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V/0791/2006

Antrag: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.2006 "Für hindernisfreien Radverkehr - Umlau

Vorlage 15.11.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 07.12.2006, TOP 9.2

Anlage 2-26: Datenblätter für jede Umlaufsperre

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Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion

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Beschlussvorlage

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Anlage 2-26: Datenblätter für jede Umlaufsperre

22923 Zeichen

Anlage 2  
 
Umlaufsperre Arnheimweg 
 
 
  
  
 
Nummer: 001  
 
Standort: 
 
Gievenbeck, Arnheimweg, auf Höhe der Einmündung Laustiege 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Wegeverbindung entlang des Gievenbachs in Richtung Roxeler Straße  
Arnheimweg: Hauptsammelstraße, Tempo-30-Zone 
 
Wegbreite: 
2,50m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,40m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
1,50m, 1,50m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Die Wegeverbindung, die Schulweg für Schüler des Steingymnasiums wird, trifft 
senkrecht auf den Arnheimweg. Da sich auf diesem kein Radweg befindet, wechseln 
ankommende Radfahrer auf die Fahrbahn. Die Fahrbahn selbst liegt in einer Tempo-
30-Zone. „Freiburger Kegel“ sollen die Geschwindigkeit zusätzlich reduzieren. 
Fachlich gesehen ist die Umlaufsperre nicht notwendig. 
 
 
Entscheidung: 
 
soll entfernt werden.

Anlage 3  
 
 
Umlaufsperre Rüschhausweg / Schüttorfweg 
 
 
      
  
 
Nummer: 002 
 
Standort: 
 
Gievenbeck, Rüschhausweg, neben dem Restaurant „Zum Rüschhaus“ 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zum Schüttorfweg 
Rüschhausweg: Hauptsammelstraße 
 
Wegbreite: 
2,30m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,10m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
1,20m, 1,30m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
An dieser Stelle trifft der Verbindungsweg zum Schüttorfweg nach einer kurzen 
Gefällestrecke auf den Rüschhausweg. Dieser Weg ist nicht beschildert, aber im B-
Plan als kombinierter Rad-/Gehweg ausgewiesen. Der Gehweg des 
Rüschhausweges ist an dieser Stelle abgesenkt. Auf dem Rüschhausweg befinden 
sich an dieser Stelle keine Radverkehrsanlagen, so dass Radfahrer auf die Fahrbahn 
wechseln müssen. 
 
 
Entscheidung: 
 
Die Umlaufsperre soll bestehen bleiben, allerdings zur besseren Sichtbarkeit mit 
einer rot-weißen Klebefolie versehen werden. Außerdem soll der Abstand der 
Sperren auf 1,50m vergrößert werden.

Anlage 4  
 
 
Umlaufsperre Rüschhausweg / Nordhornstraße 
 
 
        
  
 
Nummer: 003 
 
Standort: 
 
Gievenbeck, Rüschhausweg 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zur Nordhornstraße 
Rüschhausweg: Hauptsammelstraße 
 
Wegbreite: 
2,00m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,10m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
1,40m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Dieser Weg ist nicht beschildert, aber im B-Plan als kombinierter Rad-/Gehweg 
ausgewiesen. 
Der Gehweg auf dem Rüschhausweg ist hier durch einen Grünstreifen von der 
Fahrbahn getrennt. Aufgrund der Bepflanzung an beiden Seiten haben Radfahrer 
eine eingeschränkte Sicht auf den Rüschhausweg. Die Umlaufsperre selbst ist 
aufgrund der fehlenden Warnlackierung vor allem bei Dunkelheit schlecht sichtbar. 
 
 
Entscheidung: 
 
Aufgrund der geringen Entfernung und der ähnlichen Situation wie am Schüttorfweg 
soll diese Sperre ebenfalls nicht entfernt werden. Auch hier soll der Abstand auf 
1,50m vergrößert werden und im Zuge dessen auch eine Aufstellfläche von 3,00m 
vor der Sperre geschaffen werden. Außerdem wird Klebefolie angebracht.

Anlage 5  
 
 
Umlaufsperre Rüschhausweg / Ahausweg  
 
      
  
 
Nummer: 004 
 
Standort: 
 
Gievenbeck, Rüschhausweg, auf Höhe der Einmündung Ahausweg 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Wegeverbindung parallel des Rüschhausweges und des Gievenbachs 
Rüschhausweg: Hauptsammelstraße  
 
Wegbreite: 
3,00m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,10m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,40m, 1,80m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Die Umlaufsperre wird oft umfahren, seitlich hat sich bereits ein Trampelfpfad 
gebildet. Dies trägt nicht zur Verkehrssicherheit bei. Die Sicht auf den 
Rüschhausweg ist relativ gut. 
 
 
Entscheidung: 
 
Die Sperre soll durch Poller in erforderlichem Umfang zur Unterbindung der 
Durchfahrt von Kfz ersetzt werden.

Anlage 6  
 
Umlaufsperre Roxeler Straße / Fliednerstraße 
 
 
       
  
 
Nummer: 005 
 
Standort: 
 
Gievenbeck, Roxeler Straße, auf Höhe der Einmündung Fliednerstraße 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg parallel der Roxeler Straße in Richtung Möllmannsweg 
Roxeler Straße: Hauptverkehrsstraße  
 
Wegbreite: 
2,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,20m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,40m, 1,30m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Auf Höhe der Einmündung Fliednerstraße trifft ein kombinierter Rad-/Gehweg auf 
den kombinierten Rad-/Gehweg der Roxeler Straße. Eine Mittelinsel erleichtert an 
dieser Stelle das Überqueren der Straße. Die Sicht der ankommenden Radfahrer auf 
die Roxeler Straße ist gut. 
 
 
Entscheidung: 
 
Es besteht keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit für diese Sperre. Sie soll daher 
entfernt werden. Pfosten in erforderlichem Umfang sollen aufgestellt werden.

Anlage 7  
 
Umlaufsperre Roxeler Straße / Albert-Schweitzer-Straße 
 
 
      
  
 
Nummer: 006 
 
Standort: 
 
Gievenbeck, Roxeler Straße, auf Höhe der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg parallel der Roxeler Straße in Richtung NO (Einmündung 
Fliednerstaße) bzw. Gehweg in Richtung Möllmannsweg 
Roxeler Straße: Hauptverkehrsstraße 
 
Wegbreite: 
4,25m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,20m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
2,50m, 2,00m 
 
Situation / Beurteilung: 
 
In Richtung Möllmannsweg verläuft hier ein Gehweg, in die Richtung Einmündung 
Fliednerstraße ein kombinierter Rad-/Gehweg. Neben der Umlaufsperre hat sich 
durch häufiges Umfahren bereits ein Trampelpfad gebildet. Die Einmündung Albert-
Schweitzer-Straße / Roxeler Straße ist mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. 
Unmittelbar an der Umlaufsperre befindet sich eine Fußgängerfurt. Ein mögliches 
Problem können Radfahrer sein, die die Grünphasen der LSA nutzen wollen und 
dann nicht auf den Querverkehr des kombinierten Rad-/Gehweges achten.  
 
Entscheidung: 
 
Aufgrund der guten Sichtbeziehungen und des eher geringen 
Radverkehrsaufkommens auf dem komb. Rad-/Gehweg der Roxeler Straße soll die 
Umlaufsperre entfernt werden. Pfosten in erforderlichem Umfang sollen aufgestellt 
werden.

Anlage 8  
 
Umlaufsperre Hagemanns Kämpken 
 
 
  
  
 
Nummer: 007 
 
Standort: 
 
Roxel, Hagemanns Kämpken, zwischen Hs. Nr. 9 und 11 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Gehweg in Richtung Kapellenstraße 
Hagemanns Kämpken: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone 
 
Wegbreite: 
1,90m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,70m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
1,00m, 0,95m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Dieser Gehweg dient als Verbindungsweg zwischen der Straße Hagemanns 
Kämpken (wenig befahrene Anliegerstraße) und der Kapellenstraße. Die Sicht auf 
die Straße ist durch die hohe Bepflanzung eingeschränkt. Fußgänger mit 
Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und auch Radfahrer, die die Sperre schiebend 
passieren wollen, können dies nicht ohne Probleme. 
 
 
Entscheidung: 
 
Die Umlaufsperre soll entfernt werden, da sich hier nur Gehwege treffen und somit 
kein hohes Konfliktpotential vorhanden ist.

Anlage 9  
 
Umlaufsperre Kapellenstraße  
 
     
  
 
Nummer: 008 
 
Standort: 
 
Roxel, Kapellenstraße bei Hs. Nr. 6 / 8 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Gehweg in Richtung Hagemanns Kämpken 
Kapellenstraße: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone 
 
Wegbreite: 
1,50m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,50m 
 
Einfahrbreiten  (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
0,70m, 0,70m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Die viel zu geringen Einfahrbreiten der Sperren stellen eine Behinderung für 
Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie Radfahrer, die die Sperre 
schiebend passieren, dar. Die Sperre ist für Fahrräder mit Anhänger (Breite bis 1m) 
unpassierbar. Der Gehweg trifft hier auf einen wenig befahrenen Anliegerweg. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden.

Anlage 10  
 
Umlaufsperre Lindenstraße  
 
     
  
 
Nummer: 009  
Standort:  
Roxel, Lindenstraße zwischen Hs. Nr. 13 und 17 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg in Richtung Eichenweg 
Lindenstraße: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone  
 
Wegbreite: 
2,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
0,90m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,20m, 1,10m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Aufgrund des zu geringen Abstandes der Schranken, stellt sie eine Behinderung für 
Radfahrer, Fußgänger mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer dar. Die Lindenstraße 
ist eine Tempo 30-Zone mit geringer Verkehrsstärke, die Sicht auf die Straße ist 
aufgrund des breiten Gehweges gut. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden. 
Pfosten in erforderlichem Abstand sollen aufgestellt werden.

Anlage 11  
 
Umlaufsperre Eichenweg 
 
 
     
  
 
Nummer: 010  
 
Standort: 
 
Roxel, Eichenweg zwischen Hs. Nr. 17a und 19 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg in Richtung Lindenstraße 
Eichenweg: Anliegerstraße, Tempo 30-Zone 
 
Wegbreite: 
2,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m): 
1,20m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,10m, 1,00m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Aufgrund des geringen Abstandes und der großen Überlappung der Sperren, stellt 
sie eine Behinderung für Radfahrer vor allem mit Anhänger dar. Die Lindenstraße ist 
eine Tempo 30-Zone mit geringer Verkehrsstärke, die Sicht auf die Straße ist gut. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden. 
Pfosten in erforderlichem Abstand sollen aufgestellt werden.

Anlage 12  
 
Umlaufsperre Gasselstiege (West)  
 
     
  
 
Nummer: 011 
 
Standort: 
 
Kinderhaus, Gasselstiege, westlich des Kinderbaches 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Gehweg entlang des Kinderbaches in Richtung Westhoffstraße 
Gasselstiege: Anliegerstraße 
 
Wegbreite: 
2,60m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,10m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,20m, 1,30m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der Gehweg (wassergebundene Decke) entlang des Kinderbaches trifft an dieser 
Stelle auf eine wenig befahrene Anliegerstraße. Neben der Umlaufsperre hat sich 
bereits ein Trampelpfad gebildet, der sowohl von Fußgängern als auch von 
Radfahrern genutzt wird. Der Einmündungsbereich des Weges wurde in 
Pflasterbauweise ausgeführt. Dadurch wird die Aufmerksamkeit der Benutzer des 
Weges auf die querende Straße gelenkt. Aufgrund des geringen Abstandes der 
Sperren ist ein problemloses Passieren für Fußgänger mit Kinderwagen sowie 
Rollstuhlfahrer nicht möglich. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden.

Anlage 13  
 
Umlaufsperre Gasselstiege (Ost)  
 
     
  
 
Nummer: 012  
 
Standort: 
 
Kinderhaus, Gasselstiege, östlich des Kinderbaches 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Gehweg entlang des Kinderbaches in Richtung Westhoffstraße 
Gasselstiege: Anliegerstraße 
 
Wegbreite: 
2,20m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,00m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
1,30m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der Gehweg entlang des Kinderbaches trifft an dieser Stelle auf eine wenig 
befahrene Anliegerstraße. Parallel zu diesem Weg verläuft, getrennt durch einen 
Grünstreifen, ein Radweg, an dessen Ende allerdings keine Umlaufsperre steht. Ein 
möglicher Grund für das Aufstellen der Sperre kann gewesen sein, dass durch das 
Befahren von Radfahrern Schäden an der wassergebundenen Decke auftreten. 
Radfahrer sollen den parallelen, asphaltierten Radweg benutzen. Aus 
verkehrsrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für diese Sperre.  
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden.

Anlage 14  
 
Umlaufsperre Von-Einem-Straße 
 
 
      
  
 
Nummer: 013  
 
Standort: 
 
Uppenberg, Von-Einem-Straße 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zur Grevener Straße 
Von-Einem-Straße: Anliegerstraße 
 
Wegbreite: 
3,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
0,80m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,40m, 1,60m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der Verbindungsweg trifft hier auf eine wenig befahrene Anliegerstraße. Der viel zu 
geringe Abstand in Kombination mit der großen Überlappung (große 
Richtungswechsel) der Sperren führen zu Problemen beim Passieren von 
Fußgängern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrern sowie Radfahrern, die die 
Umlaufsperre schiebend durchqueren wollen. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden und durch nicht herausnehmbare Pfosten in 
erforderlichem Abstand ersetzt werden.

Anlage 15  
 
Umlaufsperre Grevener Straße 
 
 
       
  
 
Nummer: 014  
 
Standort: 
 
Uppenberg, Grevener Straße 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zur Von-Einem-Straße 
Grevener Straße: Hauptverkehrsstraße 
 
Wegbreite: 
3,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
0,80m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,40m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der Verbindungsweg trifft hier auf die stark befahrene Grevener Straße. Entlang der 
Grevener Straße verlaufen ein Rad- und ein Gehweg, die durch einen Parkstreifen 
von der Fahrbahn getrennt sind. Der Abstand der Sperren ist viel zu gering. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden und durch nicht herausnehmbare Pfosten in 
erforderlichem Abstand ersetzt werden.

Anlage 16  
 
Umlaufsperre Friesenring  
 
      
  
 
Nummer: 015  
 
Standort: 
 
Mitte, Friesenring 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zur Finkenstraße 
Friesenring: Hauptverkehrsstraße 
 
Wegbreite: 
2,50m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,10m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
1,30m, 1,10m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der kombinierte Rad-/Gehweg trifft hier auf den getrennten Geh- und Radweg des 
Friesenringes. Radfahrer dürfen hier nur nach rechts abbiegen (Zeichen 209) und 
müssen Vorfahrt gewähren (Zeichen 205). Diese zusätzliche Sicherung lässt 
vermuten, dass hier schon Unfälle passiert sind. Die Sicht auf den Friesenring ist 
durch Bebauung und Bepflanzung eingeschränkt. 
 
 
Entscheidung: 
 
Die Umlaufsperre soll bestehen bleiben. 
Allerdings soll der rechte Holm mit einem Abstand von 1,50m nach hinten versetzt 
werden, so dass vor der Sperre eine Aufstellfläche entsteht und die Durchfahrt durch 
weniger Richtungswechsel erleichtert wird.

Anlage 17  
 
Umlaufsperre Kanalstraße (Süd)  
 
       
  
 
Nummer: 016  
 
Standort: 
 
Uppenberg, Kanalstraße bei Hs. Nr. 159 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg, Zugang zum Stadtpark 
Kanalstraße: Kreisstraße mit maßgeblicher Verbindungsfunktion 
 
Wegbreite: 
3,00m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
0,70m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,40m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der kombinierte Rad-/Gehweg ist Teil des Stadtparks. Er trifft an dieser Stelle auf 
den kombinierten Rad-/Gehweg der Kanalstraße, der von dieser allerdings nur durch 
Markierung getrennt ist. Der Abstand der Sperren ist unzumutbar gering und beträgt 
mit 70cm weniger als die Hälfte des empfohlenen Abstandes. Für Radfahrer und 
Rollstuhlfahrer ist sie somit unpassierbar. Der seitliche, nicht ungefährliche 
Trampelpfad zeigt, dass die Sperre fast ausschließlich umfahren wird. Das 
Geschwindigkeitsniveau auf der Kanalstraße ist hoch. 
 
 
Entscheidung: 
 
Die Umlaufsperre soll bestehen bleiben. 
Der Abstand der Sperren soll aber auf 1,50m vergrößert werden, außerdem muss 
das Umfahren durch bauliche Maßnahmen verhindert werden.

Anlage 18  
 
Umlaufsperre Kanalstraße (Nord) 
 
 
       
  
 
Nummer: 017  
 
Standort: 
 
Uppenberg, Kanalstraße 
Nördlich der Einmündung Nevinghoff 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg, Zugang zum Stadtpark 
Kanalstraße: Kreisstraße mit maßgeblicher Verbindungsfunktion 
 
Wegbreite: 
2,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
0,90m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,30m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der kombinierte Rad-/Gehweg ist Teil des Stadtparks. Er trifft an dieser Stelle auf 
den kombinierten Rad-/Gehweg der Kanalstraße, der von dieser durch einen 
Grünstreifen getrennt ist. Der Abstand der Sperren ist zu gering und kann von 
Radfahrern und Rollstuhlfahrern nicht problemlos passiert werden. Die Sicht auf die 
Kanalstraße und den querenden Rad-/Gehweg ist gut. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden. 
Aufgrund der baulichen Trennung des komb. Rad-/Gehweges von der Kanalstraße 
stellt sich hier eine andere Situation dar als bei Nr. 016

Anlage 19  
 
Umlaufsperre Telemannstraße 
 
 
       
  
 
Nummer: 018  
 
Standort: 
 
Zentrum-Nord, Telemannstraße Höhe Hs. Nr. 16 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zum Gluckweg (Hs. Nr. 53) 
Telemannstraße: Anliegerstraße 
 
Wegbreite: 
3,00m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
0,90m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,30m, 1,30m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der Verbindungsweg vom Gluckweg trifft an dieser Stelle auf einen Weg, der 
parallel, durch einen Grünstreifen getrennt, zur wenig befahrenen Telemannstraße 
verläuft. Der Grünstreifen ist an dieser Stelle unterbrochen, aber durch zwei Poller 
gegen die Durchfahrt von Kfz gesichert. Der Abstand der Sperren ist zu gering, die 
Sichtbarkeit bei Dunkelheit durch die fehlende rot-weiße Warnlackierung schlecht. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll entfernt werden.

Anlage 20  
 
Umlaufsperre Eulerstraße 
 
 
       
  
 
Nummer: 019  
 
Standort: 
 
Gremmendorf-West, Eulerstraße 
Höhe B51, am Dortmund-Ems-Kanal 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg, Überführung des Dortmund-Ems-Kanals 
Eulerstraße: Anliegerstraße (Sackgasse, Gewerbegebiet) 
 
Wegbreite: 
3,50m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,00m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,30m):  
1,40m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der kombinierte Rad-/Gehweg über den Dortmund-Ems-Kanal trifft hier auf die 
Eulerstraße. Seit Jahren befand sich neben der Umlaufsperre ein Trampelpfad, der 
mittlerweile sogar asphaltiert wurde. Dieser wird ausschließlich genutzt. Die Sicht der 
ankommenden Radfahrer nach rechts ist schlecht, da die Stelle in einer Kurve liegt. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll bestehen bleiben. 
Die Umlaufsperre wird mit einer Durchfahrtsbreite von 2,50 m komfortabel 
ausgebaut, um ein bequemes Durchfahren zu ermöglichen. Um eine Umfahrung zu 
verhindern, wird der seitliche Weg zurückgebaut und mit Holzpflöcken versperrt.

Anlage 21  
 
Umlaufsperre Hogenbergstraße (Nord) 
 
 
       
  
 
Nummer: 020  
 
Standort: 
 
Berg-Fidel, Hogenbergstraße bei Hs. Nr. 72a 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg in Richtung Sternbusch-Park 
Hogenbergstraße: Sammelstraße 
 
Wegbreite: 
3,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,60m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,40m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der kombinierte Rad-/Gehweg aus dem Sternbusch-Park kommend, trifft hier auf die 
Hogenbergstraße. Etwa 10m weiter östlich mündet die Ter-Borch-Straße als 
Vorfahrtsstraße in die Hogenbergstraße. Ankommende Autofahrer können querende 
Radfahrer und Fußgänger daher nur spät erkennen. Abmessungen und Sichtbarkeit 
der Sperren sind ausreichend 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll bestehen bleiben.

Anlage 22  
 
Umlaufsperre Hogenbergstraße (Süd) 
 
 
       
  
 
Nummer: 021 
 
Standort: 
 
Berg-Fidel, Hogenbergstraße bei Hs. Nr. 72a 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Komb. Rad-/Gehweg „Hülsenbusch“ 
Hogenbergstraße: Sammelstraße 
 
Wegbreite: 
3,70m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,50m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,40m, 1,40m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der kombinierte Rad-/Gehweg „Hülsenbusch“ verläuft parallel zur Ter-Borch-Straße 
und in nördlicher Richtung zum Sternbusch-Park. Autofahrer, die die Ter-Borch-
Straße in Richtung Hogenbergstraße befahren, können querende Fußgänger und 
Radfahrer nur spät erkennen. In der Nähe befindet sich außerdem eine KiTa 
(Rincklakeweg). Abmessungen und Sichtbarkeit der Sperren sind ausreichend.. 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll bestehen bleiben.

Anlage 23  
 
Umlaufsperre Steinkuhle 
 
 
       
  
 
Nummer: 022  
 
Standort: 
 
Albachten, Steinkuhle bei Hs. Nr. 1 
Höhe Einmündung „Am Blütenhain“ 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Weg entlang der Häuser „Am Blütenhain“ Nr. 39-71 
 
Wegbreite: 
2,50m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
1,20m 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
1,20m, 1,10m 
 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Der nicht beschilderte, von der Straße „Steinkuhle“ durch eine Umlaufsperre 
getrennte Weg „Am Blütenhain“ führt entlang der Häuser Nr. 39-71. Gegenüber 
befindet sich eine KiTa (Am Blütenhain 2). 
 
 
Entscheidung: 
 
Umlaufsperre soll bestehen bleiben. 
Der Abstand der Sperren soll auf 1,50m vergrößert werden. Außerdem soll Klebefolie 
zur besseren Sichtbarkeit angebracht werden.

Anlage 24  
 
Umlaufsperre Pleistermühlenweg (3) 
 
 
     
  
 
Nummer:  023 
 
Standort: 
 
Mauritz-Ost, Pleistermühlenweg bei Hs. Nr. 99 
 
Art des Weges bzw. der Straße: 
Verbindungsweg zur Parkallee 
Pleistermühlenweg: Anliegerstraße 
 
Wegbreite: 
1,20m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m): 
- 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m): 
0,50m 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Einzelne Sperre, die die geringe Breite von 1,20m des Weges so einschränkt, dass 
nur noch 50cm zum Passieren verbleiben. Für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit 
Kinderwagen unpassierbar. 
 
 
Entscheidung: 
 
Sperre soll entfernt werden.

Anlage 25 
 
 
Umlaufsperre Pleistermühlenweg (4) 
 
 
     
  
 
Nummer: 024 
 
Standort: 
 
Mauritz-Ost, Pleistermühlenweg bei Hs. Nr. 93 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zur Parkallee 
Pleistermühlenweg: Anliegerstraße 
 
Wegbreite: 
1,30m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
- 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
0,60m 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Einzelne Sperre, die die geringe Breite von 1,30m des Weges so einschränkt, dass 
nur noch 60cm zum Passieren verbleiben. Für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit 
Kinderwagen unpassierbar.  
 
Entscheidung: 
 
Sperre soll entfernt werden.

Anlage 26 
 
 
Umlaufsperre Pleistermühlenweg (5) 
 
 
     
  
 
Nummer: 25 
 
Standort: 
 
Mauritz-Ost, Pleistermühlenweg bei Hs. Nr. 89 
 
Art des Weges bzw. der Straße:  
Verbindungsweg zur Parkallee 
Pleistermühlenweg: Anliegerstraße 
 
Wegbreite: 
1,30m 
 
Abstand der Schranken (Soll lt. EFA 2002: 1,50m):  
- 
 
Einfahrbreiten (Soll lt. EFA 2002: 1,15m):  
0,75m 
 
Situation / Beurteilung: 
 
Einzelne Sperre, die die geringe Breite von 1,30m des Weges so einschränkt, dass 
nur noch 75cm zum Passieren verbleiben. Für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit 
Kinderwagen unpassierbar.  
 
Entscheidung: 
 
Sperre soll entfernt werden.

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion

1399 Zeichen

Anlage 1

Anlage zu TOP 4.2.

EEBER.

Münster, 08.06.2006

Für hindernisfreien Radverkehr - Umlaufsperren zurückbauen

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, so genannte Umlaufsperren für Fahrradfahrer zurückzubauen. Soweit
wie möglich sollen - auch als Maßgabe für aktuelle und künftige Planungen - auf kombinieren Geh-

und Radwegen ausschließlich Mittelpfosten verwendet werden.

Begründung:

Der Planungsausschuss greift die Initiative des ADFC und einer früheren Initiative aus der Bezirksver-
tretung Hiltrup (Sternbusch in Berg Fidel) auf, die in früheren Jahren bevorzugt verbauten Umlaufsper-
ren am Beginn und Ende von Radwegen bzw. kombinierten Geh- und Radwegen zurückzubauen und
durch reflektierende Mittelpfosten zu ersetzen. Dass Passieren dieser Umlaufssperren ist gleicherma-
Ben für Radfahrer, Radfahrer mit Anhängern und wie auch für Rollstuhlfahrer problematisch. Eine hin-
reichende Zufahrtsversperrung für Pkws ist ebenfalls mit einem Mittelpfosten möglich, der allerdings

mit dem Fahrrad oder dem Rollstuhl problemlos passiert werden kann.

Gez. Weber und Fraktion

Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle:
Mauntzstraße 7-8 « 48143 Münster
Telefon (02 51) 41843 -0 + Teiefax (0251) 431 36
E-Mail: fraktion@cdu-ms.de - www.cdu-ms.de

Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Verkehr und Wirtschaft

08.06.2006

öffentlich

Beschlussvorlage

13002 Zeichen

V/0791/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.2006 an den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft "Für hindernisfreien Radverkehr - 
Umlaufsperren zurückbauen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Das  Ergebnis der Untersuchung von 25 Umlaufsperren im Stadtgebiet von Münster gemäß 
Anlagen 2 - 26 wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.  
2. Die Verwaltung nimmt als neues Projekt die „Prüfung von Umlaufsperren in den einzelnen 
Stadtbezirken“ in das Arbeitsprogramm 2007 auf.  
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 13.000,00 €, aber keine Folgekos-
ten entstehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.950.0550.9 Barrierefreies Bauen 2007 100.000 Benötigt wer-
den hier 
13.000 € 
     
 
Insgesamt:   
Vorlagen-Nr.: 
V/0791/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0791/2006 
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
     
     
 
Insgesamt:   
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Ausgangssituation 
Aufgrund des Antrags der CDU Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 08.06.06 „Für hindernis-
freien Radverkehr – Umlaufsperren zurückbauen“ (Anlage 1) hat die Verwaltung die Prüfung von 
Umlaufsperren im Stadtgebiet aufgenommen. Etwa zeitgleich erhielt eine Studentin, die ein Prakti-
kum in der Verkehrsplanung absolvierte, die Aufgabe, Umlaufsperren im Stadtgebiet aufzunehmen 
und auf den baulichen Zustand und die verkehrliche Notwendigkeit hin zu überprüfen. In einem 
ersten Schritt wurden über 100 Umlaufsperren erfasst, wovon ein erstes Paket von 25 Umlauf-
schranken für diese Vorlage abschließend geprüft wurde. Es handelt sich vorwiegend um Sperren 
im Zuge von Radwegeverbindungen. Umlaufsperren an Spielplätzen wurden nicht betrachtet. 
 
Umlaufsperren stehen in der Nähe von Schulen und Kindergärten, an Spielplätzen und an Rad- 
und Gehwegen, die an mehr oder weniger stark befahrenen Straßen enden oder diese kreuzen. 
Aufgabe der Umlaufsperren ist es, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhö-
hen. Der Einsatz von Umlaufsperren ist deshalb an Querungsstellen mit schlechten Sichtverhält-
nissen oder stärkerem Kfz- Verkehr erforderlich. 
 
Durch den Einsatz von Umlaufsperren entstehen andererseits aber auch Behinderungen für Rad-
fahrer, insbesondere Radfahrer mit Fahrradanhängern, Fußgänger mit Kinderwagen sowie Roll-
stuhlfahrer. Dies gilt in besonderem Maße bei Umlaufsperren, die nicht den Anforderungen für ei-
nen barrierefreien Durchgang entsprechen. An vielen Stellen sind alternative, sichere Lösungen 
vorstellbar, die die Nutzung der Geh- und Radwege wieder attraktiver machen. 
  
 
Rechtliche Grundlagen 
Wesentliche Grundlagen der Untersuchung sind die Vorgaben der Empfehlungen für Fußgänger-
verkehrsanlagen (EFA von 2002). Demzufolge  sollen Umlaufschranken einen Abstand von min-
destens 1,50m haben. Dieses Maß war nicht durchgängig bei den bisher geprüften Stellen vor-
handen. Die Einfahrtbreite selbst berechnet sich nach der Wegebreite und liegt zwischen 1,15m 
und 1,50m. Werden diese Maße zugrunde gelegt, ist das Durchfahren mit einem Rollstuhl oder 
auch Fahrradanhänger  ohne umständliches Rangieren möglich. Insbesondere bei Dunkelheit 
müssen die Umlaufsperren gut und deutlich sichtbar sein, um Unfällen vorzubeugen. Eine Aufstell-
fläche zwischen der Umlaufschranke und der zu querenden Straße kann sehr hilfreich sein. Sie 
ermöglicht es sich ganz auf den Querungsvorgang zu konzentrieren

- 3 - 
V/0791/2006 
 
 
 
 
Maßnahmen 
Im Rahmen der Prüfung und Inaugenscheinnahme der 25 Standorte wurde deutlich, dass die  Um-
laufschranken aus Gründen der guten Erkennbarkeit und Sicherheit durch verschiedene Maßnah-
men verbessert werden können. Im Ergebnis wird folgendes einvernehmlich vorgeschlagen:  
• Grundsätzlich sollen Umlaufsperren entfernt werden, wenn die Verkehrssituation eigen-
ständiges und sicheres Verhalten ermöglicht. Soll nur ein widerrechtliches Befahren mit 
Kraftfahrzeugen ausgeschlossen werde, so sollen Sperrpfosten eingebaut werden. 
• Umlaufsperren, die nicht die Anforderungen für ein barrierefreies Passieren erfüllen, sollen 
entsprechend umgebaut werden. 
• Vorhandene graue Umlaufsperren müssen besser kenntlich gemacht werden. Deshalb 
werden sie mit einer rot-weißen Klebefolie in Sicht- und Bodenhöhe versehen. 
• Vorhandene Umlaufsperren erhalten, sofern noch nicht vorhanden, einen zweiten horizon-
talen Holm um zu verhindern, dass Kleinkinder darunter durchlaufen können. Gleichzeitig 
wird dadurch die Erkennbarkeit verbessert.  
• Es wird geprüft, welche Umlaufschranken zurückgesetzt werden sollen. Durch ein Zurück-
setzten der Umlaufschranken von der Fahrbahn um ca. 3 m entstehen Aufstellflächen, die 
ein Queren oder Einfahren in die Straße in Abhängigkeit von der Verkehrssituation außer-
halb der Umlaufsperre ermöglicht.
 
 
 
Prüfergebnis: 
Das Untersuchungsergebnis für jeden einzelnen Standort ist dieser Beschlussvorlage als Kurzer-
gebnis (siehe Seiten 4 bis 6) und als Datenblatt (Anlagen 2 - 26) beigefügt. Jedes Datenblatt  ent-
hält detaillierte Angaben über den Standort mit mehreren Fotos, einer Planskizze sowie Art des 
Weges, Wegbreite, Abstand der Schranken und Einfahrtbreiten. Weiterhin ist die Situation beurteilt 
und die Entscheidung der Verwaltung dargestellt.   
 
Von den 25 Umlaufsperren können aus Sicht der Verwaltung 17 entfallen, wobei an 7 Standorten 
Pfosten gegen ein widerrechtliches Befahren mit Kraftfahrzeugen eingebaut werden müssen.  
8 der untersuchten Umlaufsperren müssen aus Verkehrssicherheitsgründen bestehen bleiben. 
Davon sollen an 6 Umlaufschranken die Abstände so erweitert werden, dass ein ungehindertes 
Passieren auch für Rollstuhlfahrer möglich wird. 
3 der 8 Umlaufschranken erhalten eine rot- weiße Klebefolie in Sicht und Bodenhöhe zur besseren 
Sichtbarkeit. 
 
Durch diese Prüfung können einerseits unnötige Hindernisse abgebaut werden. Andererseits er-
geben sich Verbesserungen an den Umlaufschranken selbst. Sowohl Radfahrer ohne und mit An-
hänger, Rollstuhlfahrer, Sehbeeinträchtigte  und Fußgänger profitieren von diesen vorgeschlage-
nen Verbesserungen. 
 
Zu 2. 
Weiteres Vorgehen  
Das Prüfergebnis zeigt, dass es an der Zeit und zugleich sinnvoll ist, den Bestand an Umlaufsper-
ren im Stadtgebiet insgesamt einer Prüfung zu unterziehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das 
Projekt „Prüfung von Umlaufschranken in den einzelnen Stadtbezirken“ in das Arbeitsprogramm 
2007 aufzunehmen. Eine konkrete Unterstützung seitens der Bezirksvertretungen in Form von 
Hinweisen wären hierbei dienlich.

- 4 - 
V/0791/2006 
 
 
 
 
Kurzergebnisse  
 
Umlaufsperre Nr. 001 Arnheimweg (Anlage 2) 
Die Wegeverbindung en
tlang des Gievenbachs wird Schulweg für die Schüler des Steingymnasi-
ums. Fachlich gesehen ist die Umlaufsperre nicht notwendig. 
Ergebnis: soll entfernt werden 
 
Umlaufsperre Nr. 002 Rüschhausweg / Schüttorfweg (Anlage 3) 
Ergebnis: soll bestehen bleiben 
Weitere Schritte: Anbringen einer rot-weißen Klebefolie zur besseren Sichtbarkeit und Vergröße-
rung des Abstandes der Sperren auf 1,50m 
 
Umlaufsperre Nr. 003 Rüschhausweg / Nordhornstraße (Anlage 4) 
Aufgrund der geringen
 Entfernung und der ähnlichen Situation wie am Schüttorfweg soll diese 
Sperre ebenfalls nicht entfernt werden. 
Ergebnis: soll bestehen bleiben 
Weitere Schritte: Anbringen einer rot-weißen Klebefolie zur besseren Sichtbarkeit und Vergröße-
rung des Abstandes der Sperren auf 1,50m. Im Zuge dessen Schaffung einer Aufstellfläche von 
3,00m vor der Sperre. 
 
Umlaufsperre Nr. 004 Rüschhausweg / Ahausweg (Anlage 5) 
Ergebnis:
 soll entfernt werden 
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt 
von Kfz 
 
Umlaufsperre Nr. 005 Roxeler Straße / Fliednerstraße (Anlage 6) 
Es besteht keine verkehrsrechtliche 
Notwendigkeit für die Sperre. 
Ergebnis: soll entfernt werden 
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt 
von Kfz 
 
Umlaufsperre Nr. 006 Roxeler Straße / Albert-Schweitzer-Straße (Anlage 7) 
Ein möglich
es Problem können Radfahrer sein, die die Grünphasen der LSA nutzen wollen und 
dann nicht auf den Querverkehr des kombinierten Rad-/Gehweges achten. Die Sichtbeziehungen 
aber sind gut und das Radverkehrsaufkommen auf dem komb. Rad-/Gehweg der Roxeler Straße 
ist gering. 
Ergebnis: soll entfernt werden 
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt 
von Kfz 
 
Umlaufsperre Nr. 007 Hagemanns Kämpken (Anlage 8) 
Es ist ke
in hohes Konfliktpotential vorhanden, da sich hier nur Gehwege treffen. 
Ergebnis: soll entfernt werden 
 
Umlaufsperre Nr. 008 Kapellenstraße (Anlage 9) 
Ergebnis: soll entfernt werden

- 5 - 
V/0791/2006 
 
 
 
Umlaufsperre Nr. 009 Lindenstraße (Anlage 10) 
Ergebnis: soll entfernt werden 
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt 
von Kfz 
 
Umlaufsperre Nr. 010 Eichenweg (Anlage 11) 
Ergebnis: soll entfernt werden 
Weitere Schritte: Aufstellen von Pfosten in erforderlichem Umfang zur Verhinderung der Durchfahrt 
von Kfz 
 
Umlaufsperre Nr. 011 Gasselstiege (West) (Anlage 12) 
Ergebnis:
 soll entfernt werden 
 
Umlaufsperre Nr. 012 Gasselstiege (Ost) (Anlage 13) 
Ein Grund für das Aufstellen der Umlaufsperre kann gewesen sein, dass durch das Befahren von 
Radfahren Schäden an der wassergebundenen Decke auftreten. Radfahrer sollen den parallelen, 
asphaltierten Radweg benutzen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für 
diese Umlaufsperre. 
Ergebnis:
 soll entfernt werden 
 
Umlaufsperre Nr. 013 Von-Einem-Straße (Anlage 14) 
Ergebnis: soll entfernt werden 
Weitere Schritte: Durch nicht herausnehmbare Pfosten in erforderlichem Abstand ersetzen 
 
Umlaufsperre Nr. 014 Grevener Straße (Anlage 15) 
Ergebnis: soll entfernt werden 
Weitere Schritte: Durch nicht herausnehmbare Pfosten in erforderlichem Abstand ersetzen 
 
Umlaufsperre Nr. 015 Friesenring (Anlage 16) 
Aufgrund der zusätzlich
en Sicherung der Stelle durch Zeichen 205 und 209 wird vermutet, dass 
hier schon Unfälle passiert sind. 
Ergebnis:
 soll bestehen bleiben 
Weitere Schritte: der rechte Holm soll mit einem Abstand von 1,50m nach hinten versetzt werden, 
so dass vor der Sperre eine Aufstellfläche entsteht und die Durchfahrt durch weniger Richtungs-
wechsel erleichtert wird. 
 
Umlaufsperre Nr. 016 Kanalstraße (Süd) (Anlage 17) 
Hohes Geschwindigkeitsniveau auf der Kanalstraße 
Ergebnis:
 soll bestehen bleiben 
Weitere Schritte: Abstand der Sperren auf 1,50m vergrößern und Umfahren der Sperre durch bau-
liche Maßnahmen verhindern 
 
Umlaufsperre Nr. 017 Kanalstraße (Nord) (Anlage 18) 
Aufgrund der baulichen Trennung des komb. Rad-/Gehweges der Kanalstraße von der Fahrbahn 
stellt sich hier eine andere Situation als bei Nr. 019 dar. 
Ergebnis:
 soll entfernt werden

- 6 - 
V/0791/2006 
 
 
 
Umlaufsperre Nr. 018 Telemannstraße (Anlage 19) 
Ergebnis: soll entfernt werden 
 
Umlaufsperre Nr. 019 Eulerstraße (Anlage 20) 
Die Situation an dieser Stelle wird aufgrund der schlecht
en Sichtverhältnisse (Kurve) als gefährlich 
eingestuft. Die asphaltierte Umfahrung der Sperre soll beseitigt werden. 
Ergebnis: soll bestehen bleiben 
Weitere Schritte: Die Umlaufsperre wird mit einer Durchfahrtsbreite von 2,50 m ausgebaut, um ein 
bequemes Durchfahren zu ermöglichen. Um eine Umfahrung zu verhindern, wird der seitliche Weg 
zurückgebaut und mit Holzpflöcken versperrt. 
 
Umlaufsperre Nr. 020 Hogenbergstraße (Nord) (Anlage 21) 
Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse aufgrund des Knotenpunktes Hogenbergstraße / Ter-
Borch-Straße (Vorfahrtsstraße) 
Ergebnis:
 soll bestehen bleiben 
 
Umlaufsperre Nr. 021 Hogenbergstraße (Süd) (Anlage 22) 
Es bestehen schlechte Sichtverhältnisse aufgrund des Knotenpunktes Hogenbergstraße / Ter-
Borch-Straße (Vorfahrtsstraße) 
Ergebnis:
 soll bestehen bleiben 
 
Umlaufsperre Nr. 022 Steinkuhle (Anlage 23) 
Ergebnis: soll bestehen bleiben 
Weitere Schritte:  Abstand der Sperren auf 1,50m vergrößern, sowie Anbringen von Klebefolie 
(auch in Bodenhöhe) 
 
Umlaufsperren Nr. 023 bis 025 Pleistermühlenweg (3) bis (5), (Anlagen 24-26) 
Ergebnis:
 sollen entfernt werden 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.06.2006 an den Planungsausschuss 
Anlage 2-26: Datenblätter für jede Umlaufsperre

Beratungsverlauf (1)

07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (36)

  • Nordhornstraße
  • Roxeler Straße
  • Fliednerstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Kapellenstraße
  • Lindenstraße
  • Von-Einem-Straße
  • Grevener Straße
  • Kanalstraße
  • Telemannstraße
  • Eulerstraße
  • Hogenbergstraße
  • Finkenstraße
  • Ter-Borch-Straße
  • Parkallee
  • Arnheimweg
  • Rüschhausweg
  • Schüttorfweg
  • Ahausweg
  • Eichenweg
  • Friesenring
  • Pleistermühlenweg
  • Trampelpfad
  • Gluckweg
  • Rincklakeweg
  • Am Blütenhain 2
  • Hagemanns Kämpken
  • Westhoffstraße
  • Gasselstiege
  • Möllmannsweg
  • Hülsenbusch
  • Steinkuhle
  • Laustiege
  • Kinderhaus
  • Nevinghoff
  • Sternbusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0791/2006
Typ
Vorlage
Datum
15.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37