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A-W/0008/2010

Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt Münster zum Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342

Antrag an die BV West 16.03.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 22.04.2010, TOP 6.8

Anlage zum Antrag

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Originalantrag

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Anlage zum Antrag

68 Zeichen

Maßstab 1 : 2498
Dalum: 19.02.2010

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H 5755 195

Originalantrag

3639 Zeichen

15.03.2010 
 
An die  
Bezirksbürgermeisterin 
Elisabeth Westrup 
Bezirksvertretung Münster-West 
 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt 
 
Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West regt an: 
 
1. Um die drohende Ansiedlung weiterer Spielcasinos und  ähnlicher 
Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet südlich der Weseler  Straße zu 
verhindern, wird der Bebauungsplan Nr. 342 geändert. 
2. In den Bebauungsplan Nr. 342 wird eine textliche F estsetzung aufgenommen, 
durch die die Zulassung von Vergnügungsstätten auch ausnahm sweise 
ausgeschlossen wird. 
3. Der Ausschluss soll für das gesamte Gewerbegebiet von d er Einmündung der 
Meyerbeerstraße bis zur Heroldstraße gelten (s. Anlage). 
 
Begründung: 
 
Wie richtig die von der Bezirksvertretung Münster-West am 30. April 2009 
beschlossene Anregung war, Vergnügungsstätten im Gewerbe gebiet südlich der 
Weseler Straße großflächig auszuschließen, hat sich leide r jetzt bestätigt:  Ein 
großes Spielcasino steht kurz vor der Eröffnung! Wie die M edien berichteten, handelt 
es sich dabei um ein Vorhaben mit mehr als 850 qm Nutzfl äche und einer Vielzahl 
von Parkplätzen für PKW. Die Größe des Casinos und die üb erörtliche Werbung des 
Veranstalters sprechen für einen Einzugsbereich, der den O rtsteil Mecklenbeck weit 
überschreitet. Entsprechende negative städtebauliche Auswirkungen nicht nur für die 
nördlich der Weseler Straße anschließenden Wohngebiete,  sondern auf den 
gesamten Stadtteil, sind zu befürchten.  
 
Die Belastungen wären zu verhindern gewesen, wenn sich de r Rat der Stadt die 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-West zueigen gemacht hätte.  
 
Wie Vertreter der Verwaltung in der Sitzung der Bezir ksvertretung Münster-West am 
18.02. 2010 berichteten, drohen nun noch weitere Spie lhallen. Anträge für mehrere 
Einrichtungen dieser Art sind bereits gestellt. Das Gewer begebiet südlich der 
Weseler Straße könnte sich dadurch zu einem regelrechten Z entrum für Zocker 
entwickeln. Die Störungen für die Bewohnerinnen und B ewohner der umliegenden 
Wohngebiete, für die Beschäftigten in den Gewerbebetr ieben und für die Kunden der 
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe würden ansteig en und Bemühungen von 
Schulen, Vereinen und Organisationen, auf Suchtgefahre n aufmerksam zu machen 
und insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Folgen  der Spielsucht zu 
schützen, würden konterkariert.

Diese unheilvolle Perspektive muss aus Sicht der Bezirksvertret ung Münster-West 
unbedingt verhindert werden. Die Bezirksvertretung Münst er-West erneuert deshalb 
ihre Anregung, Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet süd lich der Weseler Straße 
auszuschließen. Nur so können negative städtebauliche Auswirku ngen durch die 
weitere Ansiedlung von solchen Einrichtungen vermieden werden.  
 
Der räumliche Bereich, für den die Ansiedlung weiterer  Vergnügungsstätten 
ausgeschlossen werden soll, entspricht der Anregung, die di e Bezirksvertretung 
bereits am 30.04. 2009 beschlossen hatte. Er reicht von d er Einmündung der 
Meyerbeer Straße nach Westen bis zur Heroldstraße. Eine P lanskizze ist beigefügt 
(s. Anlage). Innerhalb dieses Geltungsbereichs sollen die  nach § 8,3 Nr. 3. BauNVO 
ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. 
 
 
    gez.       gez.            gez. 
P. Wolfgarten                    M. Rösmann                                    Anke Pallas 
CDU-Fraktion                    SPD-Fraktion                                   GAL-Fraktion 
 
 
    gez. 
        Prof. Dr. K. Poll 
         FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 342 (amtlicher Umring) amtlich
  • Meyerbeerstraße
  • Heroldstraße
  • Weseler Straße

Bebauungsplan Nr. 342

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0008/2010
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37