Mandari Insight

AN/0145/2024

Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Personen in Köln

AfD Antrag nach § 3 25.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024, TOP 3.1.3

AfD Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

AfD Antrag nach § 3

4571 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Frau Reker 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.01.2024 
AN/0145/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2024 
 
Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Personen in Köln 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
Die Fraktion der AfD bittet Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, die Einführung ei-
ner stadtweit verwendbaren Bezahlkarte für Asylbewerber und Personen mit Duldungsstatus vorzu-
bereiten und sich entsprechend auf Landes- und Bundeseben für die Umsetzung einzusetzen. Über 
etwaige Kosten werden die zuständigen Gremien rechtzeitig informiert. 
  
 
Begründung: 
 
Die kommunalen Finanzen sind infolge der nach wie vor hohen Zahlen asylsuchender Menschen 
bundesweit erheblich belastet. Dies gefährdet in zunehmendem Maße die kommunale Handlungsfä-
higkeit. Der abgehaltene Migrationsgipfel zwischen Bund und Ländern vom 06. November 2023 
hatte die Zielsetzung, die Verhältnisse des Machbaren vor Ort zu thematisieren, und die Handlungs-
fähigkeit der Kommunen weiterhin zu gewährleisten.  
Dabei sind neben der Notwendigkeit zur erforderlichen Mittelbereitstellungen durch Bund und Län-
der auch Bezahlkarten und Sachleistungen statt Bargeld als Ansatzpunkte diskutiert worden.

- 2 - 
 
 
Die Bezahlkarte soll für Geflüchtete im Asylantragsverfahren, aber auch für Personen mit einem 
Duldungsstatus zur Anwendung kommen. Bargeldzahlungen werden dafür im Gegenzug eingestellt. 
Die Sozialämter der Kommunen überweisen dabei zukünftig das Geld an Banken, die wiederum die 
Bezahlkarten des genannten Personenkreises mit einem Guthaben aufladen.  
 
Mit der hier beantragten Lösung entfällt der Aufwand für die Banken, da der Kartenanbieter diese 
Tätigkeit administriert. Wir erachten in diesem Zuge die Bereitstellung einer Karte im Checkkarten-
format bzw. über eine mehrsprachige App für Smartphones als wünschenswerte Ansätze. Die Be-
zahlkarte kann durch den Verzicht von Bargeldauszahlungen einen Beitrag zum Abbau von Büro-
kratie und zur deutlichen Entlastung der Banken und/oder Sozialämterbeitragen leisten. 
Zugleich wäre es möglich die Funktionsweise der Bezahlkarte insoweit anzupassen, dass diese nur 
für bestimmte Verwendungsmöglichkeiten genutzt werden kann. So könnte man den Missbrauch 
der Karten beispielsweise für nicht gewünschte Geldtransfers ins Ausland unterbinden.  
 
Bundesweit sollen zudem Anforderungen, Standards und Rahmenbedingungen für die Bezahlkarte 
zeitnah auf einen einheitlichen gemeinsamen Nenner gebracht werden. 
Ihre Funktionsweise soll mit der einer Giro- oder Debitkarte vergleichbar sei.  
 
Weitere Argumente für die Einführung einer Bezahlkarte sind Faktoren wie diskriminierungsfreier 
und bargeldloser Zahlungsverkehr, aber auch der Entfall eines monatlich einzuholenden, behördli-
chen Verpflichtungsscheines für den zukünftigen Karteninhaber. Eine Konto- bzw. Guthabenüber-
ziehung kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Bezahlkarten bieten in der Regel. eine Reihe zu-
sätzlicher Funktionen für mehr Sicherheit und Komfort, diese sind:  
- Kontaktloses Bezahlen: Für einen schnellen und hygienischen Zahlungsvorgang.  
- Notfalloptionen: Möglichkeit der Freigabe zusätzlicher Mittel in dringenden Fällen. 
- Einfache Aufladung: Möglichkeit zum Aufladen der Karte online oder in ausgewählten Ge-
schäften.  
- Rückgabemöglichkeit: Bei Nichtgebrauch oder nach Abschluss des Asylverfahrens können 
die Karten zurückgegeben und deaktiviert werden.  
- Hochsichere Verschlüsselung und Sicherheitsprotokolle: Zum Schutz persönlicher Daten 
und Transaktionen.  
- Mehrsprachige Benutzeroberfläche: Für eine bessere Zugänglichkeit und Nutzbarkeit.  
- Transparente Kontoverwaltung: Zugriff auf Kontoauszüge und Transaktionshistorie.  
 
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Nahwerte-Konzept der städtischen Wirtschaftsför-
derung der Stadt Dormagen (SWD) in Zusammenarbeit mit der Fa. Stadtboomer durch das bereits 
eine Karte für bargeldloses Bezahlen in Umlauf gebracht worden ist. Weitere Beispiele für die Ein-
führung von Guthabenkarten finden sich in der Stadt Monheim sowie im Rhein-Erft Kreis. 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

06.02.2024 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0145/2024
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
25.01.2024
Erstellt
24.01.2024 20:47