Mandari Insight

A-W/0030/2021

Elektromobilität fördern - Konzept für die Versorgung Sentrup mit Ladesäulen

Antrag an die BV West 30.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.03.2022, TOP 9.1.3

Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2022

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2022

2880 Zeichen

Stadt Münster |
66.21.0008 ' als 09.02.2022
u Ein. 17, FEB 2022 Ar;

Herr Hendricks 6509

Bezirksverwaltungsstelle Münster-West
Bezirksvertretung Münster-West
über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Stellungnahme zu den Anträgen aus der Bezirksvertretung West hinsichtlich der Errichtung
öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk West:

A-W/0022/2021
Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für den Parkplatz Mühlenhof

A-W/0029/2021
Elektromobilität fördern - Konzept für die Versorgung Gievenbecks mit Ladesäulen

A-W/0030/2021
Elektromobilität fördern — Konzept für die Versorgung Sentrup mit Ladesäulen

A-W/0057/2021
E-Mobilität fördern - Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Roxel

Stellungnahme der Verwaltung:

In seiner Sitzung am 15.12.2021 hat der Hauptausschuss der Stadt Münster die erste Stufe des
Elektro-Ladesäulenkonzeptes zur Förderung der E-Mobilität beschlossen (vgl. V/0312/2021).

Konkret handelt es sich dabei um die Schaffung von zunächst 31 Standorten zum Laden von Elekt-
roautos. Diese 31 Stationen wurden räumlich bereits festgelegt. Laut Aussage der Stadtwerke bzw.
Stadtnetze können aus Kapazitäts- und Beschaffungsgründen von den insgesamt 31 Standorten ca.
12 bis 15 pro Jahr baulich umgesetzt und in Betrieb genommen werden.

Ein grundlegendes Kriterium bei der Festlegung dieser Standorte war eine möglichst gleichmäßige
sowie dezentrale Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet. Sechs dieser 31 Stationen, an denen
sowohl öffentlich zugängliche Ladesäulen als auch Ladesäulen für Elektro-Carsharing-Fahrzeuge
verortet sind, befinden sich dementsprechend im Stadtbezirk West. Hierbei handelt es sich um den

bereits umgesetzten Standort an der Meyerbeerstraße in Meckienbeck sowie um weitere Stationen
in Roxel, Nienberge, Gievenbeck, Albachten sowie in der Aaseestadt. Alle weiteren von der BV West
vorgeschlagenen Standorte wurden in eine Bedarfsliste aufgenommen, die im Rahmen eines weite-
ren Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur im öffentlichen Raum als wichtige Grundlage für die Fest-

legung weiterer Standorte dienen wird.

Darüber hinaus entsteht im Einzugsgebiet Sentrup — unabhängig von der Beschlussvorlage
V/0312/2021 - aktuell eine öffentlich zugängliche Station zum Laden von Elektrofahrzeugen auf dem

Gelände des Universitätsklinikums, die bereits in Kürze fertiggestellt sein wird.

Des Weiteren unterstützt der Hauptausschuss mit seinem Beschluss das Bestreben der Verwaltung,
eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie zu entwickeln. Im Zuge der Konzepterstellung fließen
die gestellten Anträge aus allen Bezirksvertretungen in die Bearbeitung einer Gesamtstrategie mit
ein. Die Verwaltung sieht die Anträge aus der BV West hinsichtlich der Errichtung öffentlich zugäng-
licher Ladeinfrastruktur (A-W/0022/2021, A-W/0029/2021, A-W/0030/2021, A-W/0057/2021) somit
als erledigt an.

jert-

Rüller

Originalantrag

2907 Zeichen

30. April 2021
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks
Münster-West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Elektromobilität fördern – Konzept für die Versorgung Sentrup mit Ladesäulen
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Standorte im Stadtteil Sentrup für eine Ausstattung
mit Ladesäulen für den elektromobilen Verkehr, also e-Bikes, Pedelecs und (aber nicht ausschließlich)
Hybrid- und Elektrofahrzeuge besonders in Frage kommen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass
Sentrup über die Besonderheit mehrerer Zentren verfügt und sich als Stadtteil über einen sehr weiten
Bereich erstreckt, in dem große Unterschiede in Bebauung und Nutzungsstruktur vorliegen.
Daher sollen insbesondere folgende Bereiche untersucht werden:
1. Der Bereich Waldeyerstraße/Sentruper Höhe/Schmeddingstraße
2. Der Parkplatzbereich des Sportparks an der Sentruper Straße
3. Bereich T echnologiehof
4. Bereich Coesfelder Kreuz/Naturwissenschaftliches Zentrum/Fachhochschule/Sportstätten
5. Bereich T echnologiepark
6. Auf den Geländen der Studierendenwohnheime, die sich in der Nähe des Horstmarer Landwegs
befinden (Alte Sternwarte/Wasserweg, Rudolf-Harbig-Weg)
Außerdem möge die Verwaltung prüfen, inwieweit Anwohner*innen eine Art Vorzugsrecht (ggf. zeitlich
eingeschränkt) an Ladesäulen geschaffen werden kann (in der Art beispielsweise des
Anwohnerparkens).
Ebenfalls wird die Verwaltung gebeten, die möglichen Kosten nach Standorten aufgeschlüsselt
abzuschätzen, um die Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können.
Begründung:
Alle genannten Bereiche erfreuen sich einer hohen Besucherfrequenz und werden mit den
unterschiedlichsten Fahrzeugen angesteuert. Einige Flächen befinden sich (vermutlich) in privater
– 1/2 –

Hand oder werden durch die Universität, das Universitätsklinikum, die Fachhochschule oder das
Studierendenwerk bewirtschaftet. Hier wäre es wichtig abzuschätzen, inwieweit diese Institutionen
bei solchen Planungen einbezogen werden können und wie ggf. Anreize geschaffen werden können,
sich an der Einrichtung dieser Infrastruktur zu beteiligen.
Bei einigen Flächen insbesondere auf der Sentruper Höhe böte sich an, interessierten
Anwohner*innen eine Art Parkrecht zu verschaffen (das eventuell zur Finanzierung beitragen kann).
Auf diese Weise könnten weitere Anwohner*innen für einen Umstieg auf Elektromobilität gewonnen
werden, für die das bislang aus dem einfachen Grund nicht in Frage kommt, da sie nicht
Grundeigentümer sind und daher in ihrem Haus oder ihrer Wohnung keine Lademöglichkeiten für das
eigene Fahrzeug schaffen können.
Gezeichnet:
Für die Fraktion von Für die Fraktion der Für Für
Bündnis 90/Die Grünen/GAL SPD Volt Europa Die Linke
Anke Pallas Beate Kretzschmar Philip Maurice Jonas Freienhofer
Kai Bleker Stephan Brinktrine
Karina Kuschewski Alexander Bliefernich
Jörg Nathaus
Dr. Hedwig Wening
Josef Freitag
– 2/2 –

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Meyerbeerstraße
  • Rudolf-Harbig-Weg
  • Schmeddingstraße 2
  • Sentruper Straße 3
  • Waldeyerstraße
  • Sentruper Höhe
  • Wasserweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0030/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
30.04.2021
Erstellt
30.04.2021 09:45