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1454/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Volt) betreffend "Mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln" AN/0746/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.04.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 19.04.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4934 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 19.04.2021 
 1454/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Volt) betreffend "Mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln" 
AN/0746/2021 
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:  
 
1. Wie vielen Mitarbeiter*innen der Stadt Köln wird mobiles Arbeiten ermöglicht? Bitte auf-
schlüsseln nach Dezernaten und Auswirkungen der Pandemie aufzeigen. 
 
 Arbeitsplatzmodelle 
Nachfolgend ein Mengengerüst, sowie die Entwicklung der mobilfähigen bzw. „entfernt“ genutzten 
Arbeitsplatzmodelle bis zur Pandemie und im Verlaufe der Pandemie: 
 
Datum/Zeitraum bis cDesk/cDesk+ VPN-Endgeräte   HomeOffice User 
19.03.2020 5212 1600 6812 
27.04.2020 7750 1940 9690 
25.05.2020 8126 1989 10115 
05.06.2020 8282 2017 10299 
02.07.2020 8507 2043 10550 
30.09.2020 8917 2476 11393 
18.02.2021 11392 3083 14475 
15.04.2021 11696 3228 14924

2 
 
 
 
 Mobilfunkverträge/Smartphones/Handys (Stand: 01.04.2021) 
 
o Aktuelle Anzahl  Mobilfunkverträge  6.603 
- davon Telefonverträge   1.436 
- davon Datenverträge          705 
- davon Kombiverträge     4.462 
 
 
 Auswirkungen (beispielhaft) 
 
o Erhöhung der technischen Kapazitäten in den städtischen Rechenzentren 
o Erhöhung der technischen Kapazitäten der städtischen Telefonanlage 
o Zusätzliche Personalgewinnung 
o Realisierung von Lizenzbedarfen 
o Erhöhung von Internetbandbreiten 
o Bereitstellung Telefonkonferenzsysteme 
o Bereitstellung Videokonferenzsysteme 
o Technische Ertüchtigung neuer Standorte 
o Bereitstellung von IT-Ausstattung für zusätzliches Personal  
o Pandemiebedingte Entwicklung und Inbetriebnahme fachspezifischer Anwendungen 
 
Eine Aufschlüsselung nach Dezernaten bzw. Dienststellen war in der Kürze der Zeit nicht möglich, 
kann aber ggf. nachgeliefert bzw. zu Protokoll gegeben werden. 
 
 
 
2. Wie wurde in der Vergangenheit sichergestellt, dass die Mitarbeiter*innen während des 
mobilen Arbeitens Datenschutzkonform auf ihre Arbeitsplätze zugreifen konnten? 
 
Alle mobilen Lösungen durchlaufen einen standardisierten Freigabe- und Inbetriebnahmeprozess, der 
zwingend eine Beteiligung von IT-Sicherheit (IT-SIVE), Datenschutz (bDSB), GPR und GSBV vor-
sieht.

3 
 
 Technische Umsetzung 
 
Der Zugriff mit dienstlichen Notebooks auf das städtische Netzwerk erfolgt mittels eines sogenannten 
„Virtual Private Network“ (VPN). Die Datenübertragung ist für Dritte aufgrund der eingesetzten Ende-
zu-Ende-Verschlüsselung mit gesicherten Zugangspunkten nicht einsehbar. Die sog. „cDesk-User“ 
konnektieren sich verschlüsselt, sowie via Mehrfaktor-Authentifizierung und arbeiten in einer ge-
schützten Server-Umgebung („Sandbox“), die vom Endgerät „entkoppelt“ ist. So wird ein Mapping 
lokaler Ressourcen (z. B. Laufwerke) in die Sitzung technisch unterdrückt. Die Arbeitsplätze in den 
städtischen Bürogebäuden werden durchgängig in einem geschützten städtischen Datennetzwerk 
(„CAN“) betrieben. Die drahtlose Konnektierung von Endgeräten innerhalb der Verwaltungsgebäude 
findet über geschützte WLAN-SSID´s statt.  
 
 Organisatorische Umsetzung 
Handhabung und Nutzung der städtischen IT-Infrastruktur, sowie der Umgang mit Daten sind in ent-
sprechend verbindlichen Regelwerken hinterlegt. Hierzu gehören die Dienstanweisung für den Betrieb 
und die Nutzung der IT-Infrastruktur, die Dienstanweisung Datenschutz und Informationsfreiheit, die 
Dienstanweisung Internet-/E-Mail, die Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten etc. 
 
3. Welche Hardware (bspw. Dienstlaptops und/oder -handys mit geeigneter Software) steht 
den Mitarbeiter*innen exklusiv zur Verfügung oder werden die Endgeräte innerhalb von 
Teams geteilt? Bitte aufschlüsseln wie viele Geräte pro Person zur Verfügung stehen. 
 
Als städtische IT-Endgeräte können im begründeten Bedarfsfall Notebooks, Tablets und Smartpho-
nes ausgegeben werden. Die städtischen Notebooks sind dabei durchgängig so konfiguriert und 
standardisiert, dass sowohl ein datenschutzkonformer Einzelnutzungs- als auch ein Wechselnut-
zungs-Betrieb möglich sind. Dabei werden die benutzerbezogenen Einstellungen getrennt voneinan-
der in individuellen Profilen verwaltet und gespeichert, sowie die zentrale Datenablage durch ein ent-
sprechendes Berechtigungskonzept sowie durch individuelle Homeshares ermöglicht. Eine techni-
sche Unterscheidung, inwieweit Endgeräte einer Mischnutzung bzw. einer Einzelnutzung unterliegen 
ist insoweit nicht möglich. Die Festlegung der Verwendungsart, d.h. die Zuweisung zur festen Einzel-
nutzung oder zur Mischnutzung obliegt den Dienststellen selbst. 
 
4. Wie viele Endgeräte wurden seit Beginn der Pandemie angeschafft? 
Im Zeitraum Q4/2019 bis Q1/2021 wurden 1.617 Notebooks und 807 Smartphones / Tablets ange-
schafft. 
 
Prof. Dr. Diemert i.V. für Dez. I

Beratungsverlauf (1)

19.04.2021 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1454/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.04.2021
Erstellt
16.04.2021 16:35