten Akteure (Gesundheit s-
wesen, Schule, Soziales und Jugendhilfe) die Entwicklungsbedingungen von Kindern und J u-
gendlichen zu verbe ssern. Die Landesregierung möchte mit diesem Modellvorhaben darlegen,
dass sich früh investierte Präventionsmaßnahmen positiv auf später sinkende Sozialleistungskos-
ten auswirken können. Ein Bestandteil des Modellprojektes ist daher auch die begleitende Fo r-
schung und Evaluation, die durch die Bertelsmann Stiftung koordiniert wird. Münster n immt an
vier Evaluationsmodulen teil:
die Mikrodatenanalyse,
die Verwaltungsbefragung,
eine Familienbefragung von 3300 Familien in Münster und
eine fiskalische Evaluation.
Zur Finanzierung des Landesmodellvorhabens erhält die Stadt Münster folgende fin anzielle Mit-
tel:
Jahr 2012 2013 2014 2015 (bis 30.9.)
Projektmittel
vom Land NRW 13.575,- €uro 22.700 €uro 27.725 €uro 16.000 €uro
Städtischer
Eigenanteil 8.000 €uro
Das Modellprojekt „Kein Kind zurück lassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ endet a m 30.
September 2015. Eine Fortführung und Anschlussfinanzierung ist bisher nicht absehbar.
Seit April 2012 wurden insbesondere folgende Bausteine umgesetzt:
Bestandsaufnahmen der präventiven Angebote in Münster
Als Basis für die Weiterentwicklung einer gesamtstädtischen Präventionskette wurde eine Z u-
sammenstellung der präventiven Angebote in Münster von der Schwangerschaft bis zum 21. L e-
bensjahr vorgenommen und in einer kommunalen Präventionskette abgebildet.
Vernetzung von Akteuren
Damit präventive Angebote und Maßnahmen in den unterschiedlichen Ressorts nicht unabhängig
voneinander entwickelt werden und unverbunden nebeneinander stehen und die multiprofessi o-
nelle Zusammenarbeit gefördert wird, wurden in Begleitung der KeKiz – Landeskoordinierungs-
stelle zwei „Zielkonkretisierungsworkshops“ durchgeführt. Die Dokumentation der Workshops
wurde im März 2013 veröffentlicht. Gemeinsam wurden von Fachkräften aus Gesundheitswesen,
Schule und Jugendhilfe unter dem Titel „Präventiv – Qualifiziert - Vernetzt“ ei n gemeinsames
Grundverständnis erarbeitet und Ziele für die weitere Zusammenarbeit formuliert. Drei wesentl i-
che Ziele, die von den Fachkräften formuliert wurden, sind inzwischen realisiert worden:
Präventionsmaxime der Stadt Münster
Im gemeinsamen Dialog der verschiedenen Professionen wurde deutlich, dass eine Neuausric h-
tung weg vom Ressortdenken hin zu einer kindzentrierten Denkweise erfolgen muss. Unter dem
Leitsatz „Vom Kind her denken“ wurde eine gemeinsame Präventionsmaxime der Stadt Münster
entwickelt und auf der 2. münsteraner Präventionskonferenz verabschiedet.
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Datenbank präventive Angebote
Um einen Überblick über die Angebotslandschaft der präventiven Hilfen zu erhalten und Familien
mit Hilfebedarf fachkundig und passgenau weiter vermitteln zu könn en, wurde die Datenbank
präventive Angebote in Münster entwickelt.
Die Datenbank ermöglicht eine sozialräumliche, nach Altersgruppen und nach Themen sortierte
Suche präventiver Angebote in Münster. Unter www.stadt-muenster.de/jugendamt/praeventive-
angebote sind derzeit die präventiven Angebote in Münster von der Schwangerschaft bis zum 8.
Lebensjahr abrufbar.
Präventionskonferenz
Zur weiteren Vernetzung und Qualifizierung der Fachkräfte wurde im April 2014 die zweite müns-
teraner Präventionskonferenz unter dem Titel „präventiv-qualifiziert-vernetzt“ durchgeführt.
Unter anderem wurden hier die Ergebnisse der Zusammenarbeit wie z. B. die Präventionsmax i-
me und Datenbank präsentiert.
Als Schwerpunktthemen standen „Frühe Bindung“ und „Kinder psychisch kranker Eltern“ im Mi t-
telpunkt der Fachvorträge. In den sich anschließenden Fachforen wurde das Thema Kinder ps y-
chisch kranker Eltern in den Lebensphasen von der Schwangerschaft bis zum Jugendalter disku-
tiert.
3.3 Bundesinitiative Frühe Hilfen
Seit der Entwicklung des Bundeskinderschutzgesetzes in 2012 gibt der Gesetzgeber eine neue
Ausrichtung der Jugendhilfe für die Zeit der Schwangerschaft und der ersten Lebensjahre vor. Mit
den Mitteln aus der Bundesinitiative werden seit November 2012 der Aus- und Aufbau sowie die
Weiterentwicklung der Netzwerke Frühe Hilfen gefördert. Dazu gehören der Einsatz von Net z-
werkkoordinatoren in den Kommunen sowie deren Qualifizierung und Fortbildung. Zur Unterstüt-
zung des Netzwerkes werden zudem der Einsatz von Familienhebammen und ehrenamtliche
Strukturen gefördert.
Durch den praktischen Einsatz von Familienhebammen und Familien -, Gesundheits- und Kinder-
krankenpflegerinnen und -pflegern sollen Familiensy steme frühzeitig multiprofessionell unte r-
stützt und gestärkt werden. Auch das Engagement ehrenamtlicher Strukturen soll in das Net z-
werk integriert werden, um vielfältige Zugänge zu Familien zu ermöglichen. Ein weiterer Bestand-
teil der Netzwerkarbeit ist die themenbezogene Qualifizierung von Fachkräften.
Die Stadt Münster erhält für die Erfüllung dieser Aufgaben von der Bundesinitiative Frühe Hilfen
Mittel, die seit 2013 mit einem städtischen Eigenanateil von 20 % refinanziert werden. (Siehe
Vorlage V/0594/2013)
Jahr 2012 2013 2014 2015
Mittel der
Bundesinitiative 87.228,- €uro 119.766,- €uro 131.976,- €uro 131.976,- €uro
Städtischer
Eigenanteil 29.941,50 €uro 33.500,- €uro 33.500,- €uro
Am 31. Dezember 2015 endet die erste Förderphase der Bundesinit iative Frühe Hilfen. Im A n-
schluss werden Mittel über die Bundesstiftung Frühe Hilfen vergeben. Eine Neuverteilung dieser
Mittel wird derzeit auf Bundes- und Landesebene diskutiert.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurde in Münster mit einem umfass enden Präventi-
onsverständnis in bestehende Arbeitsfelder der präventiven Angebote wie z.B. „Kein Kind zurück-
lassen!“ und Kinderarmut unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben eingebunden. Im Rahmen
der Bundesinitiative wurden in Münster folgende Schwerpunkte verfolgt:
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
Auf der gesetzlichen Grundlage wurde im Dezember 2012 in Münster eine Stelle im Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien für die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen eingerichtet.
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Ein wesentlicher Schwerpunkt de r Netzwerkkoordination besteht in der Vernetzung von allen
relevanten Akteuren, die in der Lebensphase von der Schwangerschaft bis in die ersten Leben s-
jahre der Kinder mit Familien agieren.
Ziel ist es zudem die präventiven Angebote weiter zu entwickeln, um Familien möglichst nie d-
rigschwellige und ortsnahe Unterstützungsangebote zur Verfügung zu stellen und die Zugänge
zu verbessern. So ergänzte das Programm der Bundesinitiative sinnvoll bestehende Prävent i-
onsansätze in Münster. Durch das Ausweisen des erforderlichen kommunalen Eigenanteils konn-
ten 2013 bewährte, jedoch finanziell nicht abgesicherte Präventionsprojekte weiter finanziert
werden, so dass ein wichtiger Beitrag zur Fortführung innerhalb einer gesamtstädtischen Präven-
tionskette geleistet wurde (vgl. V/0594/2013).
Übergeordnetes Netzwerk Frühe Hilfen
Gemäß §3 KKG wurde 2013 das übergeordnete Netzwerk unter der Federführung der Netzwer k-
koordination gegründet. Das Ziel dieser zweimal jährlich stattfindenden Vernetzungstreffen ist
insbesondere die s ystemübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren aus den Ressorts J u-
gendhilfe, Gesundheitswesen, Schule und Sozialwesen. Zudem werden Qualifizierungsbedarfe
und Fortbildungsthemen benannt, die es ermöglichen gemeinsame Qualifizierungen anzustr e-
ben.
Ein Beispiel ist aktuell das Querschnittsthema „Kinder psychisch kranker Eltern“.
Kooperation mit dem Gesundheitswesen
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz ist die Einbindung des Gesundheitswesens in den Frühen
Hilfen rechtlich verbindlich zu regeln. Das Amt für Kin der, Jugendliche und Familien hat dazu vor
dem Hintergrund bereits bestehender Kooperationsbezüge mit dem Amt für Gesundheit, Veter i-
när- und Lebensmittelangelegenheiten in 2012 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Der Einsatz von zurzeit vier Familienhebammen, die auf Honorarbasis arbeiten, wird von der A b-
teilung Kinder- und Jugendgesundheit koordiniert. Aufgabe der Familienhebamme ist neben der
gesundheitlichen Beratung die frühzeitige Unterstützung junger Familien, mit Blick auf das we i-
tergehende Hilfenetzwerk. Neben den Familienhebammen sind derzeit zwei Kinderkrankenpfl e-
gerinnen mit jeweils einer halben Stelle im Bereich der Frühen Hilfen bzw. im Kontext des Ma ß-
nahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention beim Gesundheitsamt beschäftigt.
Ehrenamtsprojekte
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms Kinderarmut und der Bundesinitiative, die eine Einb e-
ziehung ehrenamtlicher Strukturen vorsieht, wurden wichtige ehrenamtliche Initiativen in Münster,
die konkrete Hilfestellungen und eine wertvolle Unter stützung für Kinder und Familien leisten,
unterstützt und so mittelfristig finanziell abgesichert. Zu nennen sind in Münster vornehmlich die
beiden Ehrenamtsprojekte „Wellcome“ der evangelischen Familienbildungsstätte und die „Famil i-
enpaten“ vom Caritasverband Münster e.V.
4. Weiterentwicklung
Die Stadt Münster hat in den vergangenen drei Jahren mit den Zielen und Fördermöglichkeiten
des „Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention, dem Modellvorhaben „Kein
Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beug en vor“ und dem Bundeskinderschutzgesetz w e-
sentliche Grundlagen im Bereich der Frühen Hilfen /Prävention geschaffen und damit system a-
tisch den Ausbau von Präventionsketten als auch die multiprofessionellen Vernetzungsbestr e-
bungen vora ngetrieben. Damit wurd en wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um Kinder,
Jugendliche und Familien möglichst früh und umfassend zu fördern und positive Voraussetzu n-
gen für gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiographien zu ermöglichen.
In den kommenden Jahren gilt es die verschiedenen Präventions- und Vernetzungsbestrebungen
intensiver miteinander zu verknüpfen, weiter zu entwickeln und zu qualifizieren.
4.1 Netzwerke weiter entwickeln und qualifizieren
Damit präventive Bestrebungen auf kommunaler Ebene nachhaltig Wirkung entfalten können, ist
die Kooperation unterschiedlicher Professionen, insbesondere aus der Jugendhilfe und dem G e-
sundheitswesen eine Grundvoraussetzung. Dabei kommt der Netzwerkarbeit neben dem fachl i-
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chen Austausch der verschiedenen Professionen die wichti ge Aufgabe zu, familiäre Risiken und
Belastungssituationen zu identifizieren, damit Schwerpunkte definiert und passgenaue Angebote
entwickelt werden können. Im Netzwerk Frühe Hilfen soll deshalb eine ziel - und ergebnisorien-
tierte Bearbeitung von Fragestell ungen und Themen ermöglicht werden, um dies angemessen
bei der Weiterentwicklung von Angeboten innerhalb der gesamtstädtischen Präventionskette b e-
rücksichtigen zu können. Hierbei werden auch die Ergebnisse der zweiten Präventionskonferenz
mit einbezogen. E in Hauptaugenmerk soll dabei darauf liegen, Parallelstrukturen in der komm u-
nalen Angebotslandschaft der frühen Hilfen und Präventionsbestrebungen zu vermeiden. Zudem
sollen die Bestrebungen, den multiprofessionellen Informationstransfer sicherzustellen und die
Zusammenarbeit mit der Gesundheitshilfe zu erweitern, intensiviert werden.
Ferner sollen zunächst im Qualitätszirkel Frühe Hilfen/Prävention Qualitätskriterien erarbeitet
werden, die eine gesicherte Weitervermittlung von einer Hilfestelle zur nächsten nachvollziehbar
macht. Auf dieser Grundlage soll langfristig ein verbindliches Übergabe -Management auf g e-
samtstädtischer Ebene entwickelt werden.
4.2 Qualifizierung der Fachkräfte
Im Sinne einer kindbezogenen Präventionsstrategie und unter Einbeziehung der verschiedenen
Akteure im Bereich Frühe Hilfen/Prävention sollen die Präventionskonferenzen auf kommunaler
Ebene in einem regelmäßigen Turnus fortgeführt werden. Darüber hinaus gilt es, besondere B e-
darfe oder Themen, die von den Netzwerkakteuren formuli ert werden, zeitnah und vertiefend zu
behandeln. Das vom übergeordneten Netzwerk Frühe Hilfen benannte Thema „Kinder psychisch
kranker Eltern“ wird vor diesem Hintergrund in 2015 in verschiedenen Netzwerken und Arbeit s-
kreisen ein Schwerpunktthema sein mit dem Ziel, einen gemeinsamen Handlungsleitfaden zum
Umgang mit Kindern psychisch kranker Eltern zu erarbeiten. Das Thema und der münsterspezif i-
sche Handlungsleitfaden stehen im Mittelpunkt eines im Herbst 2015 geplanten ressortübergre i-
fenden Fachtages.
4.3 Weiterentwicklung der kommunalen Präventionsketten
In den kommenden Jahren sollen erprobte und bewährte Angebote innerhalb der Präventionsket-
ten auf gesamtstädtischer bzw. sozialraumbezogener Ebene verstetigt werden. Es gilt, die Z u-
gänge der Kinder, Jugen dlichen und Eltern zu den Unterstützungsangeboten weiter zu verbe s-
sern, Präventionslücken systematisch zu identifizieren und in ein gesamtstädtisches Prävent i-
onskonzept zu integrieren.
Zeitnah sollen folgende Maßnahmen und Angebote entwickelt und umgesetzt werden:
Einsatz von Kulturmittlerinnen in der Kindertagesbetreuung
Für die Zielgruppe der Familien mit Migrationsvorgeschichte sollen Kulturmittlerinnen im B ereich
der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden.
Das Projekt „Lernhaus für Frauen“ ist eine F ortbildungsmaßnahme vom Haus der Familie, das in
einer heterogenen, multikulturellen Frauengruppe interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird ein Konzept mit dem Haus der Familie erarbeiten,
in dem Frauen mit m ehrsprachigem Bildungshintergrund für den Einsatz in der Kindertagesb e-
treuung zusätzlich ausgebildet, geschult und qualifiziert werden. Ziel ist es, die Kulturmittlerinnen
in Familienzentren und Kita plus Einrichtungen einzusetzen, um Familien mit Migratio nsvorge-
schichte und Flüchtlingsfamilien systematisch zu begleiten und zu unterstützen.
Einsatz einer Familienhebamme in Flüchtlingsunterkünften
Aufgrund der aktuell stetig steigenden Zahl der Flüchtlingsfamilien in Münster soll im Rahmen der
ressortübergreifenden Kooperation der weitere Einsatz von Familienhebammen insbesondere vor
Ort in den Flüchtlingsunterkünften ausgebaut werden.
Übergänge gestalten
Übergangssituationen von einer Lebensphase in die nächste stellen wichtige Weichen für die
weitere Biographie von Kindern und Jugendlichen dar. Eine Aufgabe der Netzwerke Frühe Hilfen
wird es sein, diese „Weichenstellungen“ möglichst so zu gestalten, dass kein Kind zurück gela s-
sen wird. Erste Ansätze gibt es bereits an den Schnittstellen von der Kindertagesp flege zur Kita
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oder von der Kita in die Grundschule. Es gilt, diese und weitere Übergangssituationen zu qualif i-
zieren bzw. mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen zu erleichtern.
5. Resümee
Münster hat in den vergangenen Jahren auf kommunaler Ebene und mit de r erfolgreichen B e-
werbung für das NRW -Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen
vor sowie den Gesetzesvorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz entsprechende Anstre n-
gungen unternommen, um Kinder so früh wie möglich zu fördern und Elte rn in der Erziehung i h-
rer Kinder zu unterstützen. Die Bestrebungen all dieser Ansätze sind darauf ausgerichtet, dass
Kind in den Mittelpunkt aller Betrachtungen zu stellen und frühe bzw. vorbeugende Hilfen syst e-
matisch aufzubauen und weiter zu entwickeln. Grundlegend für den Aufbau systematischer Pr ä-
ventionsketten ist dabei die Vernetzung von verschiedenen Akteuren. Es gilt, die Zusammena r-
beit der Vielzahl unterschiedlicher Professionen und Anbieter sozialer Dienste, Bildungseinric h-
tungen, Gesundheitsdienste über die bereits eingeleiteten Vernetzungsbestrebungen zu koord i-
nieren, weiter zu qualifizieren und die Ressourcen der verschiedenen Ressorts optimal für Kinder
und ihre Eltern verfügbar zu machen. Ziel muss es sein, Familien unabhängig von den jeweiligen
Fördermodalitäten umfassende und frühzeitige Unterstützungsangebote im Sinne von leben s-
phasenbegleitenden Präventionsketten - sowohl sozialräumlich als auch lebenslagenorientiert -
als Bestandteil der sozialen Infrastruktur vorzuhalten.
In den kommenden Jahren sollen die verschiedenen Ansätze bzw. Präventionsbestrebungen
weiter qualifiziert und in eine gesamtstädtische Präventionsstrategie integriert werden, die auf
den Grundsätzen „präventiv, vernetzt und nachhaltig“ beruht.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1002/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37