A-W/0008/2010
Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt Münster zum Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342
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Anlage zum Antrag
68 Zeichen
Maßstab 1 : 2498 Dalum: 19.02.2010 a1; u Ft sl c ra FA H 5755 195
Originalantrag
3639 Zeichen
15.03.2010
An die
Bezirksbürgermeisterin
Elisabeth Westrup
Bezirksvertretung Münster-West
Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt
Ausschluss kerngebietstypischer Vergnügungsstätten im Bebauungsplan Nr. 342
Die Bezirksvertretung Münster-West regt an:
1. Um die drohende Ansiedlung weiterer Spielcasinos und ähnlicher
Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet südlich der Weseler Straße zu
verhindern, wird der Bebauungsplan Nr. 342 geändert.
2. In den Bebauungsplan Nr. 342 wird eine textliche F estsetzung aufgenommen,
durch die die Zulassung von Vergnügungsstätten auch ausnahm sweise
ausgeschlossen wird.
3. Der Ausschluss soll für das gesamte Gewerbegebiet von d er Einmündung der
Meyerbeerstraße bis zur Heroldstraße gelten (s. Anlage).
Begründung:
Wie richtig die von der Bezirksvertretung Münster-West am 30. April 2009
beschlossene Anregung war, Vergnügungsstätten im Gewerbe gebiet südlich der
Weseler Straße großflächig auszuschließen, hat sich leide r jetzt bestätigt: Ein
großes Spielcasino steht kurz vor der Eröffnung! Wie die M edien berichteten, handelt
es sich dabei um ein Vorhaben mit mehr als 850 qm Nutzfl äche und einer Vielzahl
von Parkplätzen für PKW. Die Größe des Casinos und die üb erörtliche Werbung des
Veranstalters sprechen für einen Einzugsbereich, der den O rtsteil Mecklenbeck weit
überschreitet. Entsprechende negative städtebauliche Auswirkungen nicht nur für die
nördlich der Weseler Straße anschließenden Wohngebiete, sondern auf den
gesamten Stadtteil, sind zu befürchten.
Die Belastungen wären zu verhindern gewesen, wenn sich de r Rat der Stadt die
Anregung der Bezirksvertretung Münster-West zueigen gemacht hätte.
Wie Vertreter der Verwaltung in der Sitzung der Bezir ksvertretung Münster-West am
18.02. 2010 berichteten, drohen nun noch weitere Spie lhallen. Anträge für mehrere
Einrichtungen dieser Art sind bereits gestellt. Das Gewer begebiet südlich der
Weseler Straße könnte sich dadurch zu einem regelrechten Z entrum für Zocker
entwickeln. Die Störungen für die Bewohnerinnen und B ewohner der umliegenden
Wohngebiete, für die Beschäftigten in den Gewerbebetr ieben und für die Kunden der
Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe würden ansteig en und Bemühungen von
Schulen, Vereinen und Organisationen, auf Suchtgefahre n aufmerksam zu machen
und insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Folgen der Spielsucht zu
schützen, würden konterkariert.
Diese unheilvolle Perspektive muss aus Sicht der Bezirksvertret ung Münster-West
unbedingt verhindert werden. Die Bezirksvertretung Münst er-West erneuert deshalb
ihre Anregung, Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet süd lich der Weseler Straße
auszuschließen. Nur so können negative städtebauliche Auswirku ngen durch die
weitere Ansiedlung von solchen Einrichtungen vermieden werden.
Der räumliche Bereich, für den die Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten
ausgeschlossen werden soll, entspricht der Anregung, die di e Bezirksvertretung
bereits am 30.04. 2009 beschlossen hatte. Er reicht von d er Einmündung der
Meyerbeer Straße nach Westen bis zur Heroldstraße. Eine P lanskizze ist beigefügt
(s. Anlage). Innerhalb dieses Geltungsbereichs sollen die nach § 8,3 Nr. 3. BauNVO
ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
gez. gez. gez.
P. Wolfgarten M. Rösmann Anke Pallas
CDU-Fraktion SPD-Fraktion GAL-Fraktion
gez.
Prof. Dr. K. Poll
FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 342 (amtlicher Umring) amtlich
- Meyerbeerstraße
- Heroldstraße
- Weseler Straße
Bebauungsplan Nr. 342
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0008/2010
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 16.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37