A-W/0030/2021
Elektromobilität fördern - Konzept für die Versorgung Sentrup mit Ladesäulen
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Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2022
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Stadt Münster | 66.21.0008 ' als 09.02.2022 u Ein. 17, FEB 2022 Ar; Herr Hendricks 6509 Bezirksverwaltungsstelle Münster-West Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtbaurat Denstorff Stellungnahme zu den Anträgen aus der Bezirksvertretung West hinsichtlich der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk West: A-W/0022/2021 Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für den Parkplatz Mühlenhof A-W/0029/2021 Elektromobilität fördern - Konzept für die Versorgung Gievenbecks mit Ladesäulen A-W/0030/2021 Elektromobilität fördern — Konzept für die Versorgung Sentrup mit Ladesäulen A-W/0057/2021 E-Mobilität fördern - Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Roxel Stellungnahme der Verwaltung: In seiner Sitzung am 15.12.2021 hat der Hauptausschuss der Stadt Münster die erste Stufe des Elektro-Ladesäulenkonzeptes zur Förderung der E-Mobilität beschlossen (vgl. V/0312/2021). Konkret handelt es sich dabei um die Schaffung von zunächst 31 Standorten zum Laden von Elekt- roautos. Diese 31 Stationen wurden räumlich bereits festgelegt. Laut Aussage der Stadtwerke bzw. Stadtnetze können aus Kapazitäts- und Beschaffungsgründen von den insgesamt 31 Standorten ca. 12 bis 15 pro Jahr baulich umgesetzt und in Betrieb genommen werden. Ein grundlegendes Kriterium bei der Festlegung dieser Standorte war eine möglichst gleichmäßige sowie dezentrale Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet. Sechs dieser 31 Stationen, an denen sowohl öffentlich zugängliche Ladesäulen als auch Ladesäulen für Elektro-Carsharing-Fahrzeuge verortet sind, befinden sich dementsprechend im Stadtbezirk West. Hierbei handelt es sich um den bereits umgesetzten Standort an der Meyerbeerstraße in Meckienbeck sowie um weitere Stationen in Roxel, Nienberge, Gievenbeck, Albachten sowie in der Aaseestadt. Alle weiteren von der BV West vorgeschlagenen Standorte wurden in eine Bedarfsliste aufgenommen, die im Rahmen eines weite- ren Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur im öffentlichen Raum als wichtige Grundlage für die Fest- legung weiterer Standorte dienen wird. Darüber hinaus entsteht im Einzugsgebiet Sentrup — unabhängig von der Beschlussvorlage V/0312/2021 - aktuell eine öffentlich zugängliche Station zum Laden von Elektrofahrzeugen auf dem Gelände des Universitätsklinikums, die bereits in Kürze fertiggestellt sein wird. Des Weiteren unterstützt der Hauptausschuss mit seinem Beschluss das Bestreben der Verwaltung, eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie zu entwickeln. Im Zuge der Konzepterstellung fließen die gestellten Anträge aus allen Bezirksvertretungen in die Bearbeitung einer Gesamtstrategie mit ein. Die Verwaltung sieht die Anträge aus der BV West hinsichtlich der Errichtung öffentlich zugäng- licher Ladeinfrastruktur (A-W/0022/2021, A-W/0029/2021, A-W/0030/2021, A-W/0057/2021) somit als erledigt an. jert- Rüller
Originalantrag
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30. April 2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Elektromobilität fördern – Konzept für die Versorgung Sentrup mit Ladesäulen Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Standorte im Stadtteil Sentrup für eine Ausstattung mit Ladesäulen für den elektromobilen Verkehr, also e-Bikes, Pedelecs und (aber nicht ausschließlich) Hybrid- und Elektrofahrzeuge besonders in Frage kommen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass Sentrup über die Besonderheit mehrerer Zentren verfügt und sich als Stadtteil über einen sehr weiten Bereich erstreckt, in dem große Unterschiede in Bebauung und Nutzungsstruktur vorliegen. Daher sollen insbesondere folgende Bereiche untersucht werden: 1. Der Bereich Waldeyerstraße/Sentruper Höhe/Schmeddingstraße 2. Der Parkplatzbereich des Sportparks an der Sentruper Straße 3. Bereich T echnologiehof 4. Bereich Coesfelder Kreuz/Naturwissenschaftliches Zentrum/Fachhochschule/Sportstätten 5. Bereich T echnologiepark 6. Auf den Geländen der Studierendenwohnheime, die sich in der Nähe des Horstmarer Landwegs befinden (Alte Sternwarte/Wasserweg, Rudolf-Harbig-Weg) Außerdem möge die Verwaltung prüfen, inwieweit Anwohner*innen eine Art Vorzugsrecht (ggf. zeitlich eingeschränkt) an Ladesäulen geschaffen werden kann (in der Art beispielsweise des Anwohnerparkens). Ebenfalls wird die Verwaltung gebeten, die möglichen Kosten nach Standorten aufgeschlüsselt abzuschätzen, um die Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können. Begründung: Alle genannten Bereiche erfreuen sich einer hohen Besucherfrequenz und werden mit den unterschiedlichsten Fahrzeugen angesteuert. Einige Flächen befinden sich (vermutlich) in privater – 1/2 – Hand oder werden durch die Universität, das Universitätsklinikum, die Fachhochschule oder das Studierendenwerk bewirtschaftet. Hier wäre es wichtig abzuschätzen, inwieweit diese Institutionen bei solchen Planungen einbezogen werden können und wie ggf. Anreize geschaffen werden können, sich an der Einrichtung dieser Infrastruktur zu beteiligen. Bei einigen Flächen insbesondere auf der Sentruper Höhe böte sich an, interessierten Anwohner*innen eine Art Parkrecht zu verschaffen (das eventuell zur Finanzierung beitragen kann). Auf diese Weise könnten weitere Anwohner*innen für einen Umstieg auf Elektromobilität gewonnen werden, für die das bislang aus dem einfachen Grund nicht in Frage kommt, da sie nicht Grundeigentümer sind und daher in ihrem Haus oder ihrer Wohnung keine Lademöglichkeiten für das eigene Fahrzeug schaffen können. Gezeichnet: Für die Fraktion von Für die Fraktion der Für Für Bündnis 90/Die Grünen/GAL SPD Volt Europa Die Linke Anke Pallas Beate Kretzschmar Philip Maurice Jonas Freienhofer Kai Bleker Stephan Brinktrine Karina Kuschewski Alexander Bliefernich Jörg Nathaus Dr. Hedwig Wening Josef Freitag – 2/2 –
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Meyerbeerstraße
- Rudolf-Harbig-Weg
- Schmeddingstraße 2
- Sentruper Straße 3
- Waldeyerstraße
- Sentruper Höhe
- Wasserweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0030/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 30.04.2021
- Erstellt
- 30.04.2021 09:45