1454/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Volt) betreffend "Mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln" AN/0746/2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4934 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 19.04.2021 1454/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Volt) betreffend "Mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln" AN/0746/2021 Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie vielen Mitarbeiter*innen der Stadt Köln wird mobiles Arbeiten ermöglicht? Bitte auf- schlüsseln nach Dezernaten und Auswirkungen der Pandemie aufzeigen. Arbeitsplatzmodelle Nachfolgend ein Mengengerüst, sowie die Entwicklung der mobilfähigen bzw. „entfernt“ genutzten Arbeitsplatzmodelle bis zur Pandemie und im Verlaufe der Pandemie: Datum/Zeitraum bis cDesk/cDesk+ VPN-Endgeräte HomeOffice User 19.03.2020 5212 1600 6812 27.04.2020 7750 1940 9690 25.05.2020 8126 1989 10115 05.06.2020 8282 2017 10299 02.07.2020 8507 2043 10550 30.09.2020 8917 2476 11393 18.02.2021 11392 3083 14475 15.04.2021 11696 3228 14924 2 Mobilfunkverträge/Smartphones/Handys (Stand: 01.04.2021) o Aktuelle Anzahl Mobilfunkverträge 6.603 - davon Telefonverträge 1.436 - davon Datenverträge 705 - davon Kombiverträge 4.462 Auswirkungen (beispielhaft) o Erhöhung der technischen Kapazitäten in den städtischen Rechenzentren o Erhöhung der technischen Kapazitäten der städtischen Telefonanlage o Zusätzliche Personalgewinnung o Realisierung von Lizenzbedarfen o Erhöhung von Internetbandbreiten o Bereitstellung Telefonkonferenzsysteme o Bereitstellung Videokonferenzsysteme o Technische Ertüchtigung neuer Standorte o Bereitstellung von IT-Ausstattung für zusätzliches Personal o Pandemiebedingte Entwicklung und Inbetriebnahme fachspezifischer Anwendungen Eine Aufschlüsselung nach Dezernaten bzw. Dienststellen war in der Kürze der Zeit nicht möglich, kann aber ggf. nachgeliefert bzw. zu Protokoll gegeben werden. 2. Wie wurde in der Vergangenheit sichergestellt, dass die Mitarbeiter*innen während des mobilen Arbeitens Datenschutzkonform auf ihre Arbeitsplätze zugreifen konnten? Alle mobilen Lösungen durchlaufen einen standardisierten Freigabe- und Inbetriebnahmeprozess, der zwingend eine Beteiligung von IT-Sicherheit (IT-SIVE), Datenschutz (bDSB), GPR und GSBV vor- sieht. 3 Technische Umsetzung Der Zugriff mit dienstlichen Notebooks auf das städtische Netzwerk erfolgt mittels eines sogenannten „Virtual Private Network“ (VPN). Die Datenübertragung ist für Dritte aufgrund der eingesetzten Ende- zu-Ende-Verschlüsselung mit gesicherten Zugangspunkten nicht einsehbar. Die sog. „cDesk-User“ konnektieren sich verschlüsselt, sowie via Mehrfaktor-Authentifizierung und arbeiten in einer ge- schützten Server-Umgebung („Sandbox“), die vom Endgerät „entkoppelt“ ist. So wird ein Mapping lokaler Ressourcen (z. B. Laufwerke) in die Sitzung technisch unterdrückt. Die Arbeitsplätze in den städtischen Bürogebäuden werden durchgängig in einem geschützten städtischen Datennetzwerk („CAN“) betrieben. Die drahtlose Konnektierung von Endgeräten innerhalb der Verwaltungsgebäude findet über geschützte WLAN-SSID´s statt. Organisatorische Umsetzung Handhabung und Nutzung der städtischen IT-Infrastruktur, sowie der Umgang mit Daten sind in ent- sprechend verbindlichen Regelwerken hinterlegt. Hierzu gehören die Dienstanweisung für den Betrieb und die Nutzung der IT-Infrastruktur, die Dienstanweisung Datenschutz und Informationsfreiheit, die Dienstanweisung Internet-/E-Mail, die Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten etc. 3. Welche Hardware (bspw. Dienstlaptops und/oder -handys mit geeigneter Software) steht den Mitarbeiter*innen exklusiv zur Verfügung oder werden die Endgeräte innerhalb von Teams geteilt? Bitte aufschlüsseln wie viele Geräte pro Person zur Verfügung stehen. Als städtische IT-Endgeräte können im begründeten Bedarfsfall Notebooks, Tablets und Smartpho- nes ausgegeben werden. Die städtischen Notebooks sind dabei durchgängig so konfiguriert und standardisiert, dass sowohl ein datenschutzkonformer Einzelnutzungs- als auch ein Wechselnut- zungs-Betrieb möglich sind. Dabei werden die benutzerbezogenen Einstellungen getrennt voneinan- der in individuellen Profilen verwaltet und gespeichert, sowie die zentrale Datenablage durch ein ent- sprechendes Berechtigungskonzept sowie durch individuelle Homeshares ermöglicht. Eine techni- sche Unterscheidung, inwieweit Endgeräte einer Mischnutzung bzw. einer Einzelnutzung unterliegen ist insoweit nicht möglich. Die Festlegung der Verwendungsart, d.h. die Zuweisung zur festen Einzel- nutzung oder zur Mischnutzung obliegt den Dienststellen selbst. 4. Wie viele Endgeräte wurden seit Beginn der Pandemie angeschafft? Im Zeitraum Q4/2019 bis Q1/2021 wurden 1.617 Notebooks und 807 Smartphones / Tablets ange- schafft. Prof. Dr. Diemert i.V. für Dez. I
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1454/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 16.04.2021 16:35