V/0791/2006
Antrag: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.2006 "Für hindernisfreien Radverkehr - Umlau
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Anlage 2-26: Datenblätter für jede Umlaufsperre
22923 Zeichen
Anlage 2
Umlaufsperre Arnheimweg
Nummer: 001
Standort:
Gievenbeck, Arnheimweg, auf Höhe der Einmündung Laustiege
Art des Weges bzw. der Straße:
Wegeverbindung entlang des Gievenbachs in Richtung Roxeler Straße
Arnheimweg: Hauptsammelstraße, Tempo-30-Zone
Wegbreite:
2,50m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,40m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
1,50m, 1,50m
Situation / Beurteilung:
Die Wegeverbindung, die Schulweg für Schüler des Steingymnasiums wird, trifft
senkrecht auf den Arnheimweg. Da sich auf diesem kein Radweg befindet, wechseln
ankommende Radfahrer auf die Fahrbahn. Die Fahrbahn selbst liegt in einer Tempo-
30-Zone. „Freiburger Kegel“ sollen die Geschwindigkeit zusätzlich reduzieren.
Fachlich gesehen ist die Umlaufsperre nicht notwendig.
Entscheidung:
soll entfernt werden.
Anlage 3
Umlaufsperre Rüschhausweg / Schüttorfweg
Nummer: 002
Standort:
Gievenbeck, Rüschhausweg, neben dem Restaurant „Zum Rüschhaus“
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zum Schüttorfweg
Rüschhausweg: Hauptsammelstraße
Wegbreite:
2,30m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,10m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
1,20m, 1,30m
Situation / Beurteilung:
An dieser Stelle trifft der Verbindungsweg zum Schüttorfweg nach einer kurzen
Gefällestrecke auf den Rüschhausweg. Dieser Weg ist nicht beschildert, aber im B-
Plan als kombinierter Rad-/Gehweg ausgewiesen. Der Gehweg des
Rüschhausweges ist an dieser Stelle abgesenkt. Auf dem Rüschhausweg befinden
sich an dieser Stelle keine Radverkehrsanlagen, so dass Radfahrer auf die Fahrbahn
wechseln müssen.
Entscheidung:
Die Umlaufsperre soll bestehen bleiben, allerdings zur besseren Sichtbarkeit mit
einer rot-weißen Klebefolie versehen werden. Außerdem soll der Abstand der
Sperren auf 1,50m vergrößert werden.
Anlage 4
Umlaufsperre Rüschhausweg / Nordhornstraße
Nummer: 003
Standort:
Gievenbeck, Rüschhausweg
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zur Nordhornstraße
Rüschhausweg: Hauptsammelstraße
Wegbreite:
2,00m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,10m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
1,40m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Dieser Weg ist nicht beschildert, aber im B-Plan als kombinierter Rad-/Gehweg
ausgewiesen.
Der Gehweg auf dem Rüschhausweg ist hier durch einen Grünstreifen von der
Fahrbahn getrennt. Aufgrund der Bepflanzung an beiden Seiten haben Radfahrer
eine eingeschränkte Sicht auf den Rüschhausweg. Die Umlaufsperre selbst ist
aufgrund der fehlenden Warnlackierung vor allem bei Dunkelheit schlecht sichtbar.
Entscheidung:
Aufgrund der geringen Entfernung und der ähnlichen Situation wie am Schüttorfweg
soll diese Sperre ebenfalls nicht entfernt werden. Auch hier soll der Abstand auf
1,50m vergrößert werden und im Zuge dessen auch eine Aufstellfläche von 3,00m
vor der Sperre geschaffen werden. Außerdem wird Klebefolie angebracht.
Anlage 5
Umlaufsperre Rüschhausweg / Ahausweg
Nummer: 004
Standort:
Gievenbeck, Rüschhausweg, auf Höhe der Einmündung Ahausweg
Art des Weges bzw. der Straße:
Wegeverbindung parallel des Rüschhausweges und des Gievenbachs
Rüschhausweg: Hauptsammelstraße
Wegbreite:
3,00m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,10m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,40m, 1,80m
Situation / Beurteilung:
Die Umlaufsperre wird oft umfahren, seitlich hat sich bereits ein Trampelfpfad
gebildet. Dies trägt nicht zur Verkehrssicherheit bei. Die Sicht auf den
Rüschhausweg ist relativ gut.
Entscheidung:
Die Sperre soll durch Poller in erforderlichem Umfang zur Unterbindung der
Durchfahrt von Kfz ersetzt werden.
Anlage 6
Umlaufsperre Roxeler Straße / Fliednerstraße
Nummer: 005
Standort:
Gievenbeck, Roxeler Straße, auf Höhe der Einmündung Fliednerstraße
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg parallel der Roxeler Straße in Richtung Möllmannsweg
Roxeler Straße: Hauptverkehrsstraße
Wegbreite:
2,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,20m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,40m, 1,30m
Situation / Beurteilung:
Auf Höhe der Einmündung Fliednerstraße trifft ein kombinierter Rad-/Gehweg auf
den kombinierten Rad-/Gehweg der Roxeler Straße. Eine Mittelinsel erleichtert an
dieser Stelle das Überqueren der Straße. Die Sicht der ankommenden Radfahrer auf
die Roxeler Straße ist gut.
Entscheidung:
Es besteht keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit für diese Sperre. Sie soll daher
entfernt werden. Pfosten in erforderlichem Umfang sollen aufgestellt werden.
Anlage 7
Umlaufsperre Roxeler Straße / Albert-Schweitzer-Straße
Nummer: 006
Standort:
Gievenbeck, Roxeler Straße, auf Höhe der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg parallel der Roxeler Straße in Richtung NO (Einmündung
Fliednerstaße) bzw. Gehweg in Richtung Möllmannsweg
Roxeler Straße: Hauptverkehrsstraße
Wegbreite:
4,25m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,20m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
2,50m, 2,00m
Situation / Beurteilung:
In Richtung Möllmannsweg verläuft hier ein Gehweg, in die Richtung Einmündung
Fliednerstraße ein kombinierter Rad-/Gehweg. Neben der Umlaufsperre hat sich
durch häufiges Umfahren bereits ein Trampelpfad gebildet. Die Einmündung Albert-
Schweitzer-Straße / Roxeler Straße ist mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet.
Unmittelbar an der Umlaufsperre befindet sich eine Fußgängerfurt. Ein mögliches
Problem können Radfahrer sein, die die Grünphasen der LSA nutzen wollen und
dann nicht auf den Querverkehr des kombinierten Rad-/Gehweges achten.
Entscheidung:
Aufgrund der guten Sichtbeziehungen und des eher geringen
Radverkehrsaufkommens auf dem komb. Rad-/Gehweg der Roxeler Straße soll die
Umlaufsperre entfernt werden. Pfosten in erforderlichem Umfang sollen aufgestellt
werden.
Anlage 8
Umlaufsperre Hagemanns Kämpken
Nummer: 007
Standort:
Roxel, Hagemanns Kämpken, zwischen Hs. Nr. 9 und 11
Art des Weges bzw. der Straße:
Gehweg in Richtung Kapellenstraße
Hagemanns Kämpken: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone
Wegbreite:
1,90m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,70m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
1,00m, 0,95m
Situation / Beurteilung:
Dieser Gehweg dient als Verbindungsweg zwischen der Straße Hagemanns
Kämpken (wenig befahrene Anliegerstraße) und der Kapellenstraße. Die Sicht auf
die Straße ist durch die hohe Bepflanzung eingeschränkt. Fußgänger mit
Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und auch Radfahrer, die die Sperre schiebend
passieren wollen, können dies nicht ohne Probleme.
Entscheidung:
Die Umlaufsperre soll entfernt werden, da sich hier nur Gehwege treffen und somit
kein hohes Konfliktpotential vorhanden ist.
Anlage 9
Umlaufsperre Kapellenstraße
Nummer: 008
Standort:
Roxel, Kapellenstraße bei Hs. Nr. 6 / 8
Art des Weges bzw. der Straße:
Gehweg in Richtung Hagemanns Kämpken
Kapellenstraße: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone
Wegbreite:
1,50m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,50m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
0,70m, 0,70m
Situation / Beurteilung:
Die viel zu geringen Einfahrbreiten der Sperren stellen eine Behinderung für
Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie Radfahrer, die die Sperre
schiebend passieren, dar. Die Sperre ist für Fahrräder mit Anhänger (Breite bis 1m)
unpassierbar. Der Gehweg trifft hier auf einen wenig befahrenen Anliegerweg.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden.
Anlage 10
Umlaufsperre Lindenstraße
Nummer: 009
Standort:
Roxel, Lindenstraße zwischen Hs. Nr. 13 und 17
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg in Richtung Eichenweg
Lindenstraße: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone
Wegbreite:
2,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
0,90m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,20m, 1,10m
Situation / Beurteilung:
Aufgrund des zu geringen Abstandes der Schranken, stellt sie eine Behinderung für
Radfahrer, Fußgänger mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer dar. Die Lindenstraße
ist eine Tempo 30-Zone mit geringer Verkehrsstärke, die Sicht auf die Straße ist
aufgrund des breiten Gehweges gut.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden.
Pfosten in erforderlichem Abstand sollen aufgestellt werden.
Anlage 11
Umlaufsperre Eichenweg
Nummer: 010
Standort:
Roxel, Eichenweg zwischen Hs. Nr. 17a und 19
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg in Richtung Lindenstraße
Eichenweg: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone
Wegbreite:
2,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,20m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,10m, 1,00m
Situation / Beurteilung:
Aufgrund des geringen Abstandes und der großen Überlappung der Sperren, stellt
sie eine Behinderung für Radfahrer vor allem mit Anhänger dar. Die Lindenstraße ist
eine Tempo 30-Zone mit geringer Verkehrsstärke, die Sicht auf die Straße ist gut.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden.
Pfosten in erforderlichem Abstand sollen aufgestellt werden.
Anlage 12
Umlaufsperre Gasselstiege (West)
Nummer: 011
Standort:
Kinderhaus, Gasselstiege, westlich des Kinderbaches
Art des Weges bzw. der Straße:
Gehweg entlang des Kinderbaches in Richtung Westhoffstraße
Gasselstiege: Anliegerstraße
Wegbreite:
2,60m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,10m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,20m, 1,30m
Situation / Beurteilung:
Der Gehweg (wassergebundene Decke) entlang des Kinderbaches trifft an dieser
Stelle auf eine wenig befahrene Anliegerstraße. Neben der Umlaufsperre hat sich
bereits ein Trampelpfad gebildet, der sowohl von Fußgängern als auch von
Radfahrern genutzt wird. Der Einmündungsbereich des Weges wurde in
Pflasterbauweise ausgeführt. Dadurch wird die Aufmerksamkeit der Benutzer des
Weges auf die querende Straße gelenkt. Aufgrund des geringen Abstandes der
Sperren ist ein problemloses Passieren für Fußgänger mit Kinderwagen sowie
Rollstuhlfahrer nicht möglich.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden.
Anlage 13
Umlaufsperre Gasselstiege (Ost)
Nummer: 012
Standort:
Kinderhaus, Gasselstiege, östlich des Kinderbaches
Art des Weges bzw. der Straße:
Gehweg entlang des Kinderbaches in Richtung Westhoffstraße
Gasselstiege: Anliegerstraße
Wegbreite:
2,20m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,00m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
1,30m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Der Gehweg entlang des Kinderbaches trifft an dieser Stelle auf eine wenig
befahrene Anliegerstraße. Parallel zu diesem Weg verläuft, getrennt durch einen
Grünstreifen, ein Radweg, an dessen Ende allerdings keine Umlaufsperre steht. Ein
möglicher Grund für das Aufstellen der Sperre kann gewesen sein, dass durch das
Befahren von Radfahrern Schäden an der wassergebundenen Decke auftreten.
Radfahrer sollen den parallelen, asphaltierten Radweg benutzen. Aus
verkehrsrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für diese Sperre.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden.
Anlage 14
Umlaufsperre Von-Einem-Straße
Nummer: 013
Standort:
Uppenberg, Von-Einem-Straße
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zur Grevener Straße
Von-Einem-Straße: Anliegerstraße
Wegbreite:
3,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
0,80m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,40m, 1,60m
Situation / Beurteilung:
Der Verbindungsweg trifft hier auf eine wenig befahrene Anliegerstraße. Der viel zu
geringe Abstand in Kombination mit der großen Überlappung (große
Richtungswechsel) der Sperren führen zu Problemen beim Passieren von
Fußgängern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrern sowie Radfahrern, die die
Umlaufsperre schiebend durchqueren wollen.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden und durch nicht herausnehmbare Pfosten in
erforderlichem Abstand ersetzt werden.
Anlage 15
Umlaufsperre Grevener Straße
Nummer: 014
Standort:
Uppenberg, Grevener Straße
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zur Von-Einem-Straße
Grevener Straße: Hauptverkehrsstraße
Wegbreite:
3,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
0,80m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,40m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Der Verbindungsweg trifft hier auf die stark befahrene Grevener Straße. Entlang der
Grevener Straße verlaufen ein Rad- und ein Gehweg, die durch einen Parkstreifen
von der Fahrbahn getrennt sind. Der Abstand der Sperren ist viel zu gering.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden und durch nicht herausnehmbare Pfosten in
erforderlichem Abstand ersetzt werden.
Anlage 16
Umlaufsperre Friesenring
Nummer: 015
Standort:
Mitte, Friesenring
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zur Finkenstraße
Friesenring: Hauptverkehrsstraße
Wegbreite:
2,50m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,10m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
1,30m, 1,10m
Situation / Beurteilung:
Der kombinierte Rad-/Gehweg trifft hier auf den getrennten Geh- und Radweg des
Friesenringes. Radfahrer dürfen hier nur nach rechts abbiegen (Zeichen 209) und
müssen Vorfahrt gewähren (Zeichen 205). Diese zusätzliche Sicherung lässt
vermuten, dass hier schon Unfälle passiert sind. Die Sicht auf den Friesenring ist
durch Bebauung und Bepflanzung eingeschränkt.
Entscheidung:
Die Umlaufsperre soll bestehen bleiben.
Allerdings soll der rechte Holm mit einem Abstand von 1,50m nach hinten versetzt
werden, so dass vor der Sperre eine Aufstellfläche entsteht und die Durchfahrt durch
weniger Richtungswechsel erleichtert wird.
Anlage 17
Umlaufsperre Kanalstraße (Süd)
Nummer: 016
Standort:
Uppenberg, Kanalstraße bei Hs. Nr. 159
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg, Zugang zum Stadtpark
Kanalstraße: Kreisstraße mit maßgeblicher Verbindungsfunktion
Wegbreite:
3,00m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
0,70m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,40m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Der kombinierte Rad-/Gehweg ist Teil des Stadtparks. Er trifft an dieser Stelle auf
den kombinierten Rad-/Gehweg der Kanalstraße, der von dieser allerdings nur durch
Markierung getrennt ist. Der Abstand der Sperren ist unzumutbar gering und beträgt
mit 70cm weniger als die Hälfte des empfohlenen Abstandes. Für Radfahrer und
Rollstuhlfahrer ist sie somit unpassierbar. Der seitliche, nicht ungefährliche
Trampelpfad zeigt, dass die Sperre fast ausschließlich umfahren wird. Das
Geschwindigkeitsniveau auf der Kanalstraße ist hoch.
Entscheidung:
Die Umlaufsperre soll bestehen bleiben.
Der Abstand der Sperren soll aber auf 1,50m vergrößert werden, außerdem muss
das Umfahren durch bauliche Maßnahmen verhindert werden.
Anlage 18
Umlaufsperre Kanalstraße (Nord)
Nummer: 017
Standort:
Uppenberg, Kanalstraße
Nördlich der Einmündung Nevinghoff
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg, Zugang zum Stadtpark
Kanalstraße: Kreisstraße mit maßgeblicher Verbindungsfunktion
Wegbreite:
2,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
0,90m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,30m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Der kombinierte Rad-/Gehweg ist Teil des Stadtparks. Er trifft an dieser Stelle auf
den kombinierten Rad-/Gehweg der Kanalstraße, der von dieser durch einen
Grünstreifen getrennt ist. Der Abstand der Sperren ist zu gering und kann von
Radfahrern und Rollstuhlfahrern nicht problemlos passiert werden. Die Sicht auf die
Kanalstraße und den querenden Rad-/Gehweg ist gut.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden.
Aufgrund der baulichen Trennung des komb. Rad-/Gehweges von der Kanalstraße
stellt sich hier eine andere Situation dar als bei Nr. 016
Anlage 19
Umlaufsperre Telemannstraße
Nummer: 018
Standort:
Zentrum-Nord, Telemannstraße Höhe Hs. Nr. 16
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zum Gluckweg (Hs. Nr. 53)
Telemannstraße: Anliegerstraße
Wegbreite:
3,00m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
0,90m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,30m, 1,30m
Situation / Beurteilung:
Der Verbindungsweg vom Gluckweg trifft an dieser Stelle auf einen Weg, der
parallel, durch einen Grünstreifen getrennt, zur wenig befahrenen Telemannstraße
verläuft. Der Grünstreifen ist an dieser Stelle unterbrochen, aber durch zwei Poller
gegen die Durchfahrt von Kfz gesichert. Der Abstand der Sperren ist zu gering, die
Sichtbarkeit bei Dunkelheit durch die fehlende rot-weiße Warnlackierung schlecht.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll entfernt werden.
Anlage 20
Umlaufsperre Eulerstraße
Nummer: 019
Standort:
Gremmendorf-West, Eulerstraße
Höhe B51, am Dortmund-Ems-Kanal
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg, Überführung des Dortmund-Ems-Kanals
Eulerstraße: Anliegerstraße (Sackgasse, Gewerbegebiet)
Wegbreite:
3,50m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,00m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):
1,40m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Der kombinierte Rad-/Gehweg über den Dortmund-Ems-Kanal trifft hier auf die
Eulerstraße. Seit Jahren befand sich neben der Umlaufsperre ein Trampelpfad, der
mittlerweile sogar asphaltiert wurde. Dieser wird ausschließlich genutzt. Die Sicht der
ankommenden Radfahrer nach rechts ist schlecht, da die Stelle in einer Kurve liegt.
Entscheidung:
Umlaufsperre soll bestehen bleiben.
Die Umlaufsperre wird mit einer Durchfahrtsbreite von 2,50 m komfortabel
ausgebaut, um ein bequemes Durchfahren zu ermöglichen. Um eine Umfahrung zu
verhindern, wird der seitliche Weg zurückgebaut und mit Holzpflöcken versperrt.
Anlage 21
Umlaufsperre Hogenbergstraße (Nord)
Nummer: 020
Standort:
Berg-Fidel, Hogenbergstraße bei Hs. Nr. 72a
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg in Richtung Sternbusch-Park
Hogenbergstraße: Sammelstraße
Wegbreite:
3,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,60m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,40m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Der kombinierte Rad-/Gehweg aus dem Sternbusch-Park kommend, trifft hier auf die
Hogenbergstraße. Etwa 10m weiter östlich mündet die Ter-Borch-Straße als
Vorfahrtsstraße in die Hogenbergstraße. Ankommende Autofahrer können querende
Radfahrer und Fußgänger daher nur spät erkennen. Abmessungen und Sichtbarkeit
der Sperren sind ausreichend
Entscheidung:
Umlaufsperre soll bestehen bleiben.
Anlage 22
Umlaufsperre Hogenbergstraße (Süd)
Nummer: 021
Standort:
Berg-Fidel, Hogenbergstraße bei Hs. Nr. 72a
Art des Weges bzw. der Straße:
Komb. Rad-/Gehweg „Hülsenbusch“
Hogenbergstraße: Sammelstraße
Wegbreite:
3,70m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,50m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,40m, 1,40m
Situation / Beurteilung:
Der kombinierte Rad-/Gehweg „Hülsenbusch“ verläuft parallel zur Ter-Borch-Straße
und in nördlicher Richtung zum Sternbusch-Park. Autofahrer, die die Ter-Borch-
Straße in Richtung Hogenbergstraße befahren, können querende Fußgänger und
Radfahrer nur spät erkennen. In der Nähe befindet sich außerdem eine KiTa
(Rincklakeweg). Abmessungen und Sichtbarkeit der Sperren sind ausreichend..
Entscheidung:
Umlaufsperre soll bestehen bleiben.
Anlage 23
Umlaufsperre Steinkuhle
Nummer: 022
Standort:
Albachten, Steinkuhle bei Hs. Nr. 1
Höhe Einmündung „Am Blütenhain“
Art des Weges bzw. der Straße:
Weg entlang der Häuser „Am Blütenhain“ Nr. 39-71
Wegbreite:
2,50m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
1,20m
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
1,20m, 1,10m
Situation / Beurteilung:
Der nicht beschilderte, von der Straße „Steinkuhle“ durch eine Umlaufsperre
getrennte Weg „Am Blütenhain“ führt entlang der Häuser Nr. 39-71. Gegenüber
befindet sich eine KiTa (Am Blütenhain 2).
Entscheidung:
Umlaufsperre soll bestehen bleiben.
Der Abstand der Sperren soll auf 1,50m vergrößert werden. Außerdem soll Klebefolie
zur besseren Sichtbarkeit angebracht werden.
Anlage 24
Umlaufsperre Pleistermühlenweg (3)
Nummer: 023
Standort:
Mauritz-Ost, Pleistermühlenweg bei Hs. Nr. 99
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zur Parkallee
Pleistermühlenweg: Anliegerstraße
Wegbreite:
1,20m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
-
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
0,50m
Situation / Beurteilung:
Einzelne Sperre, die die geringe Breite von 1,20m des Weges so einschränkt, dass
nur noch 50cm zum Passieren verbleiben. Für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit
Kinderwagen unpassierbar.
Entscheidung:
Sperre soll entfernt werden.
Anlage 25
Umlaufsperre Pleistermühlenweg (4)
Nummer: 024
Standort:
Mauritz-Ost, Pleistermühlenweg bei Hs. Nr. 93
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zur Parkallee
Pleistermühlenweg: Anliegerstraße
Wegbreite:
1,30m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
-
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
0,60m
Situation / Beurteilung:
Einzelne Sperre, die die geringe Breite von 1,30m des Weges so einschränkt, dass
nur noch 60cm zum Passieren verbleiben. Für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit
Kinderwagen unpassierbar.
Entscheidung:
Sperre soll entfernt werden.
Anlage 26
Umlaufsperre Pleistermühlenweg (5)
Nummer: 25
Standort:
Mauritz-Ost, Pleistermühlenweg bei Hs. Nr. 89
Art des Weges bzw. der Straße:
Verbindungsweg zur Parkallee
Pleistermühlenweg: Anliegerstraße
Wegbreite:
1,30m
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):
-
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):
0,75m
Situation / Beurteilung:
Einzelne Sperre, die die geringe Breite von 1,30m des Weges so einschränkt, dass
nur noch 75cm zum Passieren verbleiben. Für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit
Kinderwagen unpassierbar.
Entscheidung:
Sperre soll entfernt werden.
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion
1399 Zeichen
Anlage 1 Anlage zu TOP 4.2. EEBER. Münster, 08.06.2006 Für hindernisfreien Radverkehr - Umlaufsperren zurückbauen Der Planungsausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, so genannte Umlaufsperren für Fahrradfahrer zurückzubauen. Soweit wie möglich sollen - auch als Maßgabe für aktuelle und künftige Planungen - auf kombinieren Geh- und Radwegen ausschließlich Mittelpfosten verwendet werden. Begründung: Der Planungsausschuss greift die Initiative des ADFC und einer früheren Initiative aus der Bezirksver- tretung Hiltrup (Sternbusch in Berg Fidel) auf, die in früheren Jahren bevorzugt verbauten Umlaufsper- ren am Beginn und Ende von Radwegen bzw. kombinierten Geh- und Radwegen zurückzubauen und durch reflektierende Mittelpfosten zu ersetzen. Dass Passieren dieser Umlaufssperren ist gleicherma- Ben für Radfahrer, Radfahrer mit Anhängern und wie auch für Rollstuhlfahrer problematisch. Eine hin- reichende Zufahrtsversperrung für Pkws ist ebenfalls mit einem Mittelpfosten möglich, der allerdings mit dem Fahrrad oder dem Rollstuhl problemlos passiert werden kann. Gez. Weber und Fraktion Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle: Mauntzstraße 7-8 « 48143 Münster Telefon (02 51) 41843 -0 + Teiefax (0251) 431 36 E-Mail: fraktion@cdu-ms.de - www.cdu-ms.de Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 08.06.2006 öffentlich
Beschlussvorlage
13002 Zeichen
V/0791/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Antrag: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.2006 an den Ausschuss für
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft "Für hindernisfreien Radverkehr -
Umlaufsperren zurückbauen"
Beratungsfolge
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Das Ergebnis der Untersuchung von 25 Umlaufsperren im Stadtgebiet von Münster gemäß
Anlagen 2 - 26 wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.
2. Die Verwaltung nimmt als neues Projekt die „Prüfung von Umlaufsperren in den einzelnen
Stadtbezirken“ in das Arbeitsprogramm 2007 auf.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 13.000,00 €, aber keine Folgekos-
ten entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.950.0550.9 Barrierefreies Bauen 2007 100.000 Benötigt wer-
den hier
13.000 €
Insgesamt:
Vorlagen-Nr.:
V/0791/2006
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
BoehmeS@stadt-muenster.de
Datum:
14.11.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0791/2006
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
Insgesamt:
Begründung:
Zu 1.
Ausgangssituation
Aufgrund des Antrags der CDU Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.06 „Für hindernis-
freien Radverkehr – Umlaufsperren zurückbauen“ (Anlage 1) hat die Verwaltung die Prüfung von
Umlaufsperren im Stadtgebiet aufgenommen. Etwa zeitgleich erhielt eine Studentin, die ein Prakti-
kum in der Verkehrsplanung absolvierte, die Aufgabe, Umlaufsperren im Stadtgebiet aufzunehmen
und auf den baulichen Zustand und die verkehrliche Notwendigkeit hin zu überprüfen. In einem
ersten Schritt wurden über 100 Umlaufsperren erfasst, wovon ein erstes Paket von 25 Umlauf-
schranken für diese Vorlage abschließend geprüft wurde. Es handelt sich vorwiegend um Sperren
im Zuge von Radwegeverbindungen. Umlaufsperren an Spielplätzen wurden nicht betrachtet.
Umlaufsperren stehen in der Nähe von Schulen und Kindergärten, an Spielplätzen und an Rad-
und Gehwegen, die an mehr oder weniger stark befahrenen Straßen enden oder diese kreuzen.
Aufgabe der Umlaufsperren ist es, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhö-
hen. Der Einsatz von Umlaufsperren ist deshalb an Querungsstellen mit schlechten Sichtverhält-
nissen oder stärkerem Kfz- Verkehr erforderlich.
Durch den Einsatz von Umlaufsperren entstehen andererseits aber auch Behinderungen für Rad-
fahrer, insbesondere Radfahrer mit Fahrradanhängern, Fußgänger mit Kinderwagen sowie Roll-
stuhlfahrer. Dies gilt in besonderem Maße bei Umlaufsperren, die nicht den Anforderungen für ei-
nen barrierefreien Durchgang entsprechen. An vielen Stellen sind alternative, sichere Lösungen
vorstellbar, die die Nutzung der Geh- und Radwege wieder attraktiver machen.
Rechtliche Grundlagen
Wesentliche Grundlagen der Untersuchung sind die Vorgaben der Empfehlungen für Fußgänger-
verkehrsanlagen (EFA von 2002). Demzufolge sollen Umlaufschranken einen Abstand von min-
destens 1,50m haben. Dieses Maß war nicht durchgängig bei den bisher geprüften Stellen vor-
handen. Die Einfahrtbreite selbst berechnet sich nach der Wegebreite und liegt zwischen 1,15m
und 1,50m. Werden diese Maße zugrunde gelegt, ist das Durchfahren mit einem Rollstuhl oder
auch Fahrradanhänger ohne umständliches Rangieren möglich. Insbesondere bei Dunkelheit
müssen die Umlaufsperren gut und deutlich sichtbar sein, um Unfällen vorzubeugen. Eine Aufstell-
fläche zwischen der Umlaufschranke und der zu querenden Straße kann sehr hilfreich sein. Sie
ermöglicht es sich ganz auf den Querungsvorgang zu konzentrieren
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V/0791/2006
Maßnahmen
Im Rahmen der Prüfung und Inaugenscheinnahme der 25 Standorte wurde deutlich, dass die Um-
laufschranken aus Gründen der guten Erkennbarkeit und Sicherheit durch verschiedene Maßnah-
men verbessert werden können. Im Ergebnis wird folgendes einvernehmlich vorgeschlagen:
• Grundsätzlich sollen Umlaufsperren entfernt werden, wenn die Verkehrssituation eigen-
ständiges und sicheres Verhalten ermöglicht. Soll nur ein widerrechtliches Befahren mit
Kraftfahrzeugen ausgeschlossen werde, so sollen Sperrpfosten eingebaut werden.
• Umlaufsperren, die nicht die Anforderungen für ein barrierefreies Passieren erfüllen, sollen
entsprechend umgebaut werden.
• Vorhandene graue Umlaufsperren müssen besser kenntlich gemacht werden. Deshalb
werden sie mit einer rot-weißen Klebefolie in Sicht- und Bodenhöhe versehen.
• Vorhandene Umlaufsperren erhalten, sofern noch nicht vorhanden, einen zweiten horizon-
talen Holm um zu verhindern, dass Kleinkinder darunter durchlaufen können. Gleichzeitig
wird dadurch die Erkennbarkeit verbessert.
• Es wird geprüft, welche Umlaufschranken zurückgesetzt werden sollen. Durch ein Zurück-
setzten der Umlaufschranken von der Fahrbahn um ca. 3 m entstehen Aufstellflächen, die
ein Queren oder Einfahren in die Straße in Abhängigkeit von der Verkehrssituation außer-
halb der Umlaufsperre ermöglicht.
Prüfergebnis:
Das Untersuchungsergebnis für jeden einzelnen Standort ist dieser Beschlussvorlage als Kurzer-
gebnis (siehe Seiten 4 bis 6) und als Datenblatt (Anlagen 2 - 26) beigefügt. Jedes Datenblatt ent-
hält detaillierte Angaben über den Standort mit mehreren Fotos, einer Planskizze sowie Art des
Weges, Wegbreite, Abstand der Schranken und Einfahrtbreiten. Weiterhin ist die Situation beurteilt
und die Entscheidung der Verwaltung dargestellt.
Von den 25 Umlaufsperren können aus Sicht der Verwaltung 17 entfallen, wobei an 7 Standorten
Pfosten gegen ein widerrechtliches Befahren mit Kraftfahrzeugen eingebaut werden müssen.
8 der untersuchten Umlaufsperren müssen aus Verkehrssicherheitsgründen bestehen bleiben.
Davon sollen an 6 Umlaufschranken die Abstände so erweitert werden, dass ein ungehindertes
Passieren auch für Rollstuhlfahrer möglich wird.
3 der 8 Umlaufschranken erhalten eine rot- weiße Klebefolie in Sicht und Bodenhöhe zur besseren
Sichtbarkeit.
Durch diese Prüfung können einerseits unnötige Hindernisse abgebaut werden. Andererseits er-
geben sich Verbesserungen an den Umlaufschranken selbst. Sowohl Radfahrer ohne und mit An-
hänger, Rollstuhlfahrer, Sehbeeinträchtigte und Fußgänger profitieren von diesen vorgeschlage-
nen Verbesserungen.
Zu 2.
Weiteres Vorgehen
Das Prüfergebnis zeigt, dass es an der Zeit und zugleich sinnvoll ist, den Bestand an Umlaufsper-
ren im Stadtgebiet insgesamt einer Prüfung zu unterziehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das
Projekt „Prüfung von Umlaufschranken in den einzelnen Stadtbezirken“ in das Arbeitsprogramm
2007 aufzunehmen. Eine konkrete Unterstützung seitens der Bezirksvertretungen in Form von
Hinweisen wären hierbei dienlich.
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V/0791/2006
Kurzergebnisse
Umlaufsperre Nr. 001 Arnheimweg (Anlage 2)
Die Wegeverbindung en
tlang des Gievenbachs wird Schulweg für die Schüler des Steingymnasi-
ums. Fachlich gesehen ist die Umlaufsperre nicht notwendig.
Ergebnis: soll entfernt werden
Umlaufsperre Nr. 002 Rüschhausweg / Schüttorfweg (Anlage 3)
Ergebnis: soll bestehen bleiben
Weitere Schritte: Anbringen einer rot-weißen Klebefolie zur besseren Sichtbarkeit und Vergröße-
rung des Abstandes der Sperren auf 1,50m
Umlaufsperre Nr. 003 Rüschhausweg / Nordhornstraße (Anlage 4)
Aufgrund der geringen
Entfernung und der ähnlichen Situation wie am Schüttorfweg soll diese
Sperre ebenfalls nicht entfernt werden.
Ergebnis: soll bestehen bleiben
Weitere Schritte: Anbringen einer rot-weißen Klebefolie zur besseren Sichtbarkeit und Vergröße-
rung des Abstandes der Sperren auf 1,50m. Im Zuge dessen Schaffung einer Aufstellfläche von
3,00m vor der Sperre.
Umlaufsperre Nr. 004 Rüschhausweg / Ahausweg (Anlage 5)
Ergebnis:
soll entfernt werden
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt
von Kfz
Umlaufsperre Nr. 005 Roxeler Straße / Fliednerstraße (Anlage 6)
Es besteht keine verkehrsrechtliche
Notwendigkeit für die Sperre.
Ergebnis: soll entfernt werden
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt
von Kfz
Umlaufsperre Nr. 006 Roxeler Straße / Albert-Schweitzer-Straße (Anlage 7)
Ein möglich
es Problem können Radfahrer sein, die die Grünphasen der LSA nutzen wollen und
dann nicht auf den Querverkehr des kombinierten Rad-/Gehweges achten. Die Sichtbeziehungen
aber sind gut und das Radverkehrsaufkommen auf dem komb. Rad-/Gehweg der Roxeler Straße
ist gering.
Ergebnis: soll entfernt werden
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt
von Kfz
Umlaufsperre Nr. 007 Hagemanns Kämpken (Anlage 8)
Es ist ke
in hohes Konfliktpotential vorhanden, da sich hier nur Gehwege treffen.
Ergebnis: soll entfernt werden
Umlaufsperre Nr. 008 Kapellenstraße (Anlage 9)
Ergebnis: soll entfernt werden
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V/0791/2006
Umlaufsperre Nr. 009 Lindenstraße (Anlage 10)
Ergebnis: soll entfernt werden
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt
von Kfz
Umlaufsperre Nr. 010 Eichenweg (Anlage 11)
Ergebnis: soll entfernt werden
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt
von Kfz
Umlaufsperre Nr. 011 Gasselstiege (West) (Anlage 12)
Ergebnis:
soll entfernt werden
Umlaufsperre Nr. 012 Gasselstiege (Ost) (Anlage 13)
Ein Grund für das Aufstellen der Umlaufsperre kann gewesen sein, dass durch das Befahren von
Radfahren Schäden an der wassergebundenen Decke auftreten. Radfahrer sollen den parallelen,
asphaltierten Radweg benutzen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für
diese Umlaufsperre.
Ergebnis:
soll entfernt werden
Umlaufsperre Nr. 013 Von-Einem-Straße (Anlage 14)
Ergebnis: soll entfernt werden
Weitere Schritte: Durch nicht herausnehmbare Pfosten in erforderlichem Abstand ersetzen
Umlaufsperre Nr. 014 Grevener Straße (Anlage 15)
Ergebnis: soll entfernt werden
Weitere Schritte: Durch nicht herausnehmbare Pfosten in erforderlichem Abstand ersetzen
Umlaufsperre Nr. 015 Friesenring (Anlage 16)
Aufgrund der zusätzlich
en Sicherung der Stelle durch Zeichen 205 und 209 wird vermutet, dass
hier schon Unfälle passiert sind.
Ergebnis:
soll bestehen bleiben
Weitere Schritte: der rechte Holm soll mit einem Abstand von 1,50m nach hinten versetzt werden,
so dass vor der Sperre eine Aufstellfläche entsteht und die Durchfahrt durch weniger Richtungs-
wechsel erleichtert wird.
Umlaufsperre Nr. 016 Kanalstraße (Süd) (Anlage 17)
Hohes Geschwindigkeitsniveau auf der Kanalstraße
Ergebnis:
soll bestehen bleiben
Weitere Schritte: Abstand der Sperren auf 1,50m vergrößern und Umfahren der Sperre durch bau-
liche Maßnahmen verhindern
Umlaufsperre Nr. 017 Kanalstraße (Nord) (Anlage 18)
Aufgrund der baulichen Trennung des komb. Rad-/Gehweges der Kanalstraße von der Fahrbahn
stellt sich hier eine andere Situation als bei Nr. 019 dar.
Ergebnis:
soll entfernt werden
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V/0791/2006
Umlaufsperre Nr. 018 Telemannstraße (Anlage 19)
Ergebnis: soll entfernt werden
Umlaufsperre Nr. 019 Eulerstraße (Anlage 20)
Die Situation an dieser Stelle wird aufgrund der schlecht
en Sichtverhältnisse (Kurve) als gefährlich
eingestuft. Die asphaltierte Umfahrung der Sperre soll beseitigt werden.
Ergebnis: soll bestehen bleiben
Weitere Schritte: Die Umlaufsperre wird mit einer Durchfahrtsbreite von 2,50 m ausgebaut, um ein
bequemes Durchfahren zu ermöglichen. Um eine Umfahrung zu verhindern, wird der seitliche Weg
zurückgebaut und mit Holzpflöcken versperrt.
Umlaufsperre Nr. 020 Hogenbergstraße (Nord) (Anlage 21)
Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse aufgrund des Knotenpunktes Hogenbergstraße / Ter-
Borch-Straße (Vorfahrtsstraße)
Ergebnis:
soll bestehen bleiben
Umlaufsperre Nr. 021 Hogenbergstraße (Süd) (Anlage 22)
Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse aufgrund des Knotenpunktes Hogenbergstraße / Ter-
Borch-Straße (Vorfahrtsstraße)
Ergebnis:
soll bestehen bleiben
Umlaufsperre Nr. 022 Steinkuhle (Anlage 23)
Ergebnis: soll bestehen bleiben
Weitere Schritte: Abstand der Sperren auf 1,50m vergrößern, sowie Anbringen von Klebefolie
(auch in Bodenhöhe)
Umlaufsperren Nr. 023 bis 025 Pleistermühlenweg (3) bis (5), (Anlagen 24-26)
Ergebnis:
sollen entfernt werden
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.06.2006 an den Planungsausschuss
Anlage 2-26: Datenblätter für jede Umlaufsperre
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (36)
- Nordhornstraße
- Roxeler Straße
- Fliednerstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Kapellenstraße
- Lindenstraße
- Von-Einem-Straße
- Grevener Straße
- Kanalstraße
- Telemannstraße
- Eulerstraße
- Hogenbergstraße
- Finkenstraße
- Ter-Borch-Straße
- Parkallee
- Arnheimweg
- Rüschhausweg
- Schüttorfweg
- Ahausweg
- Eichenweg
- Friesenring
- Pleistermühlenweg
- Trampelpfad
- Gluckweg
- Rincklakeweg
- Am Blütenhain 2
- Hagemanns Kämpken
- Westhoffstraße
- Gasselstiege
- Möllmannsweg
- Hülsenbusch
- Steinkuhle
- Laustiege
- Kinderhaus
- Nevinghoff
- Sternbusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0791/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37